Die Europäisierung des deutschen Regierungssystems
In: Handbuch zur deutschen Europapolitik, S. 60-75
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In: Handbuch zur deutschen Europapolitik, S. 60-75
In: Demokratische Konsolidierung im postsozialistischen Europa, S. 123-175
In: Osteuropa, Band 46, Heft 6, S. 597-609
ISSN: 0030-6428
World Affairs Online
In: Osteuropa, Band 46, S. 597-609
ISSN: 0030-6428
Examines prospects for democratic consolidation in the Russian Federation.
In: Parlamentarische und präsidentielle Demokratie, S. 307-326
In: Jahrbuch des Föderalismus: Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Band 13, S. 320-330
ISSN: 1616-6558
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 45, Heft 3, S. 379
ISSN: 0028-3320
In: Staatsformen: Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart, S. 329-369
"Der Autor stellt einen Vergleich zwischen den Staatsformen bzw. den politischen Systemen an, insbesondere mit Blick auf ihre Dauer und ihre demokratische Qualität. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem 20. Jahrhundert. Noch im frühen 19. Jahrhundert zählten Nationalstaaten keineswegs zu den Selbstverständlichkeiten. Es ist eine These des Autors, dass im letzten Säkulum sowohl die 'besten' Demokratien als auch die 'schlimmsten' Diktaturen entstanden seien. Totalitäre Diktaturen waren auch, wenngleich nicht nur, eine Reaktion auf den demokratischen Verfassungsstaat, den Volkssouveränität (demokratische Komponente) wie Rechtsstaatlichkeit (konstitutionelle Komponente) kennzeichnen. Autoritäre und totalitäre Diktaturen stehen funktionierenden und 'defekten' Demokratien gegenüber. Die Stabilität politischer Systeme hängt von vielen Faktoren ab. Was Demokratien nützt (Reformfähigkeit), kann Diktaturen schaden. Systemwechsel verliefen teilweise abrupt, teilweise graduell. Großbritannien und Deutschland sind Prototypen für einen gänzlich unterschiedlichen Verlauf der Staatsbildung. Zeichnete sich jener Staat durch ein hohes Maß an Kontinuität und Friedlichkeit aus, so erschütterte Deutschland eine Reihe massiver Brüche und schwerer Rückschläge. Auch die demokratische Entwicklung verlief unterschiedlich. In England folgte die Ausweitung der Wahlberechtigten der Parlamentarisierung, in Deutschland war es umgekehrt. Der Autor lehnt sich - mit Modifizierungen - an Samuel Huntingtons Konzept von den drei Demokratisierungswellen an (1828-1926; 1943-1962; seit 1974). Diesen folgten Gegenwellen (1922-1942; 1958-1975). Die Frage wird untersucht, ob wir Zeugen einer 'Gegenwelle' sind. Wie das Kategoriengerüst von Freedom House zeigt, einer amerikanischen Organisation, die Jahr für Jahr die Staaten einordnet (nach einem Index 'politischer Rechte' und einem Index 'bürgerlicher Freiheiten'), hat sich in den letzten drei Jahrzehnten die Entwicklung zum Positiven gewandelt. Galten 1973 43 Staaten als frei, 39 als halbfrei und 69 als unfrei, so fiel die Einordnung im Jahr 2003 wesentlich anders aus: 89 zählten zu den freien Staaten, 55 zu den halbfreien, 48 zu den unfreien. Gleichwohl ist die Mehrheit der Staatenwelt nach wie vor nicht demokratisch. Wer den Blick zu sehr auf Europa und Nordamerika richtet, übersieht leicht diesen Sachverhalt." (Autorenreferat)
In: UTB 8343
In: Geschichte, Politikwissenschaft
In: Öffentlichkeit und Demokratie in der Metamorphose, S. 87-112
Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, worauf sich regionale Ausformungen demokratischer Staats- und Gesetzesordnungen stützen können und sollen. Wenn nicht einfach auf universale Ideen oder weltweit funktionierende Vorbilder, dann bleiben nach seinen kritischen Überlegungen nur empirisch beleg- und überprüfbare Eigenheiten übrig, die letztlich auf differierende politisch-rechtliche und kulturelle Erfahrungen, d. h. Praktiken und ihre theoretischen Vergewisserungen, der Völker bzw. Nationen in den vergangenen Jahrzehnten zurückweisen. Zu diesem praktisch-theoretischen Erfahrungsbestand gehören auch tradierte Vorurteile und Phobien, an die zu manipulativen Zwecken angeknüpft werden kann. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit individuelle und kollektive Erfahrungen sich gegenseitig durchdringen, wenn sie sich im Gedächtnis ablagern und in den Bestand der jeweiligen Mentalität eingehen. Solche im kollektiven Gedächtnis abgelagerte reale, charakterbildende, mentalitäts- und verhaltensbildende Erfahrungen könnten z. B. den Sachverhalt betreffen, ob im Gemein- und Staatswesen das Individuum eher dem Staat und seinen Interessen ("Staatsräson") zu dienen hat, oder ob der Staat erfahrbar den individuellen Rechten und Ansprüchen seiner Bürger verpflichtet agiert, was sich nicht zuletzt am Funktionieren des Justizwesens eines Landes zeigt. (ICI2)
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 2651