Außenpolitik der Länder
In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Band 21, Heft 4, S. 389-403
"Der Beitrag 'Außenpolitik der Länder' befaßt sich mit den äußeren Rahmenbedingungen (Europa der Regionen) der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Österreich sowie der diesbezüglichen innerstaatlichen Rechtslage und Praxis. Die Europäischen Gemeinschaften eröffnen im Vertrag von Maastricht mit der Verankerung des Subsidiaritätsprinzipes und der Einrichtung eines beratenden Ausschusses für Regionen neue Möglichkeiten, die allerdings nur genutzt werden können, wenn sie eine entsprechende Umsetzung im innerstaatlichen Bereich erfahren. Die Rechtsentwicklung in Österreich und politische Erklärungen, v.a. im Spiegel der Außenpolitischen Berichte, lassen ein Abgehen vom Primat des Bundes in der Außenpolitik erkennen. Die Einräumung einer Kompetenz zum Abschluß von Staatsverträgen im eigenen Wirkungsbereich - obwohl von den Ländern gefordert - wird von diesen in der Praxis nicht in Anspruch genommen. Dem informellen Handeln unabhängig von der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung in einer Fülle von Außenbeziehungen wird in allen Sachbereichen in vielfältigster Form der Vorzug gegeben. Im Hinblick auf die zukünftige Einbindung in den europäischen Integrationsprozeß (EG, EWR) soll eine Informationspflicht des Bundes und ein bindendes Stellungnahmerecht der Länder diesen eine entsprechende Berücksichtigung ihrer Interessen auf nationaler Ebene sichern." (pauÜbers.)