Reformen der sozialen Sicherung
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 7, Heft 1, S. 7-12
ISSN: 0340-2304
Das Sozialversicherungssystem, das ab 1883 in Deutschland etabliert wurde, ist in seinen Grundzügen bis heute erhalten geblieben. Eine Strukturreform der Sozialversicherung mit dem Ziel, die sozialökonomiche bedingten Ungleichheiten im Bereich der sozialen Sicherung abzubauen, konnte auch nach 1945 nicht durchgesetzt werden. Stattdessen wurden die sozialökonomischen Veränderungen in der BRD durch eine Politik der Leistungsverbesserung und Leistungsausweitung aufgefangen. Diese Entwicklung zeigt, daß "über Sozialleistungen keine Sozialreform erschlichen werden kann", obgleich auch Leistungsreformen zu sozialen Verbesserungen führen können (Rentenreform von 1957, Lohnfortzahlungsgesetz von 1970). Leistungsverbesserung sowie Ausweitung des in die Sozialversicherungsgesetzgebung einbezogenen Personenkreises (Öffnung für Selbständige und Hausfrauen) bilden sogar einen Schwerpunkt der sozialliberalen Regierungspolitik ab 1969. Die damit verbundenen wachsenden Finanzierungsprobleme der Sozialleistungen machen jedoch langfristig Strukturreformen zur Lösung des Kostenanstiegs und zur Sicherstellung des Bestandes des Sozialbudgets notwendig. (HH)