Sechzehnter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur": Unterrichtung durch die Bundesregierung
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, 11/583
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In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, 16/5215
In: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, 36
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In: IWH online 2020, 5 (Juli 2020)
Die "Gemeinschaftaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW)" repräsentiert das wichtigste Instrument der Regionalpolitik in Deutschland. Das Förderprogramm gewährt nicht-rückzahlbare Zuschüsse als Anteilsfinanzierung für Investitionsprojekte von Betriebsstätten (und Kommunen) im GRW-Fördergebiet. Die Festlegung des Fördergebiets erfolgt anhand eines aus verschiedenen Teilindikatoren zusammengesetzten Strukturschwächeindikators und eines von der Europäischen Union festgelegten Anteils der in Fördergebieten lebenden Bevölkerung. Verantwortlich für die Auswahl der geförderten Projekte ist das jeweilige Land, in dem das GRW-Projekt beantragt wird.
Die "Gemeinschaftaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW)" repräsentiert das wichtigste Instrument der Regionalpolitik in Deutschland. Das Förderprogramm gewährt nicht-rückzahlbare Zuschüsse als Anteilsfinanzierung für Investitionsprojekte von Betriebsstätten (und Kommunen) im GRW-Fördergebiet. Die Festlegung des Fördergebiets erfolgt anhand eines aus verschiedenen Teilindikatoren zusammengesetzten Strukturschwächeindikators und eines von der Europäischen Union festgelegten Anteils der in Fördergebieten lebenden Bevölkerung. Verantwortlich für die Auswahl der geförderten Projekte ist das jeweilige Land, in dem das GRW-Projekt beantragt wird.
BASE
In: Subventionsbericht: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre, Heft Dr. 15/861, S. 1-246
"Gemäß Paragraph 4 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) müssen Bund und Länder zur Durchführung der GA-Förderung einen Rahmenplan aufstellen. In diesem Rahmenplan werden gemäß Paragraph 5 GRW die Fördergebiete abgegrenzt, die Ziele der Förderung festgelegt sowie Maßnahmen und Haushaltsmittel getrennt nach Haushaltsjahren und Ländern aufgeführt. Des Weiteren regelt der Rahmenplan gemäß Paragraph 5 GRW Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung. Diese Funktion erfüllt Teil II des Rahmenplans. Teil I des Rahmenplans enthält grundlegende Informationen zur Ausgestaltung der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören eine Darstellung der aktuellen Beschlüsse des Planungsausschusses sowie eine zusammenfassende Darstellung über das Fördergebiet, die Fördermittel und Förderergebnisse. Um einen umfassenden Überblick über die deutsche Regionalpolitik zu erhalten, wurden noch Informationen über andere Bundesprogramme mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung, Landesförderung sowie über EU-Beihilfenkontrolle und EU-Regionalpolitik aufgenommen. Teil III des Rahmenplans enthält die regionalen Förderprogramme der Länder, die Auskunft über das jeweilige Fördergebiet, Fördermittel und -ergebnisse sowie die Förderschwerpunkte geben. Die Anhänge 1 bis 5 enthalten die rechtlichen Grundlagen der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland." (Autorenreferat)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Heft Dr. 14/8463, S. 1-249
ISSN: 0722-8333
"Gemäß Paragraph 4 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) müssen Bund und Länder zur Durchführung der GA-Förderung einen Rahmenplan aufstellen. In diesem Rahmenplan werden gemäß Paragraph 5 GRW die Fördergebiete abgegrenzt, die Ziele der Förderung festgelegt sowie Maßnahmen und Haushaltsmittel getrennt nach Haushaltsjahren und Länder aufgeführt. Des Weiteren regelt der Rahmenplan gemäß Paragraph 5 GRW Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung. Diese Funktion erfüllt Teil II des Rahmenplans. Teil I des Rahmenplans enthält grundlegende Informationen zur Ausgestaltung der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören eine Darstellung der aktuellen Beschlüsse des Planungsausschusses sowie eine zusammenfassende Darstellung über das Fördergebiet, die Fördermittel und Förderergebnisse. Um einen umfassenden Überblick über die deutsche Regionalpolitik zu erhalten, wurden noch Informationen über andere Bundesprogramme mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung, Landesförderungen sowie über EU-Beihilfekontrolle und EU-Regionalpolitik aufgenommen. Teil III des Rahmenplans enthält die regionalen Förderprogramme der Länder, die Auskunft über das jeweilige Fördergebiet, Fördermittel und -ergebnisse sowie die Förderschwerpunkte geben. Die Anhänge 1 bis 5 enthalten die rechtlichen Grundlagen der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Muster der Antragsformulare finden sich in den Anhängen 6 und 7. Zusatzinformationen zu einzelnen Aspekten der Förderung bieten die Anhänge 8 bis 11. Die Förderergebnisse auf Kreisebene enthält Anhang 12, die Ergebnisse der Verwendungsnachweiskontrolle finden sich in Anhang 13. Das GA-Fördergebiet ist in Anhang 14 dokumentiert, das Fördergebiet des Zieles 2 der Europäischen Strukturfonds in Anhang 15." (Autorenreferat)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 15, S. 1-246
