Japan nimmt eine besondere Stellung in der Weltgeschichte ein, indem es als einzige nicht-westliche Macht unter den Großmächten die Geschicke der Weltpolitik im 19. und 20. Jahrhundert mitbestimmte. Als solche spielte es auch eine bedeutende Rolle in der Entwicklung der modernen Völkerrechtsordnung. Innerhalb weniger Dekaden stieg Japan von der Position einer peripheren Nation im Schatten Chinas zur Hegemonialmacht in Ostasien auf und wurde – zumindest formal – gleichberechtigt in die Gemeinschaft der Nationen aufgenommen. Dieser Aufstieg zeigte überdeutlich, dass der souveräne Gebrauch von Völkerrecht nun nicht mehr nur eine Domäne der westlichen Mächte war und dass das Völkerrecht damit endgültig die Grenzen eines ius publicum europaeum hin zu einem "Weltrecht" überschritten hatte. Untersuchungen der Rezeption des westlichen Völkerrechts konzentrieren sich im Wesentlichen auf dieses frühe Kapitel der Rezeptionsgeschichte, sind jedoch bei aller Anerkenntnis der Erfolge Japans erstaunlich verhalten in der Bewertung der Rezeption selbst. So wird diese von vielen als zu passiv, eurozentrisch, "positivistisch" (ein Merkmal mit eher negativer Konnotation in Japan) und epigonal kritisiert. Ein alternativer Interpretationsentwurf sieht Japans Völkerrechtsrezeption zwischen 1905 und 1945 als Vorläufer einer revisionistischen Bewegung, die die normative Vormachtstellung des Westens in Frage stellt und eigene Ordnungsvorstellungen verfolgt. Dieser Diskurs steht in Zusammenhang mit der jüngeren Debatte um sogenannte "Asiatische Werte" und der postkolonialen Kritik an Völkerrecht in jüngster Zeit. Beide Argumentationsstränge sind jedoch, wie ihre innere Widersprüchlichkeit zeigt, irreführend hinsichtlich der Rolle, die das Völkerrecht in den Außenbeziehungen Japans spielte. Dieser Aufsatz möchte daher ein umfassenderes und zutreffenderes Verständnis dieser Rolle ermöglichen, indem es die Geschichte der Rezeption und Anwendung von Völkerrecht in Japan seit Anbeginn im Jahre 1853 bis zum Ende Japans als Imperialmacht im Jahre 1945 nachzeichnet und noch einmal die Frage nach ihrem kritischen bzw. konstruktiven Potential für die allgemeine Völkerrechtsentwicklung stellt. Zusammenfassend zeigt sich, dass das Völkerrecht in Japan anfangs eine rein funktionale Rolle innehatte, insofern seine Observanz gegenüber den westlichen Mächten einen hohen Grad an "Zivilisiertheit" signalisieren sollte und gegenüber den ostasiatischen Nachbarn als argumentative Waffe einer aggressiven Imperialpolitik diente. Japan hatte mit dieser Strategie auch Erfolg und konnte die verhassten "ungleichen Verträge" bereits 25 Jahre nach Abschluss des letzten Vertrages revidieren und sich nach 1905 als Hegemonialmacht in Ostasien etablieren. In Anbetracht dieser Funktion ist es daher kaum verwunderlich, dass japanische Völkerrechtler und Politiker eine eher passive, eurozentrische und "positivistische" Haltung gegenüber dem Recht einnahmen. Eine offene Kritik an der Völkerrechtspraxis vor 1919 hätten Japans Ziele eher gefährdet und wäre, selbst wenn ein solcher Wille dazu bestanden hätte, angesichts der Machtverhältnisse auch weitgehend wirkungslos geblieben. Aus den gleichen Gründen betrachteten japanische Politiker jedoch die liberalen Entwicklungen des Völkerrechts in der Zwischenkriegszeit eher als Bedrohung der japanischen Sonderstellung in Ostasien und schlossen sich dieser nur mit äußersten inneren Vorbehalten an. Dies gilt für den Völkerbund ebenso wie für das Verbot des Angriffskrieges durch den Briand-Kellogg-Pakt, und nur äußeres Prestige und die Furcht vor Isolation bewegten Japan, diesen beizutreten. Zudem wäre es irreführend, den "Positivismus" japanischer Völkerrechtler als Ausdruck eines Mangels an Kritik schlechthin zu verstehen. Kritik und Reserviertheit gegenüber dem westlichen Völkerrecht existierten seit Beginn seiner Rezeption und nahmen mit jeder subjektiv empfundenen Zurücksetzung Japans in der Weltpolitik noch zu. Diese Entfremdung brachte eine Tradition der "kritischen" Völkerrechtswissenschaft in Japan hervor, die insbesondere die politische, wirtschaftliche, soziale und historische Bedingtheit des angeblich "universalen" Völkerrechts in Augenschein nahm. Seine Hochzeit hatte dieser Ansatz in den Kriegsjahren von 1931 bis 1945, als Japan aktiv den status quo der internationalen Ordnung herausforderte und eine eigene normative Ordnung in Ostasien zu begründen suchte. Allerdings waren japanische Völkerrechtler wider Erwarten, auch wenn sie die kontinentale Expansion argumentativ unterstützen, nicht deren glühendsten Befürworter, sondern argumentierten aus einer defensiven Stellung heraus. Angesichts der Herausforderung, ein "Ostasiatisches Völkerrecht" erfinden zu müssen, warnten sie eher vor einer radikalen und irrationalen Abkehr vom normativen status quo und traten für eine graduelle Entwicklung neuer völkerrechtlicher Konzepte auf Grundlage des kritischen Studiums klassischen Völkerrechts ein. Sie suchten damit ihr Gebiet und ihre Profession gegen die zunehmenden Angriffe und Spott in der japanischen Öffentlichkeit zu verteidigen, allerdings mit geringem Erfolg. Die häufigen Verletzungen humanitären Rechts in den Schauplätzen des Krieges zeugen von der zersetzenden Kraft des "totalen Krieges", der ihre Argumente zunichte machte und sie selbst überrollte hätte, wenn nicht die Kapitulation im Jahre 1945 dieser Entwicklung Einhalt geboten hätte. Aus diesem Grund jedoch dient die Völkerrechtsrezeption Japans auch nicht als historisches Beispiel für eine "Herausforderung der normativen Hegemonie des Westens", sondern eher als warnendes Beispiel für die Notwendigkeit eines rationalen und konstruktiven Diskurses um normative Konzepte internationaler Ordnung heute. ; Japan takes a special place in global history as the only non-western power among the great powers which shaped the course of world politics during the late nineteenth and early twentieth century. Within less than half a century, Japan rose from a peripheral power in the shadow of China to the hegemonic power in Northeast Asia and was accepted as equal power (at least on the formal level) into the hitherto all-European family of nations. As such, it also played a significant role in the development of the modern international legal order as it is today. Japan's accession to the hitherto all-European concert of powers in 1905 demonstrated that the competent use of international law was not the exclusive domain of western powers anymore and that international law had shed its last vestiges of being a merely "European public law" and become a truly universally applied law. And yet, studies of the reception of international law in Japan, which largely focus on the early period between 1853 and 1905, often conclude their analysis with a mixed appraisal of the process, as they characterize it as being overly passive, Euro-centric and "positivistic" (a word of negative connotation in the Japanese context) and therefore merely derivative. An alternative interpretation, however, places Japan at the vanguard of a revisionist movement that challenged the hegemony of western international legal discourse and sought to establish an autonomous order in East Asia in the second phase of its engagement with international law between 1905 and 1945. This discourse ties in with the so-called "Asian values" debate and postmodernist criticism of international law in recent times. However, both narratives, as the inherent contradiction indicates, are misleading in their representation and analysis of the role which international law played in modern Japanese internationalist relations. This article aims to present a more coherent and consistent picture of international law in Japan by pursuing the whole trajectory of its reception and application in Japan's foreign politics, from the opening up of the country in 1854 until the final demise of Japan's imperial project in 1945. It argues that western international law during the initial phase of its reception had a purely functional role, as a signal of "civilization" and co-operation towards the western power, and as an argumentative weapon of expansion towards its East Asian neighbours. As such, it served its overall purpose well, as Japan managed to renegotiate the odious "unequal treaties" twenty-five years after the last was concluded and by 1905 had established itself as the hegemonic power in Northeast Asia. Considering this functional role, it is therefore not surprising that Japanese experts and politicians took a passive, Euro-centric and "positivistic" attitude towards the law. It did not serve Japan's interests to criticize international legal practice until 1919, nor would it be realistic to expect that Japan had the power to change it, even if it wanted to. However, it is also for the same reasons that Japan was inwardly reluctant to go along with the "Wilsonian" changes of international law in the 1920s, as multilateral institutions and the outlawry of war served Japan's purposes less than the classical law. It is merely for reasons of prestige and fear of abandonment that Japan would go along with these developments until 1933. Moreover, it would be erroneous to confuse Japan's apparent "positivism" with a lack of criticism in general. Feelings of estrangement and inner reservations co-existed with the apparent compliance right from the start and were carefully nurtured by successively felt slights and discriminations on the political side, whatever their claims to reality. This estrangement engendered a tradition of critical studies of international law in Japan which specifically addressed the political, economic, social and historical contingency and particularity of "universal" international law. This approach had its heyday during the war years between 1931 and 1945, when Japan actively challenged the political status quo of the international order and tried to carve out its own autonomous sphere in East Asia. However, contrary to expectations, international lawyers, although advising the Japanese authorities and justifying Japan's aggressive policy with their arguments, were not its most ardent supporters, but argued from a defensive and losing position. Faced with the challenge of inventing an "East Asian International Law", they warned against an irrational iconoclasm that would uncritically destroy the normative status quo and argued for a gradual evolvement of normative concepts on the basis of the existing order. Thus they tried to defend the law and their profession against a rising tide of criticism and contempt of international law in the public, with diminishing success. The frequent violations of international law in the theatres of war gave testimony to the eroding forces of "total war" that undermined their position and would have swept them away if surrender had not intervened in 1945. However, it is also for this reason that Japan's reception of international law does not serve as an historical example of "challenging the normative hegemony of the West", as more recent commentators would have it with a view to other rising powers, but rather as a warning reminder of the necessity of rational and constructive negotiation of concepts of normative order today.
