Der Verfassungskonvent: Aufgaben und Arbeitsweise
In: Europa - Integration durch Verfassung: Bd. 2, Mit dem Text des Verfassungsentwurfs und den Syntheseprotokollen des Konvents vom November 2002 - Juli 2003, S. 10-17
Die Mitglieder des Verfassungskonvents 2002/03 kamen in erster Linie aus dem Generalsekretariat des Rates, ihm gehörten auch Experten der Europäischen Kommission und des Sekretariats des Europäischen Parlaments sowie von außerhalb der Unionsorgane abgestellte Mitglieder an. Die Beratungen des Konvents waren in drei Phasen gegliedert: eine Anhörungsphase, in der die Erwartungen und Bedürfnisse der Mitgliedstaaten, ihrer Regierungen und ihrer Parlamente sowie die der europäischen Gesellschaft ermittelt wurden; eine Reflexionsphase, in der die unterschiedlichen Stellungnahmen verglichen und in ihrer tragweite und ihren Auswirkungen beurteilt wurden; eine Vorschlagsphase, in der eine Synthese erstellt und Vorschläge ausgearbeitet wurden. Zur Förderung der Überlegungen hat der Konvent im Juni 2002 beschlossen, folgende Arbeitsgruppen zu bilden: I Subsidiarität; II Charta; III Rechtspersönlichkeit; IV Einzelstaatliche Parlamente; V Ergänzende Zuständigkeiten; VI Ordnungspolitik; VII Außenpolitisches Handeln; VIII Verteidigung; IX Vereinfachung; X Freiheit, Sicherheit, Recht; XI Soziales Europa. Insgesamt zu beachten waren die unterschiedlichen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten, ihre Institutionen, ihre Mentalitäten - und auch die Einsicht, dass man nicht alles durch Verfasstheit regeln kann. (ICA2)