Kongress za prava i svobodu v Rossii, sostojavsegosja 25 - 27 aprelija 1957 z.v.g. Gaage: Kongress für Rechte und Freiheit in Russland
ISSN: 0513-7020
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ISSN: 0513-7020
Frauen*rechte beschreiben Grund- und Menschenrechte, die für Frauen* und Mädchen* besonders relevant sind, wie beispielsweise das Recht auf politische Partizipation, auf Bildung, auf Gesundheit oder auf körperliche sowie sexuelle Integrität. Bemühungen um und die Konzeption von Frauen*rechten sind sowohl auf inter- als auch auf nationaler Ebene von Frauen*rechtsbewegungen beeinflusst. Trotz des strukturellen male bias des Rechts kennen sowohl das internationale Menschenrechtsregime als auch nationale Rechtsordnungen Gewaltschutzmechanismen, Geschlechterdiskriminierungsver- oder Gleichstellungsgebote. Kritik gegenüber Frauen*rechten wird aus kulturrelativistischen, universalistisch-feministischen, postkolonialen und queer-feministischen Perspektiven geübt.
BASE
In: SWS-Rundschau, Band 54, Heft 1, S. 78-89
Im vorliegenden Beitrag wird mithilfe von zwei deutschlandweit repräsentativen Dunkelfeldstudien ermittelt, inwiefern sich die Prävalenz häuslicher Gewalt gegen Frauen in Deutschland zwischen 1992 und 2011 verändert hat. Diese Angaben werden durch Daten zum individuellen Anzeigeverhalten ergänzt. Aus den Befunden lässt sich ein unmittelbarer Handlungsbedarf in Hinblick auf verstärkte Informationskampagnen zu den bestehenden Schutzmöglichkeiten vor häuslicher Gewalt ableiten. (Autorenreferat)
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu beantworten, welche Faktoren dazu beitragen, dass Frauen in Familien- und Paarbeziehungen in unterschiedlichen Kontexten Gewalt ausüben. Hierzu sollen neue Erkenntnisse gewonnen und bestehende Erkenntnisse zu Gewalt von Frauen in heterosexuellen Paarbeziehungen, gegen Kinder und in der informellen Pflege verknüpft werden. Um die Forschungsfrage zu beantworten, wird die Gewalt durch Frauen übergeordnet betrachtet und anhand von Literaturanalysen und Expert*inneninterviews in den gewählten Kontexten untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse aus beiden Erhebungsmethoden werden für die jeweiligen Kontexte zusammengefasst und anschließend in einer Synthese zusammengeführt.
Die Ergebnisse der qualitativen Studie zeigen, dass die Ursachen von Gewalt durch Frauen multifaktoriell und Ebenen übergreifend sind. Die Gewalt kommt in sämtlichen Schichten und Formen vor. Sie kann als Reaktionsverhalten auftreten, durch Belastungen entstehen und ist abhängig von der Beziehung zum Gegenüber und der erlernten und erlebten Gewaltkultur. Das gesellschaftliche Rollenbild und die Vorstellung von Weiblichkeit konnten als weitere gewaltbedingende Ursache identifiziert werden, welche einen starken Einfluss auf die Art der Ausübung und den Umgang mit der Gewalt durch Frauen hat. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse, dass die Faktoren von Gewalt durch Frauen in Familien- und Paarbeziehungen vielschichtig und komplex sind und genaue Entstehungszusammenhänge sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene untersucht werden müssen.
Hierzu appelliert die Studie, dass tiefergehende Forschungen zu Ursachenzusammenhängen und zusätzlichen Gewaltkontexten durchgeführt werden müssen, um den Diskurs zu Gewalt durch Frauen zu enttabuisieren und zu entstigmatisieren. Nur durch ein prozesshaftes, wissenschaftlich fundiertes Vorgehen können passende Präventionsangebote und Unterstützungsleistungen für gewaltausübende Frauen entwickelt werden.
In: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie Band 25
Abbildung 1: Fallzahlen zu Straftaten gemäß §§ 177 und 185 StGB 2008-2017, Abbildung 2: Fallzahlen zu Straftaten gemäß § 177 StGB 2008-2017 differenziert nach Deliktschlüsseln, Abbildung 3: Fall-, Tatverdächtigen- und Opferzahlen zu Straftaten gemäß § 177 StGB in 2017 differenziert nach PKS-Deliktschlüsseln
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1982, Heft B 23, S. 3-21
ISSN: 0479-611X
"Der gegenwärtig viel diskutierte Terrorismus von rechts in der Bundesrepublik wird auf seine historischen Vorläufer seit 1918/19 hin befragt. Dabei lassen sich mehrere Organisationsprinzipien der Gewalt von rechts nachzeichnen: Attentate, Putschismus und der von der SA geprägte "Kampf um die Straße" sind die dominierenden Erscheinungsformen in der Weimarer Republik. Nach der Erfahrung des Nationalsozialismus als institutionalisiertem Terrorsystem von rechts gibt es in der Bundesrepublik 1959/60 wieder Anzeichen rechter Gewalt: Die Antisemistischen Ausschreitungen waren gekennzeichnet von provokativen Formen der Gewalt. Die Aktivitäten des NPD-Ordnerdienstes 1968/69 und die neonazistischen Gewalttätigkeiten nach 1975 werden als radikalisierte Formen rechtsextremer Militanz interpretiert, die sich in spezifischer Weise auf die historischen Vorläufer beziehen. Im zweiten Teil werden die derzeit gebräuchlichen Ansatzpunkte zur Analyse rechtsextremer Gewalt überblickshaft vorgestellt und auf ihre Aussagenreichweite hin überprüft, wobei einige Untersuchungen zum Linksterrorismus einbezogen werden. Das Fazit plädiert für eine Neubetrachtung des (Rechts-)Terrorismusproblems: Nicht die isolierte Aktion, sondern das wechselseitige Zusammenspiel von terroristischen Handlungen, Reaktionen des Staates, der Bevölkerung und des kulturellen Systems ist zu einem Strukturproblem in der Terrorismus-Frage geworden. Dieses Wechselspiel, interpretiert als Interaktionssystem, bedarf verstärkter Aufmerksamkeit." (Autorenreferat)
In: Swiss Medical Forum ‒ Schweizerisches Medizin-Forum, Band 15, Heft 23
ISSN: 1424-4020
Blog: annalist
Damit’s leicher zu finden ist, auch hier das Video vom meinem Talk „Stalking, Spy Apps, Doxing: Digitale Gewalt gegen Frauen“ letzte Woche beim 35. Chaos Communication Congress. https://cdn.media.ccc.de/congress/2018/webm-hd/35c3-10023-deu-eng-Stalking_Spy_Apps_Doxing_Digitale_Gewalt_gegen_Frauen_webm-hd.webm Weil es Nachfragen gab, hier die verschiedenen Materialien, auf die ich mich … Weiterlesen →
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am häufigsten vorkommende Verletzung der Menschenrechte. Im vergangenen Jahrzehnt haben fast alle Regierungen Südostasiens das Milleniums-Entwicklungsziel »Gleichberechtigung der Geschlechter« in ein nationales Entwicklungsziel umgesetzt und ein Gesetz zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt verabschiedet. Diese Gesetze liefern eine gute Grundlage für weitere Maßnahmen zum Gewaltschutz, von einer Implementierung des Gesetzes sind die Staaten Südostasiens noch weit entfernt
BASE
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung, Band 53, Heft 1, S. 646-646
ISSN: 2304-4934
In: [Graue Reihe der ULR] 8