Menschenrechte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union: Gemeinschaftspolitik versus GASP
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 2907
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 2907
In: Rechtliche und politische Koordinierung der Außenbeziehungen der Europäischen Gemeinschaften 1951-1992, S. 25-43
Im europäischen Integrationsprozess wurden mehrere Versuche unternommen, die Gemeinschaft auch als außenpolitischen Akteur zu entwickeln. Dies begann bereits in den Jahren 1952 bis 1954 mit dem Versuch der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG), die das politische Dach für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) bilden sollte. Ein erneuter Versuch wurde 1960/61 vom französischen Präsidenten Charles de Gaulle vorgenommen, der mit den so genannten "Fouchet-Plänen" dem EWG-Europa auch eine außenpolitische Funktion zukommen lassen wollte. In der Europäisch Politischen Zusammenarbeit (EPZ), die im Jahr 1970 eingeführt und 1987 offiziell in die Einheitliche Europäische Akte (EEA) übernommen wurde, wird der EG erstmals ein außenpolitischer Akteursstatus zugewiesen. Wenige Jahre später, im Vertrag von Maastricht, betritt die EWG mit der zweiten Säule - der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - ein neues Terrain, um auf der weltpolitischen Bühne auch ein bedeutsamer Akteur zu werden. Anhand dieser vier verschiedenen Entwicklungen werden im vorliegenden Beitrag die Positionen der Benelux-Staaten zum außenpolitischen Handel der EG/EU analysiert. (ICI2)
In: Schriften zur europäischen Integration und internationalen Wirtschaftsordnung Band 52
In: Schriften zur Europäischen Integration und Internationalen Wirtschaftsordnung -Veröffentlichungen des Wilhelm-Merton-Zentrums für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung 52
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Die EU gründet auf dem Willen, Frieden zu fördern und eine Welt zu schaffen, die auf der Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beruht. Seit dem Vertrag von Lissabon stellt Art. 21 EUV die explizite primärrechtliche Grundlage für die Verfolgung nichtökonomischer Ziele in der Außenpolitik dar. In sämtlichen Abkommen mit Drittstaaten versucht die EU Menschenrechtsklauseln aufzunehmen. Deren Regelungsgehalt unterlag im Laufe der Zeit einem Wandel. Ihre Entwicklung ist stark mit den Beziehungen zu den AKP-Staaten verbunden. Der Fokus der Fallstudien, die Konsultationsverfahren nach Art. 96 des Cotonou-Abkommen untersuchen, liegt daher auf diesen Ländern. Den Schwerpunkt bildet die Analyse der Gründe für die Verhängung von Sanktionen gegenüber Simbabwe und ihre Wirksamkeit. Die Aktualität des Themas ergibt sich vor dem Hintergrund des im Jahr 2020 auslaufenden Cotonou-Abkommens und der Frage, ob eine werteorientierte Außenpolitik noch zeitgemäß ist.
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 25, Heft 1, S. 64-69
ISSN: 0720-5120
In: Außenpolitischer Bericht: Bericht des Bundesministers für Europäische und Internationale Angelegenheiten
ISSN: 0258-5243
In: Außenpolitischer Bericht: Bericht des Bundesministers für Europäische und Internationale Angelegenheiten, Heft 2006, S. 33-38
ISSN: 0258-5243
In: Außenpolitischer Bericht: Bericht des Bundesministers für Europäische und Internationale Angelegenheiten, Heft 2006, S. 64-78
ISSN: 0258-5243
In: Außenpolitischer Bericht: Bericht des Bundesministers für Europäische und Internationale Angelegenheiten, Heft 2006, S. 79-80
ISSN: 0258-5243
In: Beiträge zum Europa- und Völkerrecht 4
In: Studie der Forschungsgruppe Europäische Integration 30
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Journal of public law, Band 61, Heft 1, S. 109-149
ISSN: 0948-4396
World Affairs Online
In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 44, Heft 1, S. 74-90
ISSN: 0554-5455
Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte der europäischen Außenpolitik und der globalen Rolle der Europäischen Union auf dem Stand des Lissaboner Vertrags vom Dezember 2009. Neben der institutionellen Struktur der GASP und GSVP werden vor allem die zentralen Dimensionen der europäischen Außenbeziehungen - Außenwirtschafts-, Entwicklungs(hilfe)- und Erweiterungs-/ Nachbarschaftspolitik behandelt (Original übernommen).
In: Außenpolitischer Bericht: Bericht des Bundesministers für Europäische und Internationale Angelegenheiten
ISSN: 0258-5243
In: Außenpolitischer Bericht: Bericht des Bundesministers für Europäische und Internationale Angelegenheiten, Band 2007, S. 32-38
ISSN: 0258-5243
In: Außenpolitischer Bericht: Bericht des Bundesministers für Europäische und Internationale Angelegenheiten, Band 2007, S. 42-44
ISSN: 0258-5243