Als Christoph Schlingensief am 21. August 2010 mit 50 Jahren starb, ging – wie Elfriede Jelinek feststellte – das Leben eines "der größten Künstler, die je gelebt haben" zu Ende. Nicht nur sein Tod wurde von der Öffentlichkeit wahrgenommen und betrauert, auch an seinem Sterben ließ der Filmemacher, Theater- und Opernregisseur und nicht zuletzt bildende Künstler die Öffentlichkeit teilnehmen: Die Inszenierung Eine Kirche der Angst vor dem Fremden in mir (Oberhausen 2008) oder sein Buch So schön wie hier kanns im Himmel gar nicht sein! Tagebuch einer Krebserkrankung (Köln 2009), geben tiefen Einblick in die Welt und Denkweise des Christoph Schlingensief, getreu dem Motto: Wer seine Wunde zeigt, der wird geheilt werden. Mit dieser Haltung stellte er sich nicht nur in eine Linie mit dem von ihm hochgeschätzten Joseph Beuys, der eine wichtige Rolle in Schlingensiefs Werk spielt, sondern führte dessen Maxime, nicht zwischen dem Leben und der Kunst zu unterscheiden, konsequent weiter. Dass bereits ein Jahr nach Schlingensiefs Tod eine erste umfassende, kritische Würdigung des Künstlers und seines Wirkens vorliegt, geht auf den Umstand zurück, dass bereits zu seinen Lebzeiten ein Symposium zur Ästhetik und Arbeitsweise des Künstlers von dem Wiener Elfriede Jelinek-Forschungszentrum geplant war. Dieses Symposium, das unter dem Titel "Der Gesamtkünstler. Christoph Schlingensief" in Wien (6.–10. April 2011) stattfand, hatte durch die zeitliche Nähe zum Tod des Künstlers nun auch die Frage zu klären, inwieweit dessen Projekte, "die sich immer durch eine spezifische Prozesshaftigkeit ausgezeichnet hatten, mit seinem Tod 'zu Ende' geschrieben worden waren und ob seine Arbeiten auch über seinen Tod hinaus weiterwirken könnten" (S. 9), wie die Herausgeberinnen im Vorwort vermerken. Dies spiegelt sich in der Struktur des Buches wider. So sind der Tod des Künstlers und das Fortleben seiner Arbeit nicht nur Themen des ersten Teils, in dem die posthumeAusstellung der letzten Werke im Deutschen Pavillon bei der Biennale von Venedig kontrovers diskutiert wird, – diese Aspekte durchziehen leitmotivisch den ganzen Band. Neben renommierten Kunsttheoretikern (Diedrich Diederichsen, Georg Seeßlen) kommen vor allem langjährige Arbeitskolleg_innen Schlingensiefs (etwa die Dramaturgen Carl Hegemann und Philipp Lilienthal) oder Mitglieder der so genannten 'Schauspielerfamilie' (Irm Herrmann, Diedrich Kuhlbrodt) zu Wort. Thematisch gliedert sich das Buch in sieben Teile, wovon der erste wie bereits erwähnt das künstlerische Erbe Schlingensiefs und dessen etwaige Wirksamkeit diskutiert. Im zweiten Teil ("Ästhetik")gibt zunächst Teresa Kovacs einen Überblick über Schlingensiefs Werk, bevor Diedrich Diederichsen unter dem Gesichtspunkt der Musikalität und Georg Seeßlen unter dem Aspekt der Öffnung der Kunstdisziplinen Schlingensiefs Schaffen untersuchen. Dabei wird vor allem auch der Frage nachgegangen, inwiefern bei Schlingensief von einem Gesamtkunstwerk gesprochen werden kann. Wenn überhaupt, so Diederichsen in seinem Beitrag "Diskursverknappungsbekämpfung und negatives Gesamtkunstwerk: Christoph Schlingensief und seine Musik", lassen sich die Arbeiten als "negatives Gesamtkunstwerk" verstehen (S. 67). Hier herrsche nicht Harmonie; stattdessen kämen vor allem die Unversöhnlichkeiten der Künste untereinander und im Verhältnis zu ihrer Umwelt ans Licht. Die Künste würden solchermaßen gleichsam als Dissonanzen alle auf ein Mal sichtbar. Diese Kunst-Kakophonie begreift Seeßlen in seinem Text "Radikale Kunst" als eine 'Ästhetik der Öffnung' der Kunstdisziplinen. Insofern Schlingensiefs Filme weder konventionelle Narrationen anbieten noch klassische Dokumentationen darstellen, lassen sie sich vor allem als "Dokumente von Menschen ansehen, die Kunstbeziehungen untereinander und zur Welt verwirklichen" (S. 81). Diese Filme, so Seeßlen, seien weder Filme mit "Kunst drin" noch Filme, "die das Kino in den Rang einer Kunst erheben wollen, sondern Kunst als Film" (ebd.). Diese Vielstimmigkeit der Kunstsprachen weist Monika Meister mit ihrem Text "Zirkulationen des Schmerzes" auch für die Inszenierung Eine Kirche der Angst vor dem Fremden in mir nach. Sie erkennt in dieser Technik die besondere Qualität, "Lebendiges und Unbelebtes [in] Fluss zu bringen" (S. 110). Gleichzeitig schlägt sie vor, das bildopulente Chaos im künstlerischen Werk Schlingensiefs als politisches Markierungssystem zu begreifen. Es gehe Schlingensief darum, die Welt dort merkwürdig zu machen, wo diese noch nicht merkwürdig genug sei (vgl. S. 110). Die nächsten drei Teile des Buches diskutieren unter den Stichworten "Vernetzungen", "Der Animatograph" und "Theatralität" vor allem die Theaterarbeit des Künstlers. Dabei fällt auf, dass diesem einerseits eine große Kontinuität in Themen- und Formenwahl zugesprochen wird, andererseits aber eine gewisse Unschlüssigkeit darüber herrscht, welchem Kunstgenre Schlingensief zuzuordnen sei. Ist er nun Theater- oder Filmregisseur, "Gesamtkünstler" (Kovacs), "Opernkomponist" (Thomas Wördehoff), eher ein "bildender Künstler", wie Elfriede Jelinek behauptet (vgl. S. 353) oder einfach ein "Vermischungskünstler" (Bärbel Lücke)? Die unterschiedlichen Einschätzungen der Referent_innen widersprechen sich nicht, sondern verweisen wiederum auf die Vielseitigkeit Schlingensiefs und auf die mannigfachen Wahrnehmungsmöglichkeiten seiner Arbeit. Dass es bei ihm letztlich auch immer darum ging, Ambivalenzen zu erzeugen und sich klaren Zuordnungen wie auch eindeutigen Aussagen zu entziehen, machen dabei die Aufsätze von Franziska Schößler ("Intermedialität und das Fremde in mir"), Teresa Kovacs ("Schlingensief – Ein Gesamtkünstler?"), Mirjam Schaub ("Sich in den Weltzusammenhang hineindrehen") und Jörg van der Horst ("Auf dass die kreisenden Gedanken einen Grund finden") deutlich. Diese These erfährt auch zusätzliche Unterstützung durch die dokumentierten Gesprächsrunden mit den Schlingensief-Schauspieler_innen Dietrich Kuhlbrodt, Michael Gempart, Irm Hermann und Peter Kern sowie dem Dramaturgen Carl Hegemann. Dabei wird auch ein Licht auf den 'Bilderstörer' Schlingensief geworfen, der der Gefahr des Perfekten zu entkommen suchte, indem er angelegte Szenarien, Absprachen oder Texte immer wieder durch Striche, spontane Auftritte oder andere 'Störungen' sprengte. Den Fragen wie stark und in welcher Form Schlingensiefs Inszenierungen durch seine Auftritte und Interventionen geprägt waren, widmet der mit "(Selbst-)Inszenierungen" überschriebene Abschnitt verstärktes Interesse. Evelyn Annuß richtet ihren Blick auf Schlingensiefs "Autobiographische Inszenierungen": Bereits seine frühen Arbeiten, so die These Annuß', seien von autobiographischen Zügen geprägt; dabei gehe es im Kern allerdings nicht um autobiographische Festschreibungen der (Künstler-)Figurationen, sondern um das Überleben der Figur(en) in dynamischen Wandlungsprozessen. Schlingensiefs Werk sei charakterisiert durch das "Prinzip Fortfahren" (S. 291). Sowohl Selbstkommentare als auch die Übernahme von Zitaten – etwa die Worte Jesu beim Abendmahl – würden in der Inszenierung Eine Kirche der Angst umgedeutet und neu interpretiert. Allerdings gehe es auch hier weniger um letzte Erkenntnisse als um größtmögliche Offenheit. Diese wird auch dem Publikum als Haltung vorgeschlagen – wie Annuß wiederum anhand der Abendmahl-Szene verdeutlicht, in der Schlingensief den Kelch erhebt und sagt: "Nehmet und trinket euer eigenes Blut –vor und nach der Diagnose. Bleibt Autonom" (S. 299). Die Theaterwissenschaftlerin Sarah Ralfs schließt sich in ihrem Aufsatz "'Wir sind eins' –Total Total" dieser These an. Insofern müsse das Bestreben, Schlingensiefs Oeuvre in seiner Gesamtheit auszudeuten, zwangsläufig verfehlt werden. Durch das paradoxe Verfahren, im leibhaftigen Auftreten des Künstlers im Rahmen seiner Aktionen immer auch ein "Nicht-identisch-Sein-mit-sich" (S. 307) zu verhandeln, zeigten sich Schlingensiefs Arbeiten nicht nur auf der Höhe "gegenwärtiger Diskurse zur Existenzanalyse". In ihnen lösten sich gleichermaßen tradierte "Genre- und Gattungsgrenzen sowie die Grenzen zwischen 'Kunst' und 'Nicht-Kunst', zwischen 'Kunst' und 'Leben'" (ebd.) auf. Freilich sind diese Erkenntnisse nicht ganz neu; die genauen Analysen seines Darstellungs-Verhaltens machen den Aufsatz dennoch lesenswert. Die detaillierte Betrachtung der Auftritte und des Verhaltens Schlingensiefs –wenn man so will: sein 'Acting' – gehen über die allgemeinen Beobachtungen und Aussagen über diesen "Bilderstörer" hinaus und erinnern an Geertz'sche "dichte Beschreibungen". Sie bieten in diesem Sinne einen interessanten Zugang zum Werk, der allerdings noch weiter zu vertiefen wäre. Schlingensiefs Auseinandersetzung mit dem Tod widmet sich dessen langjähriger Freund und Dramaturg Carl Hegemann. Dabei setzt er nicht, wie man erwarten könnte, bei den sogenannten autobiographischen Inszenierungen an, sondern interpretiert den Tod als roten Faden im gesamten Werk des Künstlers. Der Tod sei als zerstörerisches Prinzip in Form von Verfall, Zerstörung oder auch als prinzipielle Gefahr gewissermaßen permanent anwesend. Die Gründung und Entwicklung der Partei "Chance 2000" wird so exemplarisch zu einer Geschichte des Verfalls; das 1984 bei den Hofer Filmtagen gezeigte Kinodebut