Patentstrafrecht: zur Effektivität strafrechtlichen Schutzes gegen Patentverletzungen
In: Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW) 42
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In: Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW) 42
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 71
Die kollektive Rechtewahrnehmung muss ihre ursprünglichen Existenzgründe wiederfinden, wenn Verwertungsgesellschaften in Prozess und Reform das Argument besonderer Legitimität zur Seite stehen soll.Die Arbeit zeichnet in ihrem ersten Teil die im Idealfall legitimitätsbegründenden Eigenschaften von Verwertungsgesellschaften nach. So werden aus utilitaristischer Perspektive die ökonomischen, sozialen und kulturellen Funktionen analysiert, sowie die Verwirklichung von Verfassungswerten der Rechteinhaber und des Staates. Im zweiten Teil werden die Defizite der kollektiven Rechtewahrnehmung insbesondere vor dem Hintergrund des Verlegerstreits der VG-WORT und der Verwertungsgesellschaftsrichtlinie (2014/26/EU) diskutiert.Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die in der Praxis feststellbaren Abweichungen vom Idealbild eine unverhältnismäßige Reform jedenfalls insoweit nicht rechtfertigen, als dass durch sie die vorhandenen Legitimitätsstrukturen des Verwertungsgesellschaftswesens beseitigt würden
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 64
Ein Künstler greift für sein Werk auf eigene Erlebnisse zurück und orientiert sich dadurch naturgemäß an seinen Mitmenschen. Die Autorin untersucht vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Grundlagen den zivilrechtlichen Konflikt zwischen den Persönlichkeitsinteressen des Betroffenen und den Interessen des Künstlers. Sie erarbeitet Abwägungskriterien und betont hierbei die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen den einzelnen Persönlichkeitsinteressen sowie die Frage nach der Zuordnung der Darstellung. Vor dem Hintergrund einer mangelnden eigenständigen Kunstfreiheitsgarantie im US-amerikanischen Recht wirft die Arbeit einen rechtsvergleichenden Blick auf dieses System
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 59
Bereits vor der UWG-Reform im Jahr 2004 war die Frage, ob die Verletzung von Datenschutzvorschriften im Wettbewerb zugleich einen Wettbewerbsverstoß begründet, in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Hieran hat auch die im Rahmen der Reform umgesetzte Neukonzeption des Rechtsbruchtatbestandes in § 4 Nr. 11 UWG nichts geändert. Bis heute besteht vor dem Hintergrund gegensätzlicher obergerichtlicher Entscheidungen sowie der noch immer ausstehenden Klärung durch den BGH erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Arbeit geht der Frage eines Wettbewerbsverstoßes in Gestalt der Datenschutzverletzung de lege lata nach und setzt sich dabei kritisch mit der bisher veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur auseinander. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass zwischen dem UWG und den Vorschriften des Datenschutzrechts eine im Rahmen von § 4 Nr. 11 UWG erforderliche Schutzzweckübereinstimmung besteht
In: Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW) 37
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 62
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 61
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 62
Der Benutzung einer fremden Marke in vergleichender Werbung liegt ein Zuordnungskonflikt zwischen den Interessen des Markeninhabers, der Wettbewerber und der Verbraucher innerhalb der Reichweite des freien und unverfälschten Wettbewerbs zugrunde. Sie ist von hoher Praxisrelevanz geprägt und wirft aktuelle Grundsatzfragen zum Lauterkeits- und Markenrecht auf
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 67
Patentpools haben in einigen Sparten der Elektronikindustrie grundlegende Signifikanz, da sie Technologietransfer im Einzelnen überhaupt erst ermöglichen und zudem effizient gestalten. Durch die Bündelung und paketierte Lizenzierung von Patenten, die auf viele Inhaber verstreut und für eine Technologie wesentlich sind, wird bestehendes Patentdickicht gelöst und für Lizenzsucher die berechtigte Technologienutzung zu beherrschbaren Transaktions- und Lizenzierungskosten erreicht.Die Untersuchung befasst sich mit der ökonomischen und rechtlichen Analyse der vertraglichen Gestaltung des Patentpools im Innenverhältnis, der Lizenzierung und des Marktverhaltens. Hierbei beschränkt sich die Untersuchung nicht auf die Klärung der rechtlichen Vereinbarkeit mit dem europäischen, deutschen und U.S.-amerikanischen Recht in funktional rechtsvergleichender Perspektive; anknüpfend werden Lösungsansätze für die ökonomisch bestmögliche und rechtlich verträgliche Gestaltung des Patentpools erarbeitet
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 66
Patente für Arzneimittel sollen den Arzneimittelherstellern im stark umkämpften Arzneimittelmarkt die Amortisierung ihrer stetig steigenden Forschungsaufwendungen sichern. Gleichzeitig wird immer häufiger der Vorwurf erhoben, Arzneimittelpatente enthielten Scheininnovationen und würden zur Marktabschottung missbraucht. In diesem Zusammenhang kommt der Patentierung von Arzneimitteln, die auf der weiteren Verwendung eines bereits bekannten pharmazeutischen Stoffes beruhen, eine besondere Bedeutung zu. Konnte für sie lange Zeit wegen Beschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit kein Patent erlangt werden, ist ihre Patentierung seit dem EPÜ 2000 gesetzlich anerkannt.Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die Voraussetzungen für ihre Patentierung, die möglichen Schutzbereichsausgestaltungen sowie weitere Schutzmöglichkeiten. Hierzu analysiert sie die einschlägige Rechtsprechung, zeigt Fehlentwicklungen auf und unterbreitet eigene Lösungsvorschläge
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 59
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 69
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 67
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 66
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht 59
Bereits vor der UWG-Reform im Jahr 2004 war die Frage, ob die Verletzung von Datenschutzvorschriften im Wettbewerb zugleich einen Wettbewerbsverstoß begründet, in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Hieran hat auch die im Rahmen der Reform umgesetzte Neukonzeption des Rechtsbruchtatbestandes in § 4 Nr. 11 UWG nichts geändert. Bis heute besteht vor dem Hintergrund gegensätzlicher obergerichtlicher Entscheidungen sowie der noch immer ausstehenden Klärung durch den BGH erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Arbeit geht der Frage eines Wettbewerbsverstoßes in Gestalt der Datenschutzverletzung de lege lata nach und setzt sich dabei kritisch mit der bisher veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur auseinander. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass zwischen dem UWG und den Vorschriften des Datenschutzrechts eine im Rahmen von § 4 Nr. 11 UWG erforderliche Schutzzweckübereinstimmung besteht