Special issue on party politics in contemporary Western Europe
In: West European politics, 7,4
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In: West European politics, 7,4
World Affairs Online
In: West European politics, 6,2
World Affairs Online
In: East European Politics & Societies, Band 15, Heft 1, S. 10-17
ISSN: 0000-0000
In: World Political Science Review, Band 3, Heft 1
During the last two decades European cohesion policy exercised a considerable impact on sub-national institutions. In Italy, structural funds provided regions with new opportunities of participation in the European policy-making making them acquire a brand new role in the planning and management of local development policies. However, these opportunities required regions to be able to play an active role towards Brussels, to develop new administrative and organizational procedures and to put in place new mechanisms of territorial governance. This work, which examines the strategies carried out by four Italian regions to respond to such a threefold challenge, individuates the legacy of the past and the characteristics of political and administrative elites as the key factors which, if combined, are able to explain the timing and scope of regional responses. Adapted from the source document.
El fenómeno migratorio se encuentra entre los temas prioritarios de la agenda de la Unión Europea. No obstante, avanzar en una gestión integral y común a este nivel requiere superar reticencias y dificultades en dicho ámbito. A pesar del lugar que actualmente ocupa la cuestión inmigratoria en el orden del día europeo, las percepciones y realidades disímiles de los 27 Estados miembros dificultan el progreso y el avance en esta materia. En primer lugar se describen brevemente algunos aspectos del fenómeno inmigratorio, con especial énfasis en la situación de España, para a continuación analizar las posturas e intereses de los Estados miembros y grupos de países en referencia a una política europea de inmigración.
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SSRN
Working paper
The aim of this study is to conduct a systematic review and meta-analysis to summarise the current state of empirical research and establish an up-to-date estimate of the prevalence of cyberbullying through the gathering of self-reported experiences from representative population samples from EU countries. Bibliographic searches were conducted on main electronic databases for studies until November 2021. We considered observational studies that provided data on cyberbullying prevalence and/or associated factors. Seven studies with data from 25 countries were included. Rates ranged between 2.8–31.5% for cybervictimization, between 3.0–30.6% for cyberperpetration, and between 13.0–53.1% for cyberbystanding. The rate of cybervictimization perpetration was 4%. Meta-analysis-pooled prevalence showed rates of 9.62% and 11.91% for cybervictimization and cyberperpetration, respectively. Given the large variation in the rates seen between the different examined studies, in addition to the increase over recent years in the prevalence rates of the different examined dimensions of cyberbullying, it would be useful to deepen research into the causes of these differences and the factors associated with each of the dimensions. This should be performed through populational surveys which enable the collection of a greater quantity of more consistent information with a view to designing prevention and intervention CB programs that are targeted and adapted towards the characteristics of the target population.
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In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 38, Heft 3, S. 214-230
ISSN: 0720-5120
World Affairs Online
Written by Dr Peter Joyce, who is Principal Lecturer at Manchester Metropolitan University, Politics: A Complete Introduction is designed to give you everything you need to succeed, all in one place. It covers the key areas that students are expected to be confident in, outlining the basics in clear jargon-free English, and then providing added-value features like summaries of key books, and even lists of questions you might be asked in your seminar or exam. The book uses a structure that mirrors the way Politics is taught on many university courses. Chapters include key issues in studying pol
In: Ikonomičeska misăl, Band 62, Heft 3, S. 112-130
ISSN: 2815-3189
The Granger causality test is used to establish the direction of influence among multiple indicators related to exports and imports of new member states (NMS) of the European Union, considering the impact of the debt crisis in the Euro area (EA). Basic macroeconomic indicators of the countries are reviewed for the period 2004-2015, including the fulfillment of the Maastricht convergence criteria. The conclusions of the study point to positives for the considered countries regarding the EA membership, as well as risks. Recommendations are made on the diversification of the NMS export markets, implementing of an economic growth policy, based on exports and foreign direct investment, and forming of a roadmap on the EA membership of the states, which are not in the monetary union.
