In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 60, Heft 7, S. 197-203
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 57, Heft 6, S. 182
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 49, Heft 3, S. 72-75
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 60, Heft 5, S. 155-157
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 58, Heft 8, S. 244
Sowohl Österreich als auch die Schweiz haben schon seit Jahrhunderten ein Namensrechtssystem. Jedes Land entwickelte unterschiedliche Regelungen wie das Namensrecht am besten dem Interesse des Staates, als auch dem Interesse des Einzelnen dienen könnte.Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, in wie fern die Namensrechtsentwicklungen Österreichs und der Schweiz zu vergleichen sind, welche Stationen auf dem Weg zu einem gleichberechtigten Namensrecht durchlaufen wurden und schlussendlich, in wie weit die namensrechtliche Situation österreichischer und Schweizer Frauen im Jahr 2013 zu vergleichen ist.Um diese Fragen zu ergründen, wurden zunächst die Funktionen und Typologien des Namens an sich erläutert. Diese geben Aufschluss auf Funktionen die wiederum das Namensrecht mit sich bringen muss, um den Interessen der Administrative und der BürgerInnen gerecht werden zu können. Im Anschluss wurde das Namensrecht beider Länder in unterschiedlichen Epochen, beginnend mit dem antiken, römischen Namenssystem, miteinander verglichen um den Willen der jeweiligen Gesetzgeber zu ergründen. Schlussendlich wurden aktuelle namensrechtliche Regelungen beider Länder direkt gegenüber gestellt um Möglichkeiten und eventuelle Einschränkungen für österreichische und Schweizer Frauen zu erkennen, aber auch um zu sehen, welches der beiden Länder eine Vorreiterrolle darstellt.Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das österreichisches und Schweizer Namensrecht niemals ident war, jedoch die Ziele und die damit erreichte familiäre Struktur oft ähnlich waren. Obwohl österreichisches Namensrecht lange liberaler war, bildet nun das sich durch vollständige Gleichberechtigung auszeichnende Schweizer Namensrecht eine Vorreiterrolle, zumindest solange die geplante österreichische Namensrechtsnovelle tatsächlich in Kraft tritt. ; Austria as well as Switzerland have had a system of right of the name for hundreds of years. They gradually gained their own right of names to serve both the administrative authority and the individual.This diploma thesis deals with the question, if the systems of the right of the name of Austria and Switzerland are generally comparable and which stations were passed over the development for an equal right of name. Finally, this thesis examines, if the situations for the rights of name for women are comparable in Austria and Switzerland nowadays.To answer these questions the functions and typologies of names were defined at first. This gives information about the characteristics of the right of name in order to satisfy the interest of both an administrative authority and individuals. Furthermore, the right of name of these two countries was compared in different ages, starting with the latin system of names to find out the purpose of the respective legislator. Eventually, the current right of name of both countries was compared directly to illuminate possibilities and potential limitations for austrian and swiss women, but also to find out, which country is a pioneer in this regard.As a conclusion, the austrian as well as the swiss right of name has never been identical, nevertheless the effect and the gained family structure showed parallels. Although austrian right of name was more progressive for a long period of time, new swiss right of name, now characterised by gender equality, is the pioneer actually, at least until the new austrian right of name is coming into effect by the next amendment of right of name. ; vorgelegt von Karoline Kreuzthaler ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013 ; (VLID)226825
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 60, Heft 9, S. 270-274
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 54, Heft 9, S. 257-267