Die Herausforderung, das bestehende Zentrale-Orte-Konzept in Nordrhein-Westfalen zu validieren bzw. auf seine empirische Entsprechung hin zu überprüfen liegt darin, Lücken im Zielsystem des LEP plausibel zu schließen und zugleich Hinweise für ein künftiges Zielsystem zu geben. Ziel der vorliegenden Ausführungen ist es, einen Beitrag zu diesem iterativen Vorgehen zu leisten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Bestimmung der rangstufenspezifischen zentralörtlichen Gravitationskraft. Wichtig für das Verständnis ist es, dass eine im Landesvergleich überdurchschnittliche rangstufenspezifische Gravitationskraft allein kein hinreichendes Kriterium für die Einstufung bzw. Ausweisung von Städten und Gemeinden als Zentraler Ort einer Hierarchiestufe ist: Erforderlich ist zudem die Bereichsbildungsfähigkeit, d. h. dass die Gravitationskraft der jeweiligen Orte über das eigene Gemeindeterritorium hinaus ausstrahlt (überörtliche Bedeutung).
Der Beitrag widmet sich der Abgrenzung zentralörtlicher Standortcluster unterhalb der Gemeindeebene unter Anwendung des Kerndichteansatzes. Damit wird ein Verfahren vorgeschlagen, mit dem sich das neue Instrument der zASB sachgerecht umsetzen lässt. Anhand des Untersuchungsraumes der Planungsregion Düsseldorf wird aufgezeigt, dass sich entsprechend den Vorgaben des LEP für jede politische Gemeinde ein ausreichendes Angebot von räumlich gebündelten Infrastruktureinrichtungen identifizieren lässt.
Der Beitrag stellt zwei unterschiedliche Modelle eines über Poollösungen abgestimmten interkommunalen Gewerbeflächenmanagements vor, mit denen in beiden Fällen eine nachfragegerechte Steuerung mit einem ressourcenschonenden Umgang mit Boden verbunden werden soll. Im Ergebnis wird für eine Kombination beider Ansätze plädiert, das heißt für eine regionale Steuerung zukünftiger Entwicklungen über die Implementierung einer Mengensteuerung in Kombination mit einer gemeinsamen Vermarktung baureifer Flächen. Auf diese Weise kann die Entwicklung nicht nachfragegerechter Standorte vermieden und gleichzeitig eine effiziente Nutzung bestehender Flächen erreicht werden.
Der Beitrag diskutiert die Besonderheiten des nordrhein-westfälischen Planungssystems und die daraus für eine rechtssichere wie praktikable Anwendung des Instruments erwachsenden Probleme einerseits sowie das Verhältnis zur staatlichen Regionalplanung andererseits. Insbesondere die sich aus dem Maßstab und der gewählten Doppellegende ergebenden methodischen Probleme werden eingehend dargestellt. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der FNP-Teil seiner Funktion nicht gerecht wird. Zudem benötigt erfolgreiche interkommunale Kooperation keinen RFNP. Plädiert wird hier deshalb für eine Fortführung der interkommunalen Kooperation im Ruhrgebiet im Rahmen dafür besser geeigneter informeller Instrumente und zugleich für eine Stärkung der Regionalplanung durch eine konsequente Übernahme der Kompetenz durch den RVR.
Dem neuartigen Steuerungsinstrument der zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche (zASB) stehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken entgegen. Es kann als Ziel der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG formuliert werden. Zwar handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, sein Inhalt kann jedoch im Wege der Auslegung hinreichend konkretisiert werden: Die räumliche Bestimmtheit steht außer Frage und ein kundiger Betrachter kann angesichts der vorliegenden Legaldefinition der zASB und der ausführlichen Erläuterungen den Zielinhalt mit hinreichender Genauigkeit bestimmen. Darüber hinaus ist das Ziel letztabgewogen.