Tunguska – Die Kisten sind da, wird in dieser Perspektive gar zu einer sich selbst erfüllenden Voraussage. Der Film, so Hegemann, habe bei seiner Vorführung in Hof just an der Stelle zu brennen begonnen, an der auch auf der Leinwand ein brennender Film gezeigt wurde. "Das kreatürliche Leiden, das Leben in Extremsituationen, Verletzlichkeit, Todesangst und Todessehnsucht, waren […] schon immer seine Themen" (S. 333), so Hegemann. Diese Aussicht sei aber für Schlingensief schlechterdings kein Grund zum Pessimismus gewesen. Besonders die letzte Inszenierung Herr Andersen stirbt in 60 Minuten sei exemplarisch für eine künstlerisch-offensive Auseinandersetzung mit dem Tod. Diese, so Hegemann resümierend, sei weniger ein "Lernversuch" den richtigen Umgang mit dem Tod zu finden, sondern Ausdruck puren Lebens und "Theaterglücks" (S. 340). Der vorletzte Abschnitt "Jelinek und Schlingensief" widmet sich der gut zehnjährigen Zusammenarbeit dieser beiden Ausnahmekünstler, die sich – so der allgemeine Tenor – über die Jahre immer mehr von einander entfernt hätten, ohne den Anderen zu verlieren. Das Verhältnis der beiden, so die Deutung des Dramaturgen Joachim Lux, sei allerdings von Anfang an ein gegenseitiges Missverständnis gewesen, wenn auch ein produktives (vgl. S. 400). So sei Jelinek bei der Uraufführung ihres Textes Bambiland offensichtlich irritiert gewesen, nichts von dem zu finden, was sie geschrieben habe, so Lux' Eindruck. Andererseits habe Schlingensief das "Jelinek-Verfahren [der zitativen Montage] angenommen und aufgegriffen, allerdings und naturgemäß auf Kosten der Autorin und Übermalungskünstlerin Jelinek, die nun ihrerseits übermalt wurde" (S. 396). Zumindest im Nachhinein scheint es Jelinek eingeleuchtet zu haben, dass sie gleichsam mit ihren eigenen Mitteln zum Verschwinden gebracht wurde. So bezeichnet sie Schlingensief in ihrem Text "Schlingensief", der nicht nur im Buch, sondern auch auf ihrer Homepage zu finden ist als ihren "Assistent[en] des Verschwindens" (S. 358), der ihr durch seine schamlose 'Ausnutzung' der Texte (im positiven Sinne) helfe, sie von sich selbst wegzubringen. Schlingensief und Jelinek erscheinen in dieser Perspektive als negativ-reziproke Mäeutiker, deren künstlerisches Aufeinandertreffen auf Kosten des Anderen zu neuen Arbeiten in ihren jeweiligen Betätigungsfeldern führt. Denn Schlingensief hat nicht nur die Texte Jelineks als wichtige Inspirationsquellen bezeichnet, auch sind aus der Begegnung der Autorin mit den Aktionen Schlingensiefs neue Texte entstanden, wie Bärbel Lücke in ihrem Text "Zwei 'Vermischungskünstler'" ausführt. So sei die Kasperle-Montage Ich liebe Österreich ein unmittelbares Ergebnis der Begegnung Jelineks mit den Container-Bewohnern von Bitte liebt Österreich – eine in Lückes Augen grausig-gespenstische Selbstvorführung des rassistischen Österreich (vgl. S. 381). Nicht nur in diesem Fall, so Lücke, erwiesen sich die 'Sprachen' der beiden Künstler als (aneinander) anschlussfähig. Schlussendlich wäre Schlingensief etwa in der Inszenierung Attabambi-Pornoland. Eine Reise durchs Schwein (Zürich 2004), in der nur wenige Textfragmente von Jelinek verblieben seien, ohne ihre Texte nicht zu einem solchen szenischen Ergebnis gekommen (vgl S. 387). Im letzten Abschnitt "Medien-Öffentlichkeit"wird schließlich Schlingensief als öffentliche Medienfigur besprochen. Thomas Antonic verhandelt unter den Aspekten 'Authentizität' und 'Meta-Täuschungen' Christoph Schlingensiefs Talkshowformate, mit denen er die "'Kampfzone' seiner Kunst in den Bereich des Fernsehens hinein ausgeweitet" habe (S. 431). Antonic beschreibt die einzelnen Sendungen nicht als Fernsehen, sondern als aktuelle Auseinandersetzungen mit dem Wesen und der Kultur des Fernsehens. Die programmatischen Mottos: "Jeder kann in Deutschland Talkmaster werden!" (Talk 2000) oder "Eine Sendung, die nie ausgestrahlt wird!" (Die Piloten), seien jeweils als spezifisches Forschungsprojekt zur Situation des Fernsehens und des Künstlers in der Bundesrepublik interpretierbar. So beschreibe Schlingensief die in den Jahren 2000 und 2001 auf MTV ausgestrahlte Sendung U3000 unter anderem als Untersuchung über den eigenen Zustand und den der Gesellschaft. Inwiefern Schlingensief als skandalumwitterte Medienfigur sich sowohl künstlerischer wie auch politischer Strategien bediente, ist das Thema von Susanne Hochreiters Text "Den Skandal erzeugen immer die anderen". Der Skandal im Modus der Kunst, den Hochreiter als öffentliches und absichtsvolles Handeln, "das eine Aufregung provozieren mag", definiert, ermögliche "(potentiell) Raum für eine kritische Öffentlichkeit"; Skandalierung hingegen verhindere diesen (S. 436). Die von ihr exemplarisch verhandelten Beispiele Bitte liebt Österreich! (Wiener Festwochen 2000) und Hamlet (Schauspielhaus Zürich 2001) seien als realisierte Gedankenspiele bestimmter politischer Statements und Forderungen zu verstehen. Der solchermaßen inszenierte Skandal provoziere, so der Schluss Hochreiters, kreatives Denken und sei dazu angetan, die herkömmliche 'Felsenlogik' (DeBono) aufzusprengen. Das Handeln Schlingensiefs erinnere an das alte römische Recht der 'provocatio ad populum', welches es dem Bürger erlaube, das Urteil der Volksversammlung anzurufen. Dieses grundsätzliche, "nicht notwendiger Weise institutionalisierte[] Recht auf Provokation […] auf ein Veto gegen institutionalisiertes Denken und regulierte Rede" reklamiere Schlingensief "für sich und für jene […], die in der normalisierenden Diskurslogik nicht gehört" würden" (S. 450). Der umfangreiche Sammelband versammelt nicht nur eine Vielzahl gut lesbarer und erhellender Analysen über den Werdegang und die Ästhetik Schlingensiefs; die Leserschaft findet zudem eine gute Werkübersicht des Künstlers, interessantes Bildmaterial und prägnante Selbst- und Fremdaussagen von und über Schlingensief. Das sich bei der Vielzahl der Beiträge auch einige Redundanzen eingeschlichen haben, mag einen Hinweis auf die konsequente Arbeitsweise Schlingensiefs geben. Gleichwohl hätten die Gespräche und Gesprächsrunden, die sich beim Symposion an die Vorträge angeschlossen haben und die offensichtliche vollständig in dem Buch abgedruckt sind, an der einen oder anderen Stelle etwas gekürzt werden können, da die Referent_innen dort ihre bereits im Vortrag geäußerten Ansichten vielfach wiederholten. Dennoch kann sich der Band den Verdienst anrechnen, die unglaubliche Vielseitigkeit und Energie Schlingensiefs anschaulich zu machen.
Gottbegrüßungsprozession (迎神赛会, oder Gottempfangsprozession) ist die eines der wichtigsten volksreligiösen Rituale, die zu den bedeutendsten Zeremonien des Religionslebens des chinesischen Volks zählen dürften. Der Ausgangspunkt meiner Forschung ist die 1995 veröffentlichte Studie Demon Hordes and Burning Boats: The Cult of Marshall Wen in Late Imperial Chekiang von Paul Katz, in der "Zivilgesellschaft und Volksreligion" zum ersten Mal in der Forschung über die chinesische Kultur thematisiert. Um Katz' Schwächen in der Studie zum Marschall Wen - sowohl an Quellen als auch in Theorie - auszugleichen, folgen ich in meiner Arbeit vertiefend zwei Grundlinien und damit sie grob in zwei Teile teilen, nämlich einen theoretischen und einen empirischen Teil. Im theoretischen Teil müssen zwei Fragen beantwortet: Was ist Zivilgesellschaft? Wie könnte die Zivilgesellschaftstheorie für diese religionswissenschaftliche Forschung nützlich sein? Um eine präzise Arbeitsdefinition geben und eine operationalisierbare Fragestellung aufstellen zu können, verfolge ich zunächst im ersten Teil die Begriffsgeschichte von "Zivilgesellschaft" und "Öffentlichkeit" im abendländischen Kontext zurück. Ein dreieckiges Problemfeld zwischen Staat, Privatsphäre und Ökonomie, zwei Ansätze der Zivilgesellschaftstheorie (der analytisch-deskriptive und der Idealistisch-präskriptive) werden zusammengefasst. Sieben Merkmale (öffentliche Assoziationen, Autonomie, Pluralität, Legalität, zivilisiertes Verhalten und utopisches Potenzial) und sechs Modelle (Das Trennungs-, Oppositions-, Öffentlichkeits-, Unterstützungs-, Partnerschaftsmodell und die globale Zivilgesellschaft) werden in der Forschung angeführt. Anschließend setze ich mich mit der Zivilgesellschaftsdiskussion im chinesischen Kontext auseinander. Aus der "Modern China Debate" in den U. S. A. und der daran angeschlossenen chinesischen Diskussion wird eine Bilanz gezogen. Die "teleologische Annahme" und der "China-Hat(te)-Auch-Komplex" werden herausgefunden, die in einer historischen Forschung nicht legitimierbar sind. Danach wird die bisherige Erörterung über die Beziehung zwischen Zivilgesellschaft und Religion kurz zusammengefasst. Zum Ende des theoretischen Teils beschließe ich auf den idealistisch-präskriptiven Ansatzes zu verzichten. Die Zivilgesellschaftstheorie als Idealtypus im Weberschen Sinn benutzt, um die Kulturbedeutung der volksreligiösen Feste in China zu erkennen. Besonders die Organisation und die politische Auseinandersetzung der Prozession sollen in Betrachtung der Zivilgesellschaftstheorie gezogen werden, um die chinesische Gesellschaft besser zu verstehen. Im empirischen Teil der Arbeit werden Regionalbeschreibungen, Archivakten und Zeitungsartikel als Hauptquelle benutzt. Weil bisher keine systematische Forschung im Bereich der Religionswissenschaft zur Gottbegrüßungsprozession vorliegt, wird zuerst eine ausführliche Einführung in die Prozessionen in China gegeben, um ein zuverlässiges Bild von den Prozessionen innerhalb der chinesischen Religionslandschaft entwerfen zu können. Die Etymologie, die Arbeitsdefinition und die kosmologische Ordnung hinter der Prozession werden anschließend vorgestellt. Ich schlage vor, die Prozession als das Kennzeichen der kommunalen Religion Chinas anzusehen. Durch einige Sammelbände zur Folklore in China wird dann deutlich belegt, dass zahlreiche Gottbegrüßungsprozessionen ab Anfang der Qing-Zeit bis in die Republikzeit hinein kontinuierlich in fast allen Provinzen Chinas stattfanden. Danach werden die gesetzlichen Verbote in der Kaiserzeit dargestellt. Die Forschungsgeschichte zur Prozession und deren Problematik werden daraufhin zusammengefasst. Nachdem die Grundform bzw. die alternativen Formen, der Aufbau des Umzugs, Gottheiten, Dauer und Häufigkeit