"Die vorliegende Dokumentation "Hypermedia als Simulationswerkzeug in der beruflichen Bildung" ist das Ergebnis einer Vorstudie, die 1992 im Rahmen der Schulbegleitenden Forschung des Bremischen Senators für Bildung und Wissenschaft an der Universität Bremen durchgeführt wurde. Ziel dieser Studie ist es, einen ersten Überblick über neuartige Simulationskonzepte und -möglichkeiten zu gewinnen und in diesem Kontext die Frage nach der didaktischen Reichweite von Modellbildungen und Simulation in der beruflichen Bildung zu erörtern. Dabei soll skizziert werden, welche Qualifizierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten darin angelegt sind. Rechnergestützte Simulationswerkzeuge gewinnen eine zunehmende Bedeutung und Verbreitung in der industriellen Planung, Fertigung und Instandhaltung. Sie tangieren in zunehmenden Maße auch die Facharbeit, insbesondere im Arbeitsumfeld von rechnergestützten Fertigungssystemen. Modellbildung und Simulation ist deshalb von erheblicher Reichweite für die berufliche Bildung, weil sie u. E. den Umgang mit Computern und deren Einsatzspektrum in Technik und Bildung gravierend verändern wird. Diese Studie ist eine Zusammenfassung verschiedener theoretischer Vorarbeiten zur Entwicklung von Hypermedia - gestützten Simulationswerkzeugen für den Einsatz in der beruflichen Bildung. Im ersten Teil wird die Problemstellung und die Zielsetzung des Vorhabens erörtert. Darauf folgt eine Darstellung der Forschungsmethoden und zentralen Untersuchungshypothesen sowie eine Erörterung des methodischen Stellenwerts der Prototypenentwicklung von Lern-Software. Anschließend wird die Bedeutung der computergestützten Simulation skizziert sowie zentrale Forschungsfragen bezüglich der didaktischen Reichweite von Modellbildung und Simulation herausgearbeitet. Nach der Erörterung begrifflicher Grundlagen zur Simulationstechnik folgt ein Überblick über Hypermedia als neue Basistechnologie zur Entwicklung von modularen und leicht erweiterbaren Simulationswerkzeugen. Zum Schluß sollen konzeptionelle Überlegungen zur Entwicklung eines Simulationsbaukastens die zukünftigen Forschungsaktivitäten andeuten." (Autorenreferat)
Die Tage der Spendenbüchsen sind gezählt. Immer mehr Vereine, soziale Initiativen, Projekte und Stiftungen möchten nicht mehr (nur) auf der Straße oder via Brief, sondern kostensparend und effektiv im Internet Spenden sammeln und Unterstützer mobilisieren. In diesem Buch lernen Sie, wie das geht. Anhand vieler Praxisbeispiele werden die Grundlagen für erfolgreiches Online-Fundraising erläutert: von der nutzerfreundlichen Website-Gestaltung über effizientes Social-Media-Management bis hin zur Planung und Evaluation von Fundraising-Kampagnen.
Das vorliegende MOTRA-Spotlight schildert Erkenntnisse zur Nutzung von Medien und Technologien, die im Strafverfahren thematisiert wurden. Dabei lässt sich zeigen, dass Medien und Technologien im Zusammenhang mit Terrorismusstraftaten hauptsächlich zu Kommunikationszwecken genutzt werden, und zwar sowohl für die (klandestine) Kommunikation mit anderen extremistischen Akteur*innen als auch in Zusammenhang mit der Propaganda, die sich an ein unbekanntes, aber grundsätzlich interessiertes Publikum richtet. Demgegenüber erweisen sich unmittelbare Bezüge zur Planung oder Durchführung terroristischer Anschläge als selten. Dies liegt insbesondere daran, dass die meisten Personen der vorliegenden Stichprobe zu einer terroristischen Vereinigung ins Ausland gereist sind und nicht selbst einen Anschlag planten oder durchführten.
Virtuelle Seminare als eine Variante des Telelearning entwickeln sich mehr und mehr zu einer etablierten Lehr- und Lernform an Universitäten und in der Erwachsenenbildung. Fazit vieler abgeschlossener Seminarprojekte sind zwei für Telelearning typische Problemkreise: die niedrige Medienkompetenz der NutzerInnen und die geringe Beteiligung an der Interaktion. In einem virtuellen Seminar mit 31 TeilnehmerInnen, das von der Universität Göttingen und dem Rensselaer Politechnic Institute, Troy, New York, ausgerichtet wurde, sind diese Problemstellungen untersucht worden. Es wurden sowohl synchrone (chat) als auch asynchrone (shared workspace) Tools der computervermittelten Kommunikation eingesetzt. Im vorliegenden Beitrag werden Ergebnisse zusammengefaßt, die auf eine kontinuierliche Verbesserung der Medienkompetenz und damit auch auf eine Steigerung der Kommunikationsfrequenz und des inhaltlichen Leistungsniveaus im Laufe des Seminars hindeuten. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der qualitativen Analyse eines Chat-Protokolls, das im Seminar entstanden ist und das eine Reihe kritischer medienspezifischer Phänomene beleuchtet, die bei der Planung und Durchführung virtueller Seminare zu beachten sind.
Die Energiewende verändert unsere Landschaft sichtbar, wobei die Auswirkungen der Windenergie unter dem Motto "Verspargelung des Landschaftsbildes" in gesellschaftlicher Kritik stehen. Sind Windenergieanlagen (WEA) im Umfeld von Denkmalen oder historischen Kulturlandschaften geplant, kann dies zu Interessenskonflikten auf der Ebene der Raumplanung führen. An Brisanz gewinnen diese Konflikte, wenn die geplante Errichtung von WEA zur Gefährdung einer UNESCO-Welterbestätte führt, dies belegt die steigende Anzahl von Auseinandersetzungen in Deutschland sowie im europäischen Ausland in den letzten Jahren. Mit der Bewerbung der Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří (MKE) zum UNESCO-Weltkulturerbe könnte ein solcher Interessenskonflikt auch im Freistaat Sachsen entstehen. Aufgabe der wissenschaftlichen Arbeit war es auf Basis eines eigens entwickelten Bewertungsverfahren, das Beeinträchtigungspotenzial geplanter WEA mit Hilfe von GIS (Geoinformationssystem)-gestützten Sichtbarkeitsbarkeitsberechnungen im Umfeld der MKE zu untersuchen. Das zu entwickelnde Bewertungsverfahren soll zukünftig der Regionalplanung als operatives Werkzeug im Planungsprozess von WEA zur Verfügung stehen. Die Untersuchungen zeigten, dass ausgehend von den gegenwärtigen Planungen keine akute Gefährdung für die MKE besteht, es jedoch WEA mit einem geringen beziehungsweise mittleren Beeinträchtigungspotenzial für die MKE gibt, welches im Anschluss an diese wissenschaftliche Arbeit in Einzelfallentscheidungen weiterführend untersucht werden sollte.:1. Problemstellung, Zielsetzung und methodischer Aufbau der wissenschaftlichen Arbeit 11 1.1. Thematischer Hintergrund und Ausgangssituation 11 1.2. Problemstellung, Forschungsstand und Zielsetzung 16 1.3. Aufbau der Arbeit und methodisches Vorgehen 24 2. Mehr Raum für Windenergieanlagen - rechtlich planerischer Rahmen zum Ausbau der Windenergie 26 2.1. Die erneuerbaren Energien in der europäischen Politik 26 2.2. Erneuerbare-Energien-Gesetz, Ziele der Raumordnung und Privilegierung der Windenergie im Außenbereich 26 2.3. Konzentrationsplanung von Windenergieanlagen durch Regionalplanung 33 2.4. Ziele des Freistaates Sachsen für den Ausbau der Windenergie – Planungen zur Windenergienutzung in der Region Chemnitz 35 2.5. Resümee zu den rechtlich-planerischen Grundlagen für den Ausbau Windenergie 38 3. Die Kulturlandschaft und das Denkmal als internationale und nationale Schutzgüter sowie deren raumplanerische Berücksichtigung 40 3.1. Geschichtliche und inhaltliche Annäherung an die Begriffe Landschaft - Kulturlandschaft - historische Kulturlandschaft 41 3.1.1. Der Landschaftsbegriff 43 3.1.2. Der Kulturlandschaftsbegriff 47 3.1.3. Eingrenzung des Begriffes Kulturlandschaft zur historischen Kulturlandschaft 50 3.2. Die Kulturlandschaft als Schutzgut auf internationaler Ebene 51 3.2.1. Idee der UNESCO Welterbekonvention, Organisation und Richtlinien 51 3.2.2. Schutzgut, Authentizität, visuelle Integrität und Schutzzonen im Welterbekontext 54 3.2.3. Die Kulturlandschaft als Welterbestätte 57 3.3. Die Kulturlandschaft als Schutzgut auf europäischer Ebene 59 3.3.1. Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) 59 3.3.2. Europäische Landschaftskonvention (ELC) 60 3.4. Die Kulturlandschaft und das Denkmal als Schutzgüter auf nationaler Ebene 61 3.4.1. Raumordnungsgesetz (ROG) 61 3.4.2. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 62 3.4.3. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 63 3.4.4. Baugesetzbuch (BauGB) 64 3.5. Denkmalschutz ist Ländersache - Der raumplanerische Umgang mit Denkmälern auf der Ebene der Bundesländer 66 3.5.1. Die Denkmalschutzgesetze der Länder im Vergleich 67 3.5.2. Die Anwendung des Denkmalschutzes – Gibt es einen effektiven Umgebungsschutz für Denkmäler gegenüber Windenergieanlagen? 75 3.6. Resümee zur Kulturlandschaft und dem Denkmal als Schutzgüter und deren raumplanerische Berücksichtigung 77 4. Landschaft im Wandel - Erfolgt der Ausbau der Windenergie im Zuge der Energiewende auf Kosten der Landschaft? 83 4.1. Windenergie im gesellschaftlichen Kontext - vom "Selbstbau-Windrad" zur Großtechnologie 84 4.1.1. Windenergieanlagen als Alternative für die kommerzielle Stromerzeugung 86 4.1.2. Vom Alternativmodell zum Industriezweig 87 4.1.3. "NIMBY!" 92 4.2. Die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Kulturlandschaften und Denkmäler 96 4.2.1. Der Veränderungsdruck auf das Landschaftsbild im Zuge des Ausbaues der Windenergie und die Rolle des Denkmalschutzes 97 4.2.2. Der Visual Impact von Windenergieanlagen 99 4.2.3. Exkurs – die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf dem rechtlichen Prüfstand 105 4.3. Der Ausbau der Windenergie - neue Raumfragen und Herausforderungen für Raum- und Regionalplanung 108 4.3.1. Tradierte Landschaftsbilder und neue Ansätze in der Landschaftsforschung 109 4.3.2. Die Rolle der Raum– und Regionalplanung beim Ausbau der Windenergie 114 4.3.3. Möglichkeiten der Raum- und Regionalplanung für eine sensible Standortplanung von Windenergieanlagen 116 4.4. Resümee zum Landschaftswandel als Folge des Ausbaus der Windenergie 123 5. GIS-gestützte Anwendungen zur Planung und Folgeabschätzung von Windenergieanlagen 128 5.1. Entwicklung von GIS und deren Einsatzgebiete in der Raumforschung und den Geschichtswissenschaften 129 5.2. Methodische Ansätze zur GIS-gestützten Standortplanung von Windenergieanlagen 132 5.3. Die Bewertung des Landschaftsbildes mit Hilfe von GIS 134 5.4. GIS-basierte Ansätze zur Bestimmung des Visual Impacts von Windenergieanlagen 137 5.5. Sichtbarkeitsstudien als Anwendungsbeispiele für die GIS-gestützte Bestimmung des Visual Impacts von Windenergieanlagen 141 5.5.1. Windenergiestudie – Analyse der Landschaftsverträglichkeit 141 5.5.2. Sichtachsenstudie – Windkraft und UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal 143 5.5.3. Unabhängiges Gutachten zur Welterbeverträglichkeit geplanter Windkraftanlagen in Wiesbaden 149 5.5.4. Gutachterliche Einschätzung der Auswirkungen des geplanten Windparks Beverungen-Twerberg auf das Weltkulturerbe "Karolingisches Westwerk und Civitas Corvey" 152 5.6. Resümee zur Anwendung von GIS-gestützten Bewertungsverfahren bei der Planung von Windenergieanlagen und Folgeabschätzung für das Landschaftsbild 156 6. Das Konfliktpotenzial von Windenergieanlagen im Umfeld von UNESCO-Welterbestätten in Deutschland 161 6.1. Das Obere Mittelrheintal und der Konflikt mit der Windenergie 162 6.2. Die Wartburg und der Streit um Windenergieanlagen auf dem Milmesberg 170 6.3. Weiterführende Beispiele zu Windenergieplanungen im Umfeld von UNESCO-Welterbestätten in Deutschland 174 6.4. Resümee zum Konfliktpotenzial von Windenergieanlagen im Umfeld von UNESCO-Welterbestätten in Deutschland 180 7. Beurteilung des möglichen Beeinträchtigungs-potenzials von Windenergieplanungen auf die visuelle Integrität der Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří 183 7.1. Ausgangssituation – Kurzbeschreibung der Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří und des Regionalen Windenergiekonzeptes des Planungsverbandes Region Chemnitz 183 7.2. Herangehensweise und Kurzdarstellung der Verfahrensschritte 191 7.3. Chronologie der Untersuchungsmethodik 196 7.4. Untersuchungsmethodik 197 7.4.1. Abgrenzung des Untersuchungsraumes 197 7.4.1.1. Festlegung der theoretisch maximalen Sichtweite für Windenergieanlagen im spezifischen Untersuchungsraum 198 7.4.1.2. Differenzierung der theoretisch maximalen Sichtweite für Windenergieanlagen in verschiedene Entfernungsbereiche 199 7.4.2. Konkretisierung der zu untersuchenden Objekte 201 7.4.3. Differenzierung der Bestandteile der MKE in zwei Klassen 205 7.4.3.1. Historische Sichtachsen der MKE 206 7.4.3.2. Bestandteile der MKE mit historischen Sichtachsen 211 7.4.3.3. Bestandteile der MKE ohne historische Sichtachsen 212 7.4.4. Erfassung aller in Frage kommenden Sichtbeziehungen zwischen den Bestandteilen der MKE und bestehenden WEA im Untersuchungsraum 213 7.4.4.1. Datengrundlagen 213 7.4.4.2. Entfernungspufferanalyse 219 7.4.4.3. Verlängerter historischer Sichtachsenkorridor 220 7.4.4.4. Sichtbarkeitsanalyse der bestehenden WEA 223 7.4.4.5. Muster zur Erfassung der theoretisch berechneten Sichtbeziehungen mit Erläuterungen 226 7.4.4.6. Exemplarische Auflistung der theoretisch berechneten Sichtbeziehungen der Bestandteile des Elementes 4 der MKE zu bestehenden WEA 227 7.4.4.7. Statistische Auswertung der theoretisch berechneten Sichtbeziehungen zwischen den Bestandteilen der MKE und bestehenden WEA im Untersuchungsraum 229 7.4.4.8. Zusammenfassende Darstellung der statistischen Auswertung von theoretisch berechneten Sichtbeziehungen zwischen den Bestandteilen der MKE und bestehenden WEA im Untersuchungsraum 241 7.4.5. Die Landschaftsprägende Wirkung der Bestandteile der MKE als Bewertungsparameter 244 7.4.5.1. Kriterium: Höhendimension 245 7.4.5.2. Kriterium: Räumliche-Ausdehnung 246 7.4.5.3. Kriterium: Historische Sichtachsen 246 7.4.5.4. Kriterium: Die Bedeutung der Bestandteile für den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) der MKE (Einbeziehung der Welterbekriterien) 247 7.4.5.5. Kriterium: Sichtbeziehungen zu bestehenden WEA 248 7.4.5.6. Modell zur Ermittlung der LPW der Bestandteile der MKE 249 7.4.5.7. Ermittlung der LPW der Bestandteile der MKE 251 7.4.5.8. Bestimmung der Empfindlichkeit der Bestandteile der MKE gegenüber Sichtbeziehungen zu WEA 253 7.4.5.9. Statistische Auswertung zur Empfindlichkeit der Bestandteile der MKE gegenüber Sichtbeziehungen zu WEA 254 7.4.6. Erfassung aller in Frage kommenden Sichtbeziehungen zwischen den Bestandteilen der MKE und den potenziell geplanten WEA in den VREG im Untersuchungsraum 256 7.4.6.1. Datengrundlagen und weitere Vorgehensweise 256 7.4.6.2. Aufarbeitung der Daten und verwendete GIS-Operationen 257 7.4.6.3. Exemplarische Auflistung der theoretisch berechneten Sichtbeziehungen der Bestandteile des Elementes 4 der MKE zu potenziell geplanten WEA in den VREG 259 7.4.6.4. Statistische Auswertung der theoretisch berechneten Sichtbeziehungen zwischen den Bestandteilen der MKE und den potenziell geplanten WEA in den VREG im Untersuchungsraum 262 7.4.6.5. Zusammenfassende Darstellung der statistischen Auswertung von theoretisch berechneten Sichtbeziehungen zwischen den Bestandteilen der MKE und den potenziell geplanten WEA in den VREG 275 7.4.6.6. Vergleichende Auswertung der Ergebnisse der Sichtbarkeitsanalysen zu den bestehenden und potenziell geplanten WEA im Umfeld der Bestandteile der MKE 278 7.5. Entwicklung der Handlungsempfehlungs-MATRIX 282 7.5.1. Beurteilungskriterien 282 7.5.2. Handlungsempfehlungs-Matrix 286 7.5.3. Handlungsempfehlungen zur Abschätzung des Konfliktpotenzials geplanter WEA 286 7.6. Anwendung der Handlungsempfehlungs-Matrix: Ermittlung des möglichen Beeinträchtigungspotenzials geplanter WEA auf den kulturhistorischen- und landschaftsprägenden Wert der MKE 290 7.6.1. Bestimmung der Handlungsempfehlung für die einzelnen Bestandteile der MKE 291 7.6.2. Statistische Auswertung der Handlungsempfehlungen 297 7.7. Weiteres Vorgehen für die Einzelfallentscheidungen 298 7.7.1. Empfehlungen für mögliche von Schutzzonen sowie Höhenbeschränkungen für WEA 299 7.7.2. Spezifische Auswertung – Schutzzonen und Höhenbeschränkungen für einzelne VREG 302 7.7.3. Interaktive 3D-Visualisierungen der potenziell geplanten Windenergieanlagen zur Unterstützung der Einzelfallentscheidungen für die VREG 307 7.7.4. Pilotversuch LASIM 309 8. Zusammenfassung und weiterer Ausblick 313 9. Quellenverzeichnis 329 Literaturverzeichnis 329 Abbildungsverzeichnis 344 Tabellenverzeichnis 346 Anhang 348