In: Dissertation/Doktorarbeit
Inhaltsangabe: Einleitung: Anläufe zu einer Währungsunion (WU) auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften (EG) sind nicht neu. Wiederholt wurden solche unternommen, konnten aber nie wie vorgesehen umgesetzt werden. Das weitreichendste Konzept zu einer Europäischen Währungsunion (EWU) stellt der Maastrichter Vertrag dar. Er ist das Ergebnis der einjährigen Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur Politischen Union (PU), die im Dezember 1991 in Maastricht ihren Abschluß fanden. Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht von den Mitgliedstaaten der EG unterzeichnet. Gegenstand der Untersuchung dieser Arbeit ist diese im Maastrichter Vertrag festgelegte EWU bzw. der dort festgelegte organisatorische und politische Rahmen der EWU. Die korrekte Bezeichnung des weithin als 'Maastrichter Vertrag' bekannten Vertragswerkes ist 'Vertrag über die Europäische Union' (EUV). Der EUV vom 7. Februar 1992 stellt die bisher umfassendste Änderung und Ergänzung der Römischen Verträge dar. Wie bereits die Einheitliche Europäische Akte (EEA) von 1986 ist der EUV als Mantelvertrag angelegt, der die einzelnen Elemente zusammenführt und sie auf eine neue Phase des Integrationsprozesses, die Europäische Union (EU), ausrichtet. In diesem Mantelvertrag sind die einzelnen Bestimmungen zur Änderung und Ergänzung der drei Gründungsverträge der EG, des EWG-Vertrages, des EGKS-Vertrages und des EAG-Vertrages, einschließlich der institutionellen Änderungen enthalten. Der geänderte EWG-Vertrag wird künftig EG-Vertrag (EGV) genannt. Strukturell stellt der EUV die EG auf drei Säulen. Neben dem EGV, der die 'Vergemeinschaftung' der Geld- und Währungspolitik vorsieht und zudem um einige weitere Materien erweitert wurde, sind dies die beiden auf intergouvernementaler Zusammenarbeit basierenden Säulen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Bereiche Justiz und Inneres. Formal ist die Bezeichnung 'EU' nur dann korrekt, wenn auf die drei genannten Säulen insgesamt Bezug genommen wird. Grundlage und unvermindert der mit Abstand wichtigste Teil der EU, die ihrerseits über keine Rechtspersönlichkeit verfügt, ist hingegen nach wie vor die EG. In Orientierung an dieser formalen Bezeichnung ist der Begriff der 'EU' entsprechend nur in den seltensten Fällen zutreffend. So wird auch in dieser Arbeit in erster Linie von der 'EG' die Rede sein. Um jedoch der 'politischen Vision', die sich aus den wirtschaftspolitischen sowie souveränitäts- und demokratietheoretischen Implikationen der EWU ergibt, gerecht zu werden, wird die formal korrekte Bezeichnung aufgegeben und der Begriff der 'EU' anstelle des Begriffes der 'EG' an den Stellen verwandt, an denen es sich um zukünftige, auf eine PU verweisende Entwicklungen bzw. Entwürfe handelt. Gemäß Art. N EUV soll 1996 eine Revisionskonferenz beginnen, bei der die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten diejenigen Vertragsbestimmungen prüfen werden, für die explizit eine Revision vorgesehen ist. Laut Vertrag gehören die Bestimmungen zur WWU nicht zu diesem Bereich. Allerdings ist davon auszugehen, daß es über die für eine Revision vorgesehenen Vertragsbestimmungen hinaus, gerade auch, was die WWU betrifft, zu Änderungen kommen kann. Wie erwähnt, legt der Vertrag das Ziel fest, den Prozeß der europäischen Integration auf eine neue Stufe zu heben und die EG zu einer 'immer engeren Union der Völker Europas' weiterzuentwickeln. Damit ist zwar eine politische Finalität formuliert, diese wird aber nicht näher definiert. Der Vertrag beschränkt sich vielmehr darauf, Ziele dieser Union aufzulisten, ohne eine konkrete Form des Integrationsprozesses festzulegen. Es bleibt offen, ob der Endzustand dieses Integrationsprozesses ein europäischer föderaler Bundesstaat, ein europäischer Zentralstaat, ein europäischer Staatenbund oder eine Form außerhalb dieser Kategorien sein soll. Insgesamt stellt der Vertrag integrationspolitisch keinen qualitativen Sprung dar, sondern beschränkt sich vielmehr auf die Weiterentwicklung bzw. Ergänzung bereits bestehender Grundstrukturen. 