Das Konkordanzsystem der Schweiz: Kritik und Alternative konkordanztheoretischer Ansätze
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 23, Heft 4, S. 418-437
ISSN: 0032-3470
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In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 23, Heft 4, S. 418-437
ISSN: 0032-3470
World Affairs Online
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 23, Heft 13, S. 105-121
ISSN: 0032-3470
In dem Beitrag wird der Frage nach verwaltungswissenschaftlichen Aspekten der materialistischen, sich auf Marx beziehenden Staatstheorie nachgegangen. Einige Hauptstränge der neueren Theorieentwicklung in diesem Bereich mit ihren forschungspraktischen Konsequenzen werden nachgezeichnet, um dann auf den aktuellen Stand der Diskussion zur Transformation des Verhältnisses Staat - Gesellschaft einzugehen. Als zentrale Themen werden untersucht: (1) die Staatsableitungsdebatte über relative Autonomie und Besonderung des Staates; (2) staatliche Apparate als materielle Verdichtung von Klassenverhältnissen. Das theoretische Konzept wird skizziert, das die Untersuchung des politisch-administrativen Systems im Kontext des gesamtgesellschaftlichen Reproduktionszusammenhangs von Klassen und Klassenherrschaft erlaubt. Es wird deutlich gemacht, daß die materialistische Staatsanalyse wegen ihres Totalitätsanspruchs integrativ vorgehen muß: als Analyse der sozioökonomischen Entwicklungstendenzen, der darauf basierenden und diese bedingenden gesellschaftlichen Kräftekonstellationen, ideologischen Hegemoniepositionen sowie politischen Herrschaftsapparate. Am Beispiel der Analyse des Verhältnisses Staat - Gesellschaft in der BRD wird gezeigt, daß im Gefolge grundlegender Verschiebungen in den Vergesellschaftungsstrukturen hochentwickelter kapitalistischer Formationen (z.B. in der Weltwirtschaftskrise 1974/75) eine Transformation liberal-bürgerlich-parlamentarischer Demokratie hin zu einem autoritären Sicherheitsstaat stattfindet. (KW)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 20, S. 22-31
ISSN: 0479-611X
"Die Geschichte des deutschen Liberalismus wird in der wissenschaftlichen Literatur als ein wichtiges Kriterium für die Begründung eines "deutschen Sonderweges", der von den westeuropäischen "Mustern" abgewichen sei, gewertet. Die Revolution von 1848/49 gilt dabei vielfach als eine zentrale Schaltstelle für diesen "Sonderweg". Eine Überprüfung dieses Deutungsmusters wird erschwert durch die Vielfalt von Liberalismusdeutungen, über die bisher in der Forschung keine Einigung erzielt werden konnte. Um eine überprüfbare Grundlage für Bewertungen zu schaffen, plädiert dieser Beitrag für eine präzisere zeitliche und räumliche Differenzierung des Liberalismusbegriffs. Ein solcher Ansatz fragt nicht nach "dem" Liberalismus schlechthin, sondern nach zeittypischen "Liberalismen", verbunden mit regionalen Differenzierungen, um einerseits die Vielfalt zeitgenössischer Liberalismusbilder und andererseits regionale und lokale Bedeutungsunterschiede erfassen zu können. Diese ermöglichen es, zwischenstaatliche Vergleiche unterhalb der nationalstaatlichen Ebene vorzunehmen. Ein solcher Vergleich - dies versucht der Beitrag am Beispiel Frankreichs und Deutschlands zu zeigen - läßt vielfältige Gemeinsamkeiten im Verlauf der Revolutionen in Frankreich und Deutschland und vor allem in der Politik des Bürgertums in den Revolutionsjahren erkennen, während er keine Anhaltspunkte erbringt, die es rechtfertigen könnten, den Beginn eines "deutschen Sonderweges" auf die Revolutionen von 1848/49 zu datieren." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 29, Heft 1, S. 66-90
ISSN: 0044-3360
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 27, Heft 1, S. 89-94
ISSN: 0006-4416