Inhaltsangabe:Einleitung: Das dem Internet in den letzten Jahren eine hohe Aufmerksamkeit in wissenschaftlichen Arbeiten zukam und entsprechend viele Publikationen zu diesem Thema erschienen sind, ist nicht unbegründet, auch wenn sich manche Euphorie wieder in Luft aufgelöst hat. Kein anderes 'Medium' hat sich derart rasch verbreitet und unterliegt in seinen Strukturen und Kommunikationsformen so raschen Entwicklungen. Die Auswirkungen auf Unternehmen, Organisationen und auch die Politik waren enorm. Für die Politik ist die Entwicklung des Internets in einer Mediengesellschaft, in welcher öffentlich ist, was in den Medien steht, nicht folgenlos geblieben. Das Internet hat sich mittlerweile als fixer Bestandteil der politischen Öffentlichkeitsarbeit etabliert. Für den Einsatz des Internets in der Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Funktionen und die Gestaltung von Websites und Online-Kampagnen haben sich indessen eine Menge qualitätssichernder Regeln etabliert, die in der Planung der Kommunikation in diesem modernen Medium nicht unbeachtet bleiben dürfen. Zum Kommunikationspotential des Internets gehören Interaktivität, Hypertextualität, Multimedialität – die Verknüpfung von Text, Bild und Ton sowie die schnelle Übermittlung großer Informationsmengen über große räumliche Distanzen. Die technischen Möglichkeiten der Kommunikation eröffnen der politischen Kommunikation neue Vorteile und Herausforderungen. Der zentrale Vorteil liegt in der unverzerrten Kommunikation, die nicht der Selektion der klassischen Medien unterliegt. Während die Medienakteure Themen ignorieren oder durch gezielte Berichterstattung bewusst auf die öffentliche Agenda setzen, kann sich das virtuelle Informationsangebot der Transformations- sowie Selektionsmacht traditioneller Gate-Keeper entziehen. Die politische Information erreicht den Empfänger direkt. Die Möglichkeiten, mehr Informationen anzubieten, als dies in der übrigen medialen Berichterstattung möglich ist, sollten genutzt werden. Das Fehlen traditioneller Gate-Keeper stellt neue Herausforderungen an die Leiter von Online-Kampagnen und Gestalter von Webauftritten. Eine genaue Kenntnis der Strukturen des Internets, der Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine korrekte und schlüssige Informationspolitik ist unumgänglich. Die Regeln seriöser Online-PR sollten weitgehend beachtet werden. Die Websites der politischen Parteien haben bereits einige Evolutionssprünge hinter sich und die Tendenz geht hin zur Professionalisierung des Internetauftritts. Die Frage nach dem Ob ist zur Frage nach dem Wie geworden. Aus den ersten teilweise übereilten und inhaltlich sowie formal wenig reflektierten Websites, wurden bereits einige Lehren gezogen. So kam es in den letzten Jahren vor allem zu einer Professionalisierung im Bereich der Gestaltung der Websites und es wird zunehmend von Bedeutung, dass die zu vermittelnden Inhalte in einer für das Web geeigneten Form aufbereitet werden. Onlinemaßnahmen als bloßes Kommunikationsanhängsel zu betrachten, ist in Zukunft zu wenig, genauso wie das reine Übertragen von Offline-Inhalten in das Web. Neben den ständig bestehenden Websites der Parteien und der Politiker kommen in Wahlkämpfen meist zusätzliche Websites die speziell für den Wahlkampf geschaffen werden, hinzu, oder die bestehenden Sites werden für die Zeit des Wahlkampfes adaptiert. Diese Arbeit möchte sich der Frage widmen, was man von modernen politischen Online-Kampagnen im Wahlkampf erwarten kann. Das Potential des Internets im Wahlkampf basiert auf den technischen Möglichkeiten zur Kommunikation, auf den daraus entstehenden spezifischen Kommunikationsmodi sowie auf dem tatsächlichen politischen Nutzerpotential (Struktur der Internet-Nutzer sowie Nutzung politischer Angebote), welche zu Beginn der vorliegenden Arbeit in Kapitel 2 des theoretischen Teils skizziert werden. Die Herausforderungen an die PR sowie an die politische Kommunikation, werden in den Kapiteln 'Online PR' und 'politische Kommunikation' beleuchtet. In Kapitel 5 des theoretischen Teils werden die Besonderheiten politischer PR im Internet sowie von Wahlkämpfen im Internet herausgearbeitet. Schließlich gibt die vorliegende Arbeit einen Überblick über den der Untersuchung als Beispiel für politische PR im Internet zu Grunde liegenden Bundespräsidentschaftswahlkampf 2004. Aus den Ergebnissen der empirischen Untersuchung sollen sich Rückschlüsse über den derzeitigen Stand der Professionalisierung im Bereich von politischen Online-Kampagnen ziehen lassen sowie darüber, wo weitere Verbesserungen von Nöten wären. Obwohl die Nutzung des Internets nicht mehr so sprunghaft ansteigt wie in den letzten Jahren, ist dennoch weiterhin mit einer Zunahme der Nutzung und damit mit einem steigenden Interesse an politischen Informationen zu rechnen, wodurch die Bedeutung von wissenschaftlichen Arbeiten in diesem Bereich ebenfalls weiterhin gegeben sein wird. Die punktuellen empirischen Untersuchungen könnten in Zukunft die Darstellung eines Verlaufs in der Entwicklung der politischen Online-PR ermöglichen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.EINLEITUNG6 2.INTERNET9 2.1GESCHICHTE UND TENDENZEN9 2.2STRUKTUR UND DIENSTE10 2.3SERVER, CLIENT10 2.3.1World Wide Web11 2.3.2E-Mail12 2.3.3Newsgroups12 2.3.4Streaming Media13 2.4ONLINE KOMMUNIKATION14 2.4.1Kommunikationsformen im Internet17 2.5INTERNETNUTZUNG21 3.ONLINE-PR27 3.1MERKMALE VON ONLINE-PR33 3.2KONTROLLE VON ONLINE-PR39 4.POLITISCHE KOMMUNIKATION41 4.1POLITISCHE PR ZWISCHEN MEDIEN UND POLITIK41 4.2PROFESSIONALISIERUNG POLITISCHER PR43 4.3WAHLKÄMPFE IN DER MODERNEN MEDIENGESELLSCHAFT45 4.3.1Moderner Wahlkampf46 4.3.2Themenmanagement49 4.3.3Personalisierung53 5.POLITISCHE PR IM INTERNET55 5.1BEDEUTUNG DES INTERNET FÜR POLITISCHE AKTEURE55 5.2BEDEUTUNG FÜR DIE BEVÖLKERUNG56 5.3WAHLKAMPF IM INTERNET58 5.3.1Geschichte58 5.3.2Möglichkeiten von Online-Kampagnen in Wahlkämpfen60 5.3.3Einschränkungen von Online-Kampagnen in Wahlkämpfen64 5.3.4Durchführung von Online-Kampagnen in Wahlkämpfen66 5.3.4.1Aufbau von Sympathisanten-Netzwerken68 5.3.4.2Rekrutierung und Mobilisierung von Freiwilligen69 5.3.4.3Online Negative Campaigning69 5.3.4.4Online Medienarbeit70 5.3.4.5Politische Sachinformation vs. politisches Infotainment70 5.3.4.6Weblogs71 5.3.5Gestaltung und Inhalte von Online-Auftritten73 6.BUNDESPRÄSIDENTSCHAFTSWAHLKAMPF 200477 6.1DER ÖSTERREICHISCHE BUNDESPRÄSIDENT77 6.2WAHLKAMPFVERLAUF78 6.3THEMEN ERGEBNISSE DER WAHL79 7.EMPIRISCHER TEIL81 7.1FORSCHUNGSFRAGEN81 7.2WEBSITE-ANALYSE82 7.3UNTERSUCHUNGSDESIGN86 7.3.1Funktionale Analyse87 7.3.2Formale Analyse87 7.3.3Inhaltliche Analyse88 7.4UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND UND ZEITRAUM88 7.5ERGEBNISSE DER DATENERHEBUNG90 7.5.1Ergebnisse der funktionalen Analyse91 7.5.1.1Information93 7.5.1.2Mobilisation96 7.5.1.3Partizipation98 7.5.1.4Funktionale Elemente im Vergleich100 7.5.2Ergebnisse der formalen Analyse102 7.5.3Ergebnisse der inhaltlichen Analyse107 7.5.3.1Themen109 7.5.3.2Darstellung und Stilform115 7.5.3.3Negative Darstellung des politischen Gegners116 7.5.3.4Vernetzung117 7.6BESPRECHUNG DER FORSCHUNGSFRAGEN117 8.SCHLUSSBETRACHTUNG UND AUSBLICK121 9.LITERATUR124 10.ANHANG129Textprobe:Textprobe: Kapitel 5.3.2, Möglichkeiten von Online-Kampagnen in Wahlkämpfen: Die genannten Vorteile des Internets, dessen Struktur und die Vielfalt der möglichen Kommunikationsmodi sowie die daraus resultierenden Optionen für die Online PR können in Online-Kampagnen angewandt werden und bieten neue Möglichkeiten der politischen Öffentlichkeitsarbeit und der Kommunikation in Wahlkämpfen. Das Internet bietet den entscheidenden Vorteil für politische Akteure, dass sie ihre politischen Botschaften in ungefilterter Form (unvermittelt bzw. ohne Gatekeeper) an die Bürgerinnen und Bürger mitteilen können. Die üblichen Selektionsmechanismen der Medien werden umgangen und es kann eine beliebige Fülle und Tiefe von Information angeboten werden. 'Das Internet bietet einen breiten, vielschichtigen Kommunikationsfluss zwischen aktiven und aufmerksamen Bürgern. Dabei werden Gatekeeper umgangen, es gibt einen freien, nicht über die traditionellen Massemedien vermittelten Fluss von Information. Das virtuelle Informationsangebot wird nicht nur aus seiner raum-zeitlichen Verankerung gerissen, sondern auch der Transformations- sowie Selektionsmacht traditioneller Gatekeeper entzogen'. Folglich können Parteien und politische Akteure im Internet Informationen unverzerrt darstellen und sich in der von ihnen gewünschten Form präsentieren. Die politischen Informationen können in allen erdenklichen Formaten angeboten und dargestellt werden, ob Text oder multimedial, der Einsatz von interaktiven Möglichkeiten bietet die ideale Grundlage um Nutzer anzuziehen und für das Angebot zu interessieren. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, der Personalisierung und Inhaltslosigkeit in anderen Medien entgegenzuwirken. Abgesehen vom personellen Aufwand ist das Bereitstellen der Informationen vergleichsweise günstig. Die Nutzer haben die Möglichkeit, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen von den Parteien abzurufen und gegebenenfalls selbst Stellungnahmen oder Anfragen an die Parteien zu richten. Auch Brunner nennt ähnliche Möglichkeiten und Vorteile des Wahlkampfs im Internet: 'Die Vorteile von Internet und E-Mail für die Wahlkampfführung liegen auf der Hand. Die Online-Kommunikaton ist preiswert, schnell, ungefiltert und durch ihre Kombination aus Text, Video und Audio sowie durch ihren interaktiven Charakter intensiv und potentiell wirkungsvoll'. Die Möglichkeit zur unbegrenzten Fülle an Information im Internet stellt die Nutzer vor die Herausforderung die für sie wichtigen Themen eigenständig zu selektieren. Um einen 'information overflow' zu vermeiden, müssen diese Informationen so strukturiert sein, dass die Nutzer leicht selbst entscheiden können, wie viel und welche Informationen sie haben wollen. 'Während der freie Internetzugang ohne Filter und Kontrollen neue Räume politischer Kommunikation schafft, scheint der ungefilterte, nicht selektierte und nicht kommentierte informations overflow das zentrale Problem des Internets zu sein. Da die Nutzer aktiv nach Informationen suchen müssen, ist der Einfluss der politischen Kommunikation im Internet in hohem Maße vom Verhalten – von den Motiven und Handlungen – des Nutzers im Rahmen des bestehenden information overflow abhängig'. Neben einer übersichtlichen Navigation, gibt es eine Reihe von interessanten Möglichkeiten, Informationen übersichtlich zu gestalten. Über die Möglichkeit 'Frequently asked questions' abzurufen, können beispielsweise die wichtigsten Informationen zusammengefasst werden. Über Links können Zusatzinformationen zu Themen angeboten werden. Hier sollten die Möglichkeiten der Hypertextualität ausgenutzt werden. Strohmeier merkt an: 'Grundsätzlich bietet das Internet die Möglichkeit, die Quantität und die Qualität der politischen Kommunikation zu verbessern.' Auf die Vor- und Nachteile der Quantität von Informationen wurde oben bereits eingegangen. Die Qualität sollte von eigenen Internet-Redaktionen, die Informationen entsprechend aufbereiten und auf Qualität überprüfen, gewährleistet werden. Dabei ist festzuhalten, dass letztlich jeweils nur der Nutzer individuell über die Qualität und Authentizität entscheiden kann und muss. Die Überprüfung der Sachlichkeit von Informationen und deren Bewertung bleibt dem Nutzer überlassen. Er hat prinzipiell die Möglichkeit, sich alle politischen Angebote zum Vergleich heranzuziehen und sich ein kritisches Urteil zu bilden, dies erfordert aber ein hohes Maß an Eigeninitiative und Medienkompetenz. Sarcinelli fasst die Vorteile von politischer Kommunikation und Wahlkampagnen im Internet, aber auch die Ansprüche an den Nutzer ebenfalls treffend zusammen: 'Insbesondere könne die Darstellungsmacht journalistischer Gatekeeper, deren Transformations-, Selektions-, aber auch Bewertungsleistungen, umgangen werden. Umso mehr kommt es jedoch auf die Medienkompetenz der Nutzer an, mit dem ,information overflow' umzugehen und Internetbotschaften richtig einzuordnen'. Die Möglichkeiten des Internets zu mehr Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess wurde ebenfalls häufig diskutiert. Fehlende Parteimitglieder und mangelnde politische Beteiligung, könnten durch die Digitalisierung der Öffentlichkeit ausgeglichen werden und zu mehr Partizipation führen. Gerade aber in Wahlkämpfen zeigt sich, dass es weniger darum geht, tatsächlich in einen kritischen Diskurs mit den Wählerinnen und Wähler zu treten, als vielmehr um die reine Darstellung der eigenen politischen Standpunkte. Darauf wird im folgenden Kapitel näher eingegangen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Internet den Parteien als Kommunikationsmedium vor allem im Wahlkampf vorteilhafte praktische Einsatzmöglichkeiten gegenüber den tradierten Formaten wie Plakaten, TV-Spots, Print-Anzeigen und Broschüren bietet. 'Es ist das einzige Medium: - bei dem an die Stelle der distributiven Form die interaktive politische Kommunikation zwischen Partei und Bürger tritt und damit auch ein Feedback für Nichtmitglieder erreicht wird (Online-Foren, Chats); - das alle anderen Medien (Text, Foto, Bewegtbild, Animation und Ton) nutzt und sie audiovisuell umsetzt; - das ummittelbar auf politische Agenda Setting reagieren kann; - das mit geringem finanziellen Aufwand innerhalb von wenigen Minuten die Bereitstellung und Aufnahme politischer Informationen gewährleistet und verteilt; - auf das zeit- und ortsunabhängig zurückgegriffen werden kann'. Einschränkungen von Online-Kampagnen in Wahlkämpfen: Trotz der genannten Möglichkeiten von Online-Kampagnen müssen einige Einschränkungen genannt werden. Die neuen Möglichkeiten politischer Partizipation, die viel gelobte direkte Kommunikation zwischen politischen Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern, tritt gerade in Wahlkämpfen in den Hintergrund. Das Angebot von Online-Chats und Online-Diskussionsforen wird von Leitern der Online-Kampagnen kritisch gesehen und ist in Wahlkämpfen auf den Websites der Kandidaten bzw. Parteien kaum mehr präsent. Gerade Funktionen wie Online-Foren oder Chats können vom politischen Gegner gezielt für Angriffe genutzt werden. Die Anonymität in diesen Sphären schützt die Nutzer und erlaubt Äußerungen, die dem politischen Akteur schaden können bzw. die rechtlich bedenklich sind, wenn es zu rassistischen Aussagen und zu Anfeindungen kommt. Die Kontrolle von Informationen ist schwierig, da der daraus resultierende Moderationsaufwand sehr hoch ist. Brunner erklärt das Fehlen von Foren und Chats in modernen US-Wahlkämpfen so: 'Von Foren oder Chats auf der eigenen Homepage wird freilich abgeraten. US-Kampagnen sind generell darum bemüht, ihre Kommunikation und ihre Botschaft zu kontrollieren: ,We are control freaks!' Etwaige abwechselnd oder gar entgegengesetzte Meinungen sollen nicht auf die eigenen Internetseiten gelangen. Chats mit den Kandidaten werden daher lieber auf vielgenutzten Homepages, etwa auf CNN.com, angeboten'. Ein politischer Diskurs in Zeiten des Wahlkampfes findet also eher in medialen Primärquellen politischer Information statt (Online-Angebote von Medien), die unabhängig sind oder in keinem direkten Zusammenhang mit den Websites politischer Akteure stehen. In externen Foren findet eine politische Diskussion nur unter Wählerinnen und Wählern bzw. politischen Akteuren, die sich aber als solche nicht zu erkennen geben, sondern die Meinungsmärkte des Internets zu beeinflussen versuchen, statt. Chats werden zwar mit politischen Akteuren direkt angeboten, aber dann nur in moderierter Form, wo Fragen geprüft und mit der jeweiligen Antwort 'freigeschaltet' werden.