'Die Kompetenzen der Gemeinschaft bleiben - jedenfalls im Grundsatz - funktionsgerichtet und funktionsbegrenzt, d.h. bezogen auf Errichtung und Funktionieren des Binnenmarktes und der Europäischen Union.' Die derzeitige Form der Union, wie sie sich im Maastrichter Vertrag darstellt, ist gekennzeichnet durch eine gemischt institutionelle Struktur. Bereiche einheitlicher supranationaler, d.h. gemeinschaftlicher, Politik, wie sie die Agrar- und die Handelspolitik darstellen bzw. für den Geld- und Währungsbereich für die Zukunft vorgesehen sind, stehen neben intergouvernemental beschlossenen Maßnahmen. In anderen Bereichen wiederum gibt es lediglich einen gemeinsamen Rahmen für den Informationsaustausch. Den Kompetenzzuweisungen, die im Rahmen der Regierungskonferenz zur PU zustande gekommen sind, 'liegt erkennbar keine der Kompetenzübertragung eigene Konzeption zugrunde.' Grundsätzlich sind in diesen, die PU berührenden Politikfeldern, die Mitgliedstaaten weiterhin Träger der Zuständigkeit und Verantwortung; auf Gemeinschaftsebene soll lediglich eine gewisse Koordinierung stattfinden. Der Grad der Kompetenzzuweisung in den einzelnen Gebieten ist sehr unterschiedlich. Durch seine Vergemeinschaftung erfährt das Währungswesen eine Sonderbehandlung. Hierdurch hebt es sich von den anderen Bereichen des Vertrages ab, erhält aber keine Einbindung in einen übergeordneten Rahmen. Die Inkonsistenz des Vertrages basiert auf dieser Konstruktion. JOCHIMSEN ist der Ansicht, daß die durch die Trennung in zwei Regierungskonferenzen verursachte Zweigleisigkeit von WWU und PU unglücklich und wenig förderlich für die Realisierung des Projektes der PU war. Die Zuständigkeiten für die WU lagen während der Regierungskonferenz auf deutscher Seite beim Wirtschafts- und Finanzministerium, die Zuständigkeiten für die PU beim Außenministerium. 'Das formale gemeinsame Dach der Initiatoren, nämlich der Staats- und Regierungschefs (...), hat nicht vermocht, die wechselseitige Bedingtheit des Vorhabens zur notwendigen Einheitlichkeit zusammenzufügen. Diese methodisch-institutionelle Weichenstellung hatte allerdings die weitreichendsten Konsequenzen für die Schaffung der erforderlichen politischen Voraussetzungen einer effektiven Stabilitätsausrichtung der EWWU: Der Parallelzug bewirkte, daß einerseits Notenbankfragen materiell und technisch im Brennpunkt standen sowie die Wirtschaftsunion eher negativ denn positiv definiert wurde, wobei die Strukturen der politischen Union außer Blick gerieten, und andererseits die Außen- und Sicherheitspolitik dominierte.' Und ARNOLD urteilt sehr kritisch: 'Der Vertrag von Maastricht ist unter dem Kriterium des Ziels der westeuropäischen Integration hinsichtlich der EG unzureichend, politisch ein Fragment und militärisch ein Nullum. Er hat den Beweis für die Unmöglichkeit geliefert, die 'Finalität' westeuropäischer Integrationspolitik, als einen gemeinsamen Bundesstaat, zu erreichen. Der Grund dafür ist einfach: Es fehlt der gemeinsame politische Wille.' Die dargestellte Grundstruktur der EU nach Maastricht, die durch das Fehlen einer PU in Ergänzung zu der geplanten WU gekennzeichnet ist, bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Die fehlende Einbindung der WU über eine PU hat insbesondere von deutscher Seite zu erheblicher Kritik geführt. So verwiesen anläßlich der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in Bonn am 18. September 1991 diverse Stimmen auf die politische Dimension der EWU und forderten die Parallelität des Zusammenwachsens der EG zu einer WWU und der institutionellen Weiterentwicklung der EG zur PU. Nach Ansicht des BDI gehört, um den Erfolg einer WU zu sichern, zu den unabdingbaren Kriterien für den Übergang in die dritte Stufe der WU neben einer weitgehenden Konvergenz in der Wirtschafts- und insbesondere in der Finanzpolitik auch eine erhebliche Annäherung an das Endziel der PU. Er befürchtet, daß ohne eine Festigung und föderative Weiterentwicklung der politischen Strukturen das Projekt 'WWU' auf halbem Wege steckenbleibe. Auch die Deutsche Bundesbank kritisiert die fehlende Einigung über die künftige PU. Diese sei im Zusammenhang mit der Entwicklung einer 'Kultur der Stabilität', wie sie in der Bundesrepublik vorhanden sei, von zentraler Bedeutung. Der dauerhafte Erfolg der WU hänge von der Existenz eben dieser Kultur ab. Bundesbankpräsident