Mindestsicherungssysteme dienen in den meisten entwickelten Wohlfahrtsstaaten als Sicherheitsnetz letzter Instanz. Dementsprechend spielen sie gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten eine besondere Rolle. Inwieweit Mindestsicherungssysteme in Zeiten der Krise beansprucht werden, hängt auch von der Ausprägung vorgelagerter Sozialschutzsysteme ab. Diese Studie untersucht die Bedeutung von Systemen der Mindestsicherung sowie vorgelagerter Systeme wie Arbeitslosenversicherung, Kurzarbeit und arbeitsrechtlichem Bestandsschutz für die Krisenfestigkeit in Europa. Im Kontext der Finanzkrise von 2008/2009 und der Corona-Krise wird die Fähigkeit sozialpolitischer Maßnahmen untersucht, Armut und Einkommensverluste einzudämmen und gesellschaftliche Ausgrenzung zu vermeiden. Die Studie setzt dabei auf quantitative und qualitative Methoden, etwa multivariate Analysen, Mikrosimulationsmethoden sowie eingehende Fallstudien der Länder Dänemark, Frankreich, Irland, Polen und Spanien, die für unterschiedliche Typen von Wohlfahrtsstaaten stehen.
Dem Gutachten über die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der Existenzgründungspolitik sowie der mit öffentlichen Mitteln geförderten Unternehmensgründungen basierte neben ausgiebiger Literaturanalyse und zahlreichen Expertengesprächen vor allem auf Modellrechnungen und einer Befragung von Existenzgründeren. Die Ergebnisse lagen in den Bereichen alternativer Finanzierungsstrukturen von Unternehmensgründungen und deren Auswirkungen auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Insgesamt wurde festgestellt, daß die Eigenkapitalhilfen das Gründungsgeschehen positiv beeinflußt haben. Dabei fällt der Mitnahmeeffekt vergleichsweise niedrig aus. Ohne Berücksichtigung der staatlichen Regiekosten verhält sich die Eigenkapitalhilfe während ihrer Laufzeit für die öffentlichen Haushalte tendenziell positiv. Aufgrund ihres niedrigen Volumens kann die Eigenkapitlahilfe keine nennenswerte Beeinträchtigung der Geldpolitik der Bundesbank unterstellt werden. Die Eingenkapitalhilfe ist vor allem dann von entscheideneder Bedeutung, wenn ohne eine Förderung ein suboptimales Startniveau der Gründung realisiert würde. Es sind keine signifikanten Erfolgsunterschiede zwischen Geförderten und nicht Geförderten zu erkennen.
Das Projekt Nachhaltige Kommunalentwicklung im Strukturwandel (NaKESt) wurde von Oktober 2019 bis April 2022 vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie zusammen mit dem TRAWOS Institut für Transformation, Wohnen und soziale Raumentwicklung und dem ifo Institut für Wirtschaftsforschung durchgeführt. Das Forschungsvorhaben begleitete den ersten Aufruf der Förderrichtlinie "Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen" (KoMoNa). Mit ihr fördert das Bundesumweltministerium auf kommunaler Ebene vornehmlich eine ökologisch nachhaltige Entwicklung in Strukturwandelregionen. Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, kommunale Verwaltungen und weitere Akteure und Akteurinnen in Strukturwandelregionen dabei zu unterstützen, ökologische Nachhaltigkeitsziele und den Einstieg in einen langfristig umweltverträglichen Entwicklungspfad zu verwirklichen. Das Forschungsvorhaben befasste sich mit Entwicklungsperspektiven der vom Braunkohleausstieg betroffenen Kommunen und Regionen. Das Forschungsvorhaben setzt an der Prämisse an, dass sich Strukturpolitik verändern muss, um einerseits dem komplexen Geflecht aus Zielen der ökonomischen und sozialen Stabilisierung und gleichzeitig ökologischen Erfordernissen aus Natur- und Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourcenverknappung gerecht zu werden. In einem ersten Analyseschritt wurden historische Strukturwandelprozesse in Deutschland aufbereitet. Im Erkenntnisinteresse stand dabei, welche förderpolitischen Schwerpunkte gesetzt wurden, welche Akteure und Akteurinnen in den jeweiligen Prozessen eine wichtige Rolle spielten und welche Erfolgsfaktoren und potenzielle Hemmnisse für die Gestaltung aktueller Strukturpolitik und ihrer Umsetzung von Bedeutung sein könnten. Darauf aufbauend befasste sich das Projektteam mit einer Bestandsaufnahme der Nachhaltigkeitsagenda von der internationalen bis zur kommunalen Ebene. In der Verbindung der ersten beiden Analyseschritte wurde der Frage nachgegangen, wie eine stärkere Verbindung der Nachhaltigkeitsagenda mit strukturpolitischen Zielsetzungen erfolgen kann. Untersucht wurden zudem drei strukturpolitische Fallbeispiele aus der jüngeren Vergangenheit hinsichtlich der Frage, wie dort die Verknüpfung dieser beiden Politikbereiche bereits gelungen ist. Eine ausführliche Analyse von Akteuren und Akteurinnen für die deutschen Braunkohlereviere stellt die Verbindung zur aktuellen praktischen Umsetzung einer nachhaltigen Strukturpolitik im Rahmen des Kohleausstiegs dar. Begleitet durch einen Expert*innen-Kreis und auf Basis von Interviews und Workshops wurde vertiefend analysiert, welche Akteure und Akteurinnen für einen nachhaltigen Strukturwandel in den Braunkohlerevieren berücksichtigt werden müssen und wie ihnen Hilfestellung bei der Zielpriorisierung sowie der Implementierung konkreter Maßnahmen geboten werden kann. Abschließend wurde herausgearbeitet, welche Ansatzpunkte für eine stärkere Verankerung der Nachhaltigkeitszieldimensionen in strukturpolitischen Förderprogrammen auf Bundesebene bestehen. Diese Empfehlungen sind im Rahmen eines UBA-Leitfadens veröffentlicht: (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/den-strukturwandel-oekologisch-gestalten)
