Gewissensfreiheit contra Gehorsamspflicht oder: der Irak-Krieg auf verwaltungsgerichtlichem Prüfstand
In: JuristenZeitung, Band 61, Heft 1, S. 25
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In: JuristenZeitung, Band 61, Heft 1, S. 25
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 58, Heft 8, S. 313-322
ISSN: 0029-859X
World Affairs Online
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 38, Heft 4, S. 466-475
ISSN: 0506-7286
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 58, Heft 8, S. 313-321
ISSN: 0029-859X
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 37, Heft 1, S. 88-104
ISSN: 0506-7286
World Affairs Online
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 42, Heft 4, S. 353-388
ISSN: 0003-892X
World Affairs Online
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 37, Heft 1, S. 88-104
ISSN: 0506-7286
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 37, Heft 3, S. 362-370
ISSN: 0506-7286
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 42, Heft 4, S. 353-388
ISSN: 0003-892X
In: Archiv des Völkerrechts, Band 42, Heft 4, S. 353
ISSN: 1868-7121
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 37, Heft 1, S. 88-104
ISSN: 0506-7286
Auf dem Hintergrund eines allgemeinen Interesses an der Wahrnehmung von Verfassungsinhalten durch die Bürger als Kriterium für Identifikations- und Integrationsprozesse stellt der Beitrag die im Februar 2003 vorgestellten Ergebnisse einer Bürgerumfrage des Instituto de Investigaciones Juridicas in Mexico City vor, im Rahmen derer 1.794 Bürger über 15 Jahre befragt wurden. Das Wissenschaftsteam stützte hierbei seinen Fragenkatalog auf die kulturwissenschaftlich fundierte Verfassungstheorie von Häberle. Vorgestellt wird hier eine Auswahl der wichtigsten Themen: (1) Kenntnis, (2) Bedürfnisadäquanz und (3) normative Kraft der Verfassung, (4) die Verfassungsinterpretation in der offenen Gesellschaft, (5) das Freiheitsverständnis und (6) das Recht der indigenen Bevölkerung. Die vorgestellte mexikanische Studie leistet einen Beitrag zu einer modernen Verfassungssoziologie und kann durch ihren komparativen Ansatz auch als Vorstufe zu einer vergleichenden Kultursoziologie von Verfassungen angesehen werden. (ICH)
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 37, Heft 3, S. 362-370
ISSN: 0506-7286
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 952
Der Verfassungsstaat des 21. Jahrhunderts gewinnt seine Identität aus einem Geflecht internationaler und supranationaler Bindungen, aus einer Vielzahl staatenübergreifender regionaler und kommunaler Beziehungen. Kooperation wird zum unverzichtbaren Bestandteil seines Selbstverständnisses und seiner Rechtspraxis. Dem trägt die von Art. 24 Abs. 1 a GG neu konstitutionalisierte "regionale Integrationsgewalt" Rechnung. Die Norm dogmatisch zu konturieren, sie rechtsvergleichend zu analysieren, dabei die Politik- und Wirtschaftswissenschaften stets mit einzubeziehen, ist Ziel der vorliegenden Studie. -- In ihrem ersten Teil entfaltet sie den Gedanken dezentraler, staatenübergreifender Kooperation als neue Grundlage eines europäischen Verfassungsprinzips. Der Trias von Globalisierung, Internationalisierung und Europäisierung werden die Föderalisierung, Regionalisierung und Kommunalisierung gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass politische Einheitsbildung nur "von unten" und aus dem gelebten Alltag gelingen kann. Der zweite Teil verortet Art. 24 Abs. 1 a GG in seinen historischen Kontexten und untersucht dabei die unterschiedlichsten Kooperationsformen: von der mittelalterlichen Hanse über moderne Städtepartnerschaften, die vielgestaltigen Euregiones bis hin zur interkommunalen Kooperationspraxis. Der dritte Teil bildet mit der theoretischen Einordnung und den Legitimationsgründen grenznachbarschaftlicher Zusammenarbeit den Schwerpunkt der Studie. Die Stichworte lauten: Grenze und Nachbarschaft, zwei kulturwissenschaftlich anzureichernde Rechtsbegriffe; eine Relativierung der Lehre von den Staatselementen; administrative Interaktion im politischen Mehrebenensystem. Art. 24 Abs. 1 a GG erweist sich vor allem als Brückennorm zwischen staatlicher und staatenübergreifender Verwaltungsrechtslehre. Dieser Prämisse müssen die dogmatischen Einordnungen des vierten Teils Rechnung tragen (vertragliche Gestaltungsformen, Durchgriffswirkung, Aufsichtsfragen, demokratische Rückbindung, ein Katalog denkbarer Regelungsmaterien und Grenzen der Kooperation). -- Zusammenfassend sei das Untersuchungsergebnis zur Doppelthese zugespitzt: Grenznachbarschaftliche Einrichtungen begründen ein neuartiges, kooperatives Rechtsregime. Gerade darin liegt ihr innovatives Potential, den europäischen Integrationsprozess sach- und bürgernah voranzubringen
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 56, Heft 12, S. 499-500
ISSN: 0029-859X
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 56, Heft 18, S. 760-761
ISSN: 0029-859X