TIETMEYER sieht die Notwendigkeit, 1996 im Rahmen der Revisionskonferenz des Maastrichter Vertrages die Parallelität von WU und PU noch herzustellen. Nur dann habe die WU Aussicht auf Erfolg. Hinsichtlich der Zusammengehörigkeit von WU und PU äußert sich JOCHIMSEN, Landeszentralbankpräsident in Nordrhein-Westfalen, folgendermaßen: 'Die Maastrichter Regelungen zur Währungsunion (schaffen) für sich genommen keineswegs eine funktionsfähige monetäre Ordnung (...), die (...) ohne den Kontext der politischen Integration Europas auskommen könnte. Es erscheint im Gegenteil verhängnisvoll anzunehmen, das europäische Notenbanksystem funktioniere womöglich um so besser, je weniger auf dem Felde der Wirtschafts- und Finanzunion sowie der Politischen Union geregelt werde, solange nur die Unabhängigkeit des ESZB (Europäischen Systems der Zentralbanken, Anm. d. Verf.) gewahrt sei. In Wirklichkeit handelt es sich hier um komplementäre Politikbereiche.' OHR vertritt die Ansicht, daß der mit einer WU verbundene Wegfall der Flexibilität der Währungsbeziehungen zwischen den Partnerländern ohne die konstitutionellen Bedingungen der PU u.U. desintegrierende Effekte haben könnte, so daß der Bestand einer WU ohne eine PU gefährdet wäre. Nur bei einem Höchstmaß an wirtschaftspolitischer Konvergenz, das auch gemeinschaftliches Handeln in den Bereichen Fiskalpolitik, Sozialpolitik und Lohnpolitik sowie anhaltend gleiche wirtschaftspolitische Zielsetzungen einschließe, sei eine Einheitswährung für die Integration förderlich. 'Dies kann letztlich nur eine politische Union garantieren. Solange es aber noch keine politische Union gibt, birgt die Währungsunion eine Vielzahl ökonomischer Risiken, die auch die schon bestehende Integration wieder beeinträchtigen können. (...) Solange die Bereitschaft zu einer politischen Union noch fehlt, sollten die Marktintegration über den Binnenmarkt und die monetäre Integration über eine Währungsunion nicht miteinander vermischt werden'.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis Teil A:Einleitung1 I.Zielsetzung der Dissertation1 1.Gegenstand der Untersuchung1 2.Fragestellung und Erkenntnisinteresse6 3.Aufbau und Methodik der Arbeit8 4.Stand der Forschung11 II.Die Konstruktion der EWU im Maastrichter Vertrag16 1.Die Hauptergebnisse des Maastrichter Vertrages hinsichtlich der EWU16 2.Kritische Beurteilung der die EWU betreffenden Regelungen25 2.1Die Konstruktion des ESZB25 2.2Der Übergang in die 3. Stufe27 2.3Die Konvergenzkriterien im einzelnen29 Teil B: Die Interdependenz von EWU und PU36 Kapitel I: Souveränitäts- und demokratietheoretische Aspekte der EWU36 I.Das Souveränitätskonzept37 1.Theoretische Grundlagen und begriffliche Klärung38 1.1Die Entstehung des Begriffes38 1.2Souveränität und Staatsbegriff41 1.3Innere und äußere Souveränität42 2.Auflösungserscheinungen der Souveränität im 20. Jahrhundert45 2.1Auswirkungen wachsender internationaler Verflechtung auf die Souveränität46 2.2Das Verhältnis der EG zur Souveränität der Mitgliedstaaten vor Maastricht52 3.Souveränität - Attribut des modernen Staates? - Versuch der Definition eines veränderten Souveränitätsbegriffes vor dem Hintergrund der europäischen Integration54 4.Exkurs: Souveränität der Mitgliedstaaten nach Maastricht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten62 4.1Das Souveränitätsverständnis einiger Mitgliedstaaten unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland62 4.2Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes67 II.Souveränitäts- und demokratietheoretische Bewertung der geld- und währungspolitischen Regelungen im Maastrichter Vertrag: Das Verhältnis der EG zur Souveränität der Mitgliedstaaten nach Maastricht75 1.Staatlichkeit und Währung75 1.1Bedeutung und Rolle der Währung sowie der geld- und währungspolitischen Kompetenzen für einen Staat76 1.2Souveränitätstheoretische Bewertung der Vergemeinschaftung der Geld- und Währungspolitik im Maastrichter Vertrag81 2.Staatlichkeit und Notenbank84 2.1Die Stellung von Zentralbanken im Staat85 2.2Die Einbettung einer unabhängigen Zentralbank in den staatlichen Rahmen am Beispiel der Deutschen Bundesbank92 2.2.1Demokratische Legitimation der Deutschen Bundesbank als eigener geld- und währungspolitischer