der Prozessionen in einem weiter begrenzten geographischen Raum, nämlich dem heutigen Shanghai, und zeitlich Raum, nämlich der Republikzeit (1912-49), dargestellt werden, werden die Haltung der Regierung und die mediale Präsentation solcher Prozessionen während der Republikzeit rekonstruiert, um die potenzielle Spannung zwischen dem Staat und den religiösen Gemeinschaften als eine der wichtigsten kollektiven Einstellungen zur Prozession zu zeigen. Die Zwischenfälle in der Nachbarregion werden wiedergegeben. Sodann werden drei detailreiche historische Fallbeispiele stichprobenartig angeführt und analysiert, um die weitere Behandlung der Fragestellung empirisch zu untermauern. Das erste historische Fallbeispiel ist der Stadtgott-Inspektionsrundgang. In diesem Fallbeispiel werden besonders die Finanzierung, die Aktivisten und Organisationen berücksichtigt, um ein Licht auf die Durchführung und Verwaltung der Prozessionen zu werfen. Darüber hinaus werden die Streite, Auseinandersetzungen und Konflikte zwischen den lokalen Behörden und dem Aufsichtsrat des Stadtgotttempels beleuchtet, um deren Verläufe, Hintergründe und Ursachen zu erforschen. Das zweite Fallbeispiel handelt sich um die Prozessionen und die Konflikte in Pudong von 1919 bis 1935. Die Verbote, die Gegenmaßnahmen der Regierung und die Verstöße gegen das Prozessionsverbot werden ausführlich geschildert, um die tatsächliche Ursachen der Konflikte zu finden. Zum Schluss des Kapitels wird die Polizei als Beispiel der damaligen Staatsmacht analysiert. Das dritte Fallbeispiel ist die Prozession im Dorf Jiangwan. Im Jahr 1935 wurde die dortige Prozession von der lokalen Feuerwehr schikaniert. Die Nachwirkung und die direkte Einmischung der Parteidirektion werden auch detailreich dargelegt. In der Schlussfolgerung der Arbeit werden die Beteiligten der Prozession in drei Gruppen, nämlich den Schaulustigen, den Aktivisten, den Unterstützer und die Förderer, eingeteilt. Ihre unterschiedlichen Funktionen und Motivationen getrennt zusammengefasst. Die andere Partei, die Kontrolleure der Prozession, wird anschließend behandelt. Alle historischen Beschreibungen werden im Spiegel der Zivilgesellschaftstheorie, v. a. der sieben Merkmale und sechs Modelle, evaluiert. Außerdem bringe ich zwei Einwände gegen die Dichotomie von C. K. Yang vor.:1. Vorbemerkung und Thematisierung: Zivilgesellschaft und volksreligiöse Feste in China.10 2. Zivilgesellschaftstheorie im abendländischen Kontext .17 2.1. Terminologie: Einblick in den Zivilgesellschaftsdschungel .17 2.2. Das Problemfeld.19 2.2.1. Zivilgesellschaft - Staat.19 2.2.2. Zivilgesellschaft - Privatsphäre.21 2.2.3. Zivilgesellschaft - Ökonomie.22 2.3. Zwei Ansätze der Zivilgesellschaftstheorien .23 2.3.1. Der Analytisch-deskriptive Ansatz .23 2.3.2. Der Idealistisch-präskriptive Ansatz .24 2.4. Merkmale der Zivilgesellschaft .26 2.5. Modelle der Zivilgesellschaft .30 2.5.1. Das Trennungsmodell .31 2.5.2. Das Oppositionsmodell.33 2.5.3. Das Öffentlichkeitsmodell .34 2.5.4. Exkurs: Habermas' Öffentlichkeitstheorie.35 2.5.5. Das Unterstützungsmodell.39 2.5.6. Das Partnerschaftsmodell.40 2.5.7. Die globale Zivilgesellschaft .41 3. Zivilgesellschaftsdiskussion im chinesischen Kontext.43 3.1. Die "Modern China Debate".44 3.1.1. Rowe .45 3.1.2. Rankin.47 3.1.3. Wakeman.48 3.1.4. Huang: The Third Realm .49 3.1.5. Fazit.49 3 3.2. Die chinesische Diskussion.52 3.2.1. Ma Min: Die "Keim-These" .52 3.2.2. Die Diskussionsrunde in Lishi Yanjiu (历史研究).53 3.2.3. Fazit.55 4. Religion und Zivilgesellschaft .58 4.1. Zaret: Religion als Habermas' "blinder Fleck".58 4.2. Casanova: Religion und Demokratisierung .59 4.3. Zivilgesellschaft und Demokratisierung .61 5. Operationalisierung der Fragestellung.64 5.1. Zusammenfassung des Forschungsstandes .64 5.2. Die Gefahr des idealistisch-präskriptiven Ansatzes.66 5.3. Zivilgesellschaftstheorie als Idealtypus im Weberschen Sinn .67 5.4. Die ungelösten Fragen und der Nutzen der Zivilgesellschaftstheorie .69 5.5. Volksreligiöses Fest als Indikator der chinesischen Gesellschaft .73 6. Einführung in die Gottbegrüßungsprozession in China.75 6.1. Etymologie und Sprachgebrauch .77 6.2. Arbeitsdefinition .80 6.3. Prozession als das Kennzeichen der kommunalen Religion.81 6.3.1. Die Problematik des Begriffs "Volksreligion".81 6.3.2. Ein Vier-Ebenen-Modell .85 6.3.3. Die kommunale Religion Chinas.88 6.4. Die kosmologische Ordnung.91 6.5. Die Gottbegrüßungsprozessionen in den Provinzen Chinas.93 6.6. Gesetzliche Verbote in der Kaiserzeit .102 6.7. Forschungsgeschichte und Problematik.106 6.8. Anhang: Karten und Tabellen .114 7. Die Gottbegrüßungsprozessionen in Shanghai .125 7.1. Eingrenzung des Forschungsgegenstandes.125 7.1.1. Zeitliche Eingrenzung: die Republikzeit .125 7.1.2. Räumliche Eingrenzung: Shanghai.129 4 7.2. Quellen.130 7.3. Grundform einer Prozession .132 7.4. Die alternativen Formen .135 7.5. Aufbau eines Umzuges .137 7.6. Glaubensgegenstand: Gottheiten der Prozessionen .144 7.7. Häufigkeit und Dauer.146 7.8. Geographische Differenzierung .148 7.9. Anhang: Karten und Tabellen .149 8. Die Haltung der Regierung und ihre mediale Repräsentation .160 8.1. Die schlechte Erinnerung: Der Vorfall aus dem 18. Jahrhundert.160 8.2. Die Vorschriften und Gegenmaßnahmen der Behörden .162 8.3. Die Zwischenfälle in Shanghai .164 8.3.1. Der Brandanschlag auf die Polizeiwache in Luodian (1914) .164 8.3.2. Das Janusgesicht der staatlichen Macht (1926) .165 8.4. Die Zwischenfälle in der Nachbarregion und ihre mediale Repräsentation in Shanghai.167 8.4.1. Die Prozessionen in Zhenjiang (1919-20) .167 8.4.2. Der Zwischenfall in Jiangshan zu Ningbo (1922) .168 8.4.3. Das Echo in Shanghai .171 8.4.4. Die Ermahnungen (1936).175 8.5. Die Situation in der Nachkriegszeit .175 8.5.1. Das bekräftigte Verbot .175 8.5.2. Das wirkungslose Verbot (1946).176 8.6. Anhang.178 9. Stadtgott-Inspektionsrundgang (城隍出巡).179 9.1. Einleitung.180 9.1.1. Stadtgottglaube in der chinesischen Geschichte .180 9.1.2. Grundglaube, Vorstellung und Überlieferung.182 9.1.2.1. Die Entstehungsgeschichte.182 9.1.2.2.Stadtgötter: Jenseitige Verwaltungsbeamte aus dem Diesseits 5 183 9.1.3. Stadtgötter und Stadtgotttempel in Shanghai.186 9.1.3.1. Die Tempelgeschichte .186 9.1.3.2.Stadtgötter.188 9.1.3.3.Die Umgebung des Tempels.189 9.2. Die Stadtgott-Inspektionsrundgänge in der Republikzeit .191 9.2.1. Der Neubau und der Aufsichtsrat des Stadtgotttempels .192 9.2.1.1. Der Brand (1924) - Der auslösende Funke.192 9.2.1.2. Neubau des Tempels (1926-7).194 9.2.1.3. Die Gründung des Aufsichtsrats (1926) .196 9.2.1.4. Die Satzungen des Aufsichtsrats (1927).197 9.2.1.5. Neueröffnung des Stadtgotttempels (1927).200 9.2.1.6. Die Vorstandsmitglieder des Aufsichtsrats.201 9.2.2. Besitz und Finanzierung des Stadtgotttempels .210 9.2.2.1. Der Tempelbesitz.210 9.2.2.2. Der Finanzierungsplan gemäß der Satzung.211 9.2.2.3. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben .212 9.2.2.4. Analyse der Finanzierung.217 9.2.3. Andere Selbstorganisationen: Aktivistenverbände .220 9.2.3.1. Der Aktivistenverband des Stadtgotttempels.221 9.2.3.2. Die Sanban-Gemeinde.223 9.2.3.3.Straßenhändlerverband vom Stadtgotttempel und Yu-Garten223 9.3. Ausführlicher Ablauf eines Stadtgott-Inspektionsrundgangs .225 9.3.1. Vorbereitungen vor dem festgelegten Tag.225 9.3.2. Am festgelegten Tag .226 9.3.3. Das Verbot und die Wirklichkeit.228 9.4. Die Streitpunkte zwischen der Regierung und dem Aufsichtsrat .231 9.4.1. Der Streit ums Eigentumsrecht (1946) .232 9.4.2. Der Streit ums Steuerrecht .233 9.4.3. Die Auseinandersetzung mit der Sozialbehörde (1946-7) .234 6 9.4.3.1. Der Anschuldigungsbrief (Nov. 1946) .234 9.4.3.2. Der Bericht der Sozialbehörde (März 1947) .235 9.4.4. Auseinandersetzung mit der Zivilverwaltungsbehörde (1947-9) .236 9.4.4.1. Der Anspruch auf Nachzahlung (1947-8) .236 9.4.4.2. Sinnesänderung der Regierung (1948-9).238 9.4.5. Die Widersprüche der Polizei .240 9.4.5.1. Der Antrag auf Stadtgott-Inspektionsrundgang (1946) .240 9.4.5.2. Die Anweisung des Polizeichefs (April 1947) .241 9.4.6. Ein Tag: zwei Prozessionen (am 13.11.1947).242 9.4.6.1. Die Anfrage (15. Nov. 1947) .242 9.4.6.2. Zwei Berichte über zwei Prozessionen .243 9.4.6.3. Der Bericht des Polizeipräsidiums .245 9.4.6.4. Die Erklärung des Aufsichtsrats .246 9.4.6.5. Die internen Ermittlungen der Polizei.247 9.4.6.6. Die Analyse über die Polizei .247 9.5. Fazit.249 9.6. Anhang.256 10. Die Prozessionen und Konflikte in Pudong (1919-35).267 10.1. Die geographischen Gegebenheiten Pudongs.267 10.2. Die Prozessionen und der Umzug.267 10.3. Die Prozessionen im Jahr 1919.269 10.3.1. Die Vorbereitungen der Tempelgemeinden .269 10.3.2. Die Gegenmaßnahmen der Regierung .272 10.3.3. Die Prozession des Shezhuang-Tempels am 11. April .276 10.3.4. Der Zwischenfall des Wujiating-Tempels am 14. April .278 10.3.4.1. Schüsse der Polizei.278 10.3.4.2. Die Nachwirkungen.280 10.3.4.3. Die Schlichtung und der Kompromiss .283 10.4. Die Prozession und der Zwischenfall im Jahr 1920.284 10.4.1. Das erneute Verbot .284 7 10.4.2. Der Konflikt um die Zhangjialou-Kirche.286 10.4.3. Der Kommentar in Shenbao .288 10.5. Der Zwischenfall im Jahr 1935.289 10.6. Die Analyse: Die Polizei als Beispiel der Staatsmacht.291 10.7. Anhang.296 11. Die verbrannten Götter: die Prozession in Jiangwan.297 11.1. Die drei Götter und der Dongyue-Tempel .298 11.2. Der feierliche Umzug.299 11.3. Der Brandanschlag der Feuerwehr.300 11.4. Das schwarze Armband und die Selbstrechtfertigung der Feuerwehr .302 11.5. Die Einmischung der Parteidirektion.303 11.6. Fazit.305 12. Schlussfolgerung.308 12.1. Die Prozession: Die Beteiligten und Organisationen.308 12.1.1. Die Schaulustigen.308 12.1.2. Die Aktivisten bzw. Aktivistenverbände .309 12.1.2.1. Die Charakteristika der Aktivisten .310 12.1.2.2. Die Tendenzen der Aktivistenverbände.314 12.1.3. Die Unterstützer und Förderer.316 12.1.4. Zwischenresümee .318 12.2. Die Prozession: die Kontrolleure .320 12.2.1. Die Begründungen des Prozessionsverbots.321 12.2.2. Die tatsächliche Auswirkung der Verbote und Vorwarnungen.323 12.2.3. Abschreckungsversuch und Gegenmaßnahmen der Regierung .323 12.2.4. Die Regierung und der Gesetzgeber als Konfliktauslöser.324 12.2.5. Zwischenresümee .326 12.3. Die Rolle der öffentlichen Medien .328 12.4. Eine Zwischenform zwischen "diffused" und "institutional" Religion 330 12.4.1. C. K. Yangs Dichotomie.330 12.4.2. Einwände .331 8 13. Quellen.336 13.1. Abkürzungen der zitierten Nachschalgewerke und Sammelwerke .336 13.2. Die zitierten Zeitungsartikel aus Shenbao (申报).336 13.3. Die zitierten Akten aus dem Shanghaier Hauptarchiv .339 13.4. Tabellen- und Abbildungsverzeichnis.340 13.5. Literaturverzeichnis .341
