Namensähnlichkeit als Ausschließungsgrund?: der Fall der Frankfurter Anwältin Elfriede Cohnen und die Säuberung der Anwaltschaft in Preußen 1933
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 59, Heft 1, S. 19-51
"Thema dieses Aufsatzes ist der Versuch der Nationalsozialisten, Rechtsanwälte 'nicht arischer Abstammung' oder 'Personen, die sich in kommunistischem Sinne betätigt haben', von der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auszuschließen. Ansatz war das Anwaltsgesetz vom 7. April 1933. Das Berufsverbot betraf auch alle Anwälte, die Kommunisten verteidigt hatten, ohne vielfach selbst der KPD anzugehören. Ein drastisches Beispiel für die 'Ausschaltung' dieser Minderheit unter den Rechtsanwälten der Weimarer Republik ist der 'Fall Dr. Cohnen'. Elfriede Cohnen, 1929 in Frankfurt am Main als erster weiblicher Rechtsanwalt zugelassen, hatte als Strafverteidigerin Mandate der Roten Hilfe wahrgenommen. Die Anwältin war 'arisch' und Mitglied der Zentrumspartei, in nationalsozialistischen Kreisen aber als 'Jüdin' verhasst. Elfriede Cohnen, infolge eines Unfalls als Helferin des Roten Kreuzes seit 1914 schwerbehindert, studierte nach vergeblichen Versuchen, wieder als Anwältin zugelassen zu werden, Medizin. Ihre Geschichte ist ein höchst instruktives Beispiel über die Wirklichkeit der nationalsozialistischen Rechtspolitik." (Autorenreferat)