Das Recht und die Massen: Recht und Rechtspflege in der VR China
In: Berichte des Österreichischen China-Forschungsinstitutes, Wien 10
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In: Berichte des Österreichischen China-Forschungsinstitutes, Wien 10
In: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, Volume 106, Issue 2, p. 93-158
ISSN: 1865-9748
In: Schriften zum Bio,- Gesundheits- und Medizinrecht Band 25
Der Autor befürwortet eine Integration streitalternativer Verfahren in das Zivilverfahren. Durch die besondere Betonung einer gütlichen Einigung, durch den Ausbau streitalternativer Gerichtsverfahren sowie durch eine stärkere Ausrichtung auf das Konfliktverhältnis verschieben sich das Verständnis für Rechtssystem und der Sinn richterlichen Wirkens. Die Rechtsordnung erscheint in einer doppelten Funktion: Zum einen in ihrer statischen, rechtsbewahrenden Funktion als Rechtsanwendung und zum anderen in ihrer dynamischen, auf die Zukunft bezogenen Funktion als Rechtsgestaltungsspielraum für die Parteien. Letztendlich wird ermöglicht, im Recht über das Recht aus einer Perspektive zu kommunizieren, die sich zum einen gegenüber den Konfliktparteien verpflichtet sieht, zum anderen aber offen gegenüber verschiedenen gerichtlichen Verfahrensformen zeigt. Hierdurch wird auch eine besondere Legitimation des Verfahrens und der Rechtsanwendung erzielt. Zudem kann den an das Gericht gestellten Forderungen nach Fallgerechtigkeit bei Integration streitalternativer Verfahren besser entsprochen werden. Für die am Verfahren Beteiligten wird so in weit höherem Maße ermöglicht, an dem Gerichtsverfahren zu partizipieren. Der Band greift grundlegend auf die philosophischen Gedanken von Emmanuel Lévinas zurück
Terroranschläge, Umweltkatastrophen, nukleare Unglücksfälle und in jüngerer Zeit auch Staateninsolvenzen können unter dem Begriff des Staatsnotstandes zusammengefasst werden. In all diesen Fällen ist der Staat mit verschiedenen Rechtskreisen konfrontiert."Notstand und Recht" ist das erste deutschsprachige Werk zum Notstandsrecht mit Fokus auf Deutschland, Österreich, Europarecht, Völkerrecht und Rechtstheorie.Dieses Werk richtet sich sowohl an Rechtswissenschaftler, die notwendige Detaileinsichten erhalten, um sich weiter in diese Materie vertiefen zu können, als auch an Studenten, denen es eine ausführliche Einführung in verschiedene Fragen des Notstandsrechts bietet.
In: Studien zum vergleichenden öffentlichen Recht Band/Volume 8
In: Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht - Studies in Comparative Public Law 8
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die größte Herausforderung für Asylbewerber besteht in der Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union. Daher steht die Wirksamkeit des Rechts auf Zugang zum Asylverfahren und zum Gericht im Mittelpunkt der Studie. Ihre Grundvoraussetzung ist eine harmonische Umsetzung der für einen solchen Zugang erforderlichen Verfahrensgarantien, die im EMRK- und EU-Recht festgelegt sind und im Geiste des Dialogs ausgelegt werden sollten. Falls dieser Dialog nicht harmonisch ist, könnten die festgestellten Mängel im nationalen Recht korrigiert werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls ein Dialog auf nationaler Ebene erforderlich. Die Wirksamkeit dieses Zugangs ist auch in einer grenzüberschreitenden Dimension bedeutend, um die nationalen Rechtsvorschriften weiter anzugleichen und eine europäische Lösung für die strukturellen Probleme, die diesen Zugang kennzeichnen, zu entwickeln. / »Access to the Judge and Asylum Procedures in the Light of ECHR Law, EU Law, German and French Law« -- The study addresses the question of why different member states handle asylum law differently and what factors are needed to guarantee effective access to asylum procedures in a spirit of dialogue. In this context, the work analyses four legal layers from the ECHR law, EU law, German and French law in the field of asylum procedure law.