Hochschulen, insbesondere deren Pressestellen, stehen aktuell vor drei großen kommunikativen Herausforderungen: Erstens müssen sich Hochschulen dem zunehmenden Wettbewerb untereinander sowohl international als auch national stellen. Zweitens kämpfen Hochschulen derzeit mit steigenden Studentenzahlen, da zum einen die geburtenreichen Jahrgänge von den Schulen abgehen und zum anderen etliche Bundesländer auf Abitur in zwölf Jahren umgestellt haben, so dass 2012 gleichzeitig zwei Jahrgänge an Abiturienten auf den (Aus-)Bildungsmarkt drängen. Drittens sind Hochschulen im Rahmen des Bologna-Prozesses und der damit verbundenen Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis 2012 dazu verpflichtet, auf Bachelor- und Masterabschlüsse umzustellen. Daraus ergeben sich folgende Problemstellungen für die Hochschulen: Erstens, der Wettbewerb nimmt durch den bereits erwähnten Bologna-Prozess und die Angleichung an einen einheitlicheren Hochschulraum in Europa zu. Dies äußert sich aber nicht nur im Konkurrenzkampf um Studenten oder Professoren und Dozenten, sondern auch im Wettstreit um Gelder, Forschungsaufträge der Wirtschaft und Industrie sowie der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit allgemein. Zweitens führt eine Erhöhung der Zahl der potentiellen Studenten zu einer vergrößerten Zielgruppe, die mit Hilfe von Werbemitteln, Events und Messen angesprochen werden soll. Auch die Medien spielen eine entscheidende Rolle bei der Ansprache. Erfahrungsgemäß bedeutet eine vergrößerte Zielgruppe für dieses Kommunikationsinstrument, dass der Kreis der anzusprechenden Personen zunimmt, während gleichzeitig die Reichweite in diesem Personenkreis für die bisher genutzt Medien proportional hingegen kein Wachstum erfährt. Aus diesem Grund reicht es nicht aus, lediglich die Anzahl der Studienplätze aufzustocken. Vielmehr ist es auch notwendig, die Aufwendungen für den Bereich Kommunikation anzupassen. Sollte das Budget nicht mitwachsen und die Mediaplanung nicht entsprechend angepasst werden, kann man davon ausgehen, dass es zu erhöhten Streuverlusten kommt und damit bei gleichbleibender Kommunikation die durchschnittliche Kontaktzahl sinkt. Die Anzahl der erzielten Kontakte nimmt ab, da sie sich auf eine wesentlich größere Anzahl Personen verteilt, die es zu erreichen gilt. Gerade diese Durchschnittskontakte entscheiden aber über die Wahrnehmung in der Zielgruppe, denn nur wenn eine bestimmte Kontaktzahl erreicht wird, erfolgt die bewusste Wahrnehmung. Zu dem erhöhten Wettstreit zwischen den Hochschulen und der vergrößerten Zielgruppe kommt als dritter Punkt die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge. Damit verbunden besteht ein hoher Informationsbedarf zu geänderten Angeboten und auslaufenden Diplomstudiengängen. Aber auch die sich ergebenden Chancen, wie z.B. die Möglichkeit des frühzeitigeren Jobeinstiegs durch die verkürzte Studienzeit oder die verbesserte internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse, müssen kommuniziert werden. Die veränderten Gegebenheiten am Hochschulmarkt machen es folglich dringend erforderlich, die Unterschiede zu den auslaufenden Diplomstudiengängen sowie dieses komplett neue Angebot verstärkt zu kommunizieren. Für die Hochschule der Medien wird der gesteigerte Wettbewerb bspw. durch die Zunahme ähnlicher Angebote bzw. Studieninhalte an anderen Hochschulen verursacht. Damit es der Hochschule auch weiterhin gelingt, Studenten mit hohem Potential für sich zu gewinnen, muss die Hochschule der Medien auf die gestiegene Zahl der Studienanfänger reagieren und in wachsendem Maße die Kommunikation des eigenen genau definierten Profils betreiben. Nur durch eine ausgeprägte und intensive Werbewirkung, verursacht durch eine hohe Anzahl von Kontakten, kann die notwendige Bekanntheit in der Zielgruppe gehalten bzw. gesteigert werden. Im Bereich der Umstellung auf das Bachelorsystem scheint die Kommunikation zu funktionieren, aktuell veröffentlichte Zahlen zeigen, dass sich analog zu den Diplom-Studiengängen auch für die Bachelor-Studiengänge wesentlich mehr Interessenten bewerben als Studienplätze vorhanden sind, und sich die zum Sommersemester 2007 eingeführten Studiengebühren nicht negativ auswirken. Im Vergleich dazu präsentieren sich bundesweit die Zahlen für den Bereich der Masterstudiengänge zwar schon recht positiv, wobei die Akzeptanz bei ausländischen Studenten derzeit noch höher als bei Inländern liegt. Auch für die Masterstudiengänge der Hochschule der Medien, die ab dem Wintersemester 2007/2008 belegt werden können, gilt es entsprechende Bewerberzahlen zu erzielen und für eine gute Auslastung der Kapazitäten zu sorgen. Gang der Untersuchung: Die vorliegende Diplomarbeit beschreibt eine Untersuchung zur Pressearbeit der Hochschule der Medien im Vergleich zu anderen Hochschulen mit Hilfe einer Medienanalyse. Untersucht werden die quantitativen und qualitativen Merkmale der Presseveröffentlichungen (Clippings). Dabei stehen vor allem die Themen im Vordergrund, mit denen die Hochschule der Medien und die Vergleichshochschulen in den Medien präsent sind. Neben den allgemeinen Informationen aus der Medienanalyse sollen Themen abgeleitet werden, die die HdM besetzen kann, die die Vergleichshochschulen wiederum nicht belegen bzw. nicht belegen können. Zielsetzung ist es, anhand der grafischen und textlichen Auswertung Schlussfolgerungen in Form von Benchmarks zu geben und eine Empfehlung für die Hochschule der Medien zu entwickeln.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abbildungsverzeichnis3 Abkürzungsverzeichnis6 1.Einleitung7 1.1Problemstellung7 1.2Zielsetzung der Diplomarbeit und Vorgehensweise9 2.Allgemeine Grundlagen und Begriffsklärungen10 2.1Hochschulen in Deutschland10 2.2Benchmarking und Benchmarks11 2.3Public Relations und Öffentlichkeitsarbeit12 2.3.1Begriffsklärung12 2.3.2Instrumente der Public Relations13 3.Medienarbeit an Hochschulen16 3.1Interne und externe Umwelt der Hochschulen16 3.2Ziele der Hochschul-Public Relations17 3.3Kommunikative Herausforderungen an Hochschulen18 3.3.1Konkurrenzkampf auf nationaler und internationaler Ebene im Zuge des Bologna-Prozess18 3.3.2Steigende Zahl der Studienanfänger19 3.4Auswahl der Vergleichshochschulen20 3.4.1Beschränkung der Auswahl20 3.4.2Studiengänge der Hochschule der Medien21 3.4.3Vergleich der Studienangebote der relevanten Hochschulen22 3.5Bedeutung von Medienanalysen23 3.6Methodik der Medienanalyse im Printbereich24 3.7Anforderungen an die Medienanalyse26 3.8Grenzen und Probleme bei der Medienanalyse28 3.8.1Probleme basierend auf der Vorgehensweise28 3.8.2Einschränkungen bezüglich des zugrundeliegenden Materials28 3.8.3Grenzen durch unterschiedliche Medien- und Hochschullandschaften29 4.Umsetzung der Anforderungen an eine Medienanalyse30 4.1Angabe der Stichprobe30 4.2Regelwerk für die Vorgehensweise30 4.2.1Auswahl der gelieferten Clippings30 4.2.2Einteilung nach Relevanz der Clippings31 4.2.3Festlegung der Themen für die Analyse32 4.2.4Herkunft der Pressemitteilungen34 4.3Kriterien für Tonalität der Veröffentlichung35 4.4Differenzierung der Clippings35 4.5Gültige Saldierung der Werte36 4.6Gültigkeit der Interpretation der Befunde36 4.7Einschränkungen bei der vorliegenden Medienanalyse36 4.7.1Analyse des Datenmaterials36 4.7.2Beschreibung der Medienlandschaft37 4.7.3Abbildung der Pressestellen und Hochschullandschaft39 5.Analyse und Auswertung der Ergebnisse42 5.1Quantitative Analyse42 5.2Qualitative Analyse54 5.3Bewertung der grafischen Auswertungen84 5.3.1Allgemeine Analyse84 5.3.2Thematische Analyse88 5.4Schlussfolgerungen für die Pressearbeit der HdM90 5.4.1Thematische Unique Selling Proposition (USP)90 5.4.2Nutzung bereits stark besetzter Themen90 5.4.3Chancen bei noch wenig belegten Themen91 5.5Zusammenfassung93 6.Schlussbetrachtung94 Literaturverzeichnis97Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.3, Kommunikative Herausforderungen an Hochschulen: Konkurrenzkampf auf nationaler und internationaler Ebene im Zuge des Bologna-Prozess: Wie bereits eingangs erwähnt, hat sich der Wettbewerb auf dem Bildungsmarkt sowohl national als auch international verschärft. Hochschulen wetteifern innerhalb Deutschlands nicht nur um Gelder für Forschungsprojekte, Personal und Sachmittel, sondern auch um wissenschaftliche Reputation oder öffentliche Anerkennung. Konkurrenten um staatliche Ressourcen sind dabei nicht mehr nur Hochschulen. In zunehmendem Ausmaß sind es staatliche, gesellschaftliche oder auch private Institutionen. International erhöht sich der Konkurrenzkampf aufgrund der zunehmenden Angleichung etwa im Zuge des Bologna-Prozesses und der damit verbundenen Schaffung eines europäischen Hochschulraumes durch Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse. Zudem wird die internationale Zusammenarbeit in Lehre und Forschung stetig ausgebaut und macht ein präzises Profil für die einzelnen Hochschulen notwendig. Um den beschriebenen Konkurrenzkampf erfolgreich zu bestehen, muss ein kommunikatives Ziel der Hochschul-PR die präzise Formulierung des eigenen Profils sein. Dazu gehört auch die Ausarbeitung von Alleinstellungsmerkmalen, die eine klare Abgrenzung und Unterscheidbarkeit vom Wettbewerb ermöglichen. Dies ist besonders im Hinblick auf das Etablieren der Hochschule als Marke von großer Bedeutung. Steigende Zahl der Studienanfänger: Laut einer Pressemeldung des statistischen Bundesamts sind die Geburtenraten auch 2006 weiter gesunken. Wie wirkt sich dieser seit einigen Jahren andauernde Trend auf die Zahl der studienberechtigten Schulabgänger und damit potentiellen Studienanfänger in Deutschland sowie insbesondere in Baden-Württemberg aus? Es scheint zu einer gegenläufigen Entwicklung zu kommen. Die Prognose der Kultusministerkonferenz vom Oktober 2005 für Studienanfänger, Studierende und Hochschulabsolventen bis 