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In: Archiv für tierärztliche Fortbildung 3
In: Österreichisches Tierschutzrecht Bd. 1
Das Buch stellt das Hunderecht Niedersachsen umfassend dar, bestehend aus niedersächsischen Vorschriften (Gesetze sowie kommunale Verordnungen und Satzungen), bundesrechtlichen Regelungen (z.B. Tierschutzgesetz) und EU-Recht. Der Aufbau des Buches folgt im Wesentlichen dem eines Hundelebens: von der grundsätzlich erforderlichen Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Haltung, über den Erwerb eines Hundes bis hin zum Ende der Haltung (z.B. durch Ableben oder Verkauf des Hundes) mit sich daran noch anschliessenden Rechtsfragen wie dem Zeitpunkt des Endes der Halterhaftung und der Abmeldung von der Hundesteuer. Schliesslich werden verschiedene Vorgehensweisen (Rechtsschutzmöglichkeiten) für Halter, Geschädigte und auch für nicht unmittelbar Betroffene dargestellt. Übersichten am Ende vermitteln einen schnellen Überblick z.B. zu gefährlichen Hunden. Im Anhang befinden sich (Original-) Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung. Das Buch wendet sich an Hundehalter und solche, die es werden wollen, Hundeführer, Hundeausbilder und -betreuer, Tierärzte, durch Hunde Geschädigte, interessierte Laien und Juristen. (Verlagswerbung)
Der Begriff des vernünftigen Grundes gehört zu den schwierigsten und zugleich am meisten diskutierten Problemen des deutschen Tierschutzrechts. Dennoch ist der Bereich des Tierversuchsrechts von der Rechtsprechung diesbezüglich noch nicht erschlossen. Der Beitrag soll in diesem Zusammenhang das Spannungsverhältnis zwischen der modernen biomedizinischen Forschung und den Belangen des Tierschutzes verdeutlichen und Lösungsansätze entwickeln.
BASE
Europeanisation of national animal welfare law means the impact of European Union (EU) law and the law of the European Council on national animal welfare law. Various law acts that are dedicated to animal welfare operate at the EU level as well on an interna-tional level. Although both jurisdictions are based on the ethical understanding of animal welfare, they also pursue economic objectives. This is the reason why they usually adopt only minimum standards. However, Member States and States Parties may adopt higher animal welfare standards. The degree of the Europeanisation varies between the EU and the European Council and there are a number of binding regulations and recommendations. This, however, should not disguise the fact that in a range of individual cases special regulations and recommendations are still missing. There is no concretised European law which could influence national animal welfare laws applicable to all animal species. Furthemore, the European animal welfare legislation is not capable of solving all animal welfare problems on the grounds of law. Member States retain a significant degree of discretion in this matter. For example cages for the parents of broilers in which these animals have no chance use high perches. Such a practice is contrary to the recommendations of the European Council. ; L'europeizzazione delle norme nazionali sul benessere degli animali significa che il diritto dell'Unione europea e del Consiglio d'Europa riguardante il benessere degli animali pregiudica la legislazione nazionale in materia di benessere degli animali. Sia a livello dell'Ue che a livello internazionale vigono varie regolazioni in materia. Da un lato, su entrambi i livelli, le regolazioni in oggetto tengono conto dei principi etici, con cui si intende il benessere degli animali, dall'altro le sottendono le cause economiche. Pertanto di solito gli standard introdotti per legge sono minimi. Comunque gli Stati membri e le Nazioni membri possono nei loro sistemi nazionali adottare standard superiori del benessere in oggetto. Il grado di europeizzazione degli standard nel diritto dell'Unione europea e nel diritto del Consiglio d'Europa è vario. Vi vige una serie di regolazioni e raccomandazioni in materia di benessere degli animali, il che non cambia comunque il fatto che tante regolazioni nei vari casi specifici sono ancora da introdurre, come anche tante questioni richiedono ulteriori regolamentazioni. Il diritto europeo, il quale plasma il diritto nazionale, non abbraccia tutte le specie animali e il loro benessere. Il diritto dell'Unione europea non è in realtà in grado di risolvere tutti i problemi del loro benessere. È un ampio campo d'intervento per i Paesi di larghe competenze in materia. A titolo d'esempio possono servire le regolazioni riguardanti le gabbie in cui sono custoditi 'i genitori' dei broiler, senza possibilità di stare seduti su un posatoio più in alto. Tali regolazioni non sono in linea con le raccomandazioni adottate dal Consiglio d'Europa. ; 19 ; 2 ; 219 ; 244 ; 11 ; Przegląd Prawa Rolnego
BASE
In: Schriften zum Umweltrecht Band 188
