Methodik der juristischen Fallbearbeitung: mit Aufbau- und Prüfungsschemata aus dem Zivil-, Strafrecht und öffentlichen Recht
In: Rechtswissenschaften und Verwaltung
In: Studienbücher
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Die aktualisierte Neuauflage des Werkes vermittelt die Grundfertigkeiten für die Bearbeitung und Lösung von Rechtsfällen. Der erste Teil behandelt das typische "Ablaufprogramm" einer Fallbearbeitung: korrekte Erfassung des Sachverhalts und der Aufgabenstellung, die Arbeit am und mit dem Sachverhalt, die Methode der juristischen Subsumtion und Fragen der äußeren und sprachlichen Gestaltung von Klausuren und Hausarbeiten. Der zweite Teil befasst sich mit dem sachrichtigen Aufbau einer juristischen Fallbearbeitung. Zunächst werden allgemeine, daran anschließend rechtsgebietsspezifische Aufbaufragen behandelt. Durchgängig wird auf mögliche Fehlerquellen und -risiken im Aufbau einer Fallbearbeitung aufmerksam gemacht und gezeigt, wie man beides vermeiden kann.
In: Handbuch der internationalen Rechts- und Verwaltungssprache
In: Handbücher für die Anwaltspraxis Bd. 8
In: Mannheimer rechtswissenschaftliche Abhandlungen 24
In: Arbeiten aus dem Bibliothekar-Lehrinstitut des Landes Nordrhein-Westfalen 24
In: JuristenZeitung, Volume 62, Issue 21, p. 1057
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Volume 2, Issue 2, p. 199-210
ISSN: 0506-7286
In: Analyse & Kritik: journal of philosophy and social theory, Volume 3, Issue 2, p. 194-222
ISSN: 2365-9858
Abstract
It is shown by means of four examples that the demarcation between law and morals has become problematical. The study of more recent developments in ethics and in law indicates that in both fields the relevance of discourse and consent has grown. Though both law and morals aim at agreement their degree of dependance on it differs. The definition of law and morals suggested in this article is based on this view. Legitimate law consists of norms, which besides fulfilling other conditions have attained a certain degree of consent. On the other hand one can only talk of social morals when a very high degree of consent has been reached. The consequences of this definition are explained by means of the examples presented at the beginning.
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Volume 46, Issue 2, p. 27-43
ISSN: 0507-4150
Der Verfasser qualifiziert das aktuelle Strafrecht als "symbolisches Risikostrafrecht", das Abschied von der Allgemeinheit und Gleichheit der Rechtsanwendung nimmt und die Informalisierung des Rechts einleitet. Rechtsopportunität macht den Rechtsbegriff nach seiner Einschätzung gehaltlos. Im Ergebnis ist ein solcher Rechtsbegriff gleichheitsverletzend und willkürlich. Getragen vom Kampf gegen den Terror strebt ein solches "nachpräventives Strafrecht" globale Herrschaftssicherung an. An die Stelle des Bürgerstrafrechts tritt das Feindstrafrecht. Das Strafrecht ist nicht mehr Garant eines bürgerlichen Freiheitsraumes, sondern das Sicherheitsrecht reklamiert den Verzicht auf Freiheit und Leben als Sonderopfer im Sinne einer allgemeinen Bürgerpflicht. Notwendig ist eine Besinnung auf die Tradition des europäischen Strafrechts, das auf freiheitlichen Prinzipien basiert, nur auf Kernunrecht rechtsstaatlich sauber reagieren kann, von überzogenen Steuerungsansprüchen frei ist und von einer starken, unabhängigen Judikative gegenüber den anderen beiden Staatsgewalten durchgesetzt wird. (ICE2)
In: Göttinger Studien zu den Kriminalwissenschaften 16
Die Verteilung von Kompetenzen, also auch das Verhältnis von Festlegung und Spielraum, von Gebundenheit und Entscheidungsfreiheit, ist von elementarer Bedeutung für Macht und Ohnmacht der am Strafrecht Beteiligten. Und Beteiligte sind hier, auf die eine oder andere Art, alle: Der Bürger als Souverän und Rechtsunterworfener ebenso wie die Akteure im konkreten Strafverfahren. Kompetenzverlagerungen weg vom Souverän hin zu den anderen Beteiligten werfen schwierige Legitimationsfragen auf und betreffen das Verständnis von Recht und Strafe in seinem Kern. Die anlässlich eines Kolloquiums des Instituts für Kriminalwissenschaften der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen entstandenen Beiträge nehmen sich der Aufgabe an, den gegenwärtigen Stand des Strafrechts in Hinblick auf Gesetzesbindung und Verfahrensförmlichkeit zu analysieren und zu bewerten.