2020 geht davon aus, dass in Deutschland bis 2012 die Zahl der Studienanfänger auf bis zu 450.000 ansteigt, im Vergleich dazu waren es 2004 nur 368.000. Es wird aber weiterhin damit gerechnet, dass sich die Zahl bis 2020 bei maximal 390.000 Studienanfängern einpendelt. Ob diese Zahlen mit Einführung der Studiengebühren zum Sommersemester 2007 so eintreffen werden, ist noch abzuwarten. Der baden-württembergische Minister für Wissenschaft, Bildung, Forschung und Kunst, Prof. Dr. Peter Frankenberg, skizzierte auf dem Hochschulkongress der Landesregierung Baden-Württemberg Anfang 2006 die Zahlen für Baden-Württemberg wie folgt: 2000 gab es 42.500 Studienberechtigte, 2005 waren es bereits 52.000 und im Jahr 2011 werden es Hochrechnungen zu Folge 64.000 sein. Grund für diesen Zuwachs sind geburtenstarke Jahrgänge, die jetzt die Schule abschließen. Hinzu kommt die ohnehin steigende Quote in der Höherqualifizierung und die Umstellung einiger Bundesländer z.B. Baden-Württemberg auf das Abitur in zwölf Jahren, so dass 2012 aufgrund von doppelten Abiturjahrgängen 87.000 Abiturienten in Baden-Württemberg auf den Bildungsmarkt drängen. Auch wenn das Spitzenjahr 2012 nicht als Maßstab für die Entwicklung des Hochschulsystems in Baden-Württemberg bzw. bundesweit dienen kann, so rechnet Frankenberg doch langfristig mit einem Zuwachs an Studienberechtigten um 25 bis 30 Prozent, so dass sich die Zahlen bei 65.000 bis 70.000 Studienanfängern jährlich einpendeln werden. Um diesem Ansturm auf den Bildungsmarkt und dem zunehmenden Wettbewerb sowohl national als auch international Stand zu halten, müssen die Hochschulen quantitativ, strukturell sowie inhaltlich ausbauen und sich qualitativ neuorientierten. Hinzu kommt, dass gerade im internationalen Vergleich in Deutschland weniger Schulabgänger ein Studium beginnen und die Bundesregierung es sich zum Ziel gemacht hat, diese Quote zu erhöhen. Um diese gesteigerten Anforderungen zu erfüllen, gilt es, sich trotz des enormen Umfangs an Angeboten und einer gewissen Heterogenität der Leistungen im konkurrierenden Umfeld bewusst gesteuert, also mit dem gewünschten Image, zu positionieren. In dieser Ausarbeitung soll dabei nur die thematische Positionierung in den Printmedien vergleichbarer Hochschulen untersucht werden, d.h. mit welchen Themen eine Hochschule präsent sein kann. Auswahl der Vergleichshochschulen: Beschränkung der Auswahl: In Kapitel 2.1 wird das umfangreiche Bildungssystem mit seiner Vielzahl an Hochschulen abgebildet. Aus Gründen des Umfangs beschränkt sich diese Ausarbeitung für die Gegenüberstellung der Pressearbeit der Hochschule der Medien und der Pressearbeit von Wettbewerbern auf drei vergleichbare Hochschulen. Kriterien für die Auswahl sind Ähnlichkeiten in den Inhalten der Studiengänge im Vergleich zum Angebot der Hochschule der Medien. Stand Oktober 2007 wurden die Studieninhalte mit Hilfe der Internetauftritte der Hochschulen recherchiert. Durch eigene Recherchen wurden die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, die Hochschule Pforzheim und die Hochschule München als für eine Gegenüberstellung geeignet bewertet und folglich ausgewählt. Im Folgenden werden die Studieninhalte der Hochschule der Medien abgebildet und denen der Vergleichshochschulen gegenüber gestellt. Vergleich der Studienangebote der relevanten Hochschulen: An der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig finden sich im Fachbereich Medien u.a. die Studiengänge Bibliotheks- und Informationswissenschaft (Diplom), Buchhandel/Verlagswirtschaft (Diplom), Druck- und Verpackungsherstellung (Diplom), Medientechnik (Diplom) oder Verlagsherstellung (Diplom), die den Studiengängen der Fakultäten I und III der Hochschule der Medien ähneln. Für diese Hochschulen wird untersucht, wie sich die Pressearbeit thematisch unterscheidet. Dabei stehen zwei Fragen im Vordergrund: Zum einen nach den Themen, die in der Presse besetzt werden und zum anderen welche Themen davon nur die Hochschule der Medien besetzen kann. Die Hochschule Pforzheim mit der Fakultät Technik und dem Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor), der Fakultät Gestaltung und dem Studiengang visuelle Kommunikation (Bachelor) sowie mit den Studiengängen Marketing (Bachelor) und Werbung (Bachelor) der Fakultät Wirtschaft Recht bietet ähnliche Studieninhalte wie die Fakultäten I und II der Hochschule der Medien an. Gleiches gilt für die Hochschule München mit dem Studium des Wirtschaftsingenieurwesens (Bachelor und Master) der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen oder dem Studiengang Druck- und Medientechnik (Diplom, Bachelor ab Wintersemester 2007/2008) der Fakultät Versorgungstechnik, Verfahrenstechnik, Druck- und Medientechnik. Bedeutung von Medienanalysen: Aus der quantitativen Perspektive heraus betrachtet, leben wir in einer Informationsgesellschaft, in welcher das Informationsangebot stetig weiter ansteigt. Qualitativ betrachtet, kann man von einer Mediengesellschaft sprechen, in der Fiktionen zunehmend gleichberechtigt gegenüber Fakten auftreten und auf diese sogar substituierend wirken können. Die Agenda-Setting-Theorie geht davon aus, dass Medien aufgrund von enormen Mengen an Informationen als Gatekeeper fungieren, und die Meldungen nach deren Relevanz sortieren und aussortieren. Dadurch zeigen Medien lediglich Auszüge der Wirklichkeit, und es gilt: Nichts ist relevant, was nicht in den Medien ist. 'Wenn mittlerweile nur noch relevant ist, was von den Medien beobachtet wird, dann nimmt auch die Bedeutung der Medienanalyse als Beobachtung der Medien zu'. Nach Baerns sind Medienanalysen die schnellstmögliche Variante, um das öffentliche Meinungsbild und damit die eigene Wirkung nach außen zu untersuchen. Da aber die Medienlandschaft immer rasanter wächst und somit stetig unüberschaubarer wird, ist dafür eine systematische Beobachtung mit differenzierten Methoden notwendig. Ein Beispiel aus der Geschichte zeigt, wie erfolgreich die systematische Beobachtung und Inhaltsanalyse sein kann. Die Alliierten analysierten im Zweiten Weltkrieg die Veröffentlichungen des nationalsozialistischen Propagandaministers Joseph Goebbels, um an Informationen zur sog. "Vergeltungswaffe", einer Überschall-Rakete V2, zu gelangen. Da die Alliierten über keine Technik zur Abwehr dieser Rakete verfügten, waren sie bestrebt, den Bau dieser Waffe zu verhindern. Sie besaßen zwar Kenntnis darüber, dass die Rakete gebaut wurde, aber nicht an welchem Ort. Aus diesem Grund bombardierten sie verschiedene verdächtige Ziele, wussten aber nicht, ob sie das gesuchte Ziel getroffen hatten. Inhaltsanalytiker entwickelten den Ansatz, mittels Inhaltsanalysen zu prüfen, ob das richtige Ziel zerstört wurde. Man ging davon aus, dass über eine Bombardierung grundsätzlich in den Medien berichtet würde. Wird die Raketenfabrik nicht getroffen, so wird der Propagandaminister weiterhin mit der Vergeltungswaffe drohen und den Endsieg verkünden. Daraus schlussfolgerte man, dass die Bombardierungen an einer anderen Stelle fortgesetzt werden müssen. Die Berichterstattung wurde kontinuierlich analysiert, bis diese nach der Bombardierung von Peenemünde in der Nacht vom 17. auf den 18. April 1943 abbrach. Goebbels schwieg, so dass man davon ausgehen konnte, dass sich die Raketenfabrik in Peenemünde befand und zerstört wurde. Dieser historische Fall zeigt anschaulich, welcher Nutzen aus der Medienanalyse gezogen werden kann.
SALZKAMMERGUT-FAMILIEN-KALENDER 1931 Salzkammergut-Familien-Kalender (-) Salzkammergut-Familien-Kalender 1931 (1931) ( - ) Einband ( - ) Abbildung ( - ) Werbung ( - ) Titelseite ([1]) Das Jahr 1931 ist ein Gemeinjahr von 365 Tagen. ([3]) Von den Finsternissen. (4) I. Totale Mondfinsternis am 2. April. II. Partielle Sonnenfinsternis am 17. und 18. April. III. Partielle Sonnenfinsternis am 12. September. IV. Totale Mondfinsternis am 26. September. V. Partielle Sonnenfinsternis am 11. Oktober. (4) Himmelszeichen. (4) Abkürzungen im Kalendarium. Beginn der vier astronomischen Jahreszeiten. Bewegliche Feste. Die abgeschafften Feiertage. Normatage. (5) Wetterberechnung für das Jahr 1931. Nach der Methode von Dr. John, Altmünster, Oberöst. (6) [Werbung]: (7) [Kalender 1931]: ([8]) Das Kind des Wechselwärters. (32) [Abb.]: Das neue Friedhofkreuz in St. Georgen i. A. (33) [Abb.]: Neubau einer Holzriese in der Bernerau (Steyrling) gegen den Meisenberg. 8 Meter lange Joche und 7 Meter hohe Ständer tragen diese Holzriese. Selbe wurde ausgeführt von der Riesenbaupartie Stephan Höflinger, Josef Fischeneder, Otto Pernkopf und Ferdinand Schmied. (35) [Abb.]: Winteraufnahme der Bienenzuchtanstalt in Braunau am Inn des Herrn F. Prägartbauer. Waldbienenstand Stachelhausen im Winterkleid. 30 Meter langes Bienenhaus mit angebautem Schleuderraum im Weilhart-Forst nächst der Salzach-Inn-Mündung. (37) [Abb.]: Pfarrkirche Oberthalheim. Die ehemals gotische Kirche des im Jahre 1497 erbauten Paulanerklosters wurde später in Barock umgebaut. (40) [Abb.]: Aus der Pfarrkirche zu Oberthalheim. Denkmal des Wolfgang Freiherrn von Pollheim und seiner Gemahlin. (41) [Abb.]: Eine gemütliche Gesellschaft in alter oberösterreichischer Bauerntracht in Greifeneders Gasthaus in Lambach. (43) [Abb.]: Die "Brunnmacher-Mirz" eine originelle Persönlichkeit in Wimsbach, ist im Vorjahre gestorben. (45) Alte Geschichten vom Almsee. (46) [Abb.]: Der Almsee bei Grünau. (47) [Abb.]: Die Kasbergalm bei Grünau. (49) [Abb.]: Das Jagdhaus in der Hetzau bei Grünau. (51) [Abb.]: Heimatabend in Regau 1930. (52) Der Gamsfeiertag. (53) Sepp, der Holzknecht von Grünau. (53) [Abb.]: Theatergruppe des Kath.