Fragen des Tierschutzrechts gewinnen zunehmend an Relevanz. Häufig wird kritisiert, dass das Tierschutzrecht an einem erheblichen Vollzugsdefizit leide und das geltende Recht zum Schutz der Tiere daher nicht in der Rechtswirklichkeit umgesetzt werde. Die Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund zunächst mit der Befolgung und dem Vollzug des Tierschutzrechts. Daran anknüpfend widmet sich die Arbeit dem vornehmlich aus dem Umwelt- und Naturschutzrecht bekannten Rechtsinstrument der tierschutzrechtlichen Verbandsklage und erörtert, ob diese geeignet ist, bestehende Vollzugsdefizite zu reduzieren. Gegenstand der Untersuchung sind unter anderem die rechtsdogmatischen Fragen, die sich anlässlich einer Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes um Elemente objektiver Verwaltungskontrolle stellen sowie die aktuelle rechtspolitische Diskussion um die Einführung tierschutzrechtlicher Verbandsklagen auf Landes- sowie auf Bundesebene. »Die Durchsetzung des Tierrechts, insbesondere durch Verbandsklagen von Tierschutzverbänden«Die Arbeit befasst sich zum einen mit den Vollzugsdefiziten des Tierrechts in Deutschland. Zum anderen wird die Einführung von Verbandsklagen in das deutsche Tierrecht geprüft und diskutiert, ob sie geeignet ist, bestehende Vollzugsdefizite abzubauen. Verbandsklagen ermöglichen es bestimmten Tierschutzverbänden, als »Anwälte der Tiere« vor den Verwaltungsgerichten aufzutreten und objektive Rechtsverstöße im Bereich des Tierrechts zu beanstanden
In: Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft Band 9
Bei einer breit angelegten Untersuchung der gesellschaftlichen Erwartungen an die landwirtschaftliche Tierhaltung hat sich herausgestellt, dass die in der Bevölkerung vorherrschenden Moral- und Gerechtigkeitsvorstellungen zum Umgang mit Tieren nicht mit der ethischen Konzeption des Tierschutzrechts ("vernünftiger Grund") übereinstimmen. Anknüpfend an die historische Entwicklung der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Tierschutzrecht demonstriert der Autor, wie sich 1972 ein subtiler Denkfehler in das Tierschutzgesetz einschleichen konnte. Der folgenreiche Fehler wird in politischer, philosophischer und juristischer Hinsicht untersucht und die ethisch korrekte Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung im außermenschlichen Bereich an zahlreichen Beispielen erläutert. Es ist zu erwarten, dass die Rekonstruktion einer dem Moral- und Gerechtigkeitsempfinden entsprechenden Verhältnismäßigkeitsprüfung Auswirkungen auf das Rechtsverständnis im Tier-, Natur- und Umweltschutz haben wird.
In: Schriften zum Umweltrecht Band 188
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Fragen des Tierschutzrechts gewinnen zunehmend an Relevanz. Häufig wird kritisiert, dass das Tierschutzrecht an einem erheblichen Vollzugsdefizit leide und das geltende Recht zum Schutz der Tiere daher nicht in der Rechtswirklichkeit umgesetzt werde. Die Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund zunächst mit der Befolgung und dem Vollzug des Tierschutzrechts. Daran anknüpfend widmet sich die Arbeit dem vornehmlich aus dem Umwelt- und Naturschutzrecht bekannten Rechtsinstrument der tierschutzrechtlichen Verbandsklage und erörtert, ob diese geeignet ist, bestehende Vollzugsdefizite zu reduzieren. Gegenstand der Untersuchung sind unter anderem die rechtsdogmatischen Fragen, die sich anlässlich einer Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes um Elemente objektiver Verwaltungskontrolle stellen sowie die aktuelle rechtspolitische Diskussion um die Einführung tierschutzrechtlicher Verbandsklagen auf Landes- sowie auf Bundesebene. / »The Enforcement of Animal Law, in Particular through Representative Actions Brought by Animal Protection Associations« -- On the one hand, the thesis deals with the enforcement deficits of animal law in Germany. On the other hand, the introduction of representative actions to German animal law is examined and discussed whether it is suitable to reduce existing enforcement deficits. Representative actions enable certain animal protection associations to act as »lawyers of the animals« before the administrative courts and to complain about objective legal infringements in the field of animal law.
In: Forum Umweltrecht 31
Rezension sowiport.de: Der Verfasser zeigt zunächst, dass die Entwicklung des modernen Tierschutzrechts sich über eine sukzessive Implementation minimal-ethischer Standards in das Recht vollzogen hat, und formuliert auf der Basis einer Auseinandersetzung mit verschiedenen Grundpositionen zum Mensch-Tier-Verhältnis einen Tierschutzbegriff, der einen normativen Fixpunkt für weitere Untersuchungen bildet. Ausgehend von einer Wechselwirkung zwischen Recht und sozialer Wirklichkeit wird im Folgenden die geschichtliche Entwicklung der Tiernutzung und der davon angestoßenen Tierschutzgesetzgebung nachgezeichnet. In einem letzten Kapitel werden nach der verfassungsrechtlichen Einordnung des Tierschutzes einzelne Rechtsgebiete erörtert, die aus dem gegenwärtigen Modus der Tiernutzung erwachsen. Hierzu zählen vor allem die Massentierhaltung und die Versuchstierproblematik. Anliegen des Verfassers ist es zu zeigen, dass die vielfältigen Bedürfnisse der modernen Gesellschaft in Bezug auf die Tiernutzung eine nachhaltige Verbesserung der rechtlichen Stellung der Tiere erfordern und dass einer Aufwertung des Tierschutzes keine grundlegenden rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.