This article attempts to contrast the conceptualization & argumentation style in Austrian law to that of the German legal system based on the underlying idea that break points are fundamental, with the aim of providing insight into the public legal thought style of Austria & thereby also providing a better understanding of certain commonalities in German public law dogmatism. The different terminology & the need to involve positive concrete law present two methodological difficulties. The dogmatic differences are first explained based on the influence of pure jurisprudence. This is revealed not only in the diverse dogmatic figures, but also in the lack of or existing opposition to approaches to decision, integrated teaching, & natural law. Particularly in areas related to legal source systems & constitutional jurisdiction, Austrian dogmatic is worked out in detail, a Kelsen legacy. The differences between the two nations & legal cultures highlight the long road to a common European public law, as these are not only terminological differences, but are rather a consequence or symptom of different theoretical premises. Adapted from the source document.
The term the "Third Reich" came to signify Nazi Germany, although from a constitutional perspective, no Third Reich ever existed. The term was obtained from a 1923 book by the little-known author Arthur Moeller van den Bruck, a member of a nonpartisan but nationally conservative-oriented group, who died in 1924. The utopian book was based on the idea that the "Western" ideas of liberal democratic parliamentarianism & party mastery caused the misery of the Weimar era, & a third conservative party was required to inspire the masses & revolutionize against the national & social Right & Left. The political setting of the Weimar era & the Christian & historical overtones of the volume were important aspects to its influence. While Bruck was not a fore-thinker of National Socialism (NS), Hitler deliberately portrayed him as a foreteller of a New Germany. However, after Hitler's consolidation of power in 1939, use of the term was discontinued within Germany in order to portray Hitler as sole developer of an ideology separate from the previous traditions. Use of the term Reich was considered psychologically unacceptable when the German Federal Republic was established. L. Kehl
Das völkerrechtliche Institut der dauernden Neutralität als Chance oder Bürde einer jungen Republik?Österreich erhält im Jahr 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien seine volle Souveränität zurück. Davor verpflichtete sich Österreich im Moskauer Memorandum zur immerwährenden Neutralität. Die völkerrechtliche Studie zeigt, wie die österreichische Politik, Wissenschaft und Bevölkerung versucht, die Neutralität zu definieren und einen Platz in Europa und der Internationalen Staatengemeinschaft zu finden.Die Analyse zeigt, wie sich die Semantik und die Funktionen der Neutralität im Beobachtungszeitraum gewandelt haben, wie sich das Neutralitätsbewusstsein der ÖsterreicherInnen verändert hat, welche Wechselwirkungen es zwischen innen- und außenpolitischen Ereignissen und der Reaktion der Völkerrechtswissenschaft gegeben hat und nicht zuletzt, wie die immerwährende Neutralität Österreichs definiert wurde und welche Bedeutung ihr nach wie vor zukommt
Das Arbeitsbuch stellt Materialien und Übersichten in einer Weise bereit, die es den Studierenden ermöglicht, Informationen rasch und nach individuellem Bedarf aufzufinden. Die wichtigsten Stichworte, Daten und Texte der Rechtsgeschichte werden chronologisch angeführt, die Quellen zusätzlich durch ein Sachregister thematisch erschlossen. Das Arbeitsbuch ergänzt auf diese Weise das vom selben Autor verfasste Lehrbuch "Rechtsgeschichte. Einführung in die historischen Grundlagen des Rechts".
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Der Band enthält die Referate und Diskussionen einer in Würzburg abgehaltenen Tagung über strittige Probleme des Neoabsolutismus als Herrschaftstypus und Epochenbegriff. Die Analyse der ambivalenten Aspekte österreichischer Innen¬politik ist verbunden mit der Diskussion alternativer Gesamtdeutun¬gen jener Dekade von 1849/51 bis 1860/61 vor dem Hintergrund epochenübergreifender Existenzfragen der Habsburgermonarchie. ; This volume includes the elaborated papers and discussions of a conference held at Würzburg on Austrian 'Neoabsolutism' (1849/51-1860/61). Starting point was the recent criticism of that term to identify the Austrian type of postrevolutionary government and to mark a historical period. The experts assembled at Würzburg focussed their analysis on the various fields of domestic policy in that ambiguous decade and tried to evaluate its importance within the long-term problems of the Hapsburg Monarchy.