Seit der Finanzkrise hat Kroatien negative Wachstumsraten. Der Brain Drain hochqualifizierter Arbeitskräfte nimmt stetig zu. Die Wirtschaft hat schon seit längerer Zeit starke Einbußen ihrer Wettbewerbsfähigkeit erfahren. Kroatien rangiert diesbezüglich am Ende der Skala der EU-Mitglieder. Das Land befindet sich in einem Reformstau, der überwunden werden muss, damit Kroatien wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs gelangt. Dieser Sammelband beschreibt eine wirtschaftspolitische Reformagenda für Kroatien. Schwerpunkt der Analysen bilden die Reformfelder Auslandsdirektinvestitionen und Exporte, Wechselkurse, Arbeitsmärkte, private Verschuldung, öffentliche Haushalte, Regulierungen für Unternehmen, Sozialsysteme und Alterssicherung, Humankapital, Technologie und Innovation sowie Infrastruktur mit dem Schwerpunkt Energie. Die zu den einzelnen Bereichen verfassten Analysen wurden in mehreren Workshops unter Beteiligung kroatischer Wissenschaftler und Stakeholder diskutiert und abschließend zu einem integrierten schlüssigen Reformkonzept zusammengefasst.
"Der Beitrag von Untersuchungsfeld 4 - Makroanalyse und regionale Vergleiche - zu den Arbeiten des Forschungsverbundes zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II besteht in einer Analyse der Wirkungen unterschiedlicher Formen der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungszusammenhänge, darunter insbesondere interregionale Verflechtungen sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte. Im Vordergrund steht dabei ein Performancevergleich von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern (zkT), zugespitzt in der Frage: 'Was wäre geschehen, wenn deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' Zur Beantwortung dieser Frage sind, über rein deskriptive Vergleiche hinaus, Untersuchungen zu den Einflussfaktoren für die Wahl der Form der Aufgabenwahrnehmung und zu den Effekten erforderlich, die sich auf der Ebene der verschiedenen Grundsicherungsstellen bezüglich der Zielsetzungen des SGB II ergeben und der jeweiligen Form der Aufgabenwahrnehmung kausal zugerechnet werden können." (Textauszug)
"Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel nach Paragraph 6c SGB II umfasst die Aufgabenstellung des Forschungsfeldes 4 - Makroanalyse und regionale Vergleiche - eine Analyse der regionalen Wirkungen von ARGEn und zkT (zugelassene kommunale Träger), die Analyse der gesamtwirtschaftlichen Wirkungen und ein Performancevergleich der Regionen. Insbesondere im Rahmen der Makroanalyse gilt es die Frage zu beantworten, 'Was wäre geschehen, wenn zum 1. 1. 2005 deutschlandweit entweder das ARGE-Modell oder die kommunale Trägerschaft eingeführt worden wäre?' und zwar unter besonderer Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und Verflechtungen, sowie Substitutions-, Verdrängungs- und Mitnahmeeffekten. Bei einem Vergleich der ARGEn mit den zkT muss berücksichtigt werden, ob sich Kreise mit spezifischen Merkmalen für die eine oder die andere Form der Aufgabenwahrnehmung entschieden haben. Auf Grundlage der Vorarbeiten des Paragraph 6c-Forschungsverbundes dürften folgende Faktoren die Optionsneigung beeinflusst haben: Lokale Arbeitsmarktlage, Größe der Kommune, Finanzkraft, Sozio-geographische Merkmale, Politische Merkmale und Vorerfahrungen. Die regionalen Vergleiche dienen der Darstellung und der deskriptiven Beschreibung der Entwicklung zentraler Indikatoren für die Zielgrößen 'Integration in Erwerbstätigkeit', 'Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit' und 'soziale Stabilisierung' im Vergleich der drei Formen der Aufgabenwahrnehmung sowie der unterschiedlichen Organisationstypen." (Autorenreferat)
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Erwerbstätigenfreibeträge im Bürgergeld und weiteren Sozialleistungen zu reformieren, um höhere Erwerbsanreize für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen. Zur Entwicklung von Reformvorschlägen hat das BMAS ein Forschungsvorhaben vergeben. Der Ende November 2023 vorgelegte Endbericht analysiert im ersten Teil die Erwerbsanreize im bestehenden bzw. künftigen Sozialsystem inkl. geplanter Kindergrundsicherung. Der zweite Teil stellt konkrete Reformvorschläge vor und beschreibt ihre Auswirkungen. Zur Entwicklung und Bewertung der Reformvorschläge greifen die Forscher*innen auf zwei repräsentative Bevölkerungsbefragungen, optimalsteuertheoretische Analysen, die Mikrosimulationsmodelle von ifo und ZEW sowie die Einschätzungen einer Expert*innengruppe zurück.