Instanz und sachliche Begründung ihrer Unabhängigkeit92 2.2.2Demokratietheoretische Rechtfertigung der Unabhängigkeit einer Zentralbank am Beispiel der Deutschen Bundesbank97 2.3Bedarf eine Europäische Zentralbank einer ihr übergeordneten 'staatsleitenden Kraft'?107 2.3.1Die Frage der demokratischen Rechtfertigung der EZB als unabhängiger Zentralbank108 2.3.2Das Problem der faktischen Realisierbarkeit der Unabhängigkeit der EZB112 2.3.3Die Interdependenz von EWU und PU über die EZB114 3.Zusammenfassung118 Kapitel II: Ökonomische Funktionsbedingungen der EWU121 I.Theoretische Grundlegung123 1.Chancen und Risiken einer WU123 2.Theorie optimaler Währungsräume126 2.1Darstellung der Theorie126 2.2Die EG als optimaler Währungsraum?133 2.3Wirtschaftspolitische Implikationen in einem nicht-optimalen Währungsraum138 2.4Die EG im Lichte der Theorie optimaler Währungsräume: Zusammenfassung und Bewertung141 3.Alternativer Ansatz zur Theorie optimaler Währungsräume: Konvergenz als zentrale Funktionsbedingung der EWU142 3.1Wirtschaftliche Konvergenz in ihren verschiedenen Ausprägungen: Nominale und reale Konvergenz143 3.2Reale und nominale Konvergenz als Funktionsbedingungen der EWU147 II.Analyse und Implikationen der Funktionsbedingungen der EWU154 1.Geldwertstabilität als Funktionsbedingung der EWU155 1.1Funktionale Zusammenhänge zwischen WU und Finanz- und Budgetpolitik155 1.2Verschiedene Varianten der Disziplinierung der Budgetpolitik unter Berücksichtigung der funktionalen Zusammenhänge162 1.2.1Marktmäßige Disziplinierung163 1.2.2Finanzpolitische Selbstbindung durch ein koordinierendes Regelsystem169 1.2.3'Vergemeinschaftung' finanzpolitischer Kompetenzen173 1.3Institutionalisierung eines budgetpolitischen Regelsystems176 1.4Zusammenfassung: Implikationen der Geldwertstabilität als Funktionsbedingung der EWU186 1.5Exkurs: Die wechselkurspolitische Kompetenz in der EWU188 2.Reale Konvergenz als Funktionsbedingung der EWU191 2.1Funktionale Zusammenhänge zwischen WU und Wirtschaftspolitik über die Funktionsbedingung realer Konvergenz192 2.2Konvergenz der Wirtschaftspolitik zur Verbesserung realer Konvergenz194 2.3Finanzausgleich200 2.3.1Strukturpolitisch motivierter Finanzausgleich mit dem Ziel der Verbesserung realer Konvergenz202 2.3.2Finanzausgleich zu Stabilisierungszwecken: Kompensierende Maßnahmen bei wirtschaftlichen Störungen210 2.3.2.1Diskretionäre gegenseitige Versicherung gegenüber länderspezifischen makroökonomischen Schocks211 2.3.2.2Interregionale Haushaltsströme mit automatischen Stabilisatoren213 2.3.3Auswirkungen eines Finanzausgleichs auf den Gemeinschaftshaushalt und die Einnahmenpolitik der Gemeinschaft216 2.4Zusammenfassung: Implikationen realer Konvergenz als Funktionsbedingung der EWU223 3.Exkurs: Geldwertstabilität und reale Konvergenz: Besondere Rolle der Lohnpolitik in der EWU225 3.1Funktionaler Zusammenhang zwischen WU und Lohnpolitik225 3.2'Gemeinsame' Lohnpolitik bei Lohndifferenzierung228 III.Folgen der Implikationen der ökonomischen Funktionsbedingungen der EWU230 1.Staatliche Strukturen zur Gewährleistung der ökonomischen Funktionsbedingungen der EWU?231 2.Souveränitätstheoretische Bewertung der ökonomischen Funktionsbedingungen der EWU234 Teil C: Implikationen der Interdependenz von EWU und PU im Hinblick auf die Gesamtstruktur der Gemeinschaft240 I.Die PU - funktionales System von Zuständigkeiten oder Staatsverband?240 1.Die PU als funktionales System von Zuständigkeiten?240 2.Umstrukturierung der EU in einen Staatsverband als Ausdruck ökonomischer, souveränitäts- und demokratietheoretischer Implikationen der EWU243 II.Strukturmodell eines Europäischen Bundesstaates245 1.Bestehende Verfassungsentwürfe245 1.1'Entwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union' des EP vom 14. Februar 1984246 1.2'Entwurf einer Verfassung der Europäischen Union' des EP vom Februar 1994251 1.3Reformprogramm für die EU der Europäischen Strukturkommission von 1994254 2.Institutionelle und konstitutionelle Strukturen eines Europäischen Bundesstaates256 2.1Institutionelle Anforderungen an einen Europäischen Bundesstaat257 2.1.1Das Europäische Parlament259 2.1.2Der Ministerrat als Staatenkammer262 2.1.3Weiterentwicklung der Kommission zur Europäischen