Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen: Band 20
In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 20
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Darlehn zum Spiel. Ausschluß der Rückforderung nach § 817 B.G.B.? Bezügliches Verhalten beim Spiel -- 2. Zur Frage der Erhebung des Bollmachtsstempels im Falle einer von mehreren Vollmachtgebern in einer Urkunde einer und derselben Person erteilten Vollmacht (Tarisst. 73 Abs. 6 des Stempelsteuergesepes vom 31. Juli 1895 -- 3. Kann wegen der in Folge der Festsetzung einer von der Straßenflucht verschiedenen Baufluchtlinie eintretenden Verringerung der Bebaubarkeit eines Grundstücks Entschädigung verlangt werden? -- 4. Umfang der Entschädigung im Falle des § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 (§ 8 Abs. 2 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874) -- 5. Reichserbschaftssteuer. Zum Begriffe der Schenkung unter Lebenden und der "sittlichen Pflicht" im Sinne des Gesetzes vom 3. Juni 1906 (§§ 55 Abs. 1, 56 Abs. 2) -- 6. Unterliegt die entgeltliche Überlastung des Betriebs des Inseratenteils einer Zeitung als Pachtvertrag dem Stempel nach Tarisst. 48b zum Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 -- 7. Einfluß kollegialer Geschäftsgebräuche der Rechtsanwälte auf den Inhalt ihrer Berufspflichten? -- 8. Unterliegen Ansprüche eines Kaufmanns aus einem sog. Bauentrepriseverlrage der kurzen Verjährung des § 196 Nr. 1 B.G.B.? -- 9. Ist ein Gesellschafter berechtigt, eine zum Gesellschastsvermögen gehörige Forderung in der Weise geltend zu machen, daß er die Leistung an alle Gesellschafter fordert -- 10. Verjährung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung -- 11. Berstümmelungszulage pensionierter Offiziere (Reichsgesetz vom 31. Mai 1906 §§ 41 Nr. 2, 43 Abs. 1,11 -- 12. Feuerversicherung. Verlust des Anspruchs. Entschuldigung -- 13. Genügt für Verträge über die freiwillige Abtretung von Grundeigentum zu einem mit dem Enteignungsrecht ausgestatreten Unternehmen die schriftliche Form, wenn die Abtretung schon vor Verleihung des Enteignungsrechts stattgefunden hat -- 14. Haftung des Ehemanns für Schädigung durch die geisteskranke Frau? (§§ 823 Abs. 1, 832 Abs. 1 B.G.B) -- 15. Wie sind sog. Genußscheine der Aktiengesellschaften zu versteuern? -- 16. Ergreift die Nichtigkeit eines vom Verkäufer mit Erfolg wegen Betrugs angefochtenen Kreditkaufs auch das dingliche Ersüllungsgeschäst? Anfechtung eines bloßen Putativgeschäfts? -- 17. Wirksamkeit des Verzichts auf das Rechtsmittel im Ehescheidungsprozesse? -- 18. Ist der Mann zur Herausgabe des eingebrachten Gutes in dem im 1422 B.G.B. bezeichneten Umfange auch dann verpflichtet, wenn die Klage der Frau aus Aushebung der Verwaltung und Nutznießung zwar begründet ist, der Güterstand aber schon während des Rechtsstreits aus . anderen Gründen aufgehört hat? -- 19. Gehört der Geschäftsanteil an einer Gesellschaft m. b. H. auch dann zur Konkursmasse des Inhabers desselben, wenn seine Veräußerung statutengemäß nur mit Genehmigung der Gesellschaft zulässig, die Genehmigung aber nicht erteilt ist -- 20. Verjährung von Zinsen aus einem älteren, im Gebiete des preußischen A.L.R. erlassenen Urteile -- 21. Finden, wenn in dem zur Abnahme des Editionseides anberaumten Termine der Schwurpflichtige ausbleibt, die Vorschriften der §§ 465 ff. Z.P.O. Anwendung -- 22. Tritt bei Verpachtung einer Gutsjagd — Eigenjagdbezirts — der spätere Käufer des Guts in den lausenden Pachtvertrag gemäß §§ 571, 581 B.G.B. ein -- 23. Kann § 831 B.G.B. zur Anwendung kommen, wenn wegen wissentlicher oder grobfahrlässiger Verletzung eines Gebrauchsmusters Schadensersatz verlangt wird -- 24. Strabenanliegerrecht. Ist das Recht der Anlieger an öffentlichen Sttaßen eine Grunddienstbarkeit? Kann der Berechtigte dessen Eintragung im Grundbuch verlangen und bedarf es nach neuem Recht dieser Eintragung zur Begründung des Rechts? -- 25. Was versteht § 459 Abs. 1 B.G.B. unter Fehlern, die den Wert oder die Tauglichkeit der Kaussache zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch ausheben oder mindern -- 26. Rechte des vom Zessionar verklagten Schuldners, wenn die Abtretung vom Zedenten