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Programmauftrag Internet: Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
In: Neue Juristische Monografien 29
Für die "klassischen" Massenmedien Rundfunk und Presse ist eine entsprechende Online-Präsenz unverzichtbar geworden, wenn sie ihre Konsumenten an sich binden und ihre Marktposition auch in der digitalen Welt langfristig wahren wollen. Eine besondere Herausforderung stellt das Internet für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen dar. Als "Public Broadcaster" sind sie einem besonderen öffentlichen Auftrag verpflichtet: Gelten die besonderen Qualitätsansprüche der öffentlich-rechtlichen Programme auch für ihre Online-Dienste und müssen sie sich auch in diesem Geschäftsfeld von der privaten Konkurrenz unterscheiden? Zugleich ist es strittig, ob die öffentlich-rechtlichen Anstalten überhaupt befugt sind, sich über ihren klassischen Programmauftrag hinausgehend neue Betätigungsfelder im Internet zu erschließen. Die vorliegende Untersuchung wendet sich der Frage nach der Zulässigkeit von Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und den dabei zu beachtenden Grundsätzen am Beispiel des breit angelegten Webangebots zu, das der ORF unter der Dachdomain "orf.at" betreibt
Verbesserungsbedarf: der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die neue Kultur der Netzwerke
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 67, Heft 9/10, S. 905-917
ISSN: 2510-4179
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den Programmangeboten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens kritisch auseinander. Selbst wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft für sinnvoll hält, scheint es seines Erachtens alles andere als ausgemacht, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk notwendig ist, der einen Großteil seiner Finanzmittel in Produktionen steckt, die keinen anderen Zweck erfüllen, als die Reproduktion einer Kultur des Spektakels zu gewährleisten. Soll es ausreichend sein, damit einen "audience flow" zu generieren, der dann auch auf die "Tagesthemen" oder das "Heute-Journal" übertragen werden kann, oder um Jugendliche an das öffentlich-rechtliche Fernsehen zu binden? Statt auf Blockbuster und die Live-Übertragung von Großereignissen zu setzen, etwa auf teure Fußballrechte, müsste die alte Idee des "Integrationsrundfunks" neu durchdacht werden. Dabei sind auch die Informationssendungen auf den Prüfstand zu stellen: Warum werden Sachthemen während der Primetime nur oberflächlich - in Talkshows auf der Personalebene - behandelt? Warum gibt es innerhalb der öffentlich-rechtlichen Anstalten keine strategische Nachwuchsförderung von politischen Journalisten oder Wissenschafts- und Kulturjournalisten? Warum gibt es so wenige gute Dokumentationen? Es ist nach Meinung des Autors also eine Restrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erforderlich, in dem der alte Informations- und Bildungsauftrag in den Hauptprogrammen auch während der Primetime in neuen intelligenten Formen wieder mit Leben gefüllt wird. (ICI2)
Kommerzielle Tätigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur unter Marktbedingungen
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 73, Heft 16, S. 1007-1008
ISSN: 2194-4202
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in gesellschaftlicher Verantwortung: Anspruch und Wirklichkeit
In: Beiträge des Kölner Initiativkreises öffentlicher Rundfunk 1
Entwicklungsperspektiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Medienrundfunkordnung, Bd. 1
In: Entwicklungsperspektiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Medienrundfunkordnung Bd. 1
Entwicklungsperspektiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Medienrundfunkordnung, Bd. 2
In: Entwicklungsperspektiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Medienrundfunkordnung Bd. 2
Freie Mitarbeiter und Mitbestimmung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Heft 6
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
ORF NACH DER REGENBOGENREFORM: Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
In: Österreichisches Jahrbuch für Politik: eine Publikation der Politischen Akademie der Österreichischen Volkspartei, S. 527-534
ISSN: 0170-0847
Von Fall zu Fall: Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
In: Kulturpolitische Mitteilungen: Zeitschrift für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V, Heft 110, S. 18-19
ISSN: 0722-4591
Pro & Contra: Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
In: Civis: mit Sonde, Heft 1, S. 45-47
ISSN: 1432-6027
Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Stand und Perspektiven
In: JuristenZeitung, Band 79, Heft 8, S. 343
Buchbesprechungen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Grenzen des Wachstums
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 56, Heft 24, S. 1050
ISSN: 0029-859X
Neue Betätigungsfelder des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Entwicklung und rechtliche Bewertung
In: Schriftenreihe des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln 91
Die Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Magisterarbeit
In: Medien
Inhaltsangabe:Einleitung: Seit einigen Jahren befindet sich die Medienlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland in einem tiefgreifenden Wandel, der zum großen Teil auf die Zweiteilung des Rundfunksystems zurückzuführen ist, die die Veranstaltung von Rundfunk- und Fernsehsendungen nicht mehr ausschließlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorbehält, sondern auch private Anbieter Rundfunkprogramme erstellen und ausstrahlen lässt. Hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1961 in seinem ersten grundlegenden Urteil zur Rundfunkfreiheit noch festgestellt, dass es, vor allem unter den damaligen technischen Gegebenheiten, mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit zu vereinbaren ist, wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ein Monopol zur Veranstaltung von Rundfunksendungen eingeräumt wird, entwarf es schließlich mit seinem vierten Rundfunkurteil vom 04.11.1986 grundsätzliche Strukturvorgaben für das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. Es befand, dass in der 'dualen Ordnung des Rundfunks die unerlässliche Grundversorgung', die die essentielle Funktion des Rundfunks für die demokratische Ordnung und für das kulturelle Leben umfasse, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliege. Bei einer Erweiterung des Rundfunkangebots um privat veranstaltete Programme komme es darauf an, dass der 'klassische Auftrag des Rundfunks' durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sichergestellt wird. Gleichzeitig legte das Gericht dar, dass es gerechtfertigt sei, an den privaten Rundfunk geringere Anforderungen zu stellen, 'solange und soweit' die Grundversorgung durch den öffentlich- rechtlichen Rundfunk gewährleistet sei. Mit der Digitalisierung des Rundfunks und in der Folge mit der Möglichkeit der Vervielfachung preiswerter Übertragungen wird in quantitativer Hinsicht eine erhebliche Vermehrung des Fernsehangebots auftreten. Dabei werden in qualitativer Hinsicht die Finanzierung (Entgeltlichkeit) und die zeitliche und inhaltliche Auswahlmöglichkeit der Rezipienten (Ton- und Bewegbilddienste auf Zugriff oder Abruf) erhebliche Bedeutung gewinnen. Für die Verwertung vorhandener Programmbestände, etwa in den Bereichen Information und Bildung, zielgruppenorientierte Unterhaltung und Kinderprogramme, die auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als gebühren- oder entgeltfinanzierte Angebote interessant sind, ergeben sich damit vielfältige Möglichkeiten. Durch diese neu entstandenen Möglichkeiten des digitalen Rundfunks werden aber auch neue Bereiche möglicher publizistischer und ökonomischer Konkurrenz zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einerseits und den privaten Veranstaltern andererseits eröffnet, denn sowohl das zeitliche als auch das finanzielle Budget der Zuschauer ist begrenzt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat daher mittlerweile auch gebührenfinanzierte und entgeltfinanzierte Angebote angedacht. Gegen diese Überlegungen hat es seitens der privaten Veranstalter Einwände gegeben, sei es, weil dies die Entwicklungschancen einer leistungsfähigen Medienindustrie beeinträchtige, sei es, weil es den Gebührenzahler übermäßig belaste. Dabei wird die Auffassung vertreten, eine Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesen Bereichen sei von der Verfassung nicht zugelassen oder zumindest nicht gegenüber den gesetzlichen Einschränkungen geschützt, weil sie über die Grundversorgung hinausgingen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der dualen Rundfunkordnung obliegt; es wurde gefordert, dass der Gesetzgeber zu einer Definition des unklaren Begriffs und zu einer gesetzlichen Einschränkung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgerufen wird. Demgegenüber stehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf dem Standpunkt, der Begriff der Grundversorgung sei dynamisch zu verstehen und daher sei die Anpassung an technische Neuerungen und veränderte Nutzergewohnheiten notwendige Konsequenz. Im übrigen versteht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch außerhalb des Grundversorgungsbereichs zur Durchführung von Rundfunkveranstaltungen berechtigt und ist daher der Ansicht, dass er nicht durch finanzielle Einschränkungen daran gehindert werden dürfe. Inhaltsverzeichnis: 1.Vorbemerkung1 2.Der Streitbegriff der Grundversorgung6 2.1Entstehung und Interpretation in Literatur, Politik und Öffentlichkeit6 2.2Die dogmatischen Grundlagen: Die dienende Funktion der Rundfunkfreiheit für die Meinungsbildung und die objektiv-rechtliche Gewährleistung10 2.3Die Gewährleistung der Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Zulässigkeitsvoraussetzung privater Veranstalter17 2.4Funktion und Elemente der Grundversorgung22 2.4.1Elemente des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffs im einzelnen23 2.4.1.1Sendetechnisches Element23 2.4.1.2Inhaltliches Kriterium24 2.4.1.3Merkmal der Allgemeinbestimmung24 2.5Keine Mindestversorgung oder Aufgabenteilung26 2.6Bestands- und Entwicklungsgarantie30 2.6.1Sicherung der Voraussetzungen der Grundversorgung33 2.6.2Programmauftrag als Grundlage der Bestands- und Entwicklungsgarantie35 2.7Zur Bedeutung des Grundversorgungsbegriffs für die Rundfunkfinanzierung38 2.7.1Umfang der finanziellen Gewährleistungspflicht - das Kriterium der Erforderlichkeit zur Funktionserfüllung40 2.7.1.1Grundversorgung als Legitimation der Gebührenfinanzierung42 2.7.1.2Zulässigkeit und Einschränkbarkeit anderer Finanzierungsformen42 2.7.1.3Funktionsgerechte Finanzierung46 2.7.1.4Erforderlichkeit48 2.7.1.5Grundversorgung als Mindestmaß des zur Funktionserfüllung Erforderlichen49 2.7.2Gesetzliche Konkretisierungsmöglichkeiten und prozedualer Grundrechtsschutz50 2.8Zuordnung von Programmen oder Programmteilen zur Grundversorgung55 2.9Zusammenfassung58 3.Betätigung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten außerhalb der Grundversorgung60 3.1Grundsätzliche Zulässigkeit programmleitender und –begrenzter Regelungen61 3.2Ausschluß des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der Veranstaltung bestimmter Programme und Kommunikationsdienste62 3.2.1Grundlage und Kriterien am Beispiel der Regional- und Lokalprogramme63 3.2.1.1Ausgestaltung: Kein Verbot von Beiträgen zur Meinungsbildung64 3.2.1.2Eingriff Unverhältnismäßigkeit der Unterbindung publizistischen Wettbewerbs65 3.2.1.3Gleiche Bedingungen außerhalb des Grundversorgungsbereichs68 3.2.2Spartenprogramme68 3.2.3Rundfunkähnliche Kommunikationsdienste71 3.3Gewährleistung der Finanzierung von nicht zur Grundversorgung gehörenden Programmen74 3.4Verbot einzelner Finanzierungsformen76 3.4.1Verbot von Wirtschaftswerbung77 3.4.2Gesetzliches Verbot der Rundfunkfinanzierung durch Abonnements oder Einzelentgelte79 3.5Zulässigkeit von Kooperationsmöglichkeiten mit Dritten zur Programmverwertung80 3 .6Zusammenfassung81 4.Zur Kritik an der Grundversorgungskonzeption des Bundesverfassungs-gerichts82 4.1Kritik an der Auslegung als subjektiv-rechtliche Gewährleistung82 4.2Konsequenzen des subjektiv-rechtlichen Grundrechtsverständnisses für die Grundversorgung85 4.3Begrenzung der Tätigkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalteninnerhalb und außerhalb der Grundversorgung88 5.Die aktuelle politische Diskussion um den Begriff der Grundversorgung90 5.1Die Positionen der CDU/CSU - und der F.D.P92 5.2Die Position der SPD97 5.3Die Position von Bündnis 90/ Die Grünen102 5.4Die Position der PDS105 5.5Zusammenfassung107 6.Europäische Aspekte der Grundversorgung111 6.1Grundversorgung aus europäischer Sicht111 6.2Grundversorgungsgedanke im Europäischen Recht116 7.Zusammenfassung119 8.LiteraturverzeichnisI-XIX 9.LebenslaufXX