"The number of small and medium enterprises (SMEs), especially those involved with research and development (R&D) programs and employed virtual teams to create the greatest competitive advantage from limited labor are increasing. Global and localized virtual R&D teams are believed to have high potential for the growth of SMEs. Due to the fast-growing complexity of new products coupled with new emerging opportunities of virtual teams, a collaborative approach is believed to be the future trend. This research explores the effectiveness of virtuality in SMEs' virtual R&D teams. Online questionnaires were emailed to Malaysian manufacturing SMEs and 74 usable questionnaires were received, representing a 20.8 percent return rate. In order to avoid biases which may result from pre-suggested answers, a series of open-ended questions were retrieved from the experts. This study was focused on analyzing an open-ended question, whereby four main themes were extracted from the experts' recommendations regarding the effectiveness of virtual teams for the growth and performance of SMEs. The findings of this study would be useful to product design managers of SMEs in order to realize the key advantages and significance of virtual R&D teams during the new product development (NPD) process. This in turn, leads to increased effectiveness in new product development's procedure." [author's abstract]
In: Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Technik - Arbeit - Umwelt, Abteilung Normbildung und Umwelt, Band 01-308
"Das Esslinger Pilotprojekt gehört zu den ersten Versuchen in Deutschland (und anderswo), das Internet für die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens zu nutzen. Über einen Zeitraum von vier Wochen konnten Bürger auf einer Internetplattform Informationen zu einem umstrittenen Bauvorhaben abrufen und Anregungen und Kritik am Bebauungsplan diskutieren. Nach einer demokratietheoretischen Herleitung der Kriterien für Bürgerbeteilung werden die angenommenen spezifischen Vorteile Internet-gestützter Bürgerbeteiligung vorgestellt. Danach werden konzeptionelle Überlegungen zur Umsetzung von Bürgerbeteiligung im Internet vorgestellt. Dabei werden die Erfolgsbedingungen drei Bereichen zugeordnet: Relevanz, Software und Moderation. Die Erfahrungen bei der Umsetzung dieses Konzeptes in Esslingen werden geschildert und auf der Grundlage einer Befragung der Teilnehmer ausgewertet. Während die diskursive Aufarbeitung der Thematik gelang und die Bürger die Vorteile von Beteiligungsplattformen im Internet zu schätzen lernten, gestaltete sich die Herstellung eines Dialoges zwischen Politikern und Bürgern angesichts mangelnder Beteiligung der Politiker schwierig. Auch war die Relevanz des Beteiligungsverfahrens von Anfang an wegen der eingeschränkten Ergebnisoffenheit begrenzt. Abschließend wird die These aufgestellt, die technisch und kulturell umsetzbaren Partizipationschancen seien größer als derzeit von der Politik geduldet wird. Es werden wachsende Ansprüche an Information und Beteiligung auf Seiten der Bürger prognostiziert." (Autorenreferat)
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Die stetig fortschreitende Urbanisierung ist eine der prägenden Entwicklungen unserer Zeit. Mit einer immer größeren Bevölkerung, die sich in Städten niederlässt, haben sich urbane Gebiete zu den Knotenpunkten unserer Gesellschaft entwickelt. Sie sind Treffpunkt für Innovationen, Wirtschaftswachstum und kulturellen Austausch.Doch mit dieser enormen Verdichtung der Bevölkerung in städtischen Ballungsräumen geht auch eine Reihe komplexer Herausforderungen einher. Städte stehen vor einem wachsenden Druck, die Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, aber auch gleichzeitig ökologische und soziale Nachhaltigkeit sicherzustellen (vgl. Etezadzadeh 2015, S. 1ff.).In diesem Kontext hat sich das Konzept der "Smart City" in den letzten Jahren als zukunftsweisender Ansatz erwiesen. Die Smart City stellt eine strategische Herangehensweise dar, die auf Technologie und Innovation setzt, um Städte intelligenter, nachhaltiger und lebenswerter zu gestalten. Der Kerngedanke besteht darin, städtische Ressourcen effizienter zu nutzen und gleichzeitig die Lebensqualität der Bürger*innen zu erhöhen (vgl. Etezadzadeh 2015, S. 7f.). Eine Smart City nutzt moderne Technologien, wie künstliche Intelligenz (KI) und Big Data-Analysen, um urbane Prozesse zu optimieren.Trotz des Potenzials zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung gibt es jedoch auch einige Herausforderungen, mit denen sich die Städte konfrontiert sehen. Datenschutz und Privatsphäre sind wichtige Anliegen, insbesondere angesichts der Vielzahl von Daten, die in einer Smart City erfasst werden. Die Finanzierung solcher umfassenden städtischen Transformationen kann ebenfalls ein Hindernis darstellen. Des Weiteren stellt die Einbeziehung der Bürgerschaft eine komplexe Aufgabe dar.Die folgende Arbeit befasst sich mit dem Konzept Smart City und fragt nach den damit zusammenhängenden Chancen und Herausforderungen. Welche Chancen bietet das Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung? Um ein vertieftes Verständnis für die Smart City als einen richtungsweisenden Ansatz zur Bewältigung der städtischen Herausforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung zu erlangen, wird die Stadt Freiburg im Breisgau herangezogen, die als ein Beispiel für eine intelligente und nachhaltige Stadtentwicklung und Stadtplanung steht.Warum Smart City?Mit dem Eintritt in das neue Jahrtausend hat sich eine bedeutende Entwicklung abgezeichnet: Das Zeitalter der Städte hat begonnen, und erstmalig in der Geschichte der Menschheit wohnt die Mehrheit der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten. Dieser Wandel ist eng mit einem Anstieg der Weltbevölkerung verbunden. Im Jahr 1950 lebte weniger als ein Drittel der Weltbevölkerung in urbanen Gebieten. Seit 2007 ist dieser Anteil auf mehr als die Hälfte angestiegen. Laut Berechnungen der Vereinten Nationen werden bis zum Jahr 2050 voraussichtlich etwa zwei Drittel der Weltbevölkerung in Städten leben (vgl. bpb 2017, o.S.).Mit dem Zuwachs der urbanen Bevölkerung rücken vermehrt Potenziale und Herausforderungen hinsichtlich der Städte im globalen Entwicklungsprozess in den Fokus, darunter die Bekämpfung von Armut, die Integration marginalisierter Gruppen, das Wirtschaftswachstum sowie die Verwirklichung von Klima- und Entwicklungszielen. Der anhaltende Trend zur Urbanisierung erfordert spezifisch angepasste und nachhaltige Ansätze für die Gestaltung von urbanen Siedlungen (vgl. Jaekel 2015, S. 2f.).Durch dieses Wachstum entstehen jedoch auch Risiken. Mit dem rapiden Anstieg der Bevölkerungszahlen geht eine Zunahme des motorisierten Verkehrs einher. Dies führt u.a. zur Verkehrsstauung und verstärkten Lärm- und Schadstoffemissionen. Gleichzeitig kommt es zur Verschmutzung von Böden und Gewässern und vermehrter Bebauung landwirtschaftlicher Flächen (vgl. Weiland 2018, o.S.).Außerdem weisen Städte einen erhöhten Bedarf an Ressourcen wie z.B. Wasser, Energie und Rohstoffe für Gewerbe, Haushalte und Verkehr auf. Städte tragen damit überproportional zur Nutzung vorhandener Ressourcen bei, zu steigenden CO2-Emissionen und gelten damit als ein Verursacher der globalen Klimaerwärmung (vgl. Weiland 2018, o.S.). Natürliche Lebensräume und die Artenvielfalt sind gefährdet, wodurch die Städte gleichzeitig ihre eigene Lebensgrundlage zerstören (vgl. Etezadzadeh 2015, S. 7). Dabei sind es insbesondere die Städte, die"das Potenzial [haben], durch ihre Dichte und Struktur klima- und ressourcenschonend zu wirtschaften und durch geeignete Maßnahmen den Schutz der lebendigen Umwelt zu fördern" (Etezadzadeh 2015, S. 5).Städte spielen demnach eine entscheidende Rolle im Kontext des ökologischen Fortschritts und des Klimaschutzes. Eine auf Umweltbewusstsein basierende Stadtentwicklung kann wesentlich zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen beitragen. Dabei stellt das Konzept der Smart City einen Ansatz dar, diese Schwierigkeiten anzugehen (vgl. LpB BW 2022, o.S.). Das Konzept Smart CityFür die genannten urbanen Herausforderungen im Hinblick auf die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte gibt es verschiedene Ansätze, Konzepte und Lösungsmodelle, welche unter dem Begriff "Smart City" firmieren. Grundsätzlich wird Smart City als ganzheitlicher Lösungsansatz gesehen, bei dem eine Vielzahl von Akteuren beteiligt sind. Dabei gibt es keine einheitliche Definition des Begriffs."Aus der Erkenntnis, dass den Herausforderungen einer Stadt mit einem umfassenden Ansatz begegnet werden muss, entstand die Idee der intelligenten Stadt" (Hadzik 2016, S. 10).Das Konzept der Smart City integriert verschiedene Bereiche des urbanen Lebens: die soziale und bauliche Infrastruktur, Verkehr, Mobilität, Energie, Nachhaltigkeit, Dienstleistungen, Politik, aber auch die generelle Stadtentwicklung und ihre Planung (vgl. Hadzik 2016, S. 10). Einen zentraler Bestandteil der Welt der Smart City stellt die Verwendung von digitaler Technologie dar. Hier sehen sich die Städte dem Anspruch gegenüber, digitale Instrumente adäquat einzusetzen und damit für effizientere und nachhaltigere Prozesse zu sorgen. Durch deren Einsatz sollen intelligente Lösungen für das urbane Leben geschaffen werden (vgl. Etezadzadeh 2015, S. 46f.). Zwar gibt es keine einheitliche Vorstellung davon, was "Smart City" ist und sein soll, jedoch ist"den meisten Ansätzen […] gemein, dass man unter 'Smart City' den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zum Zwecke einer integrierten Stadtentwicklung versteht" (Hoppe 2015, S. 5).Dadurch stellen Klimaschutz, die Steigerung der Lebensqualität für Bewohner*innen, wachsende Partizipation, Inklusion und Effizienz von Ressourcen übergeordnete Ziele dar, welche mithilfe dieser Technologien erreicht werden sollen (vgl. Hoppe 2015, S. 5). Vor diesem Hintergrund sollen "smarte" Lösungen die Antwort hinsichtlich einer Optimierung urbaner Prozesse sein (vgl. Libbe 2019, S. 2). Der Unterschied zwischen einer "normalen" Stadt und einer Smart City liegt demnach darin, dass eine Smart City durch Digitalisierung"effizienter, nachhaltiger und fortschrittlicher sein [soll]. Das kann die Infrastruktur betreffen, Gebäude, Mobilität, Dienstleistungen oder die Sicherheit" (LpB BW 2022, o.S.).Es hat sich gezeigt, dass der Smart City- Ansatz nicht als fertige Lösungsstrategie betrachtet werden und auch nicht als vollständig ausgearbeitetes Modell angesehen werden kann (vgl. Jaekel 2015, S. 31), sondern vielmehr als eine Reihe von Entwicklungsstrategien (vgl. LpB 2022, o.S.). Es lassen sich jedoch verschiedene Bausteine identifizieren.Bausteine einer Smart CityNach Steinbrecher, Salg und Starzetz (2018, S. 2) lassen sich sechs Bereiche der Smart City ausmachen: Smart Economy, Smart People, Smart Governance, Smart Mobility, Smart Environment, Smart Living.Smart Economy: Das Ziel der Smart Economy besteht darin, die umfangreichen Innovationsmöglichkeiten von Städten zu nutzen, um wirtschaftliche Herausforderungen und Veränderungen erfolgreich zu bewältigen. Hierbei sollen die reichhaltigen Daten- und Informationsressourcen von Städten eingesetzt werden, um bestehende Wirtschaftszweige zu stärken, z.B. durch die Optimierung von Produktions- oder Dienstleistungsprozessen. Gleichzeitig soll die Entstehung neuer Wirtschaftszweige gefördert werden, etwa durch die Entwicklung digitaler Angebote für Bürger*innen und Unternehmen.Smart People: Für die Umsetzung aller digitalen und "smarten" Anwendungen ist es erforderlich, dass die Bürger*innen und Unternehmen über digitale Fähigkeiten verfügen, um die vorhandenen Angebote nutzen oder sogar weiterentwickeln zu können. Der Bereich "Smart People" bezieht sich darauf, das Ziel zu verfolgen, die digitalen Kompetenzen der Menschen so zu fördern und auszubauen, dass die aktiv an der Gestaltung ihrer Stadt, der Wirtschaft und der Umwelt teilhaben und mitwirken können.Smart Governance: Smart Governance strebt danach, eine engere Verbindung zwischen Bürgern und Verwaltung herzustellen. Dieses Konzept zielt darauf ab, die Abläufe und Interaktionen innerhalb der Verwaltung zu optimieren und die Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Bürgern zu verbessern. Dies erfordert nicht nur den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), sondern auch die Entwicklung neuer Methoden, um eine tiefere Beteiligung der Bürger zu ermöglichen und innovative Wege für digitale Bürgerbeteiligung zu schaffen.Smart Mobility: Der Transportsektor trägt maßgeblich zum Energieverbrauch und den Emissionen von Treibhausgasen bei. Außerdem sind andere Umweltauswirkungen wie Lärm und Luftverschmutzung stark mit dem Verkehr verknüpft. Eine effiziente Mobilitätsstrategie zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen des Verkehrssektors zu reduzieren, während sie den hohen Mobilitätsanforderungen der modernen Gesellschaft gerecht wird. Smart Mobility strebt an, Lösungen zu entwickeln, die von IKT unterstützt werden und die Umweltbelastung und Lärmbelästigung signifikant verringern. Dies beinhaltet die Weiterentwicklung bewährter Transportkonzepte, wie autonome und emissionsfreie Verkehrslösungen, sowie die Optimierung des Verkehrsflusses durch Echtzeit-Verkehrsleitsysteme. Darüber hinaus kann auch die Integration alternativer Mobilitäts- und Stadtplanungskonzepte, wie z.B. die Förderung einer "Stadt der kurzen Wege", die idealerweise ohne motorisierten Verkehr auskommt, Teil einer Smart Mobility-Strategie sein.Smart Environment: Im Bereich des Smart Environment lassen sich intelligente Ansätze zur Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs verorten. Dazu gehört u.a. die Verbesserung der Überwachung und Steuerung von Umweltbedingungen, beispielsweise durch kontinuierliche Überwachung der Luft- oder Wasserqualität. Diese Herangehensweise erfordert gleichzeitig eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen. IKT-basierte Anwendungen und Infrastrukturen wie Smart Grids spielen hierbei eine entscheidende Rolle, da sie dazu beitragen, das Angebot und die Nachfrage von Energie effizienter aufeinander abzustimmen.Smart Living: Dieser Bereich zielt darauf ab, IKT-basierte Anwendungen stärker einzubinden und damit zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Bürger*innen beizutragen. Dies kann z.B. durch einen höheren Komfort bei der Bedienung drahtlos vernetzter Haushaltsgeräte, wie der Kaffeemaschine oder der Heizung, geschehen (vgl. Steinbrecher, Salg, Starzets 2018, S. 2).Im Folgenden werden konkrete Handlungsfelder und Anwendungsbereiche des Konzepts Smart City betrachtet, wobei der Fokus insbesondere auf die Umsetzung in der Stadt Freiburg im Breisgau liegt. Welche Ideen, Innovationen und Anwendungen konnten in Freiburg bisher realisiert werden und was plant die Stadt weiter in Richtung Smart City? Um ein umfassendes Bild der Thematik zu erlangen, werden im Anschluss die damit zusammenhängenden Chancen und Herausforderungen für die Transformation urbaner Räume durch das Konzept der Smart City dargestellt. Chancen von Smart City-Konzepten – die Stadt Freiburg im Breisgau"Gutes Zusammenleben, saubere Luft angenehmes Stadtklima, emissionsarme Mobilität, Raum für Fußgänger, attraktiv für Kreative und Engagierte, Unternehmen und Gäste. Sicherer Alltag, freundliche und offene Quartiere, in denen wir gerne leben" (vgl. Digitalstrategie Freiburg, S. 1).Im Folgenden wird die Stadt Freiburg zur Betrachtung herangezogen und danach gefragt, wie diese die Inhalte und Prinzipien des Konzepts Smart City konkret umsetzt. Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich dabei für Freiburg, aber auch für andere Städte auf dem Weg in die "smarte" Richtung? Das folgende Video gibt einen Überblick über die (digitalen) Ziele der Stadt (digital.freiburg 2019: https://www.youtube.com/watch?v=3clTSCU1NjY) Freiburg ist eine der zahlreichen Städte in Deutschland, die damit begonnen haben, bestimmte Maßnahmen bezüglich des Feldes der "smarten" Stadtplanung und Stadtentwicklung anzugehen. Dabei haben die Städte Freiburg, Mannheim, Aalen und Heidenheim in Baden-Württemberg im Jahr 2020 beim Bundeswettbewerb "Smart Cities made in Germany" eine Förderung für digitale Zukunftsprojekte erhalten (vgl. LpB BW 2022, o.S.).Freiburg hat eine Digitalstrategie entwickelt hinsichtlich der Frage, wie Digitalisierung helfen kann, die Stadt nach den Vorstellungen der Menschen zu entwickeln. Diese digitale Agenda besteht aus insgesamt sechs Themenfeldern. Jedes Themenfeld umfasst Maßnahmen und Ziele, welche die Entwicklung der Stadtgesellschaft im Blick haben. Die Digitalisierungsstrategie beschreibt das Freiburg der nächsten sechs Jahre und zielt auf das Jahr 2025 ab (vgl. Digitalstrategie Freiburg, S. 6).Digitalstrategie Freiburg: https://digital.freiburg.de/digitalstrategie Im Folgenden werden die sechs Themenfelder der Strategie und einige damit zusammenhängende Maßnahmen betrachtet, um ein umfassenderes Bild der Smart City Freiburg gewinnen zu können.1. Lebenswelten. Familie. GesundheitDigitales Nachbarschaftsnetzwerk: Freiburg entwickelt unter dem Namen "Soziale Nachbarschaft und Technik" (SoNaTe) aktuell ein digitales Kommunikationsnetzwerk. Dabei sollen soziale Nachbarschaften in Kommunen und Regionen gestärkt werden. Das Ziel ist die lokale Verbindung von Menschen, Gruppen, Organisationen und Unternehmen, aber auch die Vereinfachung des Zugangs zu Kommunikation, Dienstleistungen, Infrastruktur und Freizeitangeboten. Die Plattform als Alternative zu etablierten sozialen Medien soll bundesweit eingesetzt werden und die Teilhabe ihrer Nutzer*innen gewährleisten.Online-Vermittlung von Räumen in der Stadt: Die Stadt arbeitet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern daran, ein Online-Tool zur Vermittlung von Räumlichkeiten zu entwickeln. Dieses Tool soll dazu beitragen, die gemeinsame und effiziente Nutzung von städtischen Räumen, Hallen und Vereinsräumen zu fördern. Darüber hinaus wird es dazu beitragen, das vielfältige Engagement von städtischen Initiativen besser sichtbar zu machen.Digitale Unterstützung bei Feuerwehr und Rettungsdienst: Die Integrierte Leitstelle (ILS) in Freiburg befindet sich derzeit in der Entwicklungs- und Testphase als Pilotstandort für eine fortschrittliche Handyortung namens AML (Advanced Mobile Location) im Falle eines Notrufs über Smartphones. Zusätzlich unterstützt die ILS Freiburg die Ersthilfe-App namens "FirstAED", die dazu dient, die nächstgelegenen Ersthelfer zu alarmieren. In Zukunft soll die ILS Freiburg eine automatisierte "Nächste-Rettungsmittel-Strategie" einführen, die auf GPS-Ortung direkt aus dem Einsatzleitsystem der ILS Freiburg basiert. Gleichzeitig wird im Rahmen des Landesprojekts "Leitstelle Baden-Württemberg" ein vernetzungsfähiges Einsatzleit- und Kommunikationssystem aufgebaut. Parallel dazu wird der Ausbau von vernetzten, GPS-gesteuerten Ampelvorrangschaltungen und bevorzugten Strecken vorangetrieben, die auch von Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren genutzt werden können (vgl. Digitalstrategie Freiburg, S. 19ff.).2. Gesellschaft. Ethik. VertrauenBürgerschaftliche Beteiligung mit digitalen Mitteln: Um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger von Freiburg effektiv und einheitlich an städtischen Angelegenheiten teilnehmen können, wurde ein IT-gestütztes Instrument eingeführt. Die Website "mitmachen.freiburg.de" bietet verschiedene Beteiligungsmodule an, die je nach Art des Projekts flexibel eingesetzt werden können. Die Online-Beteiligung wird aktiv ausgebaut und soll als Standardmethode neben den traditionellen analogen Beteiligungsformaten etabliert werden. Zusätzlich soll die formelle Beteiligung der Bürger*innen bei der Bauleitplanung durch den Einsatz digitaler Tools vereinfacht und verbessert werden. In Zukunft wird die Stadtverwaltung verschiedene Formen der Beteiligung anbieten, die im Einklang mit dieser Digitalisierungsstrategie stehen (vgl. Digitalstrategie Freiburg, S. 31).3. Bildung. Kultur. WissenschaftIndustrie 4.0-Labor-Walter-Rathenau-Gewerbeschule: Im Mai 2018 wurde ein Labor eingerichtet, das mit digital gesteuerten Produktionsmodulen wie Industrierobotern und Automatisierungssystemen ausgestattet ist. Ziel war es, intelligente Produktionsprozesse zu entwickeln und Schulungen auf der Grundlage realer Industriestandards durchzuführen. Dieses Labor ist äußerst flexibel, da seine Komponenten und Schnittstellen denen in der Industrie gleichen. Es kann problemlos an aktuelle Entwicklungen und neue Industriestandards angepasst werden. Die Einrichtung des Industrie 4.0-Labors erfolgte in enger Abstimmung mit den Anforderungen der Wirtschaft und wurde speziell auf den Schulbetrieb abgestimmt. Die Finanzierung für dieses Labor erfolgte ausschließlich aus dem städtischen Haushalt.Museen Digital: Die Planungen für das "Museum der Zukunft" umfassen die Erwägung neuer Ausstellungsformate im Kontext der Digitalisierung. Dabei werden innovative digitale Vermittlungswege sowie die Nutzung von Social Media in Betracht gezogen. Ein Hauptziel besteht darin, den Besucherinnen und Besuchern einen einfachen und unmittelbaren Zugang zu Informationen und den Dienstleistungen der Museen zu ermöglichen. Die Ausstellungsinhalte sollen durch vielfältige multimediale und interaktive Vermittlungsformate lebendiger erlebbar gemacht werden. Dies könnte den Einsatz von Technologien wie Augmented Reality, 3D-Visualisierungen und sogar spielerische Elemente wie Gaming-Formate einschließen. Eine zentrale Grundlage für die digitale Vermittlung ist eine umfangreiche Museumsdatenbank, die als Wissensspeicher dient und die digitale Sammlung erweitert. Auf dieser Basis kann die Museumsdatenbank in einem weiteren Schritt mit den physischen Ausstellungsobjekten verknüpft werden, um die reale Ausstellung um Informationen zu Entstehungsprozessen, Techniken, Materialien und Geschichte zu bereichern (vgl. Digitalstrategie Freiburg, S. 43ff.).4. Digitale StadtverwaltungDigitaler Posteingang, Digitale Akten- und Vorgangsverwaltung: Die Einführung der elektronischen e-Akte ist bereits weit fortgeschritten und bildet das Fundament für die Digitalisierung in der Verwaltung. Sie eröffnet die Möglichkeit zur Effizienzsteigerung von Arbeitsabläufen und ermöglicht flexibleres Arbeiten, unabhängig von Zeit und Ort. Dies hat zur Folge, dass Informationen und Dokumente nicht mehr in vielfacher Ausführung und in verschiedenen Medien an verschiedenen Orten aufbewahrt werden müssen. Die Einführung der e-Akte ermöglicht sogenannte "medienbruchfreie" Prozesse und verbessert die Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. Die positiven Auswirkungen der e-Akte erstrecken sich somit über die internen Verwaltungsabläufe hinaus.Digitale Stadt- und Bauplanung: Wie viele Großstädte in Deutschland steht auch Freiburg vor der Herausforderung, schnell neuen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der gleichzeitig umweltfreundlich und nachhaltig ist. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sollen Bauplanung und baurechtliche Verfahren mithilfe digitaler Werkzeuge vereinfacht werden. Aktuell werden die baurechtlichen Aspekte in der gesamten Stadt digital erfasst. Gleichzeitig werden neue Bauprojekte in einem standardisierten digitalen Format entwickelt (XPlanung/XBau). Dieser Ansatz ermöglicht nicht nur eine digitale Beteiligung aller Betroffenen in den verschiedenen Phasen des Planungsprozesses, sondern ebnet auch den Weg für digitale Bauanträge. Durch teilautomatisierte digitale Prüfungen wird die Zeitspanne von der Antragstellung bis zur Genehmigung verkürzt. Zusätzlich werden aus den verfügbaren digitalen Informationen dreidimensionale Pläne (ein "digitaler Zwilling") erstellt, die umfassende Analyse- und Berichtsoptionen für die Stadtentwicklung bieten. In diesem Zusammenhang ermöglicht eine detaillierte digitale Darstellung von Gebäudemodellen (Building Information Modeling - BIM) die Verknüpfung von Entwurfsvisualisierungen, Baufortschritt, Genehmigungsverfahren und Gebäudemanagement.Service Management für digitale Bürger*innenanfragen: In Zukunft sollen alle digitalen Anfragen von Bürger*innen in ein zentrales Ticketsystem geleitet werden. Dieses System soll einen einheitlichen, zentral gesteuerten Bearbeitungsprozess bieten. Die verschiedenen Dienststellen und Ämter sollen in dieses Ticketsystem integriert werden und können darüber den gesamten Kommunikationsprozess abwickeln. Die Nutzung von Automatisierung, die Möglichkeit zur Überwachung, Steuerung und Auswertung innerhalb dieses Systems soll die Servicequalität bei der Beantwortung der Anfragen verbessern (vgl. Digitalstrategie Freiburg, S. 57ff.).5. Arbeit. Wirtschaft. TourismusNetzausbau: Masterplan digitale Infrastruktur: Um die Grundlage für den Netzausbau zu schaffen, soll ein Masterplan "digitale Infrastruktur für Freiburg" als Ausbaustrategie erstellt werden, was auch Gigabit-Breitband, 5G sowie Sensorik-Netzwerke einschließen soll. Zusätzlich soll für den Mobilfunk ein koordinierter, aber auch strahlungsmindernder Ausbau in Kooperation mit den Anbietern geschaffen werden (vgl. Digitalstrategie Freiburg, S. 72).6. Netze. Energie. VerkehrIntermodale Verkehrsplattform/App: Die bestehende ÖPNV-Auskunft namens "VAG mobil" sowie der digitale Vertrieb über "MobilTicket" und den "VAG-Online-Shop" werden um neue multimodale Funktionen erweitert. Egal an welchem Ort sich Kunden der VAG in Freiburg gerade befinden, die App zeigt auf einer Karte nicht nur Haltestellen mit Live-Abfahrtszeiten für Busse und Bahnen, sondern auch sämtliche "Sharingpoints" für Fahrzeuge und Fahrräder an. In einem ersten Schritt wurden verfügbare Mietfahrräder des Fahrradverleihsystems "FRELO" in die "VAG mobil"-App integriert, inklusive Buchung, Nutzung und Abrechnungsfunktionen.Umweltsensitives Verkehrsmanagement: Der Luftreinhalteplan sieht vor, dass bei Überschreitung bestimmter Schadstoffwerte an der Messstelle Schwarzwaldstraße die Menge des Verkehrs aus dem Osten, der über die B 31 in die Stadt einfährt, reguliert werden soll. In diesem Kontext wird derzeit untersucht, ob es sinnvoll ist, die bestehende Verkehrssteuerung zu einem umfassenden Verkehrsleitsystem für Freiburg auszubauen. Ein solches System könnte dazu verwendet werden, sicherzustellen, dass nur eine angemessene Anzahl von Fahrzeugen in das Stadtgebiet oder in bestimmte Stadtteile einfährt, die dort ohne größere Störungen bewältigt werden können. Es würde auch die Möglichkeit bieten, auf hohe Schadstoffbelastungen, beispielsweise bei ungünstiger Witterung, und auf akute Verkehrsstörungen wie Baustellen, Unfälle oder Veranstaltungen gezielt zu reagieren.Ausbau öffentliches WLAN: Ein kostenfreies WLAN an Verwaltungsstandorten und öffentlichen Einrichtungen sowie in Bussen und Stadtbahnen soll ausgebaut werden.Belegungserfassung und Leitsystem für P&R-Parkplätze: Durch die Installation von Belegungssensoren an den P+R-Anlagen wird die Belegung effizienter gestaltet und die unerlaubte Nutzung durch Dauerparker*innen oder Fremdparker*innen verringert. Dies ermöglicht es Besuchern und Pendlern, Echtzeitinformationen über die Auslastung der P+R-Parkplätze online über die städtische Website, die App "VAG mobil" und dynamische Wegweiser zu erhalten. Diese Daten werden ähnlich wie im bestehenden Parkleitsystem der Innenstadt verarbeitet. Das Ziel ist es, den Verkehr innerhalb der Stadt zu reduzieren, indem Berufspendler und Besucher leichter freie P+R-Plätze am Stadtrand finden können, um von dort auf den öffentlichen Nahverkehr oder das städtische Fahrradverleihsystem umzusteigen. Darüber hinaus wird durch die Integration weiterer Parkhäuser in das bestehende Echtzeit-Parkleitsystem in der Innenstadt vermieden, dass Parkplatzsuchende unnötige Autofahrten unternehmen müssen.In Anbetracht der vorangegangenen Entwicklungen und Maßnahmen, die in Freiburg im Kontext der Smart City-Initiative geplant und umgesetzt werden, wird deutlich, dass die Stadt aktiv bestrebt ist, intelligente Lösungen zur Bewältigung der heutigen und zukünftigen urbanen Herausforderungen zu implementieren. Freiburg setzt dabei auf Digitalisierung und Technologie, um die Lebensqualität der Bürger*innen zu steigern und gleichzeitig umweltfreundlichere, effizientere und nachhaltigere Stadtstrukturen zu schaffen. Dies zeigt sich in verschiedenen Aspekten, z.B. darin, dass Freiburg grundsätzlich den Anspruch hat, die Menschen in den Fokus der Digitalisierung zu stellen, damit diese den Prozess der Digitalisierung aktiv mitgestalten können, was im Hinblick auf die Einrichtung der Online-Beteiligungsplattform "mitmachen.freiburg" deutlich wird (Mitmachen.Freiburg: https://mitmachen.freiburg.de/stadtfreiburg/de/home). Darüber hinaus investiert die Stadt in die Entwicklung digitaler Plattformen und Services, die den Zugang der Bürger*innen zu städtischen Dienstleistungen verbessern. Im Bereich des Verkehrs und der Mobilität trägt Freiburg mit der Einführung von intelligenten Verkehrssystemen, der Optimierung des Nahverkehrs sowie im Rahmen des Belegungssystems für P+R Parklätze dazu bei, den Verkehr in der Stadt effizienter und nachhaltiger zu gestalten.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Freiburg auf unterschiedliche Weise in Richtung Smart City moderne Technologien und digitale Lösungen einsetzt, um die Lebensqualität zu steigern, Umweltbelastungen zu reduzieren und die Stadt insgesamt effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Die zuvor genannten Beispiele der verschiedenen Themenfelder haben gezeigt, dass Tendenzen im Hinblick auf Konzepte und Bereiche der Smart City geplant, umgesetzt und auch funktionieren können. Trotzdem stehen Städte wie Freiburg vor einigen Herausforderungen bei der Implementierung und Umsetzung von Strategien und Plänen im Sinne von Smart City.Herausforderungen für Smart CitiesDW Shift (2020): https://www.youtube.com/watch?v=VRRPy-yEKRM Smart Cities stehen vor einer Reihe von Herausforderungen, während sie sich bemühen, technologische Lösungen zur Verbesserung der Lebensqualität, Nachhaltigkeit und Effizienz in städtischen Gebieten zu implementieren. Dazu gehören die Aspekte Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre, Inklusion und Chancengleichheit sowie finanzielle Aspekte.Das Konzept der Smart City sieht in verschiedenen Teilbereichen das Sammeln einer Fülle von Daten vor. Hierbei gilt es zu beachten, dass Digitalisierung dem Menschen dienen sollte und die Implementierung von Smart City-Elementen nicht eine übermäßige Überwachung der Bürger*innen voraussetzt. Dabei stellen die Sicherheit und die Privatsphäre der Bürger*innen zentrale Punkte dar, die es zu beachten und zu berücksichtigen gilt (vgl. LpB BW 2022, o.S.).Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (2022, o.S.) führt an, dass sich eine Smart City an den Grundsätzen der Digitalcharta des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung orientieren sollte. Hierzu gehört in erster Linie die Wahrung der Menschenwürde im Digitalen. Darüber hinaus gilt, dass jeder Mensch das Recht auf Identität, Datenschutz und Privatsphäre hat. An dieser Stelle stellt sich bei dieser großen Menge an gesammelten Daten die Frage, was mit den gesammelten Daten passiert, wer darauf Zugriff hat und was damit gemacht wird (vgl. Stöckl 2022, o.s.). Unter einer Unsicherheit im Hinblick auf Datenschutz und Privatsphäre kann die Effizienz von Smart Cities leiden sowie das Vertrauen in öffentliche Behörden, was die Einrichtung von ausreichendem Datenschutz und Transparenz zu einer zentralen Herausforderung macht (vgl. Stöckl 2022, o.S.).Eine weitere Herausforderung für Smart Cities ist die Gewährleistung von Inklusion und Chancengleichheit. Es wird davon ausgegangen, dass digitale Infrastrukturen für alle Menschen zugänglich sein und überdies gleiche Chancen für gesellschaftliche Teilhabe und Entfaltung bieten sollten. Das stellt die Städte vor Schwierigkeiten, da es immer technikaffine und weniger technikaffine Menschen sowie Menschen unterschiedlichen Alters mit unterschiedlichen Fähigkeiten geben wird. Somit sollte im Idealfall bei der Digitalisierung der Städte darauf geachtet werden, dass beispielsweise nicht-technikaffine Bürger*innen keine Nachteile oder Ausgrenzung erfahren. Es stellt sich demnach die Frage, ob es sinnvoll ist, z.B. den Kauf von Parktickets oder Bahnfahrkarten ausschließlich über Smartphones zur Verfügung zu stellen, da nicht alle Menschen ein Smartphone besitzen (vgl. LpB BW 2022, o.S.). Somit ist die Gewährleistung, dass die Vorteile der Digitalisierung niemanden abhängen oder zurücklassen, mitunter eine der größten Herausforderungen für eine Smart City (vgl. Stöckl 2022, o.S.).Was als weitere zentrale Herausforderung hinzukommt, mit der jede Stadt zwangsläufig konfrontiert wird, wenn es um die Planung und Umsetzung von Anwendungen und Strategien hinsichtlich des Smart City-Konzeptes geht, ist der Aspekt der Finanzierung. Für eine erfolgreiche Finanzierung müssen verschiedene Finanzierungsinstrumente und -strategien herangezogen werden, wozu öffentliche sowie private Akteure gehören. Die Planung und Durchsetzung von Geldern hinsichtlich der Einrichtung von Smart City muss von den Städten demnach ausreichend durchdacht und organisiert werden (vgl. Hinterberger et. al. 2015, S. 4).FazitARTE (2023): Retten Städte die Welt? https://www.youtube.com/watch?v=dUkrIDg0_8c Smart Cities bieten eine Vielzahl von Chancen und Möglichkeiten, die die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessern, die Effizienz städtischer Dienstleistungen steigern und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen können. Folgende Schlussfolgerungen konnten aus der Betrachtung der Smart City Freiburg gezogen werden:Smart City-Technologien können die Lebensqualität in städtischen Gebieten erheblich steigern. Dies umfasst eine bessere Luftqualität, weniger Verkehrsstaus, sauberes Wasser, sichere Straßen und öffentliche Plätze sowie den Zugang zu hochwertigen Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen. Sie können zusätzlich die Effizienz städtischer Dienstleistungen steigern, was den effizienten Einsatz von Energie, Wasser und Ressourcen, die Optimierung des öffentlichen Verkehrs und