-deutschen Burschenvereines "Treue" in Puchheim bei Aufführung des Stückes "Du sollst kein falsches Zeugnis geben". (55) [Abb.]: Prinzessin Ira Fürstenberg geb. Wien, 10. November 1912, gest. Strobl, 26. Juli 1930. (57) Die Pioniere im Almtal. (58) [Abb.]: Missionär Franz Altmann in Kamerun, Westafrika, ein gebürtiger Frankenburger. (59) [Abb.]: Österreichische Jesuitenmissionäre in Tientsin in China. Von links nach rechts: P. Josef Hofbauer (chinesisch Pao) aus Mattighofen; Fr. Josef Marx (chinesisch Ma) aus Wies, Stiermark; P. Leopold Brellinger (chin. Ling) aus Ebelsberg bei Linz; Fr. Matthias Leitenbauer (chin. Lai) aus Niederkappel im Mühlviertel. (60) [Abb.]: Handelshochschule der Jesuiten in Tientsin, China. (61) Andere Wilderer- und Geistergeschichten. (61) Éin alter Schmugglerweg. (63) Abt Jakob I. der 26. Abt des Stiftes Lambach. Von 1410-1422. (63) [Abb.]: Aus dem Missionsgebiete in China des Pater Eisl aus Strobl. Ernte in China: Beim Hirseschneiden. Alles wird mit der Sichel geschnitten. Die Hirse trägt dort tausendfältige Frucht. (64) [Abb.]: Aus dem Missionsgebiete in China des Pater Eisl aus Strobl. Nach überstandener großer Ueberschwemmung am Hoang-Ho richten sich die Leute im Dorfe wieder provisorisch ein. (65) [Abb.]: Freiwillige Feuerwehr Parschallen-Aich bei Nußdorf am Attersee. (67) [Werbung]: (69) [Abb.]: Zahme Rehe. (71) Puchheimer Fischdiebe in alter Zeit und ihre Bestrafung. (72) Fischkalter in alter Zeit. (72) [Abb.]: Der Katholische Burschenverein Pettenbach mit seinem ehemaligen Präses Hochw. Herrn Pater Philibert Gschwendtner, welcher zuletzt Pfarrer in Weißkirchen an der Traun am 20. Februar 1930 im 46. Lebensjahre unerwartet schnell gestorben ist. (73) [Abb.]: Herr Franz Gerstberger, Vizebürgermeister in St. Wolfgang. (74) [Abb.]: Herr Johann Neubacher, Oberförster i.P. in Oberhofen starb am 1. November 1929 im 78. Lebensjahre. Derselbe war im ganzen Salzkammergut bestens bekannt und beliebt. (75) Fischdiebstähle im Frühjahr 1763. (75) Die wahren Fischräuber. (76) [Abb.]: Schloß Cumberland in Gmunden wurde seit 24. Mai 1930 zur öffentlichen Besichtigung allgemein zugänglich gemacht. (77) [Abb.]: Herr Michael Scheibelhuber Kaufmann in Schlag bei Thomasroith feierte im Jahre 1930 sein 50-jähriges Geschäftsjubiläum. Der 80jährige Jubilar erfreut sich allseits großen Ansehens und Beliebtheit und zeichnete sich in seinen jüngeren Jahren durch rege Anteilnahme in den verschiedensten humanitären und wohltätigen Vereinen besonders aus. (78) [Abb.]: Das siebeneinhalbjährige Söhnchen Rudi des Briefträgers Karl Hobl von Altmünster welches am 18. November 1929 in Ebenzweier von einem Auto überfahren und getötet wurde. (79) Die Diebe geht das Grausen an. (80) [Abb.]: Diamantene Hochzeit in Altmünster. Alois und Johanna Leitner, Mühlbach Nr. 4, Altmünster, feierten am 1. Mai 1930 ihre diamantene Hochzeit. Der Jubelbräutigam ist 88, die Jubelbraut 78 Jahre alt. Rückwärts stehend Hochwürden Herr Pfarrer Treml von Sierning, den das Jubelpaar seinerzeit "aus der Tauf" gehoben und der jetzt die Jubeltrauung vornahm. Neben ihm die beiden Schwiegersöhne Herr Josef Weiermayr, Dampfsägewerksbesitzer in Altmünster (rechts), Herr Fritz Schattleitner, Oberjäger in Kallwang (links). (81) Annamirl, die falsche Schwester. (82) Verhöre und Geständnisse. (82) [Werbung]: (83) Faule Ausrede auf einen Geistlichen. (84) [Abb.]: Herr Franz Bockner Oberlehrer i.R. in Grünau, langjähr. Leiter der "Phönix", "Donau" und "Providentia", Gründer und Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr, des Schützenvereines, des Gesangvereines und verschiedener anderer Vereine ist am 27. Jänner 1930 um halb 10 Uhr vormittags nach langem, schmerzvollem Leiden und Empfang der heiligen Sterbesakramente im 79. Lebensjahre gestorben. R.I.P. (85) [Werbung]: (86) Die "Fische ohne Gräten". (86) Heiteres. (88) Der Ring. (90) [Gedicht]: Maria in der Wiese. (91) Die Giftindustrie der Indianer. (92) Das wertvolle Gift Curare. - Die Herkunft des Giftes.- Handel. - "Fabriken" im Urwald. - Besuch in der Gifthütte. - Hohe Preise. - Die Wirkung der Pfeile. (92) [Abb.]: Herr Matthias Pöll in Föding 3, Gemeinde Ohlsdorf Gastwirt, Viehhändler und Hausbesitzer starb am 18. Juni 1929 im 59. Lebensjahre. (93) [Abb.]: Herr Altbürgermeister Johann Schinwald Gastwirt, Realitätenbesitzer und Fleischhauer in Straßwalchen starb am 25. Oktober 1929 im 49. Lebensjahre. (95) [Abb.]: Bundesrat Dr. Steidle der frühere Führer der österreichischen Heimwehren. (96) Im Atelier des ersten Flugzeugmeisters. (97) [Abb.]: Bundesführer Fürst Rüdiger Starhemberg der alleinige Führer der österreichischen Heimwehren. (97) [Abb.]: Die schwergeprüfte Familie Hummelbrunner in Frankenmarkt. am 4. Jänner 1930 wurde der Familie die Mutter Frau Katharina Hummelbrunner in ihrem 61. Lebensjahre und kaum 14 Tage später den bedauernswerten Kindern auch der Vater Herr Franz Hummelbrunner, Schuhmachermeister und Hausbesitzer, im 57. Lebensjahre durch den Tod entrissen. Am 5. Juni 1929 starb Herr Anton Hummelbrunner, Tischlermeister, Hausbesitzer und Ehrenbürger in Steinbach a. A. im 51. Lebensjahre. Diese beiden Hummelbrunner waren Brüder und stammten aus Pabigen in Weissenkirchen. (99) "Stille Nacht, heilige Nacht." (100) "Die Geburt Christi" ein im Jahre 1424 entstandenes Gemälde des Hamburger Meisters Francke. (100) [Werbung]: (101) [Abb.]: Die neue Bergfahne des Bad Ischler Salzberges. (102) [Werbung]: (103) [Abb.]: "Die Anbetung der Heiligen Drei Könige". Das bekannte Gemälde Albrecht Dürers. (104) [Abb.]: Das Kriegerdenkmal in Attnang. (106) [Abb.]: Johann Klima Bürgerschulkatechet in Ebensee ist am 28. Juni 1930 beim Baden in der Traun ertrunken. (108) [Abb.]: Karl Rauch Oberlehrer in Langwies-Ebensee ist am 28. Juni beim Rettungsversuch seines Freundes Klima in der Traun ertrunken. (109) [Werbung]: (110) [Abb.]: Die Krönung Napoleons I. zum Kaiser der Franzosen (2. Dezember 1804) in der Notre-Dame-Kirche in Paris. Die Salbung vollzog Papst Pius VII., die eigentliche Krönung dagegen Napoleon selbst, der sich und seiner Gemahlin Josefine mit eigener Hand die Krone aufs Haupt setzte. - Diesen Augenblick hat der Maler Louis David in dem hier gezeigten Gemälde festgehalten. (112) [Werbung]: (113) [Abb.]: Oberbaurat Ingenieur Dr. h.c. Josef Stern. Am 28. September 1930 wurde am Arkadenhaus in Gmunden im Beisein des Herrn Landeshauptmannes Dr. Schlegel unter großer Beteiligung der Behörden und der Bevölkerung eine Gedenktafel enthüllt, welche das Bildnis des Schöpfers der oberösterreichischen Elektrizitätswirtschaft zeigt. (114) [Abb.]: Aus dem Dekanate Gmunden. Von links nach rechts: Geistl. Rat Johann Aschenberger, Pfarrer in Wimsbach; sein Bruder Georg Aschenberger, Pfarrer in Roitham; Geistlicher Rat Anton Peham, Dechant und Stadtpfarrer in Gmunden. (116) Humoristisches. (117) [2 Abb.]: (1)Ein guter Zahler. (2)Im Standesamt. (117) [3 Abb.]: (1)Fatale Verwechslung am Badestrand. (2)Modern. (3)Kunststück. (118) [4 Abb.]: (1)Einfach. (2)"Einst" und "Jetzt" am Meeresstrand. (3)Immer aktuell. (4)Humor des Auslandes. (119) Die wirklich Schuldigen am Kriege. (120) Ein interessanter Beitrag zu Englands Kriegsschuld. Eduards Einkreisungspolitik gegen Deutschland. (120) Das Bündnis Frankreich-Rußland-England. (120) Schon Anfang 1914 wußte England von einem Attentatsplan gegen den österreichischen Thronfolger. (121) [Werbung]: (121) Eine amtliche englische Verschwörerzentrale. (122) Die Opfer derselben. (122) [Abb.]: Valentin Zeileis der weltberühmte Heilkünstler von Gallspach. (122) [Abb.]: Medizinalrat Dr. John in Altmünster. Der verdiente Arzt und bekannte Wetterprognostiker. (123) [Abb.]: Frau Therese Weinberger in Pettenbach wurde am 11. Juni 1930 vom Bundespräsidenten mit der Ehrenmedaille ausgezeichnet. (125) Tatsache ist, daß der Kronprinz von Serbien, Alexander, die Mörder des österreichischen Thronfolgers kannte. (126) Kriegsvorbereitungen Englands schon im Frühjahr 1914. (126) [Werbung]: (127) Greuelberichte gegen Deutschland. Northcliffes "silberne Kugeln". (128) Die Schlangenfarm in Brasilien. (129) [Abb.]: Schlangenzucht zur Gewinnung von Serum gegen Schlangenbisse. Einziges diesbezügliches Unternehmen der Welt "Institut Butantan" in Brasilien. In den kleinen Käfigen mit den freien Oeffnungen halten sich die eingefangenen Giftschlangen auf. Die ganze Anlage ist mit einem mit Wasser gefüllten Graben umgeben, damit die Schlangen nicht entweichen können. (130) Der Frosch als Insektenvertilger. (131) Santo Bambino. Erinnerungen aus Rom. (131) [Abb.]: Pater Florian Neuwirth durch drei Jahre Kapuziner-Guardian zu Gmunden, erfreute sich allgemeiner Beliebtheit. Nach Ablauf seiner Amtszeit wurde er jetzt nach Klagenfurt versetzt. (132) [Abb.]: Herr Franz Scheidleder in Gmunden feierte im September 1930 sein 25 jähriges Jubiläum als Vorstand der Handelsgenossenschaft des Gerichtsbezirkes Gmunden. Als Achtundsiebzigjähriger ist er noch immer eifrig tätig in der Genossenschaft. Herr Scheidleder ist Bürger der Stadt Gmunden und betreibt den Gemischtwaren-Handel in seinem Hause in Gmunden, Pfarrhofgasse 10. (133) [Abb.]: Die Stätte der Oberammergauer Passionsspiele. Das Passionstheater, das - mit allen Errungenschaften modernster Bühnentechnik ausgestattet - im Jahre 1930 wieder zur Aufführung gelangte und eine Besucherzahl von 400.000 Personen aufwies. (134) [Abb.]: "Christus vor Pilatus." Szene aus den Oberammergauer Passionsspielen. (135) Die beste Erbschaft. (136) Ferdl. (136) [Werbung]: (137) [Abb.]: Der Sarkophag des seligen Kapuzinerbruders Konrad von Parzham in Altötting. (138) Wie das Lied "Stabat mater" entstand. (139) [Werbung]: (139) [Abb.]: Das Salzburger Heldendenkmal. (140) Taktfest und schlagfertig. Musiker-Anekdoten. (141) Geschäftsnachrichten. (143) Der erste Patient. (144) Werbung (145) Humoristisches. (146) [Abb.]: Begründete Angst. (147) Werbung (149) Inhaltsverzeichnis. ( - ) [Bestellkarte]: ( - ) Werbung ( - ) Einband ( - )