In: Aktuelle Beiträge zum öffentlichen Recht 4
Die Untersuchung zum Rechtsmissbrauch und seinen konkreten Erscheinungen beruht auf ca. 800 Gerichtsentscheidungen, vornehmlich des Bundesverfassungsgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts, sowie auf ca. 750 Literaturquellen. Sie zielt auf eine Schärfung der unklaren Konturen des Rechtsmissbrauch durch Bündelung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Missbrauchsfeststellungen und dient weiter der dogmatischen Erfassung und rechtsstaatlichen Anfrage an die Missbrauchsfigur, ehe sie mit 16 bilanzierenden Thesen zum Rechtsmissbrauch schließt
In: Das theologische Interview 14
In: Recht und Philosophie Band 14
Die Untersuchung bezieht Rechtsphilosophie konkret auf Rechtsdogmatik und stellt so eine tiefgehende Verflechtung zwischen zwei Disziplinen her, deren Verhältnis viel zu oft von beziehungsloser Koexistenz geprägt ist. Im Zentrum steht die Frage, ob Christoph Menkes rechtsphilosophische Kernthese zur Form subjektiver Rechte anhand rechtsdogmatischer Figuren belegt werden kann. -- Nach einer Rekonstruktion von Menkes ›Kritik der Rechte‹, die als Grundlage für den interdisziplinären Transfer dient, erfolgt eine Analyse aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Zunächst steht hier die Rechtsordnung als Gesamtzusammenhang im Fokus. Zur Überprüfung von Menkes These werden exemplarisch aus dem Privatrecht Begrenzungen rechtsgeschäftlicher Autonomie und aus dem Öffentlichen Recht die Grundrechte herangezogen. Sodann greift die Analyse Menkes originär gewählte Perspektive auf und unternimmt den Versuch einer isolierten Formbetrachtung subjektiver Rechte. Die Rückschlüsse, die aus der rechtsdogmatischen Betrachtung gezogen werden, zeichnen ein anderes Bild des von Menke herausgestellten Selbstreflexionsprozesses, der die subjektiven Rechte strukturell prägt. / »The Normativity Structure of Subjective Rights. A Legal Dogmatic Investigation Originating from Menke's Critique of Rights«: May Christoph Menke's legal-philosophical core thesis on the form of subjective rights be evidenced through legal-dogmatic figures? To answer this question, in a first step the thesis reconstructs Menke's ›Critique of Rights‹. The subsequent jurisprudential analysis refers to the limitations of private autonomy in private law and to fundamental rights in public law. The final section takes up and problematizes Menke's attempt to examine the isolated form of subjective rights.
In: Philosophie und Geschichte der Wissenschaften 16
Der vorliegende Band beinhaltet die Beiträge, die anläßlich des Ehrenkolloquiums zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Hermann Klenner zum Thema 'Philodophie des Rechts und das Recht der Philosophie' am Zentralinstitut für Philosophie der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR am 10. Januar 1991 gehalten oder eingereicht worden sind. Das Kolloquium fand einen Tag nach der 'Evaluierung' des Zentralinstituts für Philosophie statt und zählt zu den letzten größeren wissenschaftlichen Veranstaltungen dieser Einrichtung. Das Zentralinstitut für Philosophie, dem Hermann Klenner angehörte, wird mit dem 31.12.1991 aufgelöst.Volkmar Schöneburg (Vorbemerkung)
Daten repräsentieren Vermögenswerte. Daher stehen sie längst nicht mehr nur aus datenschutzrechtlicher Perspektive, sondern auch als Gegenstand von Rechten im Fokus der juristischen Betrachtung. Welche Rechte an personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten bestehen und wie diese gegebenenfalls am Markt zirkulieren können, ist jedoch weitgehend ungeklärt. Teilweise bietet sich ein Vergleich mit Gütern der analogen Welt an. Die Behandlung von Daten als Vermögensgegenstände und die Übertragung bestehender juristischer Konzepte darauf erscheint insoweit verlockend und wird viel diskutiert.Die Beiträge dieses Bandes gehen der Frage nach, ob eine Übertragung der klassischen Konzepte des Sachenrechts, des Schuldrechts und des herkömmlichen Immaterialgüterrechts auf personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten aus rechtspolitischer und rechtstechnischer Sicht geeignet erscheint. Durch eine differenzierte Betrachtung soll ein breiter und systematischer Überblick zum Thema »Rechte an Daten« in allen seinen Facetten geboten werden.InhaltsübersichtTereza Pertot: Einführung in das Thema »Rechte an Daten« – Franz Hofmann: »Absolute Rechte« an Daten – immaterialgüterrechtliche Perspektive – Thomas Hoeren: Dateneigentum und Datenbesitz – Andreas Sattler: Personenbezogenheit als Hindernis des Datenhandels – Herbert Zech: Besitz an Daten? – Christiane Wendehorst/Sebastian Schwamberger/Julia Grinzinger: Datentreuhand – wie hilfreich sind sachenrechtliche Konzepte? – Dianora Poletti: Holding Data between possessio and detentio – Giovanni De Cristofaro: Die datenschutzrechtliche Einwilligung als Gegenstand des Leistungsversprechens – Thomas Riehm: Freie Widerrufbarkeit der Einwilligung und Struktur der Obligation. Daten als Gegenleistung? – Carolina Perlingieri: Data as the object of a contract and contract epistemology – Giorgio Resta: Rapport de Synthèse
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Volume 55, Issue 2, p. 181-211
ISSN: 1865-5203
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Volume 52, Issue 3, p. 401-413
ISSN: 1865-5203
In: Edition Sozial
In: Kleine Vandenhoeck-Reihe 51/52