histat-Datenkompilation online: Soziale Sicherung in Deutschland 1950-2010
Das in dieser Datenkompilation in Übersichten dargestellte Sozialleistungssystem in Deutschland kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Es hat sich insbesondere in den letzten 130 Jahren herausgebildet, reicht mit seinen historischen Wurzeln aber teilweise erheblich weiter zurück. Die vorliegenden Datentabellen vermitteln einen Überblick über die historische Perspektive des derzeitigen Sozialleistungssystems. Durch die auf eine Anregung Bismarcks zurückgehende Kaiserliche Botschaft Wilhelms I. vom 17. November 1881 wurde die Sozialversicherungsgesetzgebung angekündigt worden. Einer der Hauptgründe für den Aufbau von Sozialversicherungseinrichtungen in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts war die Erstarkung der Arbeiterbewegung – neben der gewachsenen Einsicht in die Notwendigkeit der Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiter. Die Sozialversicherungsgesetzgebung ging aus von der Überzeugung, dass "die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde". In den folgenden Sitzungsperioden verabschiedet der Reichstag drei Säulen der Sozialversicherung: 1. Das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883; (2) das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; (3) das Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Alterssicherung vom 22. Juli 1889. In der Weimarer Republik wurde die Arbeitsmarktpolitik neu erschlossen und entwickelt. Im Jahr 1927 wurden die Aufgaben der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 zusammengefasst und der "Reichsanstalt für Arbeit" übertragen.
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die politische Zielvorstellung einer sozialstaatlichen Ordnung belebt und fortentwickelt. Im Jahr 1952 wurde die Selbstverwaltung der Versicherungsträger wiederhergestellt. Neben den Sozialversicherungssystemen, die eine Sicherung gegen die Risiken des Unfalls, der Krankheit, des Alters und der Arbeitslosigkeit darstellen, werden in der Bundesrepublik Deutschland weitere Systeme der sozialen Sicherung i. w. S. entwickelt bzw. bestehende ausgebaut: soziale Entschädigungssysteme (Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich), Soziale Mindestsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Pflegeversicherung und andere Sozialtransfers (im Rahmen der Wohnungspolitik, der Politik der Ausbildungsförderung, der Familienpolitik, der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Vermögensbildung). Gesetzliche Grundlage der sozialen Mindestsicherung sind bis zum Berichtsjahr 2004 das Bundessozialhilfegesetz von 1961, das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 2003 – beide Gesetze sind zum 1. Januar in das zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs überführt - , das Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die zum 1.1.2005 in Kraft getreten sind.
Zentrale Variablen der Sozialversicherungsstatistik - wie auch der ergänzenden Systeme der sozialen Sicherung – sind die Zahl der Versicherten bzw. der Zahl der Leistungsempfänger (nach Geschlecht, Alter, Nationalität, etc.), die Finanzen der Versicherungsträger (insbesondere die Einnahmen- und Ausgabenstatistik), wobei hinsichtlich der Ausgaben genaue Differenzierungen bzl. der Leistungen getroffen werden. Weitere statistische Größen sind die Beitragssätze der Sozialversicherungszweige und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig erstellte Sozialbudget stellt als Informations- und Entscheidungssystem einer rationalen Sozialpolitik die Sozialleistungen nach Institutionen, Funktionen, Arten und die Finanzierung dar. Der Gesamtumfang der Sozialleistungen wird schließlich in der Sozialleistungsquote in Beziehung gesetzt zum (nominalen) Bruttoinlandsprodukt. Diese Kennziffer ist ein grober Indikator der Einbeziehung der Sozialleistungen in das ökonomische Gesamtsystem.
Datentabellen in HISTAT:
Die folgende Übersicht umfasst die Gliederung der Datentabellen:
A. Übersichten, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
A.01 Grunddaten der Sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland
A.02 Krankenversicherung in der BRD
A.03 Rentenversicherung in der BRD
A.04 Unfallversicherung in der BRD
A.05 Arbeitsförderung / Arbeitslosengeld (I und II) in der BRD
A.06 Kriegsopferversorgung in der BRD
A.07 Asylbewerberleistungen in der BRD
A.08 Kindergeld in der BRD
A.09 Sozialhilfe in der BRD
A.10 Pflegeversicherung in der BRD
B. Sozialen Sicherung in Deutschland ab 1960
B.01 Rentenversicherung
B.02 Krankenversicherung
B.03 Übersichten zum Sozialbudget (Daten in 10 - Jahres – Abständen)
B.04 Soziale Pflegeversicherung
B.05 Eckdaten zur Arbeitslosenversicherung
B.06 Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze der Sozialversicherungszweige
B.07 Sozialhilfe
C. Entwicklung der deutschen Sozialversicherungssysteme bis 1938
C.01 Gesetzliche Krankenversicherung (1885-1938)
C.02 Gesetzliche Unfallversicherung (1885-1938)
C.03 Gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter (1891-1938)
C.04 Gesetzliche Rentenversicherung der Angestellten (1913-1938)
C.05 Knappschaftliche Rentenversicherung (1913-1938)
C.06 Arbeitslosenversicherung (1927-1937)