Buchbesprechungen - Verfahrensgarantien in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 53, Heft 22, S. 972
ISSN: 0029-859X
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In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 53, Heft 22, S. 972
ISSN: 0029-859X
Die "Texte zur österreichischen Verfassungsgeschichte" versammeln Faksimiles der österreichischen Verfassungen und verfassungsrechtlich relevanter Rechtsvorschriften seit 1848 und kombinieren sie mit kurzen Einführungen und Literaturhinweisen. Dies geschieht aus dem Blickwinkel der aktuellen Verfassungsrechtslage. Die Entstehung des heute noch geltenden "Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG)" im Jahre 1920 kann nämlich ohne Rückgriff auf die Verfassungsgeschichte der 1918 untergegangenen Habsburgermonarchie genau so wenig verstanden werden wie die Weiterentwicklung des österreichischen Verfassungsrechts ohne Besinnung auf die Geschichte der Ersten und Zweiten Republik sowie jener Europas. Vielfältige Bezüge können festgestellt werden, etwa im Grundrechtsbereich: Die teilweise Weitergeltung des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867, welches selbst wieder hauptsächlich auf die Ideen der Verfassungsdiskussionen der 1848/49er-Jahre zurückgeht, ist ein frühes Beispiel - die Übernahme der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 in das österreichische Verfassungsrecht 1964 oder die innerstaatliche Anwendbarkeit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch Richterspruch 2012 sind jüngere. So erstreckt sich der zeitliche Rahmen des vorliegenden repräsentativen Bandes von der ersten Verfassung 1848 des Kaisertums Österreich bis hin zur mittels QR-Code abrufbaren tagesaktuellen Fassung des Bundes-Verfassungsgesetzes der Republik Österreich
In: Schriftenreihe Recht der Medizin 34
In: Springer Notes Rechtswissenschaft
In: Springer Notes Rechtswissenschaft
In: Schriftenreihe Recht der elektronischen Massenmedien 12
In: Schriftenreihe Recht der elektronischen Massenmedien 6
In: Max Planck Institute for Comparative Public Law & International Law (MPIL) Research Paper No. No. 2021-25
SSRN
In: Enzyklopädie Europarecht
Die Grundrechte des Unionsrechts sind zentraler Bestandteil des Unionsrechts. Die Grundrechte-Charta beherrscht die Rechtsprechung der Gerichte, die Unionsrecht anwenden, allen voran des Gerichtshofes der Europäischen Union, und die wissenschaftliche Diskussion. Das Handbuch Europäischer Grundrechteschutz behandelt alle Grundfragen europäischer Grundrechtsdogmatik, die wesentlichen Garantiegehalte der Grundrechte-Charta und den Schutz der Grundrechte vor Gericht vor dem Hintergrund der Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten. Die 2. Auflage berücksichtigt die umfassende neue Rechtsprechung des EGMR und des EuGH, z.B. zum Anwendungsbereich der Charta, zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften oder zum Justizgewährungsanspruch und einem "fairen Verfahren". Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Fundamentalgarantien, den einzelnen Freiheits- und Bürgerrechten sowie der Durchsetzung der Grundrechte insbesondere vor Gericht. Ausgeweitet bzw. neu hinzu kamen in diesem Zusammenhang die Kapitel: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Kunst- und Wissenschaftsfreiheit Recht auf Bildung Asylrecht und Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung Politische Bürgerrechte Grundrechte-Agentur Die Autorinnen und Autoren Prof. Dr. Marten Breuer, Prof. Dr. Marc Bungenberg, Prof. Dr. Matthias Cornils Prof. Dr. Hans-Joachim Cremer, Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz, Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Prof. Dr. Dr. Christoph Grabenwarter, Prof. Dr. Jörg Gundel, Prof. Dr. Michael Holoubek, BVR Prof. Dr. Peter M. Huber, Prof. Dr. Jan Henrik Klement, Prof. Dr. Christine Langenfeld, PD Dr. Roman Lehner, Prof. Dr. Martin Nettesheim, Prof. Dr. Katharina Pabel, Prof. Dr. Robert Rebhahn †, Apl. Prof. Dr. Dagmar Richter, Prof. Dr. Stefanie Schmahl, Dr. Felix Schörghofer, Prof. Dr. Frank Schorkopf, Prof. Dr. Pál Sonnevend, LL.M., Hon.-Prof. Dr. Gabriel N. Toggenburg, LL.M., Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Prof. Dr. Christian Waldhoff, Prof. Dr. Christian Walter und Prof. Dr. Mattias Wendel.
In: Forschungen aus Staat und Recht 147
Der allgemeine Gleichheitssatz ist das schillerndste und zugleich das rätselhafteste Grundrecht der österreichischen Verfassung. Er soll einen Anspruch auf Gleichbehandlung vermitteln, aber auch ein Recht auf Ungleichbehandlung gewähren. Er soll Durchschnittsbetrachtungen erlauben und zugleich vor Stereotypen und Vorurteilen schützen. Bis heute wird er von manchen mit der Gerechtigkeit identifiziert, von anderen als leere Hülle abgetan. Die Autorin zeigt, dass die historische Entwicklung des Gleichheitssatzes, sein Wortlaut, seine Zielsetzung und seine Stellung im System der Verfassung ein unausgeschöpftes Auslegungspotential beinhalten, das die Bedeutung dieses Grundrechts erhellen und seine rationale, im Einzelfall vorhersehbare Anwendung erleichtern kann. Plädiert wird für eine zurückhaltendere, aber auch für eine differenzierte Handhabung des allgemeinen Gleichheitssatzes, die Spezialgebote zur Geltung kommen lässt und verfassungsrechtlich vorgegebenen Unterschieden und Gemeinsamkeiten Rechnung trägt.