die Verbesserung der Verwaltung inkludiert.Einen weiteren Aspekt stellt die Bürgerbeteiligung dar. Smart City-Initiativen können die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am städtischen Leben fördern. Das schließt die Möglichkeit ein, Feedback zu geben, an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und städtische Dienstleistungen zu personalisieren. Zusätzlich können intelligente Verkehrsmanagementsysteme und vernetzte Verkehrslösungen dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu optimieren, Staus zu reduzieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Insgesamt bieten Smart Cities die Möglichkeit, Städte lebenswerter, nachhaltiger und effizienter zu gestalten und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Durch die Integration von Technologie und Innovation können viele der heutigen urbanen Herausforderungen angegangen werden.Die Betrachtung der verschiedenen Themenfelder und Maßnahmen der Smart City Freiburg im Rahmen ihrer Digitalstrategie konnte aufzeigen, dass sich zwar viele Ideen bereits in der Planung und Entwicklung befinden, es aber an einigen Stellen noch an technischen Strukturen oder Fachkräften fehlt, die die Entwicklung und Durchsetzung vorantreiben würden.Trotz der Möglichkeiten und Chancen sind Smart Cities mit einigen Herausforderungen konfrontiert, darunter finanzielle Herausforderungen, denn die Entwicklung und Implementierung der Initiativen erfordern die nötige Technologie, Infrastruktur und Fachkräfte. Eine Stadt muss demnach Finanzierungsquellen finden, um diese Projekte umzusetzen bzw. aufrechtzuerhalten.Als weiterer Punkt wurde der Datenschutz genannt. Die Erhebung von Daten in einer Smart City erfordert Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Die Stadt muss sicherstellen, dass mit den Daten der Bürger*innen sorgsam umgegangen wird und dass sie vor Sicherheitsrisiken geschützt sind. Eine weitere Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass alle Bürger*innen von den Smart City-Lösungen profitieren können. Dies erfordert Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Technologie für alle zugänglich ist, unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status oder ihrer technischen Affinität.Es hat sich gezeigt, dass die Einbeziehung der Bürger*innen in den Prozess der Smart City-Gestaltung entscheidend ist, jedoch auch eine Herausforderung darstellt. Die Stadt muss Mechanismen entwickeln, um die Meinungen und Bedenken der Bevölkerung zu berücksichtigen und transparente Entscheidungsprozesse zu gewährleisten, wie man am Beispiel der Stadt Freiburg sehen konnte. Die Betrachtung der Stadt Freiburg zeigt, dass die Herausforderungen, vor denen Städte bei der Umsetzung von Smart City-Initiativen stehen, vielfältig sind und eine sorgfältige Planung und strategische Herangehensweise erfordern. Eine ganzheitliche Betrachtung unter Berücksichtigung von finanziellen, technischen, sozialen und ökologischen Aspekten ist entscheidend für den Erfolg.QuellenARTE (2023): Retten Städte die Welt? Video: https://www.youtube.com/watch?v=dUkrIDg0_8c (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) (2017): Verstädterung, online unter: https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/globalisierung/52705/verstaedterung/ (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)Digitalstrategie der Stadt Freiburg, online unter: https://digital.freiburg.de/digitalstrategie (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)DW Shift (2020): Smart City: How do you live in a Smart City? Future Smart City Projects. Surveillance or Utopia? Video: https://www.youtube.com/watch?v=VRRPy-yEKRM (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)Etezadzadeh, Chirine (2015): Smart City- Stadt der Zukunft? Die Smart City 2.0 als lebenswerte Stadt und Zukunftsmarkt. Springer Vieweg. Wiesbaden.Hadzik, Tobias (2016): Smart Cities. Eine Bestandsaufnahme von Smart City- Konzepten in der Praxis. Epubli Ebooks. 3. Auflage.Hinterberger, Robert/ Kopf, Thomas/ Linke, Alexander/ Stühlinger, Lukas (2015): Finanzierungshandbuch Smart Cities. Smart Finance for Smart Cities. Wien, online unter: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Smart-FinanceFinanzierungshandbuch.pdf (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023).Hoppe, Klaus (2015): Der Smart City- Ansatz. Chancen und Herausforderung für Städte und Gemeinden. Klima-Bündnis. Arbeitsgruppe Energieversorgung 2050, online unter: https://klaushoppe-consulting.de/wp-content/uploads/2018/06/1_Der_Smart_Cities_Ansatz.pdf (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)Jaekel, Michael (2015): Smart City wird Realität. Wegweiser für neue Urbanitäten in der Digitalmoderne. Springer Vieweg. Wiesbaden.Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpB) (2022): Smart City- die Stadt der Zukunft? Technologie in der nachhaltigen Stadtentwicklung, online unter: https://www.lpb-bw.de/smart-city#c56712 (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023).Libbe, Jens (2019): Lost in Transformation: Rezension zu 'Smart City. Kritische Perspektiven auf die Digitalisierung in Städten' von Sybille Bauriedl und Anke Strüver (Hg.). Soziopolis: Gesellschaft beobachten, online unter: https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/82404 (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)Mitmachen. Freiburg: https://mitmachen.freiburg.de/stadtfreiburg/de/home (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)Stadt Freiburg (2019): digital.freiburg. Video: https://www.youtube.com/watch?v=3clTSCU1NjY (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)Steinbrecher, Johannes/ Salg, Julian/ Starzetz, Julia (2018): Viele bunte Smarties?! Die Smart City als Lösung kommunaler Herausforderungen? KfW Research. Fokus Volkswirtschaft. Nr. 204, online unter: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2018/Fokus-Nr.-204-April-2018-Smart-Cities.pdf (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)Stöckl, Benedikt (2022): 'Smart Cities' bergen Chance, aber auch Risiken für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Euractiv, online unter: https://www.euractiv.de/section/innovation/news/smart-cities-bergen-chancen-aber-auch-risiken-fuer-gesellschaftlichen-zusammenhalt/ (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)Weiland, Ulrike (2018): Stadt im Klimawandel. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), online unter: https://www.bpb.de/themen/stadt-land/stadt-und-gesellschaft/216883/stadt-im-klimawandel/ (zuletzt aufgerufen: 10.09.2023)
Water is vital for humankind and ecosystems alike. However, population growth, agricultural inten-sification, urbanization, and climate change embody potential hazards and pressures for water re-sources without existing long-term solutions. For two decades now, policy and governance literature has increasingly emphasised the role of learning in finding solutions to environmental policy prob-lems and effectively steering governance practices. Participation of non-state actors in decision mak-ing is widely considered to deliver learning products that support effective outcomes for environ-mental problems. Besides, the institutionalisation of participation through legislation opens up the necessity for (administrative) organizers to learn about participation as a governance mode in order to steer its effective working. Apart from participation, management approaches specifically aiming at driving learning, such as adaptive management (AM), are increasingly endorsed in water govern-ance. Despite the current prominence of learning in the environmental governance literature, evi-dence is lacking on which learning approaches function effectively regarding outcomes, whether participation aids learning, and how learning about successful governance arrangements is most effectively promoted. This doctoral dissertation aims to contribute to clarification of the potential of learning for water governance. The goal is to trace and understand the environmental impacts of learning through par-ticipation (research aim 1) and adaptive management (research aim 2), and the effect of learning on participation as a governance mode (research aim 3). For this goal, I engage in a predominantly qualitative research design following the case study method. For every specific research aim cases are selected and analysed qualitatively according to conceptual categories and mechanisms which are defined beforehand. Quantitative studies are used to corroborate the results for research aim 1 and 2 in a mixed-method approach to enhance the valid-ity of results. The empirical research context is European water governance, the implementation of the EU Water Framework and EU Floods Directive (WFD, FD) specifically. Eight cases of participa-tory decision-making across three European countries and five cases of AM in Northern Germany for WFD implementation are examined to identify whether learning in these processes enhanced envi-ronmental outcomes. To detect whether governance learning by public officials occurred, the design of participatory processes for FD implementation in ten German federal states is assessed. The findings of research aim 1, understanding learning through participation and its effects on water governance, reveal that participatory planning led to learning through improved understandings at an individual and group level. Learning did, however, hardly shape effective outcomes. In the AM cases (research aim 2) managers and participants of implementing networks improved their knowledge as well as capacities, and spread the results. Nonetheless, environmental improvement was not necessarily linked to ecological learning. Regarding learning about participation as a govern-ance mode (research aim 3) all interviewed public officials in German federal states reported some degree of governance learning, which emerged not systematically but primarily drawing on own experiences and intuition. These findings are condensed into three overarching lessons for learning in water governance: (1) Interactive communication seems to form the overall frame for participant and group learning. Framing of learning experiences turned out to play an important and potentially distorting role, for which professional facilitation and structured knowledge aggregation methods might be an im-portant counterbalance. (2) Learning did not automatically enhance environmental outcomes. It may thus not be an explanatory variable for policy outcomes, but a conditioning or intervening vari-able related to collective action, motivation for participation, and situating the issue at hand at wider societal levels. (3) The concepts of puzzling and powering might help understand learning as a source for effectiveness in the long-term when complemented with interest-based debates for creat-ing sufficient political agency of policy issues. Learning seen as puzzling processes might instruct acceptance and legitimization for new powering efforts. The perpetuation of learning in systematic ways and structures appears to characterize an alternative to this reflexive and strategic interplay, for which the water-related EU directives provide the basis. These insights are of practical and policy relevance, particularly for policy makers and practitioners in the pursuit of learning. They may further contribute to the academic understanding of learning in water governance and its potential contribution to transforming and adapting water governance re-gimes, as envisioned in the European water-related directives. ; Wasser ist für Menschen und Ökosysteme gleichermaßen lebenswichtig. Bevölkerungswachstum, Intensivierung der Landwirtschaft, Verstädterung und Klimawandel bergen jedoch potenzielle Gefahren und Belastungen für Wasserressourcen, für die es keine langfristigen Lösungen gibt. Seit zwei Jahrzehnten wird in der Policy- und Governanceliteratur zunehmend die Rolle des Lernens bei der Lösung umweltpolitischer Probleme und der effektiven Steuerung von Governancepraktiken betont. Die Beteiligung von nicht-staatlichen Akteuren an der Entscheidungsfindung wird weithin als geeignet angesehen, Lernprodukte zu liefern, die effektive Ergebnisse für Umweltprobleme unterstützen. Die Institutionalisierung von Partizipation durch die Gesetzgebung eröffnet zudem die Notwendigkeit für (Verwaltungs-)Organisatoren, über Partizipation als Governancemodus zu lernen, um diesen Modus effektiv steuern zu können. Abgesehen von der Partizipation werden Managementansätze, die speziell auf die Förderung des Lernens abzielen, wie z.B. adaptives Management (AM), in der Wasserpolitik zunehmend befürwortet. Trotz der aktuellen Bedeutung des Lernens in der Umweltgovernanceliteratur fehlt es an Erkenntnissen darüber, welche Lernansätze im Hinblick auf die Ergebnisse effektiv funktionieren, ob Partizipation das Lernen unterstützt und wie das Lernen über erfolgreiche Governancearrangements am effektivsten gefördert wird. Diese Dissertation will einen Beitrag zur Klärung des Potenzials von Lernen für Wassergovernance leisten. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen des Lernens durch Partizipation (Forschungsziel 1) und adaptives Management (Forschungsziel 2), sowie den Effekt des Lernens auf Partizipation als Governance-Modus (Forschungsziel 3) zu identifizieren und zu verstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, verwende ich ein überwiegend qualitatives Forschungsdesign, das der Fallstudienmethode folgt. Für jedes spezifische Forschungsziel werden Fälle ausgewählt und nach zuvor definierten konzeptionellen Kategorien und Mechanismen qualitativ analysiert. Die Ergebnisse zu Forschungsziel 1 und 2 werden in einem Mixed-Methods-Ansatz durch quantitative Studien untermauert, um die Validität der Ergebnisse zu erhöhen. Der empirische Forschungskontext ist die europäische Wassergovernance, speziell die Umsetzung der EU-Wasserrahmen- und EU-Hochwasserrisikomangement-Richtlinie (WRRL, FD). Acht Fälle von partizipativer Entscheidungsfindung in drei europäischen Ländern und fünf Fälle von AM in Norddeutschland zur Umsetzung der WRRL werden untersucht, um festzustellen, ob Lernen in diesen Prozessen die Umweltergebnisse verbessert. Um herauszufinden, ob Governance-Lernen durch Beamte stattgefunden hat, wird das Design von partizipativen Prozessen zur Umsetzung der WRRL in zehn deutschen Bundesländern bewertet. Die Ergebnisse von Forschungsziel 1, Lernen durch Partizipation und seine Auswirkungen auf die Wassergovernance zu verstehen, zeigen, dass partizipative Planung zu Lernen durch verbessertes Verständnis auf individueller und Gruppenebene führte. Lernen hat jedoch kaum zu effektiven Ergebnissen geführt. In den AM-Fällen (Forschungsziel 2) verbesserten Manager:innen und Teilnehmer:innen der umsetzenden Netzwerke sowohl ihr Wissen als auch ihre Kapazitäten und verbreiteten die Ergebnisse. Dennoch war die Verbesserung der Umwelt nicht unbedingt mit ökologischem Lernen verbunden. Hinsichtlich des Lernens über Partizipation als Governancemodus (Forschungsziel 3) berichteten alle befragten öffentliche Bedienstete in deutschen Bundesländern über ein gewisses Maß an Governance-Lernen, das nicht systematisch, sondern in erster Linie aufgrund eigener Erfahrungen und Intuition zustande kam. Diese Ergebnisse werden zu drei übergreifenden Lehren für das Lernen in der Wasserwirtschaft verdichtet: (1) Interaktive Kommunikation scheint den Gesamtrahmen für das Lernen von Teilnehmer:innen und Gruppen zu bilden. Es stellte sich heraus, dass die Rahmung von Lernerfahrungen eine wichtige und potenziell verzerrende Rolle spielt, für die professionelle Moderation und strukturierte Methoden der Wissensverdichtung ein wichtiges Gegengewicht sein könnten. (2) Lernen führte nicht automatisch zu besseren Umweltergebnissen. Es ist daher möglicherweise keine erklärende Variable für politische Ergebnisse, sondern eine bedingende oder intervenierende Variable, die mit kollektivem Handeln, der Motivation zur Beteiligung und der Einordnung des Themas in breitere gesellschaftliche Ebenen zusammenhängt. (3) Die Konzepte von Puzzling und Powering könnten helfen, Lernen als eine Quelle für langfristige Effektivität zu verstehen, wenn sie mit interessenbasierten Debatten zur Schaffung ausreichender politischer Handlungsfähigkeit von politischen Themen ergänzt werden. Lernen als Prozess des Puzzling gesehen, könnte Akzeptanz und Legitimation für neue Powering-Bemühungen anleiten. Die Perpetuierung des Lernens in systematischen Wegen und Strukturen scheint eine Alternative zu diesem reflexiven und strategischen Wechselspiel zu charakterisieren, für das die wasserbezogenen EU-Richtlinien die Grundlage liefern. Diese Erkenntnisse sind von praktischer und politischer Relevanz, insbesondere für politische Entscheidungsträger und Praktiker, die sich mit dem Thema Lernen beschäftigen. Sie können außerdem zum akademischen Verständnis des Lernens in der Wassergovernance und seinem potenziellen Beitrag zur Transformation und Anpassung von Wassermanagement-Regimen beitragen, wie es in den europäischen Wasserrichtlinien vorgesehen ist.