KANT'S SYSTEM DER REINEN VERNUNFT AUF GRUNDLAGE DER VERNUNFTKRITIK [4. BAND. ZWEITE REV. AUFLAGE] Geschichte der neuern Philosophie (-) Kant's System der reinen Vernunft auf Grundlage der Vernunftkritik [4. Band. Zweite rev. Auflage] (4,2 / 1869) ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([I]) Inhaltsverzeichniß. ([III]) Erstes Buch. Metaphysik der Natur und der Sitten. ([1]) Erstes Capitel. Aufgabe der metaphysischen Naturlehre. Die Körperwelt. Begriff der Bewegung. Größe der Bewegung. Phoronomie. ([3]) I. Die reine Naturwissenschaft. ([3]) 1. Mathematische und philosophische Naturlehre. ([3]) 2. Seelenlehre und Körperlehre. (6) 3. Die metaphysische Körperlehre. Materie und Bewegung. (8) II. Der wahre Begriff der Bewegung. Bewegung als räumliche Relation. (11) III. Das Problem der Phoronomie. (15) 1. Relativer und absoluter Raum. (15) 2. Construction der Bewegungsgröße. (17) a. Die zusammengesetzte Bewegung als Summe. (20) b. Die zusammengesetzte Bewegung als Differenz. (21) c. Die zusammengesetzte Bewegung als Diagonale. (22) Zweites Capitel. Der Begriff der Materie und deren Kräfte. Dynamik. ([24]) I. Die Materie als Ursache der Bewegung. ([24]) 1. Die Materie als Raumerfüllung. ([24]) 2. Die Raumerfüllung als Kraft. (25) 3. Die Kraft der Materie als Reputation. (27) a. Ursprüngliche Elasticität. (27) b. Relative Undurchdringlichkeit. (27) II. Die Materie als Substanz der Bewegung. (29) 1. Die materiellen Theile. (29) 2. Die unendliche Theilbarkeit der Materie. (30) III. Die beiden Grundkräfte der Materie. (32) 1. Attraction. (32) 2. Repulsion und Attraction. (33) a. Repulsion als erste Kraft. Berührung und Ferne. (34) b. Attraction als WIrkung in die Ferne. (35) c. Flächenkraft und durchdringende kraft. (37) 3. Gesetz der Attraction (Gravitation). (38) a. Verhältniß der Massen und Entfernungen. (38) b. Quadrat und Würfel der Entfernungen. (40) IV. Die spezifische Verschiedenheit der Materien. (41) 1. Figur und Volumen. (41) 2. Zusammenhang oder Cohärenz. (42) 3. Flüssige und feste Materien. (43) 4. Natur der flüssigen Materie. Hydrodynamik. (44) 5. Elasticität als expansive und attractive. (45) 6. Mechanische und chemische Veränderung. (46) 7. Mechanische und dynamische Naturphilosophie. (48) Drittes Capitel. Die Mittheilung der Bewegung. Mechanik. ([50]) I. Das Gesetz der Selbständigkeit. Die Materie als Substanz. (53) II. Das Gesetz der Trägheit. (55) 1. Die äußere Ursache. (55) 2. Mechanismus und Hylozoismus. Bewegung und Leben. (56) III. Das Gesetz der Gegenwirkung oder des Antagonismus. (58) 1. Das Problem. (59) 2. Lösung des Problems. (60) 3. Sollicitation und Acceleration. (63) 4. Der unendlich kleine Widerstand. Kein absolut-harter Körper. (65) 5. Die Stetigkeit der mechanischen Veränderung. (65) Viertes Capitel. Die Bewegung als Erscheinung. Phänomologie. ([67]) I. Die Aufgabe der Phänomenologie. ([67]) 1. Die Modalität der Bewegung. ([67]) 2. Das alternative, disjunctive, distributive Urtheil. (68) II. Die Lösung der Aufgabe. (69) 1. Die Möglichkeit der Bewegung. Die gerade Linie. (69) 2. Die Wirklichkeit der Bewegung. Die Curve. (71) 3. Die Nothwendigkeit der Bewegung. (74) III. Der Raum als Erfahrungsobject. (75) 1. Der absolute Raum. (75) 2. Der leere Raum. (77) a. Der leere Raum außer der Welt. (78) b. Der leere Raum in den Körpern. Dynamische Hypothese. (79) c. Der leere Raum zwischen den Körpern. Mechanische Hypothese. (80) Fünftes Capitel. Das Wesen oder Princip der Moralität. ([81]) I. Vernunftkritik und Sittenlehre. ([81]) 1. Kant's moralphilosophische Untersuchungen. ([81]) 2. Die Grundfrage der SIttenlehre. (84) II. Das Moralprincip. (85) 1. Der moralische Sinn. (85) 2. Das Gute und der Wille. Wille und Pflicht. (88) 3. Pflicht und Neigung. (91) 4. Pflicht (Gesetz) und Maxime. (93) III. Uebergang zur Moralphilosophie. (94) Sechstes Capitel. Metaphysische Begründung der Sittenlehre. Das Sittengesetz und die Autonomie. ([97]) I. Standpunkt der Sittenlehre. ([97]) 1. Der empirische Standpunkt. ([97]) 2. Der metaphysische Standpunkt. (99) II. Das Sittengesetz als Princip des Willens. (101) 1. Das Gebot (Imperativ). (101) 2. Die bedingten Gebote. (Geschicklichkeit und Klugheit). (103) 3. Das unbedingte Gebot (kategorischer Imperativ). (105) 4. Das Sittengesetz als formales Willensprincip. (107) 5. Das Sittengesetz als Endzweck. Die Person und deren Würde. (108) III. Das Sittengesetz als Autonomie des Willens. (112) 1. Heteronomie und Autonomie. (112) 2. Das kritische und dogmatische Moralprincip. (115) 3. Das Sittengesetz als Freiheit. Uebergang zur Kritik der praktischen Vernunft. (117) Siebentes Capitel. Das Problem der Freiheit. ([121]) I. Der Begriff der Freiheit. (122) 1. Unerkennbarkeit. (122) 2. Freiheit und Zeit. (123) 3. Die Freiheit als intelligible Ursache. (126) 4. Gott und Freiheit. (127) II. Lösung des Problems. (128) 1. Der intelligible Charakter. (128) 2. Der intelligible und empirische Charakter. (131) 3. Nothwendigkeit und Freiheit. Das Gewissen als Beweisgrund. (133) 4. Das moralische und psychologische Problem. (135) III. Die Realität der Freiheit. (136) Achtes Capitel. Die Freiheit als praktische Vernunft oder Wille. ([140]) I. Analyse des Willens. ([140]) 1. Der empirische und reine Wille. ([140]) 2. Glückseligkeit und Sittlichkeit. (144) 3. Legalität und Moralität. (148) II. Das Sittengesetz als Triebfeder. (149) 1. Das moralische Gefühl. (149) 2. Der Rigorismus der Pflicht. Kant und Schiller. (152) 3. Heiligkeit und Tugend. (154) 4. Tugendstolz und Tugenddemuth. Und ächte Moral. (155) Neuntes Capitel. Begriff des höchsten Gutes. Antinomie und Lösung. Primat der praktischen Vernunft und deren Postulate. ([159]) I. Der Begriff des höchsten Gutes. (160) 1. Tugend und Glückseligkeit. (160) 2. Die Antinomie der praktischen Vernunft. (162) 3. Auflösung der Antinomie. (165) II. Die Postulate der praktischen Vernunft. (168) 1. Unsterblichkeit der Seele. (169) 2. Das Dasein Gottes. (170) 3. Vernunftglaube. (171) III. Methodenlehre. Die sittliche Erziehung. (174) IV. Sinnenwelt und Sittengesetz. (177) Zehntes Capitel. Der Rechtsbegriff. Privatrechtslehre. ([179]) I. Der Rechtsbegriff. ([179]) 1. Rechts- und Tugendpflichten. ([179]) 2. Positive und rationale Rechtslehre. (181) 3. Recht und Zwang. Enges und weites Recht. (182) 4. Privates und öffentliches recht. Ursprüngliche und erworbene Rechte. (185) II. Das Privatrecht. (187) 1. Das Recht als intelligibler Besitz. (187) 2. Die Erwerbungsart des Rechts. Dingliches und persönliches Recht. (189) 3. Das persönliche Recht. Der Vertrag. (191) 4. Das dinglich-persönliche Recht. Ehe und Familie. (194) Elftes Capitel. Staatsrechtslehre. ([199]) I. Das öffentliche Recht. ([199]) 1. Die Staatsgewalten. (200) 2. Die Staatsformen. Der Staatsvertrag als Idee. (202) 3. Trennung der Staatsgewalten. (204) 4. Preußen, Amerika, England. (206) 5. Beurtheilung der französischen Revolution. (208) 6. Die Frage des Revolutionsrechts. (210) 7. Umfang und Grenze des Staatsrechts. (214) II. Das Strafrecht. (217) 1. Verbrechen und Strafe. (217) 2. Wiedervergeltung und Begnadigung. (Todesstrafe). (218) 3. Kant und A. Feuerbach (Abschreckungstheorie). (222) Zwölftes Capitel. Völker- und Weltbürgerrecht. ([224]) I. Aufgabe des Völkerrechts. ([224]) 1. Völkerbund. ([224]) 2. Der natürliche Rechtszustand der Völker. Krieg und Frieden. (225) II. Der ewige Friede. (228) 1. Das Problem. (228) 2. Die negativen Bedingungen. (230) 3. Die positiven Bedingungen. (234) 4. Der ewige Friede als menschlicher Naturzweck. (237) 5. Das Recht der Philosophen im Staate. Kant und Plato. (239) Dreizehntes Capitel. Tugendlehre. Die Pflicht gegen sich selbst. ([241]) I. Begriff der Tugendpflicht. ([241]) 1. Rechts- und Tugendpflicht. ([241]) 2. Unterschied der Tugendpflichten. (242) 3. Das Gegentheil der Tugend. Kant und Aristoteles. (245) 4. Die moralische Gesundheit. (247) 5. Die moralische Selbstprüfung. (249) 6. Das Gewissen. (250) 7. Pflichten gegen Gott. (252) 8. Grenze des Pflichtbegriffs. (254) II. Pflichten gegen sich selbst. Unterlassungspflichten. (255) 1. Physische Selbsterhaltung. (Selbstmord). (255) 2. Moralische Selbsterhaltung. (Lüge. Geiz. Kriecherei.) Kant und Benjamin Constant. (258) Vierzehntes Capitel. Die Pflichten gegen andere Menschen. Erziehungslehre. ([261]) I. Pflichten der Liebe und Achtung. ([261]) 1. Die praktische Liebe. (263) a. Wohlthätigkeit und Dankbarkeit. (263) b. Wohlwollen und Neid. (265) c. Mitgefühl und Schadenfreude. (Mitleid). (266) 2. Die sittliche Achtung. Charakteristik des Hochmuths. (270) 3. Die geselligen Tugenden. Charakteristik der Freundschaft. (273) II. Methodenlehre. (277) 1. Unterricht. (277) 2. Uebung. (Die moralische Zucht). (279) III. Erziehungslehre. (280) 1. Erziehungsreform. Rousseau und Basedow. (280) 2. Erziehungszweige. (283) 3. Erziehungsart. (284) Fünfzehntes Capitel. Theorie und Praxis. Moral und Politik. Der Fortschritt der Menschheit. ([289]) I. Theorie und Praxis. ([289]) 1. Die Theorie als Regel und Praxis. (292) 2. Die philosophische Theorie als Sittenlehre. (293) 3. Ideen und Interesse. (294) a. Die unpraktische Theorie in der Moral. (296) b. Die unpraktische Theorie in der Politik. (296) c. Die unpraktische Theorie in der Kosmopolitik. (298) II. Moral und Politik. (300) 1. Gegensatz und Einheit. (300) 2. Die Staatskunst der politischen Moral. (302) 3. Die Staatsweisheit der moralischen Politik. (304) Sechszehntes Capitel. Die Naturgeschichte der Menschheit. ([307]) I. Menschengattung und Racen. (309) 1. Probleme der Menschenracen. (309) 2. Begriff der Race. (311) 3. Erklärung des Racenunterschiedes. (313) II. Teleologische Erklärung. Kant und Georg Forster. (317) Siebzehntes Capitel. Die Freiheitsgeschichte der Menschheit. Geschichtsphilosophie. ([321]) I. Die weltgeschichtlichen Grenzpunkte. ([321]) 1. Der Anfang. ([321]) 2. Der Zielpunkt. Endzweck der Geschichte. (325) II. Das gegenwärtige Zeitalter. Die Aufklärung. (332) 1. Die Aufklärerei. (332) 2. Die ächte Aufklärung. (335) III. Kant's Kritik der herder'schen Geschichtsphilosophie. (340) 1. Das herder'sche Stufenreich. (343) 2. Die falschen Hypothesen. (Kant und Moscati). (343) 3. Die falschen Analogien. (345) 4. Das Stufenreich der Dinge und die menschliche Freiheit. (Kant und Schulz). (349) Zweites Buch. I. Abschnitt. Religionslehre. Der Streit zwischen Satzung und Kritik. ([353]) Erstes Capitel. Vernunftbedürfniß und Vernunftglaube. Problem der Theodicee. Das Weltende. ([355]) I. Verstandesmetaphysik und Glaubensphilosophie. Kant's Verhältniß zu Mendelssohn und Schlosser. (357) 1. Das Vernunftbedürfniß. Der orientirende Gesichtspunkt. (359) 2. Der Vernunftglaube. (363) 3. Die intellectuelle Anschauung und die modernen Platoniker. Der vornehme Ton und der ewige Friede in der Philosophie. (365) II. Die Theodicee in der Philosophie. (370) 1. Das Problem. (370) 2. Die moralische Weltregierung. (373) 3. Unmöglichkeit einer doctrinalen Theodicee. (374) III. Das Ende aller Dinge. (375) 1. Unitarier und Dualisten. (376) 2. Das natürliche und übernatürliche Ende. (377) 3. Das widernatürliche Ende. (378) Zweites Capitel. Das radicale Böse in der Menschennatur. ([382]) I. Das Gute und Böse unter religiösem Gesichtspunkt. ([382]) 1. Das menschliche Erlösungsbedürfniß. ([382]) 2. Der Ursprung des Bösