Öffentliche Unternehmen und private Endverbraucher
In: Politikwissenschaftliche Paperbacks 3
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In: Politikwissenschaftliche Paperbacks 3
In: Schriften des Hellmuth-Loening-Zentrums für Staatswissenschaften Jena 13
In: Abhandlungen zum schweizerischen Recht N.F., 716
Nach einer Welle der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen in den 1980er und 1990er Jahren möchten viele Gemeinden jetzt wieder stärker die Daseinsvorsorge direkt gestalten. Dabei stellt sich die Frage 'privat oder staatlich' nur bei solchen Angeboten, die tatsächlich öffentliche Güter darstellen. Ob diese Güter von öffentlichen Unternehmen oder privat unter restriktiven Rahmenbedingungen und strenger Kontrolle effizienter angeboten werden können, ist schwer zu entscheiden. Zumindest erhalten die Gemeinden bei einer Rekommunalisierung auf wichtigen Gebieten wie der Energie- und Wasserversorgung bessere Steuerungsmöglichkeiten. ; The decision to provide services of general interest by public or private enterprises has to be based on the following key issue: should one refer to these services as public goods? This question cannot be answered generally but has to be addressed on a case-tocase basis. Although there are some tendencies for remunicipalisation, especially in the energy sector, empirical studies show a lack of evidence about actual remunicipalisation of public service provisions and its impacts. To explain why local governments in Germany are presently thinking about remunicipalising some services there are changing factors to be identifi ed. However, a closer look at the changing determinants makes clear that there are other options apart from remunicipalisation. Local politicians may have many reasons for providing services by public entities. The most relevant reason is nevertheless the option to organise and govern these services which are relevant for the local community.
BASE
In: Kommunalwirtschaftliche Forschung und Praxis 10
In: Kommunal-Praxis aktuell
In: Schriftenreihe Gemeinwirtschaft 35
In: Studienbrief
In: Marketing sozialer und öffentlicher Unternehmen
In: Beiträge zum Informationsrecht Band 44
»Trade Secret Protection of Public Companies Using Legal Forms of Private Law«: The study is based on the question of the extent to which the protection of trade secrets of public companies using legal forms of private law is constitutional. This constitutional embedding of trade secret protection is developed, on the one hand, on the basis of the protection under regulations of private and public law and, on the other hand, on the basis of the limits of public control.
In: DIW-Wochenbericht, Band 52, Heft 11, S. 133-140
World Affairs Online
In: Interdisziplinäre Organisations- und Verwaltungsforschung 6
In: Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen: ZögU ; zugleich Organ der Gesellschaft für Öffentliche Wirtschaft = Journal for public and nonprofit services, Band 31, Heft 2, S. 184-192
ISSN: 2701-4215
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1985, Heft B. 29-30, S. 3-15
ISSN: 0479-611X
"Unter öffentlichen Unternehmen werden hier diejenigen Unternehmen (Betriebe) verstanden, deren Träger (Eigentümer) ganz oder zum überwiegenden Teil die öffentliche Hand ist. Bei der Mehrzahl dieser Unternehmen ist das finanzwirtschaftliche Ziel in die Rolle einer Nebenbedingung gedrängt. Man kann bei ihnen von einem Primat der Leistungskonzeption gegenüber der Gewinn- bzw. Finanzierungskonzeption sprechen. Das unmittelbare Ziel der Unternehmen liegt in der 'optimalen Deckung vorhandener Bedarfe'. Der so beschriebene Unternehmenstyp ist aus wirtschaftsordnungspolitischer Sicht nicht unumstritten. Wer in einer prinzipiell marktwirtschaftlich-privatwirtschaftlichen Ordnung die Existenz staatlicher oder kommunaler Unternehmen bejaht bzw. ihren Einsatz fordert, ist beweispflichtig. Öffentliche Unternehmen schaffen als 'Infrastrukturunternehmen' erst die Voraussetzungen, die Rahmenbedingungen für die Funktionsfähigkeit des marktwirtschaftlichen Systems. Sie sind zugleich 'Korrekturfaktoren' dieses Systems, die als 'Gegenmacht' eingesetzt werden, um etwaigen einkommens- und vermögenspolitischen Fehlentwicklungen von vornherein entgegenzusteuern, die bei sich selbst überlassenen marktwirtschaftlichen Mechanismen entstehen können. Öffentliche Unternehmen sind Instrumente staatlicher oder kommunaler Wirtschafts- und Sozialpolitik. Sie sind Instrumente des staatlichen Verwaltungshandelns im weiteren Sinne. Ihre 'Lückenbußer'-Funktion, ein theoretisches Erbe des Kameralismus und der frühen deutschen ökonomischen Klassik, ist Bestandteil des heutigen Haushalts- und Gemeindewirtschaftsrechts. Hinsichtlich der öffentlichen Trägerschaft bei primär erwerbswirtschaftlichen Unternehmen könnte zum einen argumentiert werden, daß die Gewinne dieser sogenannten fiskalischen Unternehmen den öffentlichen Haushalt alimentieren und auf diese Weise 'öffentlichen Interessen' dienen. Zum anderen wird auf die 'besonderen Verpflichtungen' auch dieser Unternehmen hingewiesen. Die gesamtwirtschaftliche Instrumentalfunktion verlangt auf der einzelwirtschaftlichen Ebene einerseits die Klärung der betrieblichen Voraussetzungen (rechtlicher, institutioneller, struktureller Art) für ihre Erfüllung, andererseits die Erörterung ihrer Konsequenzen für die Betriebsprozesse von der Planung, der Beschaffung, der Finanzierung bis zur Angebotspolitik. Allerdings sichert die öffentliche Trägerschaft allein nicht die Erfüllung des öffentlichen Auftrags. Auch öffentliche Unternehmen bedürfen der 'Kontrolle'. Vieles kann dabei schon durch die bloße Kritik der interessierten Öffentlichkeit bewirkt werden, wenn sie die politischen Instanzen zur Intervention zwingt: bei Preiserhöhungen, bei Leistungseinschränkungen, -einstellungen und -mängeln." (Autorenreferat)
In: Innovative Verwaltung: die Fachzeitschrift für erfolgreiches Verwaltungsmanagement, Band 34, Heft 3, S. 21-21
ISSN: 2192-9068