SummaryThe subject of this paper is changes in the social organization of agriculture. The term is understood as the partially open system of relations between the farm, the family and the village community which determine rural life as a whole sui generis. The main attention is directed to change in the organization of agricultural production. Besides the pre‐peasant system of tilling the soil in some isolated societies, five organizational types of agricultural production are distinguished. These are: the traditional peasant farm, the latifundial farm, the modern family farm, the collective farm and the industrial farm. They are described as ideal types occupying extreme places on the scale.Thus the traditional peasant farm and the latifundial farm denote a continuum of intermediate forms denned according to the degree and proportions of economic and non‐economic dependency of the peasant families to the owner (manager) of a large farm. The latifun‐ dial and industrial farms occupy extreme places on the scale constructed according to the degree of economic and socio‐political dependence of the producers on the enterprise, and according to the structure of the manpower which rests on family groups or on workers of given professional specializations. The traditional peasant farm and the modern family farm occupy places on the scale according to the degree of separation of the domestic family economy from the agricultural enterprise, as well as to the character and intensity of the family's productive functions. The modern family farm and the industrial farm are designated on a scale according to the size of the enterprise and the professional or family character of the labour. A separate place is occupied by the collective type farming, which constitutes an intermediate phase between industrial farming and traditional, or modern, family farming, depending on the system of relations between the producing family and the collective farm.An examination of the transformation of each of these types establishes the unidirectional nature of change in the various courses of development. The direction indicated is towards the industrial farm and modern family farm, tied, however, in a number of relations with enterprises purchasing and processing agricultural produce or providing productive services. The collective farm occupies a distinct place here also. Depending on the conditions, it represents a transformation of family farms or it is converted into such farms. 2. The transformation of agricultural organization finds expression in change of the traits of the farm family, primarily in connection with the intensity and character of its productive functions as a collective producer and entrepreneur. Also connected with the organizational type of production are the changes in the system of relations between the producing family and the village community, as well as in its functions. The connections ‐type of farm‐characteristics andfunctions of the farm family ‐ traits and functions of the village community ‐indicate integral types of social organization in agriculture whose foundation, however, rests on the type of organization of production.3. The system, farm‐family‐local community, is not a closed one; its transformations depend on the social organization of society as a whole and on the economic and political‐administrative systems in particular. This paper distinguishes between the directive and interactive types of economy. The first is based on indirect influence through the intervention of central planning and co‐ordinating bodies, and the second on the direct interrelations between production, distribution and consumption. An examination of the transformation of the social organization in agriculture, in different conditions and in relation to the economic system as a whole, shows that apparently identical phenomena have a different social content and follow divergent courses.The appearance of collective farms and the vertical consolidation of agriculture are discussed by way of example. Besides agrarian communities based on ideological motivations, collective farms are distinguished which emerge from agrarian reform and the need for husbanding new territories. Also noted are collective farms organized by family farms to meet market demand as well as a form of the subordination of the agricultural producers to the requirements of industrialization. The consideration of vertical consolidation points to the sources of its slow progress and to its specific character under the conditions of the directive system.4. The final consideration concerns the perspective of further change in the social organization of agriculture. The domination of two forms is anticipated, namely, the industrial farm and the modern family farm. These are depicted as operating in conjunction with enterprises processing and purchasing agricultural produce, and those which render productive services ‐ manufacturing types of agricultural organization. Although these types, the second in particular, may be projected into the future, they are so different in various general conditions that a rather polymorphous agriculture is indicated in the future.Zusammenfassungi. Diese Studie befasst sich mit Wandlungen der Sozialorganisation der Landwirtschaft. Dieser Terminus bezeichnet hier ein ‐ partiell offenes ‐ System von Beziehungen zwischen dem landwirtschaft‐lichen Betrieb, der Familie und der dörflichen Gesellschaft, durch welche das Land als eine Einheit sui generis definiert wird. Besonders werden Wandlungen der Organisation der Produktion in der Land‐ wirtschaft behandelt. Abgesehen von vorbäuerlichen Formen der Produktionsorganisation, wie sie noch in einigen isolierten Gesell‐schaften anzutreffen sind, kann man fünf Formen unterscheiden: die traditionelle Bauernwirtschaft, das Latifundiensystem, den zeit‐genössischen Familienbetrieb, Kollektivwirtschaften und industriell organisierte Betriebe. Diese Typen kann man jeweils paarweise als Extreme auf einer Skala anordnen. So markieren der traditionelle Bauernbetrieb und das Latifundium Endpunkte eines Kontinuums von Formen, die sich hinsichtlich des Grades und des Verhältnisses von ökonomischer und ausserökonomischer Abhängigkeit der Bauernfamilie vom Eigentümer oder Leiter des Betriebes unterscheiden. Das Latifundium und der industriell organisierte Betrieb bilden die Extrempunkte einer Skala, die konstruiert ist nach dem Grade der ökonomischen und ausserökonomischen Anhängigkeit der Produzenten vom Unternehmer und nach der unterschiedlichen Struktur der Arbeitskräfte mit Familiengruppen auf der einen und beruflich spezialisierten Arbeitnehmern auf der anderen Seite. Der Platz der traditionellen Bauernwirtschaft und des modernen Familien‐betriebes in Kontinuum hängt ab von dem Grade der Trennung des Familienhaushaltes vom landwirtschaftlichen Unternehmen und der produktiven Funktion der Familienmitglieder. Der moderne Familienbetrieb und der industriell organisierte Betrieb können auf einer Skala nach der Grösse des Unternehmens und nach der Art der Arbeitskräfte ‐ familieneigene bzw. Lohnarbeitskräfte ‐ eingeordnet werden. Formen der kollektiven Landbewirtschaftung bilden Zwi‐schenformen zwischen der modernen oder traditionellen Familien‐wirtschaft und industriellen Formen je nach den Beziehungen der in der Produktion tätigen Familien zum Kollektiv.Untersucht man die Wandlungen dieser Typen, so stellt man trotz gewisser Unterschiede eine einheitliche Tendenz fest. Zielpunkte scheinen:a) die industriell organisierte Unternehmungb) der moderne Familienbetrieb zu sein, wobei der letzte durch viel‐fäaltige Beziehungen mit dem Verarbeitungs‐ und Vermarktungs‐bereich sowie mit dem Bereich der Zulieferer von Produktionsmitteln und Dienstleistungen verknüpft ist. Eine besondere Stellung nimmt die Kollektivwirtschaft ein, die je nach den Bedingungen sich aus Familienwirtschaften entwickelt oder sich selbst in Familienwirt‐schaften transformiert.2. Diese Formen der Organisation der Landwirtschaft werden reflektiert in den Wandlungen der landwirtschaftlichen Familien. Sie hängen von der Intensivierung der Funktion der Familic in dcr Produktion und von der Art dieser Funktion ab. Die landwirtschaft‐liche Familie ist zugleich Produzent und Unternehmer. Der Wandel des Systems der Beziehungen zwischen den die dörfliche Gesellschaft bildenden Familien sowie der Wandel der Funktion dieser Gesellschaft sind ebenfalls mit den Organisationsformen der Landwirtschaft verknüpft. Die wechselseitige Beziehung der Elemente Betriebs‐formen‐Struktur und Funktion der dörflichen Gesellschaft erlauben es, von integralen Typen der Sozialorganisation in der Landwirtschaft zu sprechen. Dabei bilden Organisationsformen der Produktion die Basis dieser Unterscheidung.3. Dieses System: Betrieb‐Familie‐örtliche Gesellschaft ist kein geschlossenes System. Seine möchlichen Veränderungen hängen von der Gesamtgesellschaft insbesondere vom ökonomischen, admini‐strativen und politischen System ab. In der Studie werden zwei Unternehmensformen, die 'direktive' und die 'interaktive' unter‐schieden. Im ersten Falle bestehen indirekte durch ein Planungs‐ und Koordinationszentrum vermittelte, im zweiten direkte Beziehungen zwischen Produktion, Verteilung und Verbrauch. Wenn man die Veränderungen der Sozialorganisation unter verschiedenen Bedin‐gungen und im Hinblick auf das gesamte Wirtschaftssystem unter‐sucht, stellt man fest, dass quasi‐identische Phänomene verschiedenen Charakter und unterschiedliche soziale Bedeutung haben. Das kann man am Beispiel der vertikalen Integration und der Kollektivierung der Landwirtschaft illustrieren. Man kann ferner unterscheiden Agrargemeinschaften, die auf Grund ideologischer Motivation ent‐standen sind, Kollektive, die als Ergebnis einer Agrarreform oder im Zuge der Neusiedlung etabliert worden sind, und schliesslich Koope‐rationsformen, die von Familienbetrieben aus marktstrategischen Gründen ins Leben gerufen worden sind. Kollektivierung der Landwirtschaft kann sich ausserdem als Unterordnung der landwirt‐schaftlichen Produktion unter die Industrialisierungsbedüiirfnisse eines Landes darstellen. Die Studie behandelt ferner den speziflschen Charakter der vertikalen Integration und die Gründe für deren Zurück‐bleiben im dirigistischen System.4. Schliesslich werden Zukunftsperspektiven aufgezeigt. Zwei Organisationsformen dürften nach Ansicht des Verfassers künftig do‐minieren, nämlich industriell organisierte Betriebe und moderne Fa‐milienbetriebe. Diese Familienbetriebe werden mit den vor‐ und nachgelagerten Bereichen der Lieferanten von Produktionsmitteln und Dienstleistungen und der Verarbeitung und Vermarktung einen'Manufaktur ähnlichen' Typ der Sozialorganisation bilden. Obwohl diese beiden Typen, besonders der zweite als zukunftstrachtig an‐gesehen werden, dürften auch weiterhin vielfältige Formen der Landwirtschaft bestehen bleiben.
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Unterrichtseinheit zum Thema Kinderrechte und deren Untersuchung und Umsetzung in der Schule (Grundschule, Klassenstufen 3/4, 3-4 (Doppel-)Stunden)
Die Kinderrechte als über die Menschenrechte hinausgehende Bestimmungen sind sowohl international anerkannt als auch Teil des baden-württembergischen Bildungsplans für die Grundschule. Darüber hinaus stellt die Kenntnis über die eigenen Rechte eine bedeutsame Ressource für Kinder dar.
Die Vorstellung einer Unterrichtseinheit zur Heranführung an die Kinderrechte und deren Untersuchung und Umsetzung im schulischen Kontext für die Klassenstufen 3/4 der Grundschule ist Inhalt des folgenden Blogbeitrags:Auf eine theoretische Einführung zum Hintergrund der Kinderrechte folgt die Begründung der Relevanz der Thematik. Daran schließen didaktische Überlegungen zu Zeitpunkt, Thema und Inhalten sowie Intentionen an. Der Teil Aufbau der Unterrichtseinheit beinhaltet eine Beschreibung der vier (Doppel-)Stunden, inklusive Vorschlägen zur Abwandlung und Anpassung an andere Klassenstufen sowie Informationen zu Alternativen, die erwogen wurden.Im Anhang findet man neben den Unterrichtsskizzen (Übersicht) Materialien und Formulierungsideen für die vorgestellte Unterrichtseinheit auch eine ausführliche Liste zu empfehlenden Unterrichtsmaterials anderer Websites und Organisationen sowie ein umfangreiches Literaturverzeichnis mit sowohl Online- als auch Printliteratur, um Möglichkeiten zur weiteren Vertiefung, beispielsweise im Hinblick auf die Partizipation von Kindern in der Schule oder bezüglich des Zusammenhangs zwischen Kinderrechten und Demokratie, zu geben.Die im Blogbeitrag angegebenen Literaturangaben finden sich entweder im Literaturverzeichnis oder in der Liste mit zu empfehlendem Unterrichtsmaterial. Ein Abkürzungsverzeichnis am Ende des Blogbeitrags ist ebenfalls vorhanden.Theoretische Einführung
Überblick
Die Kinderrechte sind in der Konvention über die Rechte des Kindes, auch 'Kinderrechtskonvention' (kurz: KRK, englisch: Convention on the Rights of the Child, kurz: CRC), festgeschrieben und damit völkerrechtlich verbindlich (vgl. BMZ 2023). Die KRK wurde 1989 durch die Vereinten Nationen (kurz: VN, englisch: United Nations, kurz: UN) angenommen und ist 1990 in Kraft getreten (vgl. Gareis/Varwick 2014, S. 192, ausführlicher siehe Historischer Verlauf). Sie ist einer der meistratifizierten Menschenrechtsverträge (vgl. DIMR 2023b), nachdem sie von allen Ländern mit Ausnahme der USA ratifiziert wurde (vgl. United Nations Human Rights Office of the High Commissioner 2023, ausführlicher siehe Ratifizierung). In Deutschland gilt die KRK seit 1992 (vgl. Auswärtiges Amt 2023, ausführlicher siehe Deutschland).
Die KRK umfasst 54 Rechte, die sich in mehrere Kategorien differenzieren lassen (ausführlicher siehe Inhalt und Aufbau). Außerdem existieren drei Zusatzprotokolle, die allerdings nicht in gleicher Zahl ratifiziert sind wie die KRK selbst (vgl. United Nations Human Rights Office of the High Commissioner 2023). Zentrales Prinzip ist es, im "besten Interesse des Kindes" zu handeln (vgl. BMZ 2023). Als Kind gilt dabei "jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt" (Artikel 1 der UN-KRK, UN-Generalversammlung 1989, S. 9).
Kinder benötigen "besonderen Schutz, besondere Förderung und besondere, kindgerechte Beteiligungsformen" (vgl. Maywald 2010), da sie "in vielerlei Hinsicht besonders verletzbar" (Auswärtiges Amt 2023) und von Erwachsenen abhängig sind. Durch die KRK werden Kinder erstmals als eigenständige (Recht-)Subjekte anerkannt (vgl. DIMR2023a, ausführlicher siehe Historischer Verlauf).
Das sich im Anhang befindliche Literaturverzeichnis beinhaltet unter 'Primärliteratur' Angaben zu fünf online frei zugänglichen Versionen der KRK: deutsch, deutsch mit Zusatzprotokollen, deutsch kinderfreundliche Version, verschiedene Sprachen kinderfreundliche Version, englisch.
Historischer Verlauf
Lange Zeit wurden Kinder als den Erwachsenen unterlegen betrachtet und waren "rechtlich und faktisch nicht gleichgestellt" (Maywald 2010). Erst 1924 wurde vom Völkerbund, dem Vorläufer der VN, eine Kindercharta, die Genfer Erklärung über die Rechte des Kindes (englisch: 'Geneva Declaration'), verabschiedet. Sie war allerdings nicht rechtsverbindlich (vgl. bpb 2019). Ihre Überarbeitung durch die VN mündete 1959 in die Erklärung der Rechte des Kindes, die das Kind erstmals auf internationaler Ebene als Rechtsträger anerkannte und den Begriff des Kindeswohls definierte (vgl. Maywald 2010). Anlässlich des 'Jahres des Kindes' 1978 schlug die polnische Regierung vor, die Erklärung der Rechte des Kindes von 1959 in einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag umzuwandeln. Nach mehrjähriger Tätigkeit einer entsprechenden Arbeitsgruppe wurde am 20. November 1989 die heute gültige Kinderrechtskonvention einstimmig von der Generalversammlung der VN verabschiedet (vgl. bpb 2019). Dieses Datum gilt seither als der Tag der Kinderrechte (vgl. bpb 2017).
Die Links zur Genfer Erklärung über die Rechte des Kindes von 1924 und zur Erklärung der Rechte des Kindes von 1959 finden sich auch im angehängten Literaturverzeichnis unter 'Primärliteratur, Weitere Konventionen'.
Ratifizierung
Folgende Tabelle zeigt den Status der KRK und ihrer Zusatzprotokolle (Stand 2023). Die Daten entstammen einer interaktiven Karte des United Nations Human Rights Office of the High Commissioner.
"State Party" (ratifiziert)
"Signatory" (unterzeichnet)
"No Action" (nichts)
UN-Kinderrechtskonvention
196
1 (USA)
0
1. Zusatzprotokoll (Schutz vor Kinderhandel)
178
7
12
2. Zusatzprotokoll (Schutz in bewaffneten Konflikten)
173
7
17
3. Zusatzprotokoll (Individualbeschwerden)
50
16
132
Durch die freiwillige Handlung der Ratifizierung gehen die Staaten eine rechtlich bindende Verpflichtung ein (vgl. Würth/Simon 2012).
Stellenwert
Laut Maywald (2010) ist die KRK "insofern einmalig, als es die bisher größte Bandbreite fundamentaler Menschenrechte – ökonomische, soziale, kulturelle, zivile und politische – in einem einzigen Vertragswerk zusammenbindet." Die Relation zu den Menschenrechten ist dabei unzureichend bestimmt (vgl. Busen/Weiß 2023). Durch weitere Konventionen einen vergleichbaren Schutz erfahren Frauen, Wanderarbeiter*innen, Menschen mit Behinderungen sowie Gefolterte und Verschwundene (vgl. ebd.).
Inhalt und Aufbau
Die 54 Artikel der KRK lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte (vgl. BMFSFJ 2023, BMZ 2023, DIMR2023a, Maywald 2010, Würth/Simon 2012).
Außerdem verfügt die KRK über vier Grundprinzipien: Nichtdiskriminierung, Kindeswohlvorrang, Recht auf Leben und Entwicklung sowie Beteiligung des Kindes und Berücksichtigung seiner Meinung (vgl. Auswärtiges Amt 2023, BMFSFJ 2023, BMZ 2023, Würth/Simon 2012). Sie sind in den Artikeln 2, 3, 6 und 12 festgehalten (vgl. DIMR 2023b), weswegen diese als die wichtigsten Artikel der KRK bezeichnet werden (vgl. Maywald 2010).
Schlussendlich umfasst die KRK vier Verfahrensregeln: die Verpflichtung der Staaten zur Bekanntmachung der Kinderrechte (Art. 42), die Einsetzung eines Ausschusses der VN für die Rechte des Kindes (Art. 43), die Berichtspflicht über die Maßnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte (Art. 44) sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen (Art. 45) (vgl. Maywald 2010).
Die drei Zusatzprotokolle der KRK wurden im Anschluss an den 20. November 1989 verabschiedet.Fakultativprotokoll zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten: 12. Februar 2002Fakultativprotokoll über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und Kinderpornografie: 18. Januar 2002Fakultativprotokoll: Individualbeschwerde-, Staatenbeschwerde- und Untersuchungsverfahren: 14. April 2014 (vgl. DIMR 2023b)
Umsetzung
Die KRK als völkerrechtliches Übereinkommen stellt "nicht Gesetzgebung im geläufigen Sinne, sondern Vertragsrecht" (Maywald 2010) dar, was lediglich Verpflichtungen der Vertragsstaaten begründet. Diese sogenannten Staatenpflichten sind bei menschenrechtlichen Verträgen die folgenden:Respektierungspflicht / duty to respect: "der Staat ist verpflichtet, Verletzungen der Rechte zu unterlassen"Schutzpflicht / duty to protect: "der Staat hat die Rechte vor Übergriffen von Seiten Dritter zu schützen"Gewährleistungspflicht / duty to fulfill: "der Staat hat für die volle Verwirklichung der Menschenrechte Sorge zu tragen" (Maywald 2010)
Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsstaaten zu internationaler Zusammenarbeit (vgl. Würth/Simon 2012).
Die konkrete Umsetzung der Kinderrechte wird durch die nationalen Gesetzgebungen der einzelnen Länder geregelt. Lediglich Artikel 2, 3, 6 und 12 (ausführlicher siehe Inhalt und Aufbau) als sogenannte unmittelbar anwendbare Rechte (englisch: self executing rights) sind davon ausgenommen (vgl. ebd).
In der Bundesrepublik Deutschland haben die Kinderrechte beispielsweise in Form des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und des Rechts aller Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf einen öffentlichen Betreuungsplatz Eingang in das Grundgesetz gefunden (vgl. bpb 2019).
Überprüfung
Die VN verfügen, wie in Artikel 43 der KRK gefordert (vgl. Maywald 2010), über einen 'Ausschuss für die Rechte des Kindes' (kurz: Kinderrechtsausschuss), der die Einhaltung der KRK überwacht und als Adressat für Individualbeschwerden dient (vgl. Auswärtiges Amt 2023).
In Deutschland erfolgt die Kontrolle der Umsetzung der Kinderrechte durch eine unabhängige Monitoring-Stelle, die beim Bundesfamilienministerium eingerichtet ist (vgl. bpb 2019).
