Warum gibt es Menschenrechte? Es gibt sie, weil es Menschen gibt. Jede/r von uns ist mit diesen Rechten geboren und niemand darf uns davon a b- halten, sie in Anspruch zu nehmen.
Diese Arbeit geht der Frage nach, ob es in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hemmnisse im Umgang mit lesbischen, schwulen oder bisexuellen Jugendlichen gibt und zu welchen Problemen in der pädagogischen Arbeit eine nicht heterosexuelle Orientierung führen kann. Hierfür wurde ein quantitatives Forschungsdesign gewählt, welches mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens versucht, die benannte Frage zu beantworten. Grundlegend wird in den Ergebnissen beschrieben, dass es sowohl Hemmnisse als auch Probleme im Umgang mit der Zielgruppe gibt, welche je nach Ausgangssituation und strukturellen Gegebenheiten stark voneinander unterschieden werden müssen. Hieraus lässt sich schließen, dass die Soziale Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext sozialer Gerechtigkeit noch Defizite aufarbeiten muss um Kindern und Jugendlicher aller Orientierungen und Biografien einen sicheren Ort zu bieten.
Das Bundesministerium der Justiz sieht in einem Regierungsentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 21. Dezember 2022 eine gesetzliche Änderung der Strafzumessungsnorm des § 46 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) vor. "Geschlechtsspezifische Beweggründe" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe sollen nunmehr explizit in die Strafzumessungsnorm aufgenommen werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die bereits im Hellfeld erhebliche praktische Relevanz von digitaler und analoger geschlechtsspezifischer Gewalt und Hassdelikten, die sich gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung richten. Die geplante Gesetzesänderung wird begrüßt. Sie darf aber nicht als alleiniger Akt in der strafrechtlichen Aufarbeitung gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Hasskriminalität dienen. Für eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendungspraxis sind ein breiteres Fortbildungsangebot und die verpflichtende Teilnahme zu diesen unerlässlich. Dass das Strafrecht insgesamt für die Bekämpfung und Verhinderung eines gesellschaftlichen strukturellen Problems nicht allein dienen kann, sondern der Fokus auf präventiven Maßnahmen liegen muss, wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Umfeld: Diversity & Inclusion Management DiM motiviert Unternehmen und Verwaltungen, verantwortungsvoll mit der Vielfalt an Menschen und Eigenschaften umzugehen und ermöglicht, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Ziel der Studie ist es, den Entwicklungsstand der verschiedenen Dimensionen von DiM in der deutschsprachigen Schweizer Arbeitswelt zu erfassen. Weiter soll der Stellenwert ermittelt werden, den die Dimension sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität in der Personalpolitik einnimmt. Methode: Berücksichtigt wurden die 500 umsatzstärksten Schweizer Unternehmen, alle Kantonsverwaltungen, die Bundesverwaltung, Fachhochschulen und Universitäten sowie Universitäts- und Kantonsspitäler. Berücksichtigt wurden nur Organisationen mit Sitz in der Deutschschweiz mit mindestens 200 Mitarbeitenden. Insgesamt wurden 462 Organisationen identifiziert und angefragt. Detailliert in Telefoninterviews befragt wurden 67 Organisationen. Resultate: In knapp zwei Dritteln der befragten Organisationen ist das DiM entweder in ein abgestimmtes Gesamtkonzept integriert oder sie verfügen über eine Strategie für den Umgang mit der Vielfalt der Mitarbeitenden. Allerdings bezieht sich dieses teilweise nur auf eine Dimension. Die Dimension sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität wird von 23 Organisationen berücksichtigt. Als Hauptgrund für einen Verzicht auf ein DiM wird angeführt, dass die Organisationen den Nutzen eines DiM geringer einschätzen als die Kosten der dafür benötigten Ressourcen. Die Studie ermöglicht einen Überblick über den aktuellen Stand des DiM in der Deutschschweiz und zeigt Unternehmen und Verwaltungen Handlungsfelder zur Entwicklung oder Ausbau eines ganzheitlichen DiM unter besonderer Berücksichtigung der Kerndimension sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität auf.
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der sexuellen Orientierung und der daraus resultierenden Diskriminierung, unter der LGBTI Personen zu leiden haben, wobei versucht wird, einerseits darzustellen, inwieweit ein völkerrechtlicher und europarechtlicher Schutz gegeben ist, andererseits werden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung in einem Ländervergleich zwischen Bosnien und Herzegowina und Österreich erörtert. Des Weiteren wird durch wichtige Entscheidungen der obersten Organe auf allen normativen Ebenen aufgezeigt, dass sich die Rechtsprechung und dadurch auch die Toleranz gegenüber LGBTI Personen im Laufe der Zeit gewandelt hat und es dadurch zu einer Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung gekommen ist. Besonders durch den Ländervergleich zwischen Bosnien und Herzegowina und Österreich soll deutlich werden, wie unterschiedlich die Situation für LGBTI Personen in einem EU Mitgliedstaat im Vergleich zu einem Nicht-EU Mitgliedstaat ist. Schlussendlich wird auch thematisiert in welchen Bereichen noch immer Handlungsbedarf gegeben ist, damit die Beseitigung der dort bestehenden Diskriminierungen erreicht wird. ; This diploma thesis deals with sexual orientation and the resulting discrimination LGBTI People suffer from. On the one hand it attempts to illustrate to which extent international law and European law provide a protection and on the other hand discrimination based on sexual orientation will be presented on the basis of a comparison between Bosnia-Herzegovina and Austria. Furthermore important decisions by the most important institutions on all normative levels will show that the jurisdiction and thereby the tolerance for LGBTI people has changed in the course of time. This has led to an expansion of the protection from discrimination based on sexual orientation. Especially the comparison between Bosnia-Herzegovina and Austria should point out how diverse the situation for LGBTI people is in an EU Member State compared to a non EU Member State. Finally the main areas in need of change to eliminate the existing discriminations will be outlined. ; vorgelegt von Marina Tabakovic ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2016 ; (VLID)1255864