angefochten ist -- 27. Bedarf es zur Eintragung der Verteilung einer Gesamthypothek auf die einzelnen belasteten Grundstücke und insbesondere zur Löschung der nicht zugeteilten Beträge der Zustimmung des Grundstückseigentümers? -- 28. Seeversicherung. Einwand des Versicherers, der Schade sei daraus entstanden, daß da- versicherte Schiff in einem nicht seetüchtigen Zustande in See gesandt sei -- 29. Höhere Gewalt im Falle der Entgleisung eines Eisenbahnzuges durch die verbrecherische Handlung eines Dritten -- 30. Unter welchen Voraussetzungen sind Bezüge aus Versicherungsverträgen auf die nach den §§ 843, 844 B.G.B. bzw. nach §§ 3, 3a des Haftpflichtgesetzes zu gewährende Entschädigung anzurechnen? -- 31. Inwieweit können den interdicta ne quid in flumine publico und quod in flumine publico gegenüber Einwendungen aus öffentlichrechtlichen Gesichtspunkten durchgreifen -- 32. Ausschließung der Gütergemeinschaft. Fragen des Übergang-rechts -- 33. Kann gegen die Anfechtungsklage (§ 3 Nr. 2 des Anf.-Gcs. vom 20. Mai 1898) eine Einrede daraus hergeleitet werden, daß im Range zwischen der angefochtenen Hypothek und der Hypothek des Anfechtenden noch eine nicht angefochtene Hypothek, und zwar ebenfalls für den Anfechtungsgegner, eingetragen ist? -- 34. Kann der Domiziliat, der unter Vorbehalt der Deckung den Wechsel an den Wechselinhaber gezahlt hatte, beim Ausbleiben der Deckung einseitig seine Leistung in eine Ehrenzahlung umwandeln? -- 35. Zum Begriffe des besonderen Vertreters im Sinne des §30 B.G.B -- 36. Bedeutung des Armenrechts und der Regelung des Verfahrens zur Entscheidung darüber. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unabwendbarer Zufall -- 37. Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei gegenseitigen Verträgen. Verhältnis des § 826 B.G.B. zu § 286 B G.B. Zur Auslegung des § 326 Abs. 2 B.G.B -- 38. Tragweite des Beschlusses der Generalversammlung der Aktiengesellschaft, daß dem Aufsichtsrate Entlastung erteilt werde -- 39. Welche Anwärter sind berechtigt, gegen den Besitzer eines Familienfideikommisses wegen unwirtschaftlicher Verringerung des Fideikommißvermögens klagend vorzugehen -- 40. Wird eine Ehe, die ein russischer Staatsangehöriger ohne kirchliche Trauung vor einem Standesbeamten in Deutschland eingeht, in Rußland als gültig anerkannt -- 41. Enthält der § 367 A.L.R. II 16 eine Fiktion oder eine bloße Rechtsvetmutung? -- 42. Besteht die Entschädigungspflicht nach g 148 Allg. Bergges. nur für die Schädigung des privaten Grundeigentums? -- 43. Inwieweit sind Eisenbahnen den Adjazenten für die Zuführung von Rauch und Ruß schadensersatzpflichtig? In welcher Frist verjähren die Schadensersatzansprüche? -- 44. Bedeutung eines Urteils, das die Klage auf Grund einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung abweist -- 45. Zur Frage der Schutzsähigkeit eines Modells als Gebrauchsmusters -- 46. Ist eine vom Schuldner dem Gläubiger gegenüber erklärte Aufrechnung mit einer abgetretenen Forderung ohne gleichzeitige Aushändigung der Abtretungsurkunde auch dann unwirksam, wenn der Gläubiger das Bestehen der Gegenforderung bestreitet -- 47. Können die Mitglieder eines Berkaufssyndikats, wenn eine bestimmte Gruppe von Geschäften gewinnbringender wird als andere Geschäfte, verlangen, hieran nach Maßgabe ihrer Koniingentziffer beteiligt zu werden -- 48. Rechtliche Natur des Anspruchs des Altenteilsberechtigten, im Falle des Art. 15 § 8 des Preuß. Ausführungsgesetzes zum B.G.B. anstatt der Naturalleistung Entschädigung in Geld zu verlangen. Einfluß der Veräußenlng des belasteten Grundstücks auf dieses Recht -- 49. Kann der Eigentümer einer auf der Eisenbahn beförderten Sache entgegen den Bestimmungen des von einem anderen, aber mit seinem Wissen und Willen abgeschlossenen Frachtvertrags Rechte aus dem § 25 des Preuß. Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 herleiten? -- 50. Ist der Rechtsweg zulässig für Klagen auf Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses einer Zwangsinnung betr. die Bekanntmachung der Preise der Arbeiten und Waren durch die Mitglieder der Innung? -- 51. Hat das Berufungsgericht in Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 2 Z.P.O.