Artikel 44 beschreibt weiterhin, dass die Vertragsstaaten regelmäßig über ihre Maßnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte zu berichten haben (vgl. Auswärtiges Amt 2023). Dies geschieht in Form von Staatenberichten, wodurch die KRK als "eher schwaches völkerrechtliches Instrument" (Gareis/Varwick 2010, S. 197) gilt. Der Fünfte und Sechste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland wurde im April 2019 dem Kinderrechtsausschuss vorgelegt (vgl. Auswärtiges Amt 2023). Ein Link zum Download ist auch im Literaturverzeichnis dieses Blogbeitrags unter 'Primärliteratur' zu finden.
Deutschland
In Deutschland erlangte die KRK 1992 Gültigkeit (vgl. Auswärtiges Amt 2023) – zu Beginn allerdings mit Einschränkungen, nachdem nicht klar war, ob sie mit dem deutschen Ausländerrecht, konkret mit der Möglichkeit, minderjährige nicht-deutsche Staatsangehörige in ihre Herkunftsländer auszuweisen oder abzuschieben, kollidieren würde (vgl. bpb 2017). Die erklärten Vorbehalte wurden 2010 zurückgenommen (vgl. BMFSFJ 2023), wodurch die KRK verbindlich geltendes Recht wurde (vgl. DIMR 2023c).
Die KRK hat Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung der Bundesrepublik (ausführlicher siehe Umsetzung). Dennoch sind die Kinderrechte in Deutschland bisher kein eigener Teil des Grundgesetzes. Dies ist Gegenstand einer Debatte. Als Argumente für die Aufnahme werden genannt:die Stärkung des Bewusstseins für die Rechte von Kindern;die Verbesserung der Position von Kindern gegenüber dem Staat und im Konfliktfall gegenüber ihren Eltern;die Stärkung der elterlichen Verantwortung, die Rechte des Kindes zur Geltung bringen;die Förderung der Berücksichtigung von Kindesinteressen im politischen Raum sowie der damit einhergehende Ausdruck des hohen Rangs von Wohl und Rechten von Kindern (vgl. Maywald 2010).Außerdem können Kinder zum aktuellen Zeitpunkt, im Gegensatz zu anderen Grundrechtsträgern, ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern, da sie weiterhin als Objekte betrachtet werden (vgl. bpb 2017). Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht darüber hinaus davon, dass die Kinderrechte in Deutschland grundlegend "noch nicht ernst genommen und oftmals leichtfertig übergangen" werden (DIMR 2023a).Gegenstimmen einer Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz berufen sich darauf, dass dies nicht dazu führen würde, dass Kinder mehr Rechte erhielten (vgl. bpb 2023a). Eine Rechtsangleichung wird vom UN-Kinderrechtsausschuss empfohlen und entspricht einer Vorgabe der Grundrechte-Charta der EU (vgl. Maywald 2010).
In Bezug auf die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland werden von unterschiedlichen Seiten Forderungen gestellt. Sie beziehen sich unter anderem auf die Schaffung von Bildungsgerechtigkeit (vgl. Maywald 2010). Weiterhin verlangt wird die Erhebung von mehr kinderrechtsbasierten Daten zur Untersuchung der Wirkung politischer Maßnahmen, die gezielte Stärkung der Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in öffentlichen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie, nach Vorbild anderer Vertragsstaaten, die Errichtung leicht zugänglicher Kinderrechtsinstitutionen und -stellen im direkten Lebensumfeld von Kindern (vgl. DIMR 2023a).Kinder selbst fordern laut der Bundeszentrale für politische Bildung ein Recht auf Taschengeld, das Recht zu wählen sowie ein Recht auf Arbeit, das sich auf die Aufwertung der sozialen Stellung von arbeitenden Kindern und so die Stärkung ihrer Verhandlungsmacht bezieht (vgl. bpb 2023a).Relevanz der Thematik
"Die Kinderrechte und die Geltung und grundlegende Einhaltung dieser Rechte in Deutschland sind eine bemerkenswerte Errungenschaft, die vielen Kindern wahrscheinlich gar nicht bewusst ist" (Bohlen 2021). Dieses von der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlichte Zitat fasst hervorragend zusammen, weswegen die Behandlung der Kinderechte im Unterricht von Relevanz ist:Die Kinderrechte bieten, wie bereits in der theoretischen Einführung beschrieben, bis dato nie dagewesene rechtliche Möglichkeiten für Kinder. Deren Einforderung durch Kinder kann allerdings nur geschehen, wenn sie über ihre Rechte im Bilde sind. Schule im allgemeinen und der Politik- beziehungsweise in der Primarstufe der Sachunterricht im besonderen hat den Auftrag, die Mündigkeit der Schüler*innen zu fördern (vgl. Detjen 2007, S. 211). Demnach obliegt Schule auch die Aufgabe, über die Kinderrechte zu informieren. Dies entspricht darüber hinaus dem "pädagogischen Blickwinkel" nach Kahlert (2010, S. 267), der Sachunterrichtsplanung als "begründungspflichtige Anforderung an professionelles Lehrerhandeln" (ebd., S. 264) mit mehreren, zu begründenden Dimensionen beschreibt (vgl. ebd., S. 267), indem folgende Leitfrage beantwortet wird: "Warum ist dies [der Inhalt, Anm. LS] sinnvoll für die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Kindes?" (ebd.).
Im Kontext von Sachunterricht wird durch die Thematisierung von Kinderrechten weiterhin die Umsetzung sowohl der ersten als auch der zweiten Dimension der Allgemeinbildung nach Klafki (2005) erreicht, da nicht nur Selbstbestimmungs-, Mitbestimmungs- und Solidaritätsfähigkeit gefördert werden, sondern die Kinderrechte auch Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung haben (vgl. ebd.). Ferner wird der Behandlung der epochaltypischen Schlüsselprobleme der Ungleichheit innerhalb von Gesellschaften und der internationalen Ungleichheit nachgekommen (vgl. ebd.). Der "kulturelle Stellenwert" als zweite Komponente der begründungspflichtigen "bildungstheoretischen Dimension" nach Kahlert (2010, S. 267) und der Frage danach, "welche Bedeutung es für das Zusammenleben heute und in Zukunft hat, wenn Kinder in der Schule diesem Inhalt begegnen" (ebd.), wird somit ebenfalls Rechnung getragen.
Auch der baden-württembergische Bildungsplan von 2016 für das Fach Sachunterricht fordert die Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderrechte explizit. Im Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen für die Klassenstufen 3/4 wird unter '3.2.1 Demokratie und Gesellschaft 3.2.1.4 Politik und Zeitgeschehen' Folgendes genannt:"DenkanstößeWie wird die aktive Umsetzung von Grund- und Kinderrechten in der Klasse und Schule gestaltet?Wie reagiert die Schule auf Missachtung der Kinderrechte im Schulalltag? [...]TeilkompetenzenDie Schülerinnen und Schüler können(1) zentrale ausgewählte Grund- und Kinderrechte beschreiben und auf konkrete Situationen in Deutschland und andere Länder übertragen(Ministerium für Jugend, Kultus und Sport Baden-Württemberg 2016, S. 36)
Außerdem wird mit der Thematisierung der Kinderrechte der prozessbezogenen Kompetenz '2.5 Reflektieren und sich positionieren' nachgekommen:"Die Schülerinnen und Schüler können[…] 2. Empathiefähigkeit entwickeln und Perspektivwechsel vornehmen (zum Beispiel […] in der Auseinandersetzung […] mit Grund- und Kinderrechten […])" (ebd., S. 12)
Im Bereich der Denkanstöße besonders betont wird die Umsetzung der Kinderrechte in der Schule. Vor diesem Hintergrund scheint die Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, insbesondere in Bildungseinrichtungen mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen (vgl. DIMR 2023a, ausführlicher siehe Theoretische Einführung, Deutschland), noch bedeutsamer.Didaktische Überlegungen
Zeitpunkt
Da die Grundrechte ebenfalls Teil des Bildungsplans sind (ausführlicher siehe Relevanz der Thematik), bietet es sich an, die Unterrichtseinheit zu Kinderrechten in zeitlicher Nähe zu einer Behandlung der Grundrechte durchzuführen.
Themen und Inhalte
Die Unterrichtseinheit beschäftigt sich mit der Umsetzung von Kinderrechten, zuvorderst im Kontext Schule. Dies begründet sich zum einen in der durch die Denkanstöße des baden-württembergischen Bildungsplans gelegten Basis (ausführlicher siehe Relevanz der Thematik). Zum anderen wird angestrebt, Schüler*innen die Kinderrechte als solche Rechte zu vermitteln, über die sie selbst verfügen und die sie in ihrem direkten Umfeld jederzeit einfordern können. Hintergrund bildet auch die Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, dass diese Möglichkeiten, insbesondere im Bildungskontext, bisher nicht in ausreichender Anzahl und Erreichbarkeit vorhanden sind (vgl. DIMR 2023a, ausführlicher siehe Theoretische Einführung, Deutschland). Partizipation ermöglicht darüber hinaus, die eigene Selbstwirksamkeit zu erfahren, was ein positives Selbstkonzept fördert. Eine Auseinandersetzung mit weiteren erwogenen Schwerpunkten der Unterrichtseinheit erfolgt im Teil Aufbau der Unterrichtseinheit, Erwogene Alternativen.Die Themen der ersten beiden Unterrichtsstunden sind als Fragen formuliert: 'Kinderrechte – Welche Rechte habe ich?', 'Kinderrechte – Wie können wir sie umsetzen?'. Daraus ergeben sich drei Vorteile: Erstens wird dem Unterrichtsprozess Geschlossenheit verliehen, da sich die Frage als roter Faden durch die Stunde zieht und die einzelnen Unterrichtssituationen miteinander verbindet (vgl. Tänzer 2010, 132). Zweitens ermöglicht eine Frage, den Unterricht weniger lehrkraftzentriert zu gestalten, da die Schüler*innen selbst Lösungen finden sollen (ebd.). Und drittens verlangt eine Frage nach einer Antwort, was motivationale Aspekte fördert und eine Ergebnissicherung einschließt. Die dritte und gegebenenfalls vierte Unterrichtsstunde sind mit 'Kinderrechte – Wir setzen sie um!' betitelt, was den produzierenden Charakter der Stunde verdeutlicht sowie durch das Personalpronomen 'Wir' den Klassenzusammenhalt fokussiert und einen Hinweis auf die Sozialform liefert.
Die KRK umfasst 54 Rechte, die nicht alle Inhalt des Unterrichts sein können und müssen. Im Bildungsplan wird die Formulierung "ausgewählte Grund- und Kinderrechte" (Ministerium für Jugend, Kultus und Sport Baden-Württemberg 2016, S. 36) genutzt. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über diejenigen Kinderrechte, die vor dem Hintergrund einer ausführlichen Recherche und unter Beachtung der Adressat*innengerechtigkeit für die Unterrichtseinheit vorgeschlagen werden. Die Auswahl obliegt der Lehrkraft.Es wird empfohlen, die vier Grundprinzipien der KRK (Art. 2, 3, 6, 12) in jedem Fall zu thematisieren. Weiterhin ist es sinnvoll, darüber zu sprechen, dass die KRK Artikel beinhaltet, die die Umsetzung der Kinderrechte regeln (Art. 43-54). Schlussendlich wird im Verlauf der Unterrichtseinheit der Film "Kinderrechte raten" der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb 2022d) eingesetzt, weswegen es sich anbietet, auch die dort vorkommenden Kinderrechte vorab anzusprechen.Die Anzahl der weiteren Kinderrechte kann je nach Klassenstufe, -größe und -zusammensetzung variiert werden (ausführlicher siehe Ablauf der Unterrichtseinheit, Abwandlungen / Anpassung an andere Klassenstufen). Insbesondere im Zusammenhang mit Krieg und Flucht sollten die Vorerfahrungen und mögliche Traumata der Schüler*innen berücksichtigt werden. Sensibilität ist geboten.
Artikel
Offizielle Bezeichnung
Kinderfreundliche Bezeichnung (in Anlehnung an Deutsches Komitee für UINCEF 2023a, 2023h, BMFSJ 2018)
Inhaltliche Begründung (ausführlicher siehe Theoretische Einführung, Inhalt und Aufbau)
Didaktische Begründung
2
Achtung der Kinderrechte; Diskriminierungsverbot
Recht auf Gleichheit
4 Grundprinzipien / unmittelbar anwendbares Recht
3
Wohl des Kindes
Recht auf das Beste für jedes Kind
6
Recht auf Leben
Recht auf Leben
12
Berücksichtigung des Kindeswillens
Recht auf eine eigene Meinung und darauf, ernst genommen zu werden
13
Meinungs- und Informationsfreiheit
Beteiligungsrecht
Einteilung logo!: Öffentliche Rechte (vgl. BMFSJ 2018, S. 40)
16
Schutz der Privatsphäre und Ehre
Recht auf Privatsphäre
Schutzrecht
Einteilung logo!: Private Rechte (vgl. BMFSJ 2018, S. 33)
17
Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz
Recht auf Medien
Beteiligungsrecht
Film bpb "Kinderrechte raten" (vgl. bpb 2022d)
22
Flüchtlingskinder
Recht auf besonderen Schutz und Hilfe für Flüchtlingskinder
Schutzrecht
Einteilung logo!: Schutz vor Ausbeutung und Gewalt (vgl. BMFSJ 2018, S. 52ff.)
23
Förderung behinderter Kinder
Recht auf besondere Förderung und Unterstützung für behinderte Kinder
Förderrecht
Poster UNICEF (vgl. Deutsches Komitee für UINCEF 2023g)
24
Gesundheitsvorsorge
Recht auf Gesundheit
Förderrecht
Einteilung logo!: Recht auf Fürsorge (vgl. BMFSJ 2018, S. 32)
27
Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt
Recht auf gute Lebensverhältnisse
Schutzrecht
Einteilung logo!: Recht auf Fürsorge (vgl. BMFSJ 2018, S. 30)
28
Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung
Recht auf Bildung
Förderrecht
Film bpb "Kinderrechte raten" (vgl. bpb 2022d)
31
Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung
Recht auf Spiel und Freizeit
Förderrecht
Film bpb "Kinderrechte raten" (vgl. bpb 2022d)
32
Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
Recht auf Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit
Schutzrecht
Einteilung logo!: Schutz vor Ausbeutung und Gewalt (vgl. BMFSJ 2018, S. 45)
38
Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften
Recht auf Schutz im Krieg
Schutzrecht
Einteilung logo!: Schutz vor Ausbeutung und Gewalt (vgl. BMFSJ 2018, S. 50f.)
43-54
"Diese Artikel erklären, wie die Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie UNICEF dafür sorgen wollen, dass die Kinderrechte eingehalten werden." (UNICEF 2023a)
u.a. Verfahrensregeln (Art. 42-45)
Hinweise zu den didaktischen Begründungen:Das Buch "Die Rechte der Kinder. von logo!einfach erklärt" (BMFSJ 2018) beinhaltet eine sinnvolle Einteilung, die über die Einteilung in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte hinausgeht. Das Poster "Kinderrechte" von UNICEF (Deutsches Komitee für UINCEF 2023g) umfasst mit dem 'Recht auf besondere Förderung und Unterstützung bei Behinderung' ein Kinderrecht, das grundlegend von Bedeutung und im schulischen Kontext vor dem Hintergrund des Inklusionsbestrebens im Bildungssystem besonders relevant erscheint.Der Film "Kinderrechte raten" der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb 2022d) kommt im Verlauf der Unterrichtseinheit zum Einsatz.
Intentionen
In dem 2013 veröffentlichten Perspektivrahmen Sachunterricht spricht die Gesellschaft für Didaktik des Sachunterrichts davon, dass Ausrichtung und Anliegen des Sachunterrichts […] als zu fördernde Kompetenzen und Kompetenzerwartungen" (GDSU 2013, S. 12) beschrieben werden können. Nach Weinert (2001, S. 27f.) sind Kompetenzen "die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können".
Die folgenden Ziele stellen Lernziele dar, die sich sowohl auf Inhalt als auch auf Methoden beziehen (vgl. Tänzer 2010, S. 104). Sie werden auch als Verhaltensdispositionen bezeichnet, was verdeutlichen soll, dass sie "nicht zwangsläufig beobachtbar" (ebd., S. 102) sind. Die Ziele sind nach Stunden sortiert und orientieren sich in ihrer Reihenfolge an deren Aufbau.
Erste (Doppel-)Stunde
Die Schüler*innen könnenBedürfnisse / Wünsche von Kindern erkennen und nennenBedürfnisse / Wünsche von Kindern priorisieren / gewichtenKinderrechte nennenBedürfnissen / Wünschen von Kindern entsprechende Kinderrechte zuordnenzwischen Bedürfnissen / Wünschen und Rechten von Kindern unterscheideneine Verbindung zwischen den Kinderrechten und dem eigenen Leben herstellen
Zweite (Doppel-)Stunde
Die Schüler*innen könnenbegründen, warum bestimmte Kinderrechte bedeutsam sinddie Umsetzung von Kinderrechten in der Schule beurteilenVorschläge zur Verbesserung der Umsetzung von Kinderrechten in der Schule machen
Dritte (Doppel-)Stunde
Die Schüler*innen könnenin einer Gruppe auswählen, welche Inhalte zu einem bestimmten Kinderrecht auf einem Plakat Platz finden sollenin einer Gruppe ein Plakat zu einem Kinderrecht gestaltenin einer Gruppe ein Plakat zu einem Kinderrecht präsentieren
Aufbau der Unterrichtseinheit
Die folgenden Ausführungen sind auch als Übersicht in tabellarischer Form verfügbar. Die Übersicht orientiert sich an klassischen Unterrichtsskizzen, um im Unterricht als Leitfaden genutzt werden zu können. (Sie befindet sich auch noch einmal im Anhang.)
Die Unterrichtseinheit besteht aus drei obligatorischen Stunden und einer fakultativen Stunde. Sie können je nach Vorwissen, Arbeitstempo etc. der Schüler*innen als Einzel- oder als Doppelstunden durchgeführt werden.
Erste (Doppel-)Stunde: Kinderrechte – Welche Rechte habe ich?
