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In: Göttinger Schriften zum Öffentlichen Recht 1
Wissenschaft meint seit jeher nicht nur theoretische Reflexion, sondern immer auch gesellschaftliche Praxis. Heute steht diese Praxis, die Welt der modernen Wissenschaften und ihrer institutionellen Formen mitten im Strom tiefgreifender Veränderungen Exzellenzinitiativen und Clusterbildung, Studiengebührenfinanzierung und Bologna-Prozess, Wettbewerbsstrukturen, Globalhaushalte und externe Management-Maßstäbe sind hierfür nur einige illustrierende Schlagworte. Den Handlungsdrang der deutschen Hochschulpolitik im Blick gerät naturgemäß auch das Wissenschaftsrecht in Bewegung. Fragen seiner verfassungsrechtlichen Grundierung und seiner verwaltungsrechtlichen Feinzeichnung sind so umstritten wie lange nicht. Das Leitmotiv, ob das heutige Wissenschaftsrecht in erster Linie dem Schutz der individuellen Forschungsleistungen einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dient oder ein Baukasten zur Modernisierung der Hochschulen ist, führt wiederkehrend zu den Grundfragen des modernen Öffentlichen Rechts. Diese Entwicklungen vor Augen beging das Institut für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen seine Neugründung mit einer Arbeitstagung zum Thema Aktuelle Probleme des Wissenschaftsrechts. Die Beiträge der Tagung enthält dieser Band. Er ist der erste einer neuen Schriftenreihe zum Öffentlichen Recht.
In: Religion in der Bundesrepublik Deutschland 13
In: Jus Ecclesiasticum 119
In: Jus ecclesiasticum Band 119
Rudolf Smend zählt zu den bedeutenden Staatskirchen- und Kirchenrechtlern der jungen Bundesrepublik. Dieser Band realisiert seinen Plan, verstreut veröffentlichte Beiträge zum Kirchen- und Staatskirchenrecht parallel zu seinen »Staatsrechtlichen Abhandlungen« gebündelt der Leserschaft zur Verfügung zu stellen. Als Gründungsleiter des Kirchenrechtlichen Instituts nahm Smend an der Neuvermessung dieser Rechtsgebiete teil und machte Einsichten aus dem Kirchenkampf fruchtbar. Breite historische Kenntnis und hohe Sensibilität für die Problemlagen kennzeichnen seinen Stil. Smend legte keinen in sich geschlossenen Entwurf vor, sondern erörterte akute Fragestellungen. Die Beiträge sind nicht nur von wissenschaftsgeschichtlichem Interesse, sondern vermitteln bis heute maßgebliche Einsichten zum Verhältnis von Staat und Kirche, zum Körperschaftsstatus, zum kirchlichen Verfassungsrecht und zu Methodenfragen im Kirchenrecht.
In: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer Ser v.75
Intro -- Inhalt -- Jahrestagung 2015 -- Erster Beratungsgegenstand -- Verfassung im Nationalstaat: Von der Gesamtordnung zur europäischen Teilordnung? -- 1. Referat -- 2. Referat -- 3. Aussprache und Schlussworte -- Zweiter Beratungsgegenstand -- Verfassung im Allgemeinen Verwaltungsrecht - Bedeutungsverlust durch Europäisierung und Emanzipation? -- 1. Referat -- 2. Referat -- 3. Aussprache und Schlussworte -- Dritter Beratungsgegenstand -- Verfassung in ausgewählten Teilrechtsordnungen: Konstitutionalisierung und Gegenbewegungen im Sicherheitsrecht -- 1. Referat -- 2. Referat -- 3. Aussprache und Schlussworte -- Vierter Beratungsgegenstand -- Verfassung im Völkerrecht - Konstitutionelle Elemente jenseits des Staates? -- 1. Referat -- 2. Referat -- 3. Aussprache und Schlussworte -- Verzeichnis der Redner -- Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V. -- Satzung der Vereinigung
In: Ökumenische Studien 20
In: Göttinger Schriften zum öffentlichen Recht Band 9
