Bibliographie
In: Ansätze und Perspektiven der Institutionentheorie, S. 103-190
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In: Ansätze und Perspektiven der Institutionentheorie, S. 103-190
In: Ansätze und Perspektiven der Institutionentheorie, S. 18-102
In: Schriftenreihe der Sektion Politische Theorie und Ideengeschichte der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft Band 28
Es spricht einiges dafür, daß sich die Zukunftsfähigkeit auch westlicher Gesellschaften an ihrer Fähigkeit zur demokratischen Selbsttransformation, z.B. durch eine Ausweitung der Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, erweisen wird.Vor diesem Hintergrund wird hier der Versuch unternommen, die Bedingungen und Chancen einer partizipatorischen Reform parlamentarischer Demokratien zu sondieren. Dabei führt der Verfasser zunächst im Durchgang durch die neuere staats- und demokratietheoretische Diskussion die Idee einer deliberativen Politik ein, die er dann in ein Modell reflexiver Demokratie übersetzt und so eine Perspektive auf die grundlegende Reform politischer Institutionen eröffnet. Der Schlußabschnitt konzentriert sich auf neue Formen der politischen Willensbildung in Verhandlungssystemen, politischen Netzwerken o.ä., um vor allem am Beispiel der Umwelt- und Technologiepolitik zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen sich diese Entwicklungen für Zwecke einer durchgreifenden Strukturreform aufgreifen und weiterführen lassen
In: Deliberative Demokratie in der Diskussion, S. 7-26
In: Deliberative Demokratie in der Diskussion: Herausforderungen, Bewährungsproben, Kritik, S. 7-26
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 37, Heft 1, S. 201-202
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 37, Heft 1, S. 183-184
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 35, Heft 1, S. 157
ISSN: 0032-3470
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 33, Heft 3, S. [375]-398
ISSN: 0032-3470
World Affairs Online
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 33, Heft 2, S. 235-242
ISSN: 0032-3470
World Affairs Online
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 1583
In: Constellations: an international journal of critical and democratic theory, Band 27, Heft 3, S. 335-347
ISSN: 1467-8675
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 2, Heft 1, S. 26-44
ISSN: 1864-6492
Menschenrechte, so die Autoren, bedürfen der Demokratie, denn diese erst ist herrschaftsermöglichend: Dies drückt sich nicht nur im Menschenrechtsschutz durch öffentliche Kontrolle aus, sondern auch in der inhaltlichen Ausbuchstabierung von Grundrechten und deren legitimer Implementierung. Zugleich bleibt aber die Demokratie auf Menschenrechte angewiesen, da diese sie "zähmen": Menschenrechte geben die normativen Rahmenbedingungen vor, mit denen die demokratischen Ergebnisse kompatibel sein müssen. Sie haben eine herrschaftsbeschränkende Wirkung auf Demokratie. Es wird argumentiert, dass die Inklusivität Menschrechtsnormen begründender Diskurse mit einem individualrechtlich fundierten Recht auf Rechtfertigung erläutert werden kann, das reflexive, nach allgemeinen Gründen zu rechtfertigende Verfahren identifiziert, die Normenbegründungen und Normensetzungen ermöglichen. In dieser Perspektive ist die Frage nach der Genese und Durchsetzung von Menschenrechten über den Begriff des Rechts bzw. über dessen Funktionslogik mit der Frage nach angemessenen Verfahren und Institutionen verknüpft. Entscheidend ist dabei, dass die dem Begriff des Rechts inhärente autonomietheoretische Grammatik das Rechtsverfahren auf einen prozeduralen Monismus festschreibt, dem ein universaler "Code" gleichen Respekts und gleicher Anerkennung eingeschrieben ist und damit eine emanzipative Forderung nach Inklusion, Reziprozität und Allgemeinheit zum Ausdruck bringt - insofern man sich auf die Sprache des Rechts einlässt. Die Sprache des Rechts berechtigt Akteure und verpflichtet sie zugleich zur Einhaltung normativer Grundprinzipien. Abschließend wird die These vertreten, dass transnationale Ver(menschen)rechtlichung im Lichte der Gleichursprünglichkeitsthese von Menschenrechten und Demokratie mit einer normativen Forderung nach einer globalen prozeduralen Verfassungsstruktur zu verbinden ist. Denn erst im Rahmen einer solchen notwendig monistischen Verfassungsstruktur wird einerseits die Möglichkeit eröffnet, organisationsrechtliche, d.h. machtkonstitutive und machtbegrenzende und mithin gewaltenteilende Regeln andererseits miteinander so zu verzahnen, dass demokratische und rechtsstaatliche Verfahrensstandards gewährleistet werden könnten: Eine legitime Allokation von Rechten und Pflichten lässt sich nur dann verbürgen, wenn die unterschiedlichen, faktisch wirksamen Verregelungskontexte (internationale Organisationen, Staaten, transnationale Regime und Assoziationen) durch ein globales, Rechtsgenerierungsprozesse strukturierendes Verfassungsrecht ergänzt werden. (ICG2)