Der Öffentlichkeitsbegriff im Urheberrecht
In: Schriftenreihe Studien zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht 75
4088 Ergebnisse
Sortierung:
In: Schriftenreihe Studien zum gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht 75
Das Urheberrecht ist für Bibliotheken von zentraler Bedeutung. Der Beitrag benennt die Gestaltungsspielräume an Hand von Sachverhalten und Mitteln, wie bei der Anwendung und Weiterentwicklung des Urheberrechts aus bibliothekarischer Sicht mitwirkt werden kann. Hierzu gehören Fragen zur Interpretation von Normen in der Wissenschaft und gerichtlichen Praxis, die klassische Lobbyarbeit und die vertragliche Gestaltung. Dabei ist nicht jedes Mittel für jede Situation gleichermaßen geeignet.Copyright law is an important subject for libraries. The essay shows how librarians can manage to design the possibilities in creating and changing the copyright law. The range of different ways to influence copyright law contains methods of law interpretation in science and practice, classical lobbyism and contract management. The task is to find the most suitable method for each case.
BASE
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 30/31, S. 14-24
ISSN: 2194-3621
"Informationen sind als immaterielle Güter nicht eigentumsfähig. In dieser Situation kommt dem Immaterialgüterrecht besondere Bedeutung zu. Insbesondere das Urheberrecht ermöglicht eine klare Zuordnung von Rechten an Informationen, sofern deren Auswahl oder Anordnung eine persönlich-geistige Schöpfung beinhaltet. Das deutsche Urheberrechtsgesetz stammt von 1965; daher müssen neuere Bestimmungen des internationalen Urheberrechts ergänzend hinzugenommen werden." (Autorenreferat)
In: AfP-Praxisreihe
Das von Prof. Dr. Karl Egbert Wenzel begründete und von Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt ab der vierten Auflage fortgeführte Werk hält an der bewährten praxisorientierten Darstellung des Urheberrechts fest. Das Werk ist sowohl Lehrbuch als auch kompaktes Nachschlagewerk für alle am Urheberrecht Interessierten (Verlage, Journalisten, Anwälte, Studenten, Künstler, Werbeagenturen, Software- und Datenbankanbieter usw.). Eingearbeitet sind insbesondere die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen im Urheberrecht, so z.B.die durch das Erste und Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft eingeführten Änderungen im Bereich der öffentlichen Wiedergabe, beim Kopierschutz und bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten. Bereits berücksichtigt ist weiterhin das jüngst in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Das Urheberrechtsgesetz und das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz sind im Anhang vollständig abgedruckt. Zum Autor: Emanuel H. Burkhardt ist als im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit den Problemen der Praxis ständig konfrontiert und als Lehrbeauftragter für Urheber-, Verlags- und Medienrecht gewohnt, auch komplexe juristische Sachverhalte didaktisch aufzubereiten. Aus dem Inhalt Grundlagen Gegenstand des Urheberschutzes Urheberschaft Inhalt des Urheberrechts Rechtsverkehr im Urheberrecht Schranken des Urheberrechts Schutz von Computerprogrammen Verwandte Schutzrechte Besondere Bestimmungen für Filme Rechtsfolgen von Rechtsverletzungen Vollstreckungsbeschränkungen Verwertungsgesellschaften Internationales Urheberrecht Anhang mit Gesetzestexten.
In: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 178
Mit dem deutschen Urheberrecht lässt sich die freie Rede unterdrücken. Seine Bereichsdogmatik erlaubt einen Einsatz des Urheberrechts als »Zensurrecht« zur Unterdrückung von Presseberichterstattung. Eine Grundrechtsabwägung soll es nur im Rahmen der vom Gesetzgeber geschaffenen Schrankentatbestände geben. Bei methodenkonformer Gesetzesauslegung stoßen die Schranken in Missbrauchsfällen jedoch an ihre materiellen Grenzen. Mag es für viele Urheberrechtler auch die Büchse der Pandora öffnen: In Missbrauchsfällen muss es eine Grundrechtsabwägung jenseits der Schranken geben. Nur ein Merkmal des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs kann als positiv-rechtliches Notventil für diese Interessenabwägung geöffnet werden: die Widerrechtlichkeit.
In: Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht Band 85
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Während die Verwechslungsgefahr im spanischen Urheberrecht normiert und in der französischen Rechtsprechung zur Beurteilung urheberrechtlicher Konstellationen anerkannt ist, wird der Begriff in Deutschland nicht im Urheber-, sondern im Marken- und Wettbewerbsrecht verwendet. Es fragt sich, ob das Urheberrecht gleichwohl vor Verwechslungsgefahr schützt. Bei entsprechenden Parallelen könnten nicht nur urheberrechtliche Begriffe schärfer konturiert werden, sondern auch die Grundsätze zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Marken- und Wettbewerbsrecht überdacht werden.
In: Arbeitsberichte zum Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht 10
In: Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht UFITA Band 269
In: Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht 269
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Mashups sind eine neuere Ausprägung der Digitalkultur. Sie stehen in Konflikt mit dem Urheberrecht. In den letzten Jahren wurde, auch im Bundestag, immer wieder gefordert, nicht-kommerzielle Mashups frei zu stellen. Der Autor untersucht Möglichkeiten der Begrenzung von Ausschließlichkeitsrechten nicht nur hinsichtlich der Original-Rechteinhaber sondern auch hinsichtlich der Hersteller von Mashups. Hierzu wird nach einer Einführung in Begriff, Herstellung und Verbreitung eine Einbettung in bestehende materialbezogene Gestaltungsformen vorgenommen. Erkenntnisse aus den Kultur- und Medienwissenschaften sollen die Eigenarten von Mashups für die rechtliche Untersuchung greifbar machen. Davon ausgehend werden, mit Fokus auf die Schutzhöhe, die an Mashups begründeten und durch sie verletzten Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie bereits bestehende Rechtfertigungsmöglichkeiten überprüft und schließlich zusammenfassende Lösungsvorschläge unterbreitet
ISSN: 0016-9420
In: Stämpflis juristische Lehrbücher
In: Recht in unserer Zeit 78