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich kritisch mit der Praxis der "Berufsverbote", die auf den Ministerpräsidentenbeschluß aus dem Jahre 1972 zurückgeht (entsprechender Erlaß in Hamburg bereits 1971). Der Verfasser beschreibt kurz die politischen Forderungen der CDU/CSU, die damals zu dem "Radikalenerlaß" geführt haben, zeigt, wie immer mehr Menschen durch die Anwendung des Erlasses betroffen wurden und skizziert die Entwicklung des Widerstandes. Unter anderem wird die unterschiedliche Anwendungspraxis in CDU/CSU-regierten und in SPD/FDP-regierten Ländern beleuchtet. Die gegenwärtige politische Lage (Wirtschaftskrise, Kriegsbedrohung etc.) wird von den Regierenden - so eine zentrale These des Beitrages - durch eine weitere Demontage demokratischer Rechte zu meistern versucht. Im Gesamtbereich des öffentlichen Dienstes ist eine Verstärkung der Überwachungs- und Disziplinierungsmaßnahmen zu erkennen. Am Beispiel des Fernmeldehauptsekretärs Hans Peter verdeutlicht der Beitrag die aktuelle Praxis der Berufsverbote; nach Ansicht des Verfassers liegt der Entscheidung gegen Peter "ein verfassungswidriges Staatsbild und ein dem Grundgesetz fremder Demokratiebegriff zugrunde". Der Beitrag plädiert für eine konsequente Verstärkung des demokratischen Widerstandes. (JL)
In: Journal of institutional and theoretical economics, Heft 138, S. 367-388
Marktwirtschaft und Sozialpolitik werden vielfach als unvereinbar angesehen. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Versuch gemacht worden, Marktwirtschaft und Sozialpolitik kompatibel zu machen. Hierfür wurde der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" geprägt. Im vorliegenden Beitrag wird die Rolle des Rechts - beginnend mit den Verfassungsnormen bis hin zum Sozialleistungsrecht - bei der Gestaltung der Sozialen Marktwirtschaft untersucht. Dabei steht im Mittelpunkt der Ausführungen die Rolle des Sozialrechts, hier besonders thematisiert am Beispiel der Einkommensverteilung und der staatlichen Einkommensumverteilung. Anschließend werden die Beziehungen zwischen sozialer Marktwirtschaft, Sozialpolitik und dem Recht herausgearbeitet. Dabei treten die hinter der Idee des Sozialstaates stehenden Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Sicherheit und die Forderung nach Hilfe für die Notleidenden hervor. Als weitere Forderung, die nicht in der Verfassung explizit genannt aber implizit vorhanden ist, ist die Mehrung des Wohlstandes zu nennen. Sogesehen erfüllt die Marktwirtschaft am besten die Forderung nach allgemeiner Mehrung des Wohlstandes, während die Sozialpolitik im Hinblick auf die öffentliche Hilfeleistung die gleiche Rolle spielt. Beide zusammen produzieren ein weiteres wichtiges Gut: Den sozialen Frieden. (NG)
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 10, Heft 1, S. 273-305
ISSN: 0340-0425
Die zunehmende Verrechtlichung gesellschaftlicher Bereiche ist in den letzten Jahren zu einem Modethema der Politik- und Rechtswissenschaften geworden. Gleichwohl fehlt es an aussagekräftigen empirischen Untersuchungen über das Ausmaß und die Qualität dieses Phänomens. Am Beispiel des Schulwesens untersucht der Autor drei grundlegende Erscheinungsformen der Verrechtlichung: die Vergesetzlichung, die Bürokratisierung und die Justizialisierung. Dabei zeigt sich die Ambivalenz der Entwicklung. Vergesetzlichung und Justizialisierung sind kein besonderes Problem für das Schulwesen, wohl aber die Bürokratisierung. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für das Schulwesen finden sich in wenigen grundlegenden Schulgesetzen der Länder und der Gesetzesvorbehalt im Schulrecht - das Ende des sogenannten besonderen Gewaltverhältnisses - wird keine Gesetzesflut auslösen. Auch die Zahl der Schulstreitigkeiten, die vor die Verwaltungsgerichte gelangen, ist relativ gering und nimmt kaum zu. Das Hauptproblem der Verrechtlichung des Schulwesens sieht der Autor in der immensen Bürokratisierung, die sich in einer kaum überschaubaren Flut von Verwaltungsvorschriften niederschlägt. Die Ursachen dafür sind vielfältig, es gibt bildungspolitische, rechtliche und allgemein gesellschaftliche Gründe. Ein besonderes Problem sieht der Autor dabei in dem Umstand, daß politische und pädagogische Fragen zu Rechtsfragen umdefiniert werden. (KA)
In: Actes de la recherche en sciences sociales, Band 42, Heft 1, S. 3-17
ISSN: 1955-2564
Die Entstehung einer grofien Körperschaft : Die Finanzaufsichtsbehôrde am Ende des 19. Jahrhunderts.