Regierung265 2.2Die konstitutionelle Ebene eines Europäischen Bundesstaates265 2.2.1Grundstrukturen einer Europäischen Verfassung266 2.2.2Verfassungsmäßig zu verankernde staatliche Elemente268 2.2.3Kernkompetenzen eines Europäischen Bundesstaates271 3.Die Europäische Union: Staat, aber nicht Nation273 Teil D: Integrationstheoretische Voraussetzungen der Verwirklichung einer EPU277 I.Die Bedeutung von Integrationstheorien für den zu untersuchenden Zusammenhang277 II.Die relevanten Theorierichtungen in der Übersicht279 1.Funktionalismus280 1.1Funktionalismus im Sinne Mitranys280 1.2Neofunktionalismus281 1.3Rehabilitierung des Neofunktionalismus284 2.Theorie des Föderalismus289 3.Kommunikationstheorie290 4.Bewertung der Integrationstheorien292 III.Darstellung der Eckpunkte der Integrationspolitik unter Bezugnahme auf den integrationstheoretischen Hintergrund294 1.Die Entwicklung der europäischen Integration bis zur Gründung der EWG294 2.Stagnation und Wiederbelebung der europäischen Integration302 3.Zwischenbilanz310 IV.Analyse des funktionalen Ansatzes hinsichtlich seiner Eignung für eine umfassende politische Integration312 1.Integrationstheoretische Analyse des Integrationsschrittes zur EWU312 1.1Die dem Maastrichter Vertrag vorausgehenden Anläufe hin zu einer WU312 1.2Die der EWU zugrunde liegende politische Finalität314 2.Der Integrationsschritt zur PU: Rehabilitierung und Ergänzung der Theorie des Föderalismus319 2.1Die Theorie des Föderalismus als adäquate Integrationsstrategie für den Schritt zu einer PU319 2.2Handlungs- und interessentheoretische Voraussetzungen322 2.3Nationalstaatliche Interessen hinsichtlich einer PU324 3.Zusammenfassung und Bilanz331 Teil E: Abschließender Exkurs: Historische Währungsunionen des 19. Jahrhunderts im Überblick335 I.Zwei Typen von monetären Unionen im 19. Jahrhundert337 1.Monetäre Unionen zwischen souveränen Staaten338 2.Monetäre Unionen als Ergebnis politischer Integration342 II.Die politische, wirtschaftliche und monetäre Entwicklung in Deutschland im 19. Jahrhundert: Vom Zollverein zum Deutschen Reich und zur Reichsbank344 1.Die politische und wirtschaftliche Entwicklung345 2.Die monetäre Integration349 III.Währungsunionen im 19. Jahrhundert: Bilanz und Lehren352 1.Wirtschaftliche Konvergenz und Interdependenz zwischen WU und PU352 2.Determinanten politischer Integration im deutschen Einigungsprozeß im 19. Jahrhundert355 Teil F: Zusammenfassung und Ausblick: Die EWU als Langfristperspektive357 I.Zusammenfassung der Hauptergebnisse357 II.Die Realisierungschancen der Voraussetzungen der Funktions- und Bestandsfähigkeit der EWU362 III.Ausblick367 Bibliographie372 Anhang: Statistische Übersichten zur Konvergenz419 Tabelle 1: Nominale Konvergenzlage der Mitgliedstaaten der EG419 Tabellen 2-5: Die nominalen Konvergenzkriterien im einzelnen420 Tabellen 6a-10: Kriterien realer Konvergenz der Mitglied-staaten der EG424Textprobe:Textprobe: Kapitel 1.2.3, 'Vergemeinschaftung' finanzpolitischer Kompetenzen: Nach Meinung des Frankfurter Instituts für wirtschaftspolitische Forschung sind die Regelungen des Maastrichter Vertrages unter der Voraussetzung ihrer Einhaltung ausreichend: 'Eine weitergehende Bindung der Finanzpolitik ist nicht notwendig. Die Mitgliedsländer sollten autonom über die Höhe und Struktur der Ausgaben und über ihr Abgabensystem bestimmen. Eine gegenseitige Information über die geplanten Maßnahmen ist sicher nützlich, eine strikte Vormundschaft für die nationale Finanzpolitik hingegen nicht.' Grundsätzlich ist eine Gewährleistung der Disziplinierung der Finanzpolitik und die Schaffung von Konvergenz bzgl. der hier in Frage stehenden Größen als Voraussetzung einer funktionsfähigen WU auf der Grundlage eines strengen Regelsystems von Konvergenzkriterien, deren Einhaltung zwangsläufig zu einer stabilitätsorientierten und konvergenten Finanz- bzw. Budgetpolitik führen würde, denkbar. Wie hoch jedoch die Gefahr ist, daß solche Konvergenzkriterien nicht wörtlich eingehalten bzw. ihrer intendierten Wirkung nicht gerecht werden, ist in der kritischen Würdigung der Vereinbarungen des Maastrichter Vertrages in Teil A, insbesondere in der Beurteilung der für eine auf Dauer tragbare Finanzlage entscheidenen Kriterien der Defizitquote und der Schuldenquote gezeigt worden. Die Gefahr der Ausübung von Druck auf die EZB, ebenso wie gewisse, die Stabilität gefährdende externe Effekte, die als Argumente für ein Regelsystem angeführt wurden, sind auch im Rahmen eines Regelsystems nicht völlig auszuschließen. 