Die Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern in Netzwerken wirft zahlreiche Fragen im Hinblick auf deren Unabhängigkeit bei der Abschlussprüfung auf. Vor dem Hintergrund der europäischen Abschlussprüferrichtlinie und deren Umsetzung in Deutschland und Österreich setzt sich diese Arbeit erstmals umfassend mit dieser praktisch bedeutsamen Thematik auseinander.Die Arbeit leistet einen gewichtigen Beitrag zur Konkretisierung der komplexen Begriffsbestimmung des Netzwerks in Art. 2 Nr. 7 der Abschlussprüferrichtlinie. Die tiefschürfende Auslegung beachtet konsequent die europäische Auslegungsmethodik und setzt sich mit verschiedenen Sprachfassungen der Richtlinie auseinander. In Deutschland und Österreich rückt die Umsetzung in § 319b HGB und § 271b UGB in den Fokus: Unter stetem Rückgriff auf die europäische Regelung werden die nicht wortgetreue Umsetzung des Netzwerkbegriffs präzisiert sowie Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Ausschlussgründe für den Wirtschaftsprüfer im Netzwerk bestimmt
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Die Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern in Netzwerken wirft zahlreiche Fragen im Hinblick auf deren Unabhängigkeit bei der Abschlussprüfung auf. Vor dem Hintergrund der europäischen Abschlussprüferrichtlinie und deren Umsetzung in Deutschland und Österreich setzt sich diese Arbeit erstmals umfassend mit dieser praktisch bedeutsamen Thematik auseinander.Die Arbeit leistet einen gewichtigen Beitrag zur Konkretisierung der komplexen Begriffsbestimmung des Netzwerks in Art. 2 Nr. 7 der Abschlussprüferrichtlinie. Die tiefschürfende Auslegung beachtet konsequent die europäische Auslegungsmethodik und setzt sich mit verschiedenen Sprachfassungen der Richtlinie auseinander. In Deutschland und Österreich rückt die Umsetzung in § 319b HGB und § 271b UGB in den Fokus: Unter stetem Rückgriff auf die europäische Regelung werden die nicht wortgetreue Umsetzung des Netzwerkbegriffs präzisiert sowie Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Ausschlussgründe für den Wirtschaftsprüfer im Netzwerk bestimmt.
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Die Unabhängigkeit Indiens 1947 war ein Schlüsselereignis des 20. Jahrhunderts und der Anfang vom Ende der europäischen Kolonialreiche. Die Kolonialisierung Indiens vollzog sich in mehreren Schritten. Sie nahm ihren Anfang im 17. Jahrhundert durch die von der Ostindiengesellschaft errichteten Stützpunkte, die England das Handelsmonopol in Südasien sicherten. Der Wandel von der Stützpunkt- zur Herrschaftskolonie brach mit der historischen Eigenentwicklung des Subkontinents und zog eine radikale Umwälzung politischer und gesellschaftlicher Strukturen nach sich. Die Briten legitimierten ihre Fremdherrschaft mit der "indischen Andersartigkeit". Die indische Bevölkerung wurde zum bloßen Objekt der Kolonialpolitik, die angeblich einer mildtätigen Reformpolitik folgte. Das British Raj umfasste das heutige Indien, Pakistan sowie Bangladesch und wurde 1857 schließlich direkt der britischen Krone unterstellt. Der Subkontinent wurde mithilfe des Rechts- und Verwaltungsapparats systematisch "reformiert" und presste das Kastenwesen in ein noch rigideres Schema. Die Kollaboration mit indischen Eliten – getreu der Herrschaftsstrategie des divide et impera – trug zur Marginalisierung anderer Gruppierungen bei. Der 1885 gegründete Indische Nationalkongress (INC) gilt als Ursprung der indischen Unabhängigkeitsbestrebungen. Anfänglich vollzogen sich die politischen Anstrengungen des Nationalkongresses noch im Rahmen der kolonialen Ordnung. Erst Mahatma Gandhi konnte mit seiner Widerstandsbewegung gegen die Fremdherrschaft die breite Bevölkerung mobilisieren und die Legitimation der Briten in Frage stellen. Am 15. August 1947 wurde Indiens Unabhängigkeit erklärt. Die gleichzeitige Gründung des muslimischen Staates Pakistan wurde als traumatische Teilung des Subkontinents erlebt und sorgte in der Folge für andauernde Konflikte. Das koloniale Vermächtnis – so das Fazit von Gita Dharampal-Frick und Manju Ludwig – wirft seinelangen Schatten auf viele Bereiche der indischen Gesellschaft, die auch heute noch von den kolonialen ...