ISSN: 0722-8333
"Gemäß § 4 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) müssen Bund und Länder zur Durchführung der GA-Förderung einen Rahmenplan aufstellen. In diesem Rahmenplan werden gemäß § 5 GRW die Fördergebiete abgegrenzt, die Ziele der Förderung festgelegt sowie Maßnahmen und Haushaltsmittel getrennt nach Haushaltsjahren und Ländern aufgeführt. Des Weiteren regelt der Rahmenplan gemäß § 5 GRW Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung. Diese Funktion erfüllt Teil II des Rahmenplans.; Teil I des Rahmenplans enthält grundlegende Informationen zur Ausgestaltung der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören eine Darstellung der aktuellen Beschlüsse des Planungsausschusses sowie eine zusammenfassende Darstellung über das Fördergebiet, die Fördermittel und Förderergebnisse. Um einen umfassenden Überblick über die deutsche Regionalpolitik zu erhalten, wurden noch Informationen über andere Bundesprogramme mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung, Landesförderung sowie über EU-Beihilfenkontrolle und EU-Regionalpolitik aufgenommen.; Teil III des Rahmenplans enthält die regionalen Förderprogramme der Länder, die Auskunft über das jeweilige Fördergebiet, Fördermittel und -ergebnisse sowie die Förderschwerpunkte geben.; Die Anhänge 1 bis 5 enthalten die rechtlichen Grundlagen der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 14, S. 1-249
ISSN: 0722-8333
"Gemäß § 4 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) müssen Bund und Länder zur Durchführung der GA-Förderung einen Rahmenplan aufstellen. In diesem Rahmenplan werden gemäß § 5 GRW die Fördergebiete abgegrenzt, die Ziele der Förderung festgelegt sowie Maßnahmen und Haushaltsmittel getrennt nach Haushaltsjahren und Länder aufgeführt. Des Weiteren regelt der Rahmenplan gemäß § 5 GRW Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung. Diese Funktion erfüllt Teil II des Rahmenplans. Teil I des Rahmenplans enthält grundlegende Informationen zur Ausgestaltung der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören eine Darstellung der aktuellen Beschlüsse des Planungsausschusses sowie eine zusammenfassende Darstellung über das Fördergebiet, die Fördermittel und Förderergebnisse. Um einen umfassenden Überblick über die deutsche Regionalpolitik zu erhalten, wurden noch Informationen über andere Bundesprogramme mit regionalwirtschaftlicher Bedeutung, Landesförderungen sowie über EU-Beihilfekontrolle und EU-Regionalpolitik aufgenommen. Teil III des Rahmenplans enthält die regionalen Förderprogramme der Länder, die Auskunft über das jeweilige Fördergebiet, Fördermittel und -ergebnisse sowie die Förderschwerpunkte geben. Die Anhänge 1 bis 5 enthalten die rechtlichen Grundlagen der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Muster der Antragsformulare finden sich in den Anhängen 6 und 7. Zusatzinformationen zu einzelnen Aspekten der Förderung bieten die Anhänge 8 bis 11. Die Förderergebnisse auf Kreisebene enthält Anhang 12, die Ergebnisse der Verwendungsnachweiskontrolle finden sich in Anhang 13. Das GA-Fördergebiet ist in Anhang 14 dokumentiert, das Fördergebiet des Zieles 2 der Europäischen Strukturfonds in Anhang 15." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Die Gemeinschaftsaufgabe gehört zu den wichtigsten Instrumenten beim "Aufbau Ost". Die Bundesländer haben hier einen relativ hohen Gestaltungsspielraum, gezielt industriepolitische Anreize zu setzen. Der vorliegende Beitrag ist auf die neuen Bundesländer fokussiert, da sie immer noch durch strukturelle Defizite gekennzeichnet sind. Vor dem Hintergrund sinkender Fördervolumina stehen die Länder mehr denn je unter Druck, ihre Subventionen effizient einzusetzen. Das kann beispielsweise durch eine regionale sowie sektorale Fokussierung geschehen. Der Beitrag zeigt, dass Brandenburg das einzige der neuen Bundesländer ist, das diese Fokussierung in seinen Richtlinien verankert hat. ; The Common Task "Improvement of Regional Economic Structure" is one of the most important instruments for the "Reconstruction East". Herein the federal states have an extensive flexibility to define their own kind of industrial policy. Due to their structural deficits this paper is focused on the federal states in East-Germany. A decrease in the budget constrains the governments to improve efficiency of subsidies. However, there is one way to solve this problem: change unselective government aid to regional as well as sectoral government aid. This paper shows that there is only one federal state, which has applied this kind of policy: the federal state of Brandenburg.
BASE
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 8, Heft 2014, S. ,Kt.Sk
ISSN: 0722-8333
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