Für die Zuordnung bzw. Verteilung des Siedlungsbedarfs auf einzelne Kommunen oder gar Standortbereiche können unterschiedliche Methoden verwendet werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist eine Konzentration der Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten oder entlang von Achsen mit einem leistungsfähigen ÖPNV zu empfehlen. Der Beitrag beschreibt grundsätzliche Vorgehensweisen sowie einige Anwendungsbeispiele im Detail.
Zentrale Orte gehören zu den wichtigsten Instrumenten der Raumordnung. Durch das Raumordnungsgesetz sind die Länder zur Ausweisung Zentraler Orte verpflichtet. Da die konkrete Ausgestaltung der Zentrale-Orte-Konzepte Aufgabe der Länder ist, haben sich in den letzten Jahrzehnten unterschiedliche Ausprägungen entwickelt. Der Beitrag gibt einen bundesweiten Überblick über die von den Ländern und Regionen festgelegten Zentralen Orte. Neben ihrer Anzahl und Größe werden auch ihre Lage und Netzdichte betrachtet. Zudem wird die Tragfähigkeit der Zentralen Orte sowie ihrer Verflechtungsbereiche thematisiert.
Bei der Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf werden erstmalig die mit dem neuen Landesentwicklungsplan NRW geforderten "Zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche (zASB)" ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Siedlungsbereiche, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen. Um innerhalb der Planungsregion diese hinreichend gut ausgestatteten Agglomerationen von Infrastruktureinrichtungen zu identifizieren, wird eine Kern-Dichte-Analyse durchgeführt und die so vorerhobenen Einrichtungscluster mit Hilfe eines eigenen Kriterienkatalogs bewertet. Auf der Grundlage der Analyseergebnisse werden anschließend die zASB in Abstimmung mit den Kommunen planerisch festgelegt. Im weiteren Regionalplanverfahren werden die zASB bei der weiteren Siedlungsbereichsplanung berücksichtigt.
Die Praxishilfe ist eine Art "Werkzeugkasten", der entlang zentraler Fragestellungen die unterschiedlichen Aspekte, notwendigen Strategien und möglichen Instrumente systematisch aufbereitet, um den Adressaten Sicherheit im Umgang mit einem strategischen und kontrollierten Siedlungsrückzug zu bieten. Sie richtet sich vor allem an kommunale Akteure, die sich professionell mit der städtebaulichen Entwicklung beschäftigen, bspw. in der Verwaltung, in Ausschüssen oder in kommunalen Räten und soll dazu beitragen, dass das für die jeweilige Gemeinde praktikabelste Konzept entwickelt und umgesetzt werden kann.
"Klimaanpassung ist als Handlungsfeld der Raumordnung durch die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel sowie Beschlüsse der Ministerkonferenz für Raumordnung identifiziert. Gemäß Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (Entwurf) sind die negativen Auswirkungen des Klimawandels durch abgestimmte Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen. Raumrelevante Erfordernisse sind im Regionalplan festzulegen. Kennzeichnend für viele der Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben, ist die ihnen innewohnende Unsicherheit, die Anpassungsflexibilität erforderlich macht. Ein möglicher Ansatz basiert auf dem No-Regret-Prinzip. Am Beispiel des Hochwasserrisikomanagements wird dies beispielhaft erläutert." (Autorenreferat)
Die Flächenhaushaltspolitik (FHP) ist ein unumgänglicher Weg zu haushälterischem Umgang mit der Ressource Fläche.1 Es geht ihr einerseits um eine drastische Begrenzung der Flächeninanspruchnahme (Mengenziel), andererseits um den Ausgleich und die Wiederherstellung ökologischer Funktionen (Qualitätsziel). So verstanden ist FHP sowohl Kreislauf- als auch Umbaupolitik. Die FHP steht vor großen Herausforderungen. Im Jahre 2003 wurden täglich 105 ha überwiegend landwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Nichts rechtfertigt die Vermutung, diese Entwicklung würde angesichts der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung von selbst zum Stillstand kommen. Die FHP kann auf ein vielfältiges raumplanerisches Instrumentarium zurückgreifen. Es bedarf gleichermaßen einer auf die Ziele der FHP hin ausgerichteten Fortentwicklung wie eines mutigen und konsequenten Einsatzes. Allerdings führt an einer effizienten Ergänzung des raumplanerischen Instrumentariums durch marktwirtschaftliche Instrumente kein Weg vorbei. Die FHP ist letztlich nicht nur ein unumgänglicher Weg zur nachhaltigen zukunftsfähigen Raumentwicklung, sondern auch ein Beitrag zur Erneuerung von Politik und Gesellschaft.