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 567-572
"Der Anstieg Alleinerziehender ist ein Ausdruck für den Zugewinn an Selbständigkeit bei der Wahl und Gestaltung individueller Lebensformen von Frauen mit Kindern, auch wenn Alleinerziehende häufiger als in jeder anderen Lebensform mit Sozialhilfe wirtschaften. Ausgehend davon, daß die Bedingungen, Kinder allein großzuziehen, in beiden Teilen Deutschlands ganz andere waren, haben wir die Fragestellung untersucht, wie sich unterschiedliche Erfahrungen zum Frauenleben, zur Emanzipation und zur Sozialisation von Kindern auf den Umgang ost- und westdeutscher Frauen mit der Sozialhilfe auswirken. Für die Diskussion um den Beitrag der Sozialpolitik zu Unabhängigkeit und Abhängigkeit gilt es, auch die Erfahrungen ostdeutscher Frauen mit dem für sie neuartigen Sozialhilfesystem einzubeziehen. Die Ergebnisse unserer Vergleichsuntersuchung bestätigen im alten Bundesgebiet einen Einstellungswandel bezüglich der Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Im Bewußtsein, daß sich eine selbständige Lebensführung mit Kindern zeitweise nur mit Unterstützung von Sozialhilfe realisieren läßt, wird diese vor allem von jüngeren Frauen immer häufiger als eine rechtlich zustehende staatliche Leistung wahrgenommen. Für ostdeutsche Frauen ist einerseits ein Festhalten an wirtschaftlicher Unabhängigkeit durch eigene Erwerbsarbeit sichtbar und andererseits ein ambivalenter Entscheidungsdruck hinsichtlich einer Neufestlegung des Verhältnisses von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung. Im Unterschied zum Westen ist im Osten eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe als Grundsicherung für eine längere Zeit zur Betreuung der Kinder bisher kaum zu finden. Ostdeutsche Frauen vergrößern jene zunehmende Gruppe junger Frauen, die aufgrund des Mangels an Alternativen Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Diskutiert werden sollte, ob es den Realitäten entspricht, sozialpolitisch weiterhin eher den Ausstieg aus der Erwerbsarbeit zu fordern, oder inwieweit es angemessener wäre, Erwerbsarbeit durch entsprechende Maßnahmen zu stimulieren und so den Lebensvorstellungen junger Frauen besser zu entsprechen." (Autorenreferat)
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 97, Heft 25
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 95, Heft 2930
Der Aufsichtsrat ist durch zahlreiche Unternehmensskandale in den Blickpunkt der Öffentlichkeit getreten. Dadurch gewinnen die Unternehmenskontrolle und die damit verbundene Unabhängigkeit des Aufsichtsrats wieder an Bedeutung. Durch die Einführung der Corporate Governance für kapitalmarktorientierte Unternehmen ist eine neue Art der freiwilligen Selbstverpflichtung entstanden, die sich vermehrt mit der Thematik der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats auseinandersetzt. In den USA wurde dies durch den Sarbanes Oxley-Act und in Europa durch freiwillige Corporate Governance Kodizes versucht. Bei der Entwicklung der Corporate Governance Kodizes für Österreich und Deutschland flossen vor allem die Empfehlungen der EU-Kommission ein. In den letzten Jahren wurde der Schwerpunkt auf die Unternehmensaufsicht gelegt und zahlreiche Standards entwickelt, die die Sicherung der Überwachungsqualität und die effiziente Aufsichtsratstätigkeit genauer regeln. Der Aufsichtsrat als unabhängiges Organ einer Aktiengesellschaft hat bereits bei der Wahl und Zusammensetzung des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Unabhängigkeits-richtlinien zu sorgen. Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist nach wie vor die Überwachung der Geschäftsführung. Doch in den letzten Jahren hat sich das Rollenbild des Aufsichtsrats geändert, sodass eine Professionalisierung des Aufsichtsrats verlangt wird, wodurch die Unabhängigkeit eine neue Bedeutung bekommt. In den Corporate Governance Kodizes wurde ein umfangreiches Pflichtenwerk zur Unabhängigkeit des Aufsichtsrats geschaffen, wobei die Vermeidung von potenziellen Interessenkonflikten genau behandelt wird. Sollte es jedoch zu einem Interessenkonflikt kommen, sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten zur Bewältigung des Interessenkonflikts vor. Jedoch ist jedes Gesetz machtlos, wenn die handelnden Personen die Inkompatibilitätsbestimmungen nicht beachten. ; The supervisory board has gain attention through numerous corporate scandals in the public. The controlling of the company and the associated independence of the associated board become very important in recent time. The implementation of the corporate governance for publicly traded companies with a new kind of voluntary commitment has emerged and lays the focus on the independence of the board. This has been tried by the Sarbanes Oxley-Act in the United States of America and by voluntary corporate governance codes in Europe. The corporate governance codes for Austria and Germany based on the recommendations from the European Union Commission. In recent years, the focus was placed on corporate governance and numerous standards were developed to protect the quality of the supervision and the efficiency of the supervisory activities which enables a better regulation. The supervisory board as an independent body of a corporation has been in the election and composition of the supervisory board to ensure the compliance of the independence regulations. The main task of the supervisory board is to monitor the management. But in recent years the picture has changed the role of the supervisory board. The professionalization of the supervisory board is required, so that the independence become very important. The corporate governance codes implicate a lot of work to gain independence of the supervisory board and consider potential conflicts of interest in more detail, so that potential conflicts of interest will be avoided in advance. In case of a conflict of interest, the legislator provides a number of ways to deal with the conflict. However, every law is powerless if the people involved do not consider the incompatibility regulations. ; Sonja Reisner ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. u. engl. Sprache ; Graz, Univ., Masterarb., 2011 ; (VLID)216939