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene ist bereits seit Langem gelebte Praxis. Das zeigt schon ein Blick auf die Gebiete der zahlreichen Euroregionen entlang der bundesdeutschen Grenze. Die Besonderheit dieser Art von Kooperation ist jedoch, dass an ihr kommunale Gebietskörperschaften unterschiedlicher Staaten teilnehmen und das Kooperationsgebiet durch die Staatsgrenze geteilt ist. Herausforderung ist es, diese Grenze in rechtlicher Hinsicht zu überwinden, um eine bloße Partnerschaft in eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zu wandeln. Es wird aus dem Blickwinkel deutscher Kommunen aufgezeigt, welche Instrumente ihnen zur Verfügung stehen, um aus eigener Kraft eine solche Kooperation zu verwirklichen. Dürfen Kommunen überhaupt grenzüberschreitend vertraglich tätig werden und wenn ja, in welchem Ausmaß? Welche Möglichkeiten werden ihnen durch die Verfassung oder durch Dachstaatsverträge eröffnet und welchen Stellenwert hat die unionale Errungenschaft des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit? Erörtert wird zudem die wichtige Frage, ob und inwieweit die gemeinschaftliche Erfüllung hoheitlicher Aufgaben möglich ist. Nicht zuletzt werden Fragen zur wirtschaftlichen kommunalen Betätigung mit Grenzübertritt beleuchtet
In: JuristenZeitung, Band 75, Heft 18, S. 861
In: Religion in der Bundesrepublik Deutschland 3
Ethische Debatten entstehen aus Anlass eines konkreten politischen Entscheidungsbedarfs und sie münden in politische Regelungen. Die großen Debatten der Nachkriegszeit um Frieden und Freiheit, um Ehe und Familie, um soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt, in denen kontroverse ethische Positionen im Streit lagen, waren immer auch begleitet von der Frage, wie die jeweilige Position in konkrete politische Einflussnahme umgemünzt werden konnte. Wie alle an den Debatten Beteiligten zielten auch die protestantischen Akteure nicht allein auf Meinungsbildung. Sie strebten immer auch politische Mehrheiten an, um die eigene Position möglichst weitgehend in die jeweilige Gesetzgebung einfließen zu lassen. Ihr Engagement verstanden sie dabei als Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung. In diesem Band wird aus verschiedenen Perspektiven rekonstruiert, welche Argumentationsmuster und Begründungsfiguren sich dabei identifizieren lassen.InhaltsübersichtChristian Albrecht/Reiner Anselm: Aus Verantwortung. Der Protestantismus in den Arenen des Politischen. Eine Einleitung I. Formen der Verantwortung Lydia Lauxmann: Angenommene Verantwortung. Wie die EKD registriert, dass sie politisch Einfluss nimmt – René Smolarski: Verantwortung im eigenen Interesse. Wege direkter Einflussnahme der Evangelischen Kirche auf die Ausgestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1952 – Luise Poschmann: Verantwortung im Gemeinwesen. Evangelischer Protest gegen eine Reform der Krankenhausfinanzierung 1977 im Medienspiegel – Philip Smets: Verantwortung zum Dialog. Klaus von Schubert und das Konzept der Gemeinsamen Sicherheit in den sicherheitspolitischen Debatten der SPD und des Protestantismus in den 1980er Jahren – Michael Greder: Verantwortung in organisierter Verantwortungslosigkeit. Die Argumentation Wolf-Michael Catenhusens für die Einsetzung der Gentechnik-Enquete – Katharina Herrmann: Verantwortung für das Ganze. Das ökumenische Liederbuch »Schalom« als Medium der Einwirkung auf das politische Bewusstsein junger Christinnen und Christen II. Themen der Verantwortung Jonathan Spanos: Anwaltschaftliche Verantwortung? Politische Einflussnahme des Flüchtlingsbeirats der EKD in den 1950er und 1960er Jahren – Marius Heidrich: Verantwortung für ein Kind. Die Kontroversen um den Kommentar 'Bevölkerungspolitik und Rentenlast' der Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland für soziale Ordnung 1978 – Anne Friederike Hoffmann: Verantwortung für die Umwelt. Das Beispiel der kirchlichen Umweltbeauftragten – Tim Schedel: Verantwortung wahrnehmen in der Energiefrage. Die Enquete-Kommission »Zukünftige Kernenergiepolitik« III. Spannungen der Verantwortung Nikolas Keitel: Verantwortung durch Perspektivendifferenzierung. Die Debatten um die Atomwaffen in den 1950er und 1980er Jahren – Nicola Madeleine Aller: Verantwortung vor der Tradition oder Verantwortung für die Gegenwart? Die EKD im Ringen um das Ehe- und Familienbild seit 1971 – Johannes Noltenius: Verantwortung für den Einzelnen oder für die Rechtsordnung? Art. 1 Abs. 1 GG als kirchliches Argument in Strafvollzugsdebatten in Deutschland – Annette Haußmann: Verantwortung zwischen Anwaltschaft, Verkündigung und Eigeninteresse. Die Debatte um die 'Neuen Medien' zwischen 1978 und 1984 IV. Strukturen der Verantwortung Christiane Kuller/Claudia Lepp: Der Protestantismus in den Arenen des Politischen. Eine zeithistorische Perspektive – Andreas Busch: Akteure, Ressourcen, Foren, Motive und Ergebnisse. Eine politikwissenschaftliche Perspektive – Hans Michael Heinig: Politische Verantwortung und die evangelische Kirche im säkularen Staat. Eine rechtswissenschaftliche Perspektive – Christian Albrecht/Reiner Anselm: Von der Selbstverständlichkeit zur Suche. Transformationen des Verantwortungsbewusstseins. Eine theologische Perspektive
In: Enzyklopädie Europarecht Band 7
In: Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche Band 55
Die mit Art. 17 AEUV verbundene Absicht, die Achtung des mitgliedstaatlich gewährleisteten Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Europäischen Union effektiv zu sichern, hat in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bislang keinen substanziellen Niederschlag gefunden. Vielmehr findet ihr zufolge das Unionsrecht auf religiös geprägte Sachverhalte grundsätzlich reguläre Anwendung, ohne dass hierbei kirchliche oder religiöse Belange eine vorrangige Berücksichtigung erfahren würden. Im Hintergrund dieser Rechtsprechung steht das auf prinzipieller Ebene angesiedelte Problem, dass das Unionsrecht als ein vorwiegend wirtschaftlich ausgerichtetes Recht auf historisch-kulturell gewachsene Rechtsbestände der Mitgliedstaaten trifft. Damit stoßen hier zwei Rechtsmaterien aufeinander, die einer jeweils eigenen Sachlogik folgen: der Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes als Instrument der Integration hier, dem Schutz des individuellen und korporierten religiösen Bekenntnisses dort. Hierbei ist das Recht der Europäischen Union im Ansatz funktionell ausgerichtet, während das Staatskirchenrecht im Grundsatz institutionell geprägt ist, spricht es doch die Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht nur in ihrer grundrechtlichen Freiheitsberechtigung, sondern auch und gerade als Institutionen an. Dieser Umstand bildete den Anlass, die 55. "Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche" der Funktionalität des Europarechts und der Institutionalität des Staatskirchenrechts zu widmen. Der grundsatzbezogene erste Teil der Tagung handelte zum Auftakt von den Perspektiven des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die in ihrer Judikatur nicht nur divergierenden Europäisierungslogiken folgen, sondern in der Folge auch in unterschiedlichem Ausmaß bereit und in der Lage sind, auf nationale staatskirchenrechtliche Prägungen Rücksicht zu nehmen. Hieran schloss sich als zweiter Teil eine Exemplifizierung der Thematik auf den Feldern der Bekleidungsvorschriften und des kirchlichen Arbeitsrechts an. Der dritte Teil schließlich weitete den Blick in doppelter Hinsicht: in rechtsvergleichender Hinsicht durch die Erörterung der Frage, ob auch in anderen Staaten Europas ähnliche Konflikte zwischen Unionsrecht und nationalem Staatskirchenrecht bestehen wie in Deutschland, in interdisziplinärer Hinsicht durch die Eröffnung einer soziologischen Perspektive auf die Funktionslogik der europäischen Einigung auf der einen Seite und die mitgliedstaatliche Sicherung bewährter Institutionen auf der anderen Seite.