Streit um Zuwanderung - "kulturelle Homogenität" und "kollektive Identität"?
In: Sozialwissenschaftliche Informationen: Sowi, Band 54, Heft 2, S. 86-90
ISSN: 0932-3244
110 Ergebnisse
Sortierung:
In: Sozialwissenschaftliche Informationen: Sowi, Band 54, Heft 2, S. 86-90
ISSN: 0932-3244
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 51, Heft 1-2, S. 27-30
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 1/2, S. 27-30
ISSN: 2194-3621
"Im modernen Verfassungsstaat wird die individuelle Freiheit der Kultur, des religiösen Glaubens und der religiösen Praxis sowie der Weltanschauung geschützt. Aus der individuellen Freiheit der Kultur im modernen Verfassungsstaat folgt, dass Kultur keine verbindlich vorgegebene kollektive Orientierungsgröße sein kann. In der Republik gibt es keine nationalen Religionen oder Leitkulturen, die für ihre Bürger verbindlich gemacht werden dürfen. Jeder Versuch, einem Deutschen, Franzosen oder Amerikaner eine bestimmte Religion, Konfession oder Leitkultur als nationale Pflicht oder Eigenschaft vorzuschreiben, ist ein Anschlag auf den Geist und die Bestimmungen ihrer Verfassungen. Die Kultur der Deutschen kann immer nur der gesamte und in sich überaus vielfältige Güterkorb der kulturellen Werte aller deutschen Staatsbürger sein. 'Die' oder 'eine' für alle verbindlich definierte Kultur darf es in einem republikanischen Verfassungsstaat nicht geben." (Autorenreferat)
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 45, Heft 11, S. 1335-1344
ISSN: 0006-4416
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 18, Heft 1, S. 3-14
ISSN: 0721-5746
In: Politikwissenschaftliche Spiegelungen, S. 132-142
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 46, Heft 52-53, S. 37-46
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Die Zukunft denken: neue Leitbilder für wirtschaftliches und gesellschaftliches Handeln, S. 112-156
Der Autor untersucht den Gegensatz zwischen einem republikanischen und einem nationalen Verständnis von Kultur. Er geht von der These aus, daß alle Kulturen sich in einer langen Geschichte kulturellen Austausches grenz- und völkerübergreifend gebildet haben und erläutert dies an Beispielen zur Freiheit der Kultur u.a. aus den USA und der Bundesrepublik. Er skizziert an Beispielen sein Verständnis "kollektiver Nationalkulturen" und beschreibt im Anschluß Aspekte politischer Vergemeinschaftung in diesen kollektiven Nationalkulturen, die in den Ideologien des Nationalismus die Substanz der Nation bilden ("ethnische Säuberung", Assimilierung, Multikulturalismus). Er geht ein auf Fragen politischer Vergemeinschaftung im republikanischen Verfassungsstaat und auf praktische Fragen des Multikulturalismus und des kulturellen Pluralismus in Deutschland (Zuwanderung etc.). Abschließend befaßt er sich mit der Relativierung universaler individueller Rechts zugunsten kollektiver Werte im Rahmen der "political correctness" und des Kommunitarismus Amerikas. (rk)
In: Die Zukunft denken: neue Leitbilder für wirtschaftliches und gesellschaftliches Handeln, S. 24-29
Der Autor skizziert einleitend eine historische und politische Perspektive für die "Agenda der Zukunft" in Deutschland. Seit der "staatlichen Vereinigung" beider deutscher Staaten rücken neue politische, soziale und wirtschaftliche Aufgaben in den Mittelpunkt. Neben den Aufgaben, die aus der Wiedervereinigung für die Deutschen erwachsen sowie dem Erhalt der Grundlagen des wirtschaftlichen Erfolges, aus dem ursprünglich die Legitimation der alten Bundesrepublik erwachsen sei, skizziert der Autor als neue Aufgaben vor allem die Neubegründung und "Entstaatlichung der bürokratischen Sozialpolitik" als Zukunftsaufgabe. Ohne neue und energische sozialpolitische Initiativen werden "wir schweren Verteilungskämpfen" entgegensehen, so der Autor. Dies gelte insbesondere für eine Gesellschaft, in der "sozialmoralische Milieus nach und nach wegbrechen". Die Frage sei, ob die momentane wirtschaftliche und soziale Ordnung die Entfaltungsräume für wirksames Engagement von Gemeinsinn biete, so eine abschließende Überlegung. (rk)
