Anti-Terrorismusgesetze und Freiheitsrechte nach dem 11. September: Großbritannien, Frankreich und Deutschland im Vergleich
In: Transatlantische Beziehungen: Sicherheit - Wirtschaft - Öffentlichkeit, S. 287-304
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden weltweit in demokratischen Staaten Anti-Terrorismusgesetze mit dem Ziel erlassen, sich gegen ähnliche Ereignisse auf eigenem Territorium zu schützen. Beschränkungen der individuellen Versammlungs-, Religions-, und Redefreiheit sowie des Schutzes der Privatsphäre ließen in der Öffentlichkeit schon bald den Verdacht aufkommen, dass Regierungen die angsterfüllte Stimmung unter den Bürgern ausnutzten, um übermäßig autoritäre Gesetze einzuführen. Während Regierungen die Maßnahmen als notwendiges Mittel rechtfertigten, um staatliche Fähigkeiten im Bereich Anti-Terrorismus und Sicherheit auszubauen, sahen Menschenrechtsorganisationen in den Gesetzen eine gefährliche Einschränkung des Schutzes der Menschenrechte. Untersuchungen zu diesen zwei entgegengesetzten Gesichtspunkten wurden bislang nur sehr begrenzt vorgenommen, so dass sich weiterhin die Frage stellt, welches Gleichgewicht zwischen Sicherheit und demokratischer Freiheit mit diesen Gesetzen tatsächlich erreicht worden ist. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, durch eine vergleichende Analyse der Gesetzgebung in Frankreich, Großbritannien und Deutschland diese Frage näher zu untersuchen. Die Anti-Terrorismusgesetze der drei Länder werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf acht Kategorien von Freiheitsrechten miteinander verglichen und es werden einige Hypothesen entwickelt, um die bestehenden Unterschiede zwischen den Ländern zu erklären. (ICI2)