In: The economic history review, Band 13, Heft 2, S. 282-326
ISSN: 1468-0289
Book review in this articles:H. L. GRAY. English Field SystemsC. D. Ross (Ed.). Cartulary of St. Mark's Hospital, BristolMay McKisack. The Fourteenth Century 1307–1399.Dom David Knowles. The Religious Orders in England. Vol. III. The Tudor Age.S. G. E. Lythe. The Economy of Scotland in its European setting 1550–1625.N. J. Williams (Ed.). Tradesmen in early Stuart Wiltshire.Neil J. Smelser. Social Change in the Industrial Revolution. An Application of Theory to the Lancashire Cotton Industry, 1770–1840.Asa Briggs (Ed.). Chartist Studies.R. K. Webb. Harriet Martinenu. A Radical Victorian.Charlotte Erickson. British Industrialists. Steel and Hosiery 1850–1950.Martin Harrison. Trade Unions and the Labour Party since 1945.P. D. A. Harvey and Harry Thorpe. The Printed Maps of Warwickshirc, 1576–1900.Elizabeth Crittall (Ed.) The Victoria History of Wiltshire, volume IV.Trefor Thomas and Katharine S. Woods. Report on Country Town Industries of South‐West England. Calendar of Treasury Books preserved in the Public Record Office.J. R. Hicks. Essays in World Economics.Historia Agriculturae. A Yearbook issued by the Institute for Agricultural History.R. J. Shafer. The Economic Societies in the Spanish World, 1763–1821.David S. Landes. Bankers and Pashas: International Finance and Economic Imperialism in Egypt.Alexander Bergengruen. Adel und Grundherrschaft im Merowingerreich. Siedlungs ‐ und standesgeschichtliche Studie zu den Anfängen des fränkischen Adels in Nordfrankreich und Belgien.Fritz Rörig. Wirtschaftskräfte im Mittelalter. Abhandlungen zur Stadt und Hansegeschichte. Herausgegeben von Paul Kaegbein.Otto Brunner. Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter.Klaus Winkler. Landwirtschaft und Agrarverfassung im Fürstentum Osnabrück nach dem Dreissigiährigen Kriege. Eine wirtschaftsgeschichtliche Untersuchung staatlicher Eingriffe in die Agrarwirtschaft.Hermann Kellenbenz. Sephardim an der unteren Elbe. Ihre wirtschaftliche und politische Bedeutung vom Ende des 16. biz zum Beginn des 18. Jahrhunderts.Otto Schneider. Die Finanzpolitik des Kurfürsten Klemens Wenzeslaus von Trier.Horst Krüger, Zur Geschichte der Manufakturen und der Manufakturarbeiter in Preussen. Die mittleren Provinzen in der zweiten Hälfte des 18 Jahrhunderts.Friedrich Facius. Wirtschaft und Staat. Die Entwicklung der staatlichen Wirtschaftsverwaltung in Deutschland vom 17.Theodor Link. Flensburgs Überseehandel von 1755–1807.Thyge Thyssen. Bauer und Standesvertretung. Werden und Wirken des Bauerntums in Schleswig‐Holstein seit der Agrarreform.Wolfgang Koellmann. Sozialgeschichte der Stadt Barmen im 19. Jahrhundert.Geschichte der Kinderarbeit in Deutschland. 1750–1939. Vol. I: Geschichte by Jurgen Kuczynski. Vol. II: Dokumente by Ruth Hoppe.Herbert Kötter. Landbevölkerung im sozialen Wandel. Ein Beitrag zur ländlichen Soziologie.Peter Rassow und Karl Erich Born (Ed.). Akten zur staatlichen Sozialpolitik in Deutschland 1890–1914Dietrich von Oppen. Verbraucher und Genossenschaft. Zur Soziologie und Sozialgeschichte der deutschen Konsumgenossenschaften.Friedrich Lütge. Deutsche Sozial‐ und Wirtschaftsgeschichte.Günther Franz. 'Die agrarische Bewegung im Jahre 1848′, Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie,H. Hartmann. 'Die Akademiker in der heutigen Unternehmerschaft'. Eine Studie über Vorbildung, Alter und Funktionen von 2000 deutschen Unternehmern mit Hochschuldiplom. Tradition, Zeitschrift für Firmengeschichte und UnternehmerbiographieW. Zorn. 'Beiträge zur Biographie des ostdeutschen Unternehmertums'. Tradition, Zeitschrift für Firmengeschichte und UnternehmerbiographieDr Zorn publishes a list of entrepreneurs from eastern Germany with data on their lives and careers.W. Rilke. 'Der allgemeine hannoversche Klosterfonds und die Hannoversche Klosterkammer'. Tradition, Zeitschrift für Firmengeschichte und Unternehmer‐biographieG. D. Roth. 