Die Situation der Finanzaufsichtsbehörde im Rahmen der obersten Verwaltung verändert sich im ausgehenden 19. Jahrhundert erheblich. Ihrer Bestimmung nach technische Körperschaft, erwirbt sie in der Folge faktisch den Rang eines Staats-organs aufgrund sowohl der vielfältigen Aufträge, die ihren Mitgliedern überantwortet werden, als auch der steigenden Zahl derer wegen, die Führungspositionen innerhalb des Privatsektors innehaben. Die externe wie interne soziale Analyse der Merkmale und Karrieren der Inspektoren belegt, daß jene Veränderung gekoppelt ist an die Entwicklung der Rekrutierung (Schliefiung der Körperschaft, steigender Anteil von Inspektoren aus Kreisen mit hohem kulturellem und/oder sozialem Kapital) zum einen, die Krise der übrigen Körperschaften, deren Ansehen abnimmt, schliefilich die Strategie der Inspektoren selbst zum anderen. Neben den traditionellen Inspektoren mit guter Rente und grofier Rollendistanz erscheinen nun auch Inspektoren mit hohem kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Kapital, die die Körperschaft als Sprungbrett zu den fiihrenden Stellungen im Privatsektor nutzen möchten : Beispiele von Technokraten avant la lettre.
In: Archiv für Kommunalwissenschaften, Band 21, Heft 2, S. 290-306
An den Wanderungen innerhalb der Städte sind nicht alle Altersgruppen der Bevölkerung
gleichmäßig beteiligt. Der daraus resultierende Entmischungsprozeß
führt zur altersspezifischen Segregation der städtischen Bevölkerung.
Der Aufsatz stellt den theoretischen Zusammenhang dar zwischen den je nach
Stellung im Lebenszyklus unterschiedlichen Wohnbedürfnissen, der innerstädtischen
Migration und der altersabhängigen Wahl der Lage, Größe, Art und Ausstattung
der Wohnung.
Im empirischen Teil wird versucht, das Ausmaß der altersspezifischen Segregation
zu bestimmen am Beispiel unterschiedlicher Altersgruppen der Wohnbevölkerung
Hamburgs der Jahre 1961, 1970 und 1977, zusätzlich je nach Entfernung der
betrachteten Ortsteile zur Innenstadt.
Die Hamburger Bevölkerung ist über alle Altersgruppen segregiert; diese altersspezifische
Segregation hat zunehmende Tendenz; die Segregationswerte zeigen
in Abhängigkeit von der Entfernung zur Innenstadt unterschiedliche Muster. Die
gleichzeitige Betrachtung der Altersstruktur- Veränderung und der Einwohnerzahlen
ergibt Hinweise auf die Auswirkungen der zurückliegenden innerstädtischen
Wanderungen. Die sich aus der zunehmenden Segregation ergebenden Folgerungen
für die kommunale Planung werden anhand ausgewählter Probleme im abschließenden
Kapitel diskutiert: altersspezifische Infrastruktur-Ausstattung, Veränderungen
im Wohnungsbestand, Zuzugsbarrieren für Familien.
In: Historical social research: HSR-Retrospective (HSR-Retro) = Historische Sozialforschung, Band 7, Heft 2, S. 3-14
ISSN: 2366-6846
In dem Beitrag wird auf wichtige Forschungszentren in West- und Mitteleuropa hingewiesen, die in den letzten Jahren maßgeblich zur Erneuerung der Historischen Demographie beigetragen und auch für die nächsten Jahre interessante Projekte in Angriff genommen haben. Es handelt sich um das Laboratoire de demographie historique in Paris, die Cambridge Group for the History of Population and Social Structure, die Gruppe von M. Mitterauer am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien, die Gruppe um A. Imhof an dem Fachbereich Geschichtswissenschaften der FU Berlin und die Protoindustrialisierungsgruppe am Max-Planck-Institut in Göttingen. Der Akzent liegt auf den Methoden und nicht auf den Resultaten der historisch-demographischen Forschung. Ein Überblick über die Forschungen der beiden letzten Jahrzehnte dient dazu, den Stellenwert neuer Methoden besser einzuschätzen. Im Mittelpunkt steht die Familienrekonstitutionsmethode. An einigen Beispielen werden neue Methoden erörtert. Die Erweiterung der Forschungsobjekte wird begründet. Interdisziplinarität wird als ein weiterer Forschungsschwerpunkt genannt. Insgesamt wird festgestellt, daß die Historische Demographie einzelne Ergebnisse in Modellen und Theorien miteinander verknüpft. (KW)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 26, Heft 9, S. 1062-1078
ISSN: 0006-4416
In dem Beitrag wird gezeigt, daß das, was die Regierung Schmidt/Genscher als "Haushaltsoperation '82" bezeichnet, eine Ummünzung der Wirtschaftskrise in die Krise des Sozialstaats mit der Folge eines immer schärferen Sozialabbaus ist. An zwei Beispielen aus der deutschen Geschichte wird verdeutlicht, daß diese Politik nicht neu ist: 1881 die Bismarck'sche Sozialgesetzgebung; 1931 die Notverordnungen des Reichskanzlers Brüning auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise. Letztere wird genauer analysiert, um dann die Parallelen zu heute herauszuarbeiten. Im nächsten Schritt der Untersuchung wird der politisch-ökonomische Kern der Austeritätspolitik betrachtet: Es geht um die massive staatliche Umverteilung von Einkommen und Einkommensansprüchen, aber auch politischer Macht zugunsten der Freisetzung von Kapitalstrategien, die zugleich die Reprivatisierung sozialer Risiken beinhaltet. Die Instrumente und Folgen der Sozialdemontage werden beschrieben. Die einzelnen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Geld- und Lohnpolitik gesehen werden müssen, werden hinterfragt. Vor diesem Hintergrund wird die neue Wirtschaftskonzeption der "Haushaltsoperation '82" charekterisiert als Verzicht auf Vollbeschäftigungs- und aktive qualitative Wachstumspolitik. Die gesamtwirtschaftlichen, fiskalischen, sozialen und politischen Folgen der Austeritätspolitik werden skizziert, um darauf aufbauend Alternativen vorzuschlagen, die Grundzüge einer gegen die aktuelle Sparpolitik gerichteten Haushaltspolitik beinhalten. (KW)
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 32, Heft 6, S. 366-375
ISSN: 0016-9447
Trotz der negativen Erfahrungen, die die Gewerkschaften mit dem Vertrauen in die Möglichkeiten staatlicher Wirtschaftspolitik gemacht haben, ist keine grundsätzliche Änderung der gewerkschaftlichen Staatseinschätzung erfolgt. Seit der ökonomischen Krise 1974/75 arbeiten die Gewerkschaften verstärkt mit Staat und Unternehmen zusammen; sie definieren als gemeinsame Interessenlage eine offensive Anpassungspolitik zur Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit, wobei ihnen von den Lohnabhängigen kein nennenswerter Widerstand entgegengesetzt wird. Die auf konfliktorische Kooperation, innovationsfördernden Strukturwandel und soziale Abfederung hin orientierte Gewerkschaftspolitik wird am Beispiel des vom Bundesforschungsminister eingerichteten technologiepolitischen Dialogs demonstriert. Der Verfasser geht auf die hinter der Kooperationspolitik stehende Staatsauffassung ein. Folgen dieser Politik werden eine verstärkt selektive Interessenwahrnehmung zugunsten der Kernarbeiter durch die Gewerkschaft, sowie andererseits deren Schwächung dadurch, daß die benachteiligten Gruppen herausfallen, sein. Alternativen zur gegenwärtigen Gewerkschaftspolitik bieten neue gewerkschaftliche Autonomiebestrebungen. Diese müssen sich jedoch des Vertrauens in die Steuerungsfähigkeit des kapitalistischen Staates entledigen, wodurch die Gewerkschaften längerfristig Kern einer Produktions- und Reproduktionsbedürfnisse umfassenden sozialen Bewegung werden können, die das gesellschaftliche Kräfteverhältnis in der BRD zugunsten der Lohnabhängigen verändern kann. (SD)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 26, Heft 3, S. 301-318