PurposeEnhancing the resilience of cities and strengthening risk-informed decision-making are defined as key within the Global Agenda 2030. Implementing risk-informed decision-making also requires the consideration of scenarios of exposure and vulnerability. Therefore, the paper presents selected scenario approaches and illustrates how such vulnerability scenarios can look like for specific indicators and how they can inform decision-making, particularly in the context of urban planning.Design/methodology/approachThe research study uses the example of heat stress in Ludwigsburg, Germany, and adopts participatory and quantitative forecasting methods to develop scenarios for human vulnerability and exposure to heat stress.FindingsThe paper indicates that considering changes in future vulnerability of people is important to provide an appropriate information base for enhancing urban resilience through risk-informed urban planning. This can help cities to define priority areas for future urban development and to consider the socio-economic and demographic composition in their strategies.Originality/valueThe value of the research study lies in implementing new qualitative and quantitative scenario approaches for human exposure and vulnerability to strengthen risk-informed decision-making.
Die Inhalte und Regelungen einer auf aktuelle und zukünftige räumliche Anforderungen ausgerichteten Regionalplanung erfordern eine Einbeziehung neuer Themen und eine stärkere strategische Ausrichtung. Dabei sind nicht nur landesplanerische Vorgaben rahmensetzend, es gilt auch, durch den Einsatz von strategischen Leitbildern und die Organisation transparenter Regionalplanungsprozesse die Einbindung der Bevölkerung zu erhöhen. Um zukünftig die bestehenden Raumqualitäten in Nordrhein-Westfalen zu sichern und weiterzuentwickeln, sind zum einen die Datengrundlagen zu qualifizieren und für ein Regionalmonitoring aufzubereiten. Zum anderen sind Prognosen und Szenarien zur Visualisierung von komplexen Sachverhalten ebenso geeignet wie ergänzende Erläuterungskarten und Fachbeiträge, um Planaussagen für die fachliche und politische Diskussion zu kommunizieren. Informelle regionale Konzepte dienen nicht nur der Konsensfindung, sondern können zur regionalen Kooperation beitragen und mit raumordnerischen Verträgen verlässlich kombiniert werden. Dies gilt insbesondere auch für aktuelle Herausforderungen des demografischen Wandels und des Klimaschutzes, verbunden mit dem Ausbau erneuerbarer Energien sowie mit Maßnahmen zur Klimaanpassung. ; In the light of current and future challenges, regional planning needs to consider new topics and a more strategic orientation. This involves not only addressing changes to statutory provisions and state guidelines, but also the development of strategic visions and the organization of transparent regional planning procedures in order to strengthen the involvement of the general population. Data bases need to be qualified and prepared for regional monitoring to ensure and develop the existing quality of spaces in North Rhine-Westphalia. Furthermore, it should be recognized that prognoses and scenarios that visualize complex subject matters are well suited to communicating planning statements for specialist and policy discussion, as are explanatory maps or sectoral reports. Informal regional concepts serve not only to build consensus, but can also contribute to regional cooperation and provide a reliable base when combined with legally binding spatial planning contracts. This specifically applies to current challenges such as demographic change and climate protection, the latter being linked to the expansion of renewable energies and measures for climate adaptation.