In: Migration - Ethnizität - Konflikt: Systemfragen und Fallstudien, S. 127-147
In dem Beitrag wird der Gegensatz zwischen einem nationalen und einem republikanischen Verständnis von Kultur im Hinblick auf das Konzept der multikulturellen Gesellschaft untersucht. Es wird gezeigt, daß Republiken de lege "multikulturell", weil gegenüber den kulturellen Verhältnissen der Gesellschaften indifferent sind. Dem republikanischen Konzept von Kultur wird das nationale Kulturverständnis gegenübergestellt, das die kollektive Nationalkultur als Ausdruck des Volkes zur Substanz von Nation und Staat erklärt. Vor dem Hintergrund dieser Gegenüberstellung wird der Multikulturalismus als "ethnischer Polytheismus" kritisiert, der in der Beerbung des romantischen Konzepts der Toleranz für Kollektivkulturen die Wiederinkraftsetzung eines nationalen anstelle eines staatsbürgerlichen Volksbegriffs betreibt. (ICA)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 52-53, S. 37-46
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 52-53/1996
ISSN: 0479-611X
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 39, Heft 9, S. 1068-1081
ISSN: 0006-4416
"Im deutschen Nationalismus bildeten Nation und Volk eine untrennbare Einheit. Das deutsche Volk, die Nation, war eine mystische Gemeinschaft seiner früheren, gegenwärtigen und zukünftigen Generationen, seiner Geschichte und Kultur." Trotz des Rassismus der Nationalsozialisten und obwohl inzwischen in Deutschland mehr als sieben Millionen Ausländer leben, davon viele in zweiter und dritter Generation, ist Deutschland nach amtlicher Version kein Einwanderungsland. "In einer Abstammungs- und Kulturgemeinschaft darf es keinen Platz für Menschen fremder Herkunft und Kultur geben." In der Vorstellung einer kollektiven Nationalkultur, die vor fremden kulturellen Einflüssen abgeschirmt werden muß, lebt die völkische Tradition der Romantik weiter, ohne daß diese den Mitmenschen bewußt ist. In ihr melden sich Traditionsbestände des völkischen Nationalismus zu Wort, die, wie die Auseinandersetzung über einen neuen Artikel 20b im Grundgesetz zeigt, nach dem der Staat "die Identität ethnischer, sprachlicher und kultureller Minderheiten zu achten" hat, politisch unbefragter akzeptiert werden als die Ideologie der Blutsgemeinschaft. Auf dem Hintergrund dieser Auseinandersetzung behandelt der Autor in seinem Essay die unterschiedlichen Vorstellungen von Kultur in der nationalen und republikanischen Überlieferung und untersucht ihre politischen Folgen. "Es wäre tragisch, wenn die alte Bundesrepublik, die wegen der Teilung keine 'deutsche' Republik werden konnte und hierdurch zum Verfassungsstaat wurde, gerade jetzt, da sich die Nationalstaaten Europas aufzulösen beginnen, von einer blassen Nachgeburt ihrer überholten nationalen Tradition eingeholt und zur bloßen Episode würde." (psz)
In: Das Manifest der 60: Deutschland und die Einwanderung, S. 133-147
Ausgehend von der Analyse des völkischen Staats- und Kulturverständnisses, das nach Auffassung des Autors Ursache des emotional geladenen Widerstands gegen die Umwandlung Deutschlands von einem Zuwanderungs- in ein Einwanderungsland ist, werden Gründe für die vorherrschende Einstellung gegen Multikulturalismus dargestellt. Daran anschließend werden Möglichkeiten zur politischen und sozialen Integration von Ausländern sowie der Legitimation der Politik durch Verwirklichung der Verfassungsnormen erörtert. (SH)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 42, Heft 9, S. 21-28
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online