Die erste (Doppel-)Stunde mit dem Thema 'Kinderrechte – Welche Rechte habe ich?' dient dazu, die KRK kennenzulernen und ihren Nutzen und ihre Schwerpunkte zu verstehen. Außerdem werden "ausgewählte [...] Kinderrechte" (siehe didaktische Überlegungen, Thema und Inhalte) besprochen und eigene Ausgaben der KRK angefertigt.Dafür werden in einem ersten Schritt (Einstieg) Bedürfnisse / Wünsche von Kindern durch die Schüler*innen genannt. Als Sozial- und Sitzform wird ein Stuhlkreis empfohlen. Die Lehrkraft (LK) notiert die Bedürfnisse / Wünsche auf bunten Karten, die in die Mitte des Stuhlkreises gelegt werden. Dies bietet den Vorteil, dass die daraufhin folgende Diskussion zum Stellenwert der einzelnen Bedürfnisse / Wünsche durch Verschieben der Karten visualisiert werden kann. Sie soll zeigen, dass einige Bedürfnisse zentraler, umfassender oder weitreichender sind als andere. Von großer Bedeutung ist hierbei, dass kein Konsens innerhalb der Klasse erzielt werden muss. Kindern können unterschiedliche Dinge wichtig sein. Ein offener Austausch, während welchem jede Meinung gehört wird, dient der Horizonterweiterung oder der Festigung des eigenen Standpunkts. Es sollte darauf geachtet werden, zwischen den Bedürfnis-Karten ausreichend Platz zu lassen, um zur Verdeutlichung des Nutzens der Kinderrechte in der Phase der Erarbeitung Kinderrechte-Karten hinzulegen zu können (ausführlicher siehe unten). Die Bedürfnis-Karten sollten nicht vorher vorbereitet sein. Dies würde unter Umständen die Assoziationsfreiheit der Schüler*innen einschränken, da der Eindruck entstehen könnte, bestimmte, 'richtige' Bedürfnisse nennen zu müssen. Je nach Gesprächsverlauf kann die LK eine Frage dazu stellen, wie die genannten Bedürfnisse / Wünsche garantiert werden könnten, um damit zur nächsten Phase, der Hinführung, überzuleiten. (Eine Formulierungsidee hierzu findet sich im Anhang.)In der Phase der Hinführung informiert die LK die Schüler*innen über die KRK, genauer über ihre Entstehung, ihren Ratifizierungsstatus, ihren Umfang und die Umsetzung durch Staaten und Organisationen sowie ihre Überprüfung mittels Staatenberichten und dem Kinderrechtsausschuss der VN. (Auch hier kann eine Formulierungsidee im Anhang eingesehen werden.) Es bietet sich an, in diesem Zusammenhang die Artikel 1 und 2 der kinderfreundlichen Version der KRK (Deutsches Komitee für UNICEF 2023a) vorzulesen, um konkrete Einblicke zu gewähren, über die Existenz eines Gesetzestextes explizit für Kinder zu informieren sowie zu der Phase der Erarbeitung überzuleiten. Die kinderfreundliche Version der KRK kann hier sowohl online heruntergeladen als auch kostenfrei als Printausgabe bestellt werden. Im Anschluss an die Hinführung kann die KRK im Klassenzimmer platziert werden, um den Schüler*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte zu jeder Zeit nachlesen zu können.In der Phase der Erarbeitung werden die Schüler*innen dazu aufgefordert, mögliche Kinderrechte zu nennen. Diese werden in Form vorbereiteter Kinderrechte-Karten (Kopiervorlagen unter Material Unterrichtseinheit Kinderrechte im Anhang) den bereits im Stuhlkreis liegenden Bedürfnis-Karten zugeordnet. Gegebenenfalls können weitere Bedürfnis-Karten beschriftet werden. Als Differenzierung können an dieser Stelle Murmelphasen zu zweit eingebaut werden. Auf den Kinderrechte-Karten befindet sich eine kinderfreundliche Beschreibung des entsprechenden Kinderrechts (siehe didaktische Überlegungen, Thema und Inhalte) sowie eine Visualisierung, die eine Situation darstellt, in der das Kinderrecht zur Anwendung kommt / kommen sollte. Es wird empfohlen, die Kinderrechte-Karten auf weißes Papier zu drucken, um sie visuell gut von den bunten Bedürfnis-Karten unterscheiden zu können. Bei Nennung eines nicht vorbereiteten Kinderrechts kann dieses problemlos auf einem weiteren, weißen Blatt Papier notiert werden. Eine Diskussion über mögliche Visualisierungen regt die Auseinandersetzung mit dem Kinderrecht weiter an. Es sollte in jedem Fall auf die Exemplarität der ausgewählten Kinderechte eingegangen werden und ein Austausch über den Zusammenhang zwischen Bedürfnissen und Kinderrechten und somit den Nutzen der KRK stattfinden. (Eine Formulierungsidee findet sich im Anhang.) Weiterhin wichtig ist es, die Ausgestaltung der Kinderrechte gut zu erklären und alle aufkommenden Fragen zu beantworten, um die Etablierung von Fehlkonzepten, zum Beispiel in Bezug auf Kinderarbeit, zu vermeiden. Es kann dazu kommen, dass einigen Wünschen kein Kinderrecht zugeordnet werden kann. An dieser Stelle kann die LK, sofern dies nicht bereits ohne ihr Zutun geschieht, einen Austausch über die Gründe dafür – beispielsweise die Nichtauswahl des entsprechenden Kinderrechts oder die eingeschränkte Reichweite des Wunsches – anstoßen. Es bietet sich an, den Unterschied zwischen einem Recht und einem Wunsch explizit zu verdeutlichen (ausführlicher siehe Formulierungsideen).Zur Ergebnissicherung gestalten die Schüler*innen in Einzelarbeit ihre eigene Ausgabe der KRK. (Eine Kopiervorlage für die einzelnen Seiten findet sich unter Material Unterrichtseinheit Kinderrechte im Anhang.) Pro Kinderrecht soll eine Seite gestaltet werden. Die Anzahl der Kopien hängt demnach von Klassenstärke und Anzahl der ausgewählten Kinderrechte ab. Die gestalteten Seiten können anschließend mit einem Heftstreifen oder einem Faden gebunden werden. Die Anordnung der Kinderrechte innerhalb ihrer Konvention soll von den Schüler*innen selbst bestimmt werden, um zu bewirken, dass sie noch einmal individuell über die Bedeutsamkeit der entsprechenden Kinderrechte nachdenken. Logistisch empfiehlt sich die reguläre Sitzform. Währenddessen kann die LK die sortierten Bedürfnis- und Kinderrechte-Karten gut sichtbar im Klassenzimmer anbringen, um den Schüler*innen zu ermöglichen, sich die gemeinsame Erarbeitung jederzeit wieder ins Gedächtnis zu rufen.Sollte es Schüler*innen geben, die früher fertig werden als andere, kann auf geeignetes, kostenfreies Zusatzmaterial der Bundeszentrale für politische Bildung und / oder der Kinder-Nachrichtensendung logo! zum Thema Kinderrechte zurückgegriffen werden. (Hinweise dazu finden sich auch in der letzten Zeile der Übersicht über die Unterrichtseinheit. Außerdem sei auf die Liste mit zu empfehlendem Unterrichtsmaterial im Anhang verwiesen).
Zweite (Doppel-)Stunde: Kinderrechte – Wie können wir sie umsetzen?
Die zweite (Doppel-)Stunde beschäftigt sich mit dem Thema 'Kinderrechte – Wie können wir sie umsetzen?', wobei es sich um die Umsetzung in der Schule handelt (ausführlicher siehe didaktische Überlegungen, Thema und Inhalte).Zuvor werden die Inhalte der letzten (Doppel-)Stunde wiederholt. Ein Film der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb 2022b, 0:27-2:52) bereitet drei Kinderrechte so auf, dass sie durch die Betrachter*innen erraten werden können. Der Film muss dazu nicht in kompletter Länge gesehen werden, zumal insbesondere sein Schlussteil keinen sinnvollen Zusammenhang zur Unterrichtseinheit aufweist. In Anlehnung an Diskussionsvorschläge der Bundeszentrale für politische Bildung wird vorgeschlagen, im Anschluss an die Nennung des Kinderrechts noch einmal seine Bedeutsamkeit zu thematisieren. Außerdem bietet es sich unter Umständen an, ebenfalls wiederholend auf den Inhalt des Kinderrechts einzugehen. (Formulierungsideen finden sich im Anhang.) Um auch die weiteren, in der vorausgegangenen Stunde eingeführten Kinderrechte zu wiederholen, folgt eine Übertragung des Formats des Films auf die Klassenebene: Freiwillige Schüler*innen beschreiben ein Kinderrecht, ohne dessen Bezeichnung zu nennen, während die anderen raten. Die Diskussion über Inhalt und Bedeutsamkeit als etablierte Struktur und relevanter Teil, um das Verständnis zu sichern, mögliche Lücken zu ergänzen und Fehlvorstellungen zu korrigieren, schließt an. Als Sitzform wird der Kinositz vorgeschlagen. In dem zweiten Teil der Wiederholung kann das entsprechende Kind zur Beschreibung seines Kinderrechts vor die Klasse treten und mit Überblick über seine Mitschüler*innen Antworten entgegennehmen. Dieser Teil der Stunde bringt eine natürliche Differenzierung mit sich, solange alle Schüler*innen auf freiwilliger Basis die Rolle eines vortragenden oder eines zuhörenden und gegebenenfalls ratenden Kinds einnehmen.Die Phase der Erarbeitung beinhaltet eine Untersuchung und Diskussion der Umsetzung der Kinderrechte in der Schule. Dies kann, je nach Vorerfahrungen und regulärer Sitzform der Klasse, in Partner- oder Gruppenarbeit geschehen. Ein Arbeitsblatt, das vier Spalten umfasst und so neben der Möglichkeit der Verschriftlichung der Zustände auch Platz für das Notieren von Lösungsvorschlägen bietet, dient der Ergebnissicherung des Austausches. (Die Kopiervorlage des Arbeitsblatts befindet sich auch im Anhang unter Material Unterrichtseinheit Kinderrechte.) Entsprechend der Möglichkeiten der Einhaltung der Aufsichtspflicht kann erwogen werden, die Schüler*innengruppen im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände Hinweise auf Kinderrechte finden zu lassen. Vermutlich wird beispielsweise das Recht auf Gesundheit eher bedacht, wenn die Kinder vor oder in der Mensa stehen. Auch hier empfiehlt es sich, Zusatzmaterial für schneller arbeitende Schüler*innen zur Verfügung zu stellen.Um die Ergebnisse vergleichen und einordnen und die Lösungsvorschläge diskutieren zu können, wird in der Phase der Ergebnissicherung im Stuhlkreis ein Austausch durch die LK moderiert. Sie hat an dieser Stelle außerdem die Möglichkeit, auf Kinderrechte hinzuweisen, die nicht genannt werden. Sollte die Idee nicht von der Klasse selbst kommen, kann die LK als eigenen Vorschlag die Plakatgestaltung einbringen, die in der kommenden, dritten (Doppel-)Stunde durchgeführt werden soll. Die weiteren Lösungsvorschläge können auf einem Plakat gesammelt und im Klassenzimmer angebracht werden, um in der vierten (Doppel-)Stunde darauf zurückgreifen zu können.
Dritte (Doppel-)Stunde: Kinderrechte – Wir setzen sie um!
(Doppel-)Stunde 3 'Kinderrechte – Wir setzen sie um!' beinhaltet die Gestaltung von Plakaten zu den Kinderrechten, um die Bekanntheit dieser in der Schule zu erhöhen.Für die Durchführung in Gruppen wird empfohlen, die Schüler*innen nach klasseneigenen Methoden einzuteilen und vorab über das Verhalten in Gruppen, wie beispielsweise die Rollenverteilung oder den Umgang miteinander, zu sprechen. Je nach Anzahl der "ausgewählten [...] Kinderrechte" (siehe didaktische Überlegungen, Thema und Inhalte), können die Gruppen unterschiedlich groß sein. Es kann sich auch auf einige zentrale Kinderrechte beschränkt werden. Die Zuordnung von Kinderrechten zu entsprechenden Gruppen kann per Zufallsprinzip oder beispielsweise anhand der von den Schüler*innen in der vorherigen, zweiten (Doppel-)Stunde in PA / GA gefundenen und geschilderten Kinderrechte erfolgen. Das bereits angesprochene Zusatzmaterial kann erneut für schneller arbeitende Schüler*innen zum Einsatz kommen. Eine weitere Möglichkeit ist, diese Schüler*innen andere Gruppen unterstützen zu lassen. Die kinderfreundliche Version der KRK und die sortierten Bedürfnis- und Kinderrechte-Karten im Klassenzimmer sowie die eigenen Ausgaben der KRK können als inhaltliche Stütze dienen. Es bietet sich darüber hinaus an, vorab zu klären, welche Inhalte die Plakate umfassen sollen, um eine möglichst hohe Informationsdichte und Einheitlichkeit aller Plakate zu gewährleisten.In der Phase der Ergebnissicherung werden die Plakate im Kinositz präsentiert, bevor sie gemeinsam im Schulhaus angebracht werden. Die LK stellt ebenfalls ein Plakat vor, was Informationen zu Hilfemöglichkeiten / Anlaufstellen beinhaltet, die bei Verletzung oder Missachtung der eigenen Kinderrechte oder der anderer aufgesucht beziehungsweise kontaktiert werden können. (Eine Plakatvorlage und Ideen zur Präsentation finden sich im Anhang unter Material Unterrichtseinheit Kinderrechte und Formulierungsideen.)
Vierte (Doppel-)Stunde: Kinderrechte – Wir setzen sie um!
Die vierte (Doppel-)Stunde ist fakultativ. Sie befasst sich ebenfalls mit dem Thema 'Kinderrechte – Wir setzen sie um!' und bietet Raum, die weiteren Lösungsvorschläge der Schüler*innen aus der Erarbeitungsphase der zweiten (Doppel-)Stunde anzugehen.Darüber hinaus könnten auch das Aufzeigen der Möglichkeit der Partizipation in einem Kinderparlament in der eigenen oder einer nahe gelegenen Stadt oder die Vorbereitung einer Teilnahme an der UNICEF-Aktion 'Wir reden mit!', die jedes Jahr am Tag der Kinderrechte (20.11) stattfindet (vgl. Deutsches Komitee für UNICEF 2023i), Inhalt sein. Zu der Planung und Durchführung eines eigenen Projekts können Informationsmaterialien bei der Bundeszentrale für politische Bildung eingesehen werden (vgl. Sander 2013).
Abwandlungen / Anpassung an andere Klassenstufen
InsgesamtAnpassung der Anzahl der "ausgewählte[n] [...] Kinderrechte"
Erste (Doppel-)StundeEinstieg: Bedürfnisse mündlich, keine PriorisierungHinführung: Anpassung der InformationsmengeErarbeitungKinderrechte-Karten: keine Schrift, nur VisualisierungZusammenhang von Kinderrechten und Bedürfnissen mündlichErgebnissicherung: in zu gestaltenden Ausgaben der KRK ist kinderfreundlicher Titel des Kinderrechts / Schlagwort zur Verdeutlichung des Kinderrechts (z.B. Bildung, Gesundheit…) bereits vorhanden (von LK vor dem Kopieren auf Kopiervorlage notiert), Kinder malen ausschließlich dazu
Zweite (Doppel-)StundeErarbeitung: gemeinsamer Gang durch das Schulhaus / über das Schulgelände und Thematisierung der Kinderrechte vor Ort, kein ABErgebnissicherung: Sammeln von Lösungsvorschlägen im Plenum, LK notiert Vorschläge auf Plakat mit
Dritte (Doppel-)StundeGestaltung von Bildern zu Kinderrechten (anstatt von Plakaten): auch in EA möglich, freie Wahl des Kinderrechts möglichErgebnissicherung: keine Präsentation, Anbringen der Bilder unterhalb vorbereiteter Schriftzüge mit kinderfreundlichen Titeln der Kinderrechte (durch LK vorbereitet)
Vierte (Doppel-)StundeBereits angepasst an die Interessen der Schüler*innenAnpassung an Kapazitäten der Schüler*innen
Erwogene Alternativen
Alternative
Begründung für deren Ausschluss
Kinderrechte in aller Welt
- 'Kinder in aller Welt' eigenes Thema des baden-württembergischen Bildungsplans für Klassen 1/2 und 3/4: Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen > Kultur und Gesellschaft (vgl. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2016, S. 17, 35)- großer Vorbereitungs- und Zeitaufwand, um zu vermeiden, dass sich Stereotype / Generalisierungen / Machtgefälle (gebildet – ungebildet, reich – arm, modern – vormodern) etablieren und auf die Klassenebene übertragen werden
Fokus auf ein Recht im Besonderen
- wurde bereits in Blogbeitrag Kinderrechte unterrichten mit Astrid Lindgren (Reusch 2018) umgesetzt - Wahl eines Kinderrechts und somit Hervorhebung dieses Kinderrechts schwierig (wenn dann Recht auf Bildung (s. unten))
Umsetzung in Deutschland: Bildungs-ungerechtigkeit
- eher anspruchsvoll und umfangreich - von Bundeszentrale für politische Bildung für Klassen 5-8 empfohlen (vgl. Sander et al. 2013)
Debatte: Kinderrechte ins Grundgesetz
- aktuelle Thematik, Unterrichtseinheit könnte schnell inhaltlich überarbeitet werden müssen - Berücksichtigung des Kontroversitätsgebots (Beutelsbacher Konsens) schwierig
Abkürzungsverzeichnis
CRC = Convention on the Rights of the Child
BMFSFJ = Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
bpb = Bundeszentrale für politische Bildung
DIMR = Deutsches Institut für Menschenrechte
EA = Einzelarbeit
GA = GruppenarbeitGDSU = Gesellschaft für Didaktik des Sachunterrichts
KRK = Konvention über die Rechte des Kindes, kurz: Kinderrechtskonvention
LK = Lehrkraft
PA = Partnerarbeit
UN = United Nations (engl. für: Vereinte Nationen)
UNICEF = United Nations International Children's Emergency Fund
VN = Vereinte NationenAnhang
Übersicht Unterrichtseinheit Kinderrechte
Material Unterrichtseinheit Kinderrechte
Formulierungsideen Unterrichtseinheit KinderrechteListe zu empfehlendes Unterrichtsmaterial KinderrechteLiteraturverzeichnis Kinderrechte