'Sie (die Konvergenzkriterien, Anm. d. Verf.) können in der praktisch-politischen Umsetzung erheblich abgeschwächt werden und gegebenenfalls dazu beitragen, den fiskalpolitischen Stabilitätsstandard in der WWU zu verwässern.' Sofern die Einhaltung der Regeln in Frage gestellt werden muß, gewänne die Gefährdung der Geldwertstabilität durch Entwicklungen, auf die die EZB keinen Einfluß nehmen kann, bzw. durch eine direkte Gefährdung der Stabilitätspolitik der EZB durch Ausübung von Druck auf diese, an Relevanz. Im Extremfall wäre die Geldwertstabilität den gleichen Gefahren ausgesetzt, wie bei Nichtexistenz eines Regelsystems. Die dargestellten Aspekte sprechen im Hinblick auf die für den dauerhaften Bestand einer WU notwendige finanzpolitische Disziplinierung für eine gemeinschaftliche Finanzpolitik, die durch einen finanzpolitischen Akteur betrieben wird. Die Gegenkräfte gegen eine finanzpolitische Selbstbindung in Form eines Regelsystems sind nicht gering und werden sich bei Fortbestand nationalstaatlicher Souveränität in der Finanzpolitik und einer entsprechenden Zahl finanzpolitischer Akteure erheblich schwerer beherrschen lassen. Sie sprechen für eine einheitliche Akteursebene von Geld- und Finanzpolitik. Eine vollständig vergemeinschaftete Budgetpolitik würde einen gemeinsamen dominanten Haushalt der EG implizieren; die Zahl finanzpolitischer Akteure, die dem geldpolitischen Akteur in Gestalt der EZB gegenüberstünde, reduzierte sich deutlich. Dem aus Stabilitätsgründen zu präferierenden gleichen Zentralisierungsgrad der Geld- und Finanzpolitik würde durch einen dominanten EG-Haushalt Rechnung getragen, der die Voraussetzung dafür bildete, daß die Abstimmung beider Politikbereiche nicht erschwert und die Verantwortlichkeit des budgetären Bereiches nicht verdeckt wäre. Ein dominanter Haushalt der Gemeinschaft implizierte makroökonomisch wirksam werdende wirtschaftspolitische Maßnahmen der zentralen Gemeinschaftsebene implizieren, da die Finanzkraft für selbige von den Nationalstaaten auf diese überginge. Entscheidene Argumente, die ihren Ursprung im wesentlichen in der Tatsache der mangelnden Konvergenz in der EG haben, sprechen jedoch für die Notwendigkeit eines differenzierten Einsatzes makroökonomischer Politiken und damit gegen eine 'Vergemeinschaftung' der Budgetpolitik. Hierauf wird im einzelnen im Rahmen der Ausführungen zur realen Konvergenz als Funktionsbedingung der WU eingegangen. Solange die wirtschaftliche Konvergenz in der Gemeinschaft in dem Maße unzureichend ist, wie sie sich derzeit darstellt, wäre eine gemeinschaftsweite Budgetpolitik im Hinblick auf die Geldwertstabilität zwar förderlich, vorausgesetzt, ein zentraler finanzpolitischer Akteur würde der stabilitätspolitischen Verantwortung gerecht. Im Hinblick auf die Schaffung realer Konvergenz hingegen wäre sie eher kontraproduktiv. Denn solange die EG kein wirtschaftlich homogenes Gebiet darstellt, spielen asymmetrische Schocks eine nicht unerhebliche Rolle, auf die mit einem national bzw. regional differenzierten Einsatz der Wirtschaftspolitik zu reagieren ist. Letztlich ist der entscheidende Aspekt einer stabilitätsorientierten Budgetpolitik auch nicht die Ausübung auf zentraler Ebene, sondern die Schaffung der Voraussetzung dafür, daß weiterhin auf nationalstaatlicher Ebene verantwortete Budgetpolitiken auf ihre Stabilitätsorientierung hin verpflichtet werden. Darüberhinaus ist darauf hinzuweisen, daß große Unterschiede in den Finanzverfassungen der einzelnen EG-Mitgliedstaaten, vor allem historisch bedingte Unterschiede der politischen Entscheidungsprozesse und -ebenen existieren, die die 'Vergemeinschaftung' der nationalen Budgets erheblich erschwerten. Während in Frankreich und Großbritannien die Verantwortung relativ zentralistisch ist, existiert in der Bundesrepublik eine föderative Regelung. Der Großteil der staatlichen Investitionsentscheidungen wird vergleichsweise autonom auf der Ebene vor allem der Länder, aber auch der Städte und Gemeinden getroffen. Regionale Wirtschaftspolitik hat eine nicht unerhebliche Bedeutung. Schließlich existiert in der Bundesrepublik ein beträchtlicher horizontaler und vertikaler Finanzausgleich.