'Die Grundlage für eine optische Industrie in München'G. Franz. 'Die Entstehung des Landwarenhandels'. Tradition, Zeitschrift für Firmengeschichte und UnternehmerbiographieF. Seidenzahl. 'Eine Denkschrift David Hansemanns vom Jahre 1856′. Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der deutschen Aktienbanken. Tradition, Zeitschrift für Firmengeschichte und UnternehmerbiographieE. Maschke. 'Verfassung und soziale Kräfte in der deutschen Stadt des späten Mittelalters, vornehmlich in Oberdeutschland'. Vierteljahrschrift für Sozial‐ und WirtschaftsgeschichteH. Hausherr. 'Ein südpreussischer Etat von 1800/01′. Vierteljahrschrift für Sozial‐ und WirtschaftsgeschichteCsaba Csapodi. 'Die Wirtschaftspolitik des österreichischen Staatsrates im Zeitalter Joseph II', Mitteilungen des Instituts für österreichische GeschichtsforschungRolf Dencker. 'Finnlands Städte und das hansische Bürgertum (bis 1471)', Hansische GeschichtsblätterLászló Réveśz. 'Die persönliche Abhängigkeit der Bauern in Osteuropa'. Eine Untersuchung über die soziale Lage des osteuropäischen Bauerntums im 17. und 18. Jahrhundert, mit besonderer Berücksichtigung der Verhaltnisse in Ungarn. Schweizer Beiträge zur allgemeinen GeschichteArtur Bernet. 'soziale Bestrebungen schweizerischer Arbeitgeber im 19. Jahrhundert', Schweizerische Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik
Wahlen aus Parlamenten sind in der Regel ein Kennzeichen föderalistischer Systeme. Klassische Beispiele sind die Vereinigten Staaten von Amerika und die österreichisch-ungarische Monarchie. Die Studie vergleicht die historische Entwicklung dieser beiden politischen Systeme. Im alten Österreich geht die Wahl aus Parlamenten ursprünglich auf die Vorstellung eines Vereinigten Landtags zurück (durchaus unter Bezug auf das preußische Vorbild), wie er im Vorfeld der Märztage 1848 gefordert wurde. Die Landtage sollten gleichsam als "Wahlmännercollegien" fungieren. Sie waren nach dem Prinzip der Interessenvertretung aufgebaut und folgten einem neoständischen Modell, das mit nur geringen Abweichungen gleichmäßig über alle Kronländer gestülpt wurde. Die Besonderheit dieser Reichsratswahlordnung - die ihren Reiz ausmacht und die sie auch von ihrem amerikanischen Gegenstück unterscheidet - war eine bewusste Einschränkung: Ging es im amerikanischen Beispiel um die Wahl eines einzigen Senators (und hier entschied die einfache Mehrheit), so ging es bei der Wahl von Reichsratsabgeordneten durch die österreichischen Landtage um bis zu 54 Mandate, die besetzt werden sollten. (ICA2)
Der vorliegende Rückblick auf die Entwicklung des als Staatsoberhaupt bezeichneten oder als solches verstandenen Organs zeigt Folgendes: Um 1800 gilt als "Staatsoberhaupt" der Monarch als der alleinige Träger der Souveränität, der gesamten Staatsgewalt, freilich auch der Kaiser des Römisch-Deutschen Reiches, obwohl er nicht der alleinige Träger des "imperium" ist. Nur monarchisch verfasste Staaten besitzen daher ein Staatsoberhaupt, Republiken nicht, zumal sie von Kollegien geleitet werden und die Staatsgewalt nicht in einer Einzelperson ruht. Um 1900 ist das Staatsoberhaupt in den parlamentarischen Systemen nicht das einzige höchste Staatsorgan, sondern zählt zum Vorrang der Volkvertretung. Als Staatsoberhaupt gilt daher auch jenes der höchsten Staatsorgane, welches bloß repräsentative und formelle Funktionen ausübt, beziehungsweise es charakterisieren derartige Funktionen ein Organ zum Staatsoberhaupt. Die Kreation wie vor allem auch die Legitimation des nichtmonarchischen Staatsoberhaupts geht aus Wahlen hervor. Mit der Ablösung von Monarchien durch republikanisch-demokratische Regierungssysteme tritt in föderalistisch organisierten Staaten die Idee, die Teilstaaten an der Kreation des Staatsoberhauptes zu beteiligen. Deutschland und Österreich verwirklichten im Laufe ihrer republikanischen Entwicklung nahezu alle Modelle. (ICA2)