Das Wort hat der Herr Bundeskanzler!
In: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schröder, S. 9-30
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In: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schröder, S. 9-30
In: Der Deutsche Bundestag im Wandel, S. 145-167
In: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schröder, S. 199-268
In: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schröder, S. 161-198
In: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schröder, S. 97-145
In: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schröder, S. 385-408
In: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schröder, S. 269-383
In: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schröder, S. 33-96
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 37-38/2001
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 37/38, S. 34-44
ISSN: 2194-3621
"Durch die Existenz einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit und eine Reihe von Zugangsmöglichkeiten zum verfassungsgerichtlichen Prozess hat die Opposition unter der Ordnung des Grundgesetzes die Chance, Regierungsaktionen und parlamentarische Mehrheitsentscheidungen zu stoppen und ihre eigenen rechtlichen Standpunkte durchzusetzen. In der Öffentlichkeit entsteht so nicht selten der Eindruck, das Bundesverfassungsgericht sei ein verlängerter Arm der Opposition. Eine statistische Bilanz aller seit der Gründung des Bundesverfassungsgerichts abgeschlossenen verfassungsgerichtlichen Initiativen der Opposition zeigt zunächst, dass die verschiedenen Oppositionsparteien das verfassungsgerichtliche Verfahren auf recht ähnliche Weise genutzt haben." (Autorenreferat)
In: Der Deutsche Bundestag im Wandel, S. 145-167
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 49, Heft 1-2, S. 22-31
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 38, Heft 3, S. 359-376
ISSN: 0038-884X
World Affairs Online
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 38, Heft 3, S. 359-376
ISSN: 0038-884X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 1/2, S. 22-31
ISSN: 0479-611X
"Die Europäische Union bewegt sich hin zu einem Mehr an innerer Verfaßtheit. Wenngleich bis zur vollständigen Realisierung dieses Ziels noch ein weiter Weg zurückzulegen sein wird, so ist doch schon mit der Formulierung des Begriffs "Union" die Richtung gewiesen: Die EU soll sich zu einer föderalen Ordnung entwickeln. offen ist jedoch, welche Föderalismusvarianten für die künftige politische Gestalt Europas in Frage kommen: der Staatenbund, der Bundesstaat oder gar ein anderes, theoretisch erst noch zu definierendes Mehrebenensystem. Der Beitrag analysiert zunächst einige klassische Modelle bündischer Staatsorganisationsformen. Unter diesem Gesichtspunkt wird dann die heutige föderale Gestalt der EU beleuchtet. Hieraus werden einige Schlußfolgerungen für die künftige Gestalt der Europäischen Union gezogen. Die Betrachtung führt zu der Folgerung, daß eine bundesstaatliche Struktur der EU derzeit keine politische Priorität darstellen kann. Das Mindestmaß an struktureller und institutioneller Gemeinsamkeit sowie an kultureller Homogenität, von dem Bundesstaaten leben, ist in Europa noch nicht auszumachen. Der demokratische Verfassungsstaat sollte deshalb vorerst das Fundament eines vereinten Europas bleiben. Die europäische Idee zielt nicht unbedingt auf den Verlust von Staaten, sondern darauf, alle europäischen Staaten zu Verfassungsstaaten zu machen und damit auf die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu verpflichten. Als praktikable Strategie ist somit das Verbleiben im Staatenbund mit einer Optimierung der föderativen Gesamtstruktur anzusehen. Das Staatenbundmodell läßt zugleich Spielraum für eine allmähliche Weiterentwicklung des europäischen Verbundsystems." (Autorenreferat)