In: European journal of social theory, Band 12, Heft 1, S. 135-154
ISSN: 1461-7137
This article explores the question of the empirical in the context of its related notion of experience, inasmuch as the latter explicitly brings into play issues about subjectivity. The article focuses directly on the ideas of the Italian philosopher Giorgio Agamben concerning infancy and experience, voice and speech, and bare life and politics. In doing so, an argument is made that questions Agamben's recourse to a particular form of linguistic model and makes evident the limitations that such a model poses for an understanding of significant transformations in modern forms of sovereignty regarding the socio-political articulation of highly domesticated voices. The study aims to provide some sociological and social theoretical ground for a consideration of the voice of infancy in contemporary forms of biopolitical sovereignty. In doing so, it suggests that infancy is more than a figuration of experimentation, inasmuch as its voice (hovering between babble and the comprehensible) may resonate across an empirical domain, which is reconfigured through such a voice (or voices) heard, taken seriously and touching others.
The article reviews the retrospective, estimates the state of modern customs policy of Ukraine, and identifies the organizational and the economic mechanisms of using of customs tools to regulate foreign trade during the development of integration processes. The procedure of forming of customs policy priorities of Ukraine in the development of relations with the European Union is researched. The dynamics of export-import transactions of Ukraine and the EU is analyzed. The measures, that are aimed at the development of domestic import, enhancing the level of protection of national interests while balanced implementation of international requirements and the standards, ensuring the implementation in the customs departments of universalized technologies of customs control and customs clearance, the creation of the most favorable environment for participants of foreign economic activity enhancing the efficiency of operative identification and contraction to negative phenomena in the environment of foreign trade, the improvement the existing tax and tariff policy of Ukraine by sectorial principles have been determined as the priorities of improving the efficiency of customs policy. The article works out the recommendations to improve the efficiency of customs policy of state in the development of relations with the EU and the recommendations allow the involvement of Ukraine in the integration processes as well as the development of domestic business. ; Розглянуто ретроспективу та здійснено оцінку стану сучасної митної політики України, визначено організаційні та економічні механізми застосування митних інструментів регулювання зовнішньої торгівлі в період розвитку інтеграційних процесів. Досліджено порядок формування пріоритетів митної політики України в умовах розвитку відносин з Європейським Союзом. Проаналізовано динаміку експортно-імпортних операцій України та ЄС. Пріоритетами підвищення дієздатності митної політики визначено заходи, спрямовані на розвиток вітчизняного імпорту, покращання рівня захисту національних інтересів держави з одночасним збалансованим впровадженням міжнародних вимог та стандартів, забезпечення впровадження в митних органах уніфікованих технологій митного контролю та митного оформлення, створення максимально сприятливого середовища для учасників зовнішньоекономічної діяльності, підвищення ефективності оперативного виявлення та протидії негативним явищам у середовищі зовнішньої торгівлі, удосконалення існуючої податкової та тарифної політики України за галузевим принципом. Розроблені рекомендації щодо підвищення дієздатності митної політики держави в умовах розвитку з ЄС сприяють як залученню України до інтеграційних процесів, так і розвитку вітчизняного бізнесу
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