Der Verfasser stellt in seinem Beitrag zwei Aspekte der Verfassungsgeschichte der ersten Jahre der Republik Österreich dar. Zum einen wird die Entstehung der Sozialdemokratie für den Parlamentarismus erläutert und theoretisch erklärt, zum anderen werden die verfassungsrechtlichen Entwürfe vor allem der zwanziger Jahre verglichen mit den sozialdemokratischen Ideen. Abschließend hebt der Verfasser die schon von Otto Bauer betonte Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit hervor - sie sei entscheidender Faktor zur Sicherung eines Gleichgewichts zwischen den Parteien. (KS)
"Verfassungsgerichte übernehmen in liberalen Demokratien wichtige Funktionen. Durch ihre Normenkontrollkompetenz können sie zu - direktdemokratisch nur schwach legitimierten - Vetospielern werden, wenn sie Gesetzesakte der Legislative annullieren. Umstritten ist, wo die Grenzen eines solchen Eingriffs in die Kompetenzen des Gesetzgebers verlaufen sollten. Der vorliegende Beitrag versucht, auf der Basis eines differenzierten Demokratiebegriffs demokratieimmanente Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit herauszuarbeiten. Dazu wird zwischen den Kerninstitutionen und den institutionellen Rahmenbedingungen von Demokratie unterschieden. Auf dieser Grundlage wird anhand einer Differenzierung nach Politikfeldern das Agieren von Verfassungsgerichten als demokratietheoretisch funktional oder dysfunktional typologisiert." (Autorenreferat)
Verfassungsgerichte zählen zu den einflussreichsten Institutionen moderner Demokratien. Dies gilt zunächst auf internationaler Ebene: Die ohnehin schon geringe Anzahl der Staaten, die auf eine gerichtliche Verfassungskontrolle verzichtet, nimmt beständig ab. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs ist es zu einem solch starken Zuwachs an Verfassungsgerichten gekommen, dass diese beinahe zur Grundausstattung demokratischer Systeme gerechnet werden können. Gegenwärtige Versuche, verfassungsgerichtliche Kompetenzen – wie etwa in Polen oder Ungarn – zu beschneiden, werden dementsprechend als autoritäre Angriffe auf die Demokratie kritisiert. Umgekehrt gilt gerade das deutsche Bundesverfassungsgericht vielfach als Muster einer erfolgreichen Verfassungsgerichtsbarkeit: Dessen nunmehr fast siebzigjähriges Wirken wird nahezu einstimmig als Erfolgsgeschichte wiedergegeben.
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 53, Heft 4, S. 819-870
HauptbeschreibungGerade nach einem politischen Systemwechsel spielen Verfassungsgerichte eine besondere Rolle beim Übergang in die Demokratie. Sie dienen sowohl als Garant der Transformation und der Konsolidierung der Demokratie und des Rechtsstaates als auch als Symbol der Wiederherstellung des Glaubens an das Recht. Gegenstand dieser vor deutschrechtlichem Hintergrund geschriebenen Untersuchung ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn und Rumänien, die in derselben politischen Zeit, nämlich in den Jahren nach 1989 entstanden ist. Die beiden osteuropäischen Nachbarstaaten sind jedoch zugle
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Die Verfassungsgerichtsbarkeit hat im 20. Jahrhundert im Zuge der Demokratisierungsprozesse weltweit Verbreitung gefunden. Dabei wird es in erster Linie als Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit gesehen, zunächst das noch schwache, mehr oder weniger demokratische Regierungssystem in jüngeren Demokratien abzusichern. Dies war z.B. nach dem Sturz der kommunistischen Regime in Mittel- und Osteuropa, in Südafrika sowie in mehreren Ländern Lateinamerikas und in Asien der Fall.
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 69, Heft 2, S. 257-266
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 52, Heft 2, S. 334-354