ISSN: 0006-4416
Ausgangspunkt der Überlegungen ist, daß es zwischen der UdSSR und ihren Verbündeten im Warschauer Pakt einerseits und der Bundesrepublik Deutschland andererseits keine sachlichen Interessengegensätze gibt, wenn man die Anerkennung der Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs und damit eines zweiten Deutschlands und seiner Grenzen durch die Ostverträge wirklich ernst nimmt. Davon wird die Forderung abgeleitet, nach dem ersten richtigen Schritt (Ostverträge) den zweiten (Neutralität) folgen zu lassen. Daher werden zunächst nach einer Einführung in die Problematik praktische Beispiele für Neutralität beschrieben. Anschließend wird die Haltung Konrad Adenauers zum Problem der Neutralisierung der Bundesrepublik in Erinnerung gerufen. Vor diesem Hintergrund wird dann der Frage nachgegangen, ob militärische Neutralität der Bundesrepublik Sicherheit geben kann. Darüber hinaus wird die Frage geprüft, ob eine militärische Neutralisierung eine Abhängigkeit von der UdSSR zur Folge haben könnte. Anschließend wird die Notwendigkeit freundschaftlicher Beziehungen zur UdSSR begründet. Im letzten Teil wird noch einmal die These erörtert, daß die Bundesrepublik ihre Mitgliedschaft in der NATO aufgeben und militärische Neutralität anstreben sollte. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Frage der deutschen Einheit. Der Beitrag schließt mit Überlegungen zum konkreten politischen Handeln. (KW)
In: Wirtschaft und Gesellschaft: wirtschaftspolitische Zeitschrift der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Band 7, Heft 1, S. 75-87
ISSN: 0378-5130
In diesem Beitrag werden die Hauptlinien der Kritik an der bisherigen Regionalpolitik erörtert. Dabei zeigen sich drei Grundtypen: a) der Vorwurf der Hyperdispersität der regionalen Entwicklungspolitik kombiniert mit einem Vorschlag zur Rationalisierung der bekannten Maßnahmenbündel, b) der Vorwurf des konzeptionellen Defekts kombiniert mit einem Vorschlag eines Neuen Konzepts (innovationsorientierte Regionalpolitik), c) der Vorwurf des institutionellen und konzeptionellen Versagens kombiniert mit dem Vorschlag einer neuen Art der Institutionalisierung nach einem neuen Konzept (autonome, kleinteilige Wirtschaftskreisläufe). Im folgenden wird kurz der Rahmen beschrieben, aus dem heraus sich diese Kritiken entwickelt haben. Dabei zeigen sich vier historische Stadien in der Entwicklung der europäischen Regionalpolitik. Anschließend wird die Substanz der eingangs genannten Kritikpunkte anhand exemplarischer Beispiele erläutert. Hieran schließt die Erörterung einiger Grundhypothesen für eine, den Problemen der achtziger Jahre adäquaten Regionalpolitik an, wobei im Hinblick auf Österreich konkrete Vorschläge gemacht werden. Hierzu zählen der Einsatz eines regionalen Sanierungsmanagements, die Verpflichtung von Betrieben sich einer Betriebsberatung zu unterziehen sowie die Entwicklung von betrieblichen Erneuerungsgemeinschaften. (NG)
In: Archiv für Sozialgeschichte, Band 21, S. 1-54
ISSN: 0066-6505
Steffens untersucht in seiner Regionalstudie die "Erfahrungsmöglichkeiten eines Arbeitstages" exemplarisch am Beispiel der saarländischen Bergleute und versucht eine Antwort auf die Frage, inwieweit die Arbeiter dem Anpassungsdruck der Arbeitgeber an die Erfordernisse der Produktion nachgegeben haben. Es wurden im wesentlichen die von bergbehördlichen Protokollanten verfaßten Niederschriften der Versammlungen der "Arbeiter-Ausschüsse" ausgewertet, die Aufschluß geben über den engeren Bereich der Arbeit vor Ort wie über die Lebensbereiche der Arbeiter außerhalb des Arbeitsplatzes. Der Autor thematisiert folgende Aspekte: Arbeitsmoral, Kontrolle der Arbeit und Sanktionsbestimmungen, Arbeitszeit, Abbaumethoden, Entlohnungssystem, soziale Hierarchien, Situation von Jungarbeitern, Gesundheitsgefährdungen. Zusammenfassend hebt Steffens hervor, daß die saarländischen Bergleute sich relativ resistent erwiesen haben gegenüber dem Versuch der Arbeitgeber, eine disziplinierte, auf Fügsamkeit abzielende industrielle Arbeitsmoral sowohl während als auch außerhalb der Arbeit durchzusetzen. Der langsame Wandel von der handwerklichen zur industriellen Arbeitsgestaltung, und damit der Verlust der Autonomie in der Arbeit, bewirkte aber eine zunehmend bewußte politische Interessenwahrnehmung der Arbeiter, wie sie in häufiger werdenden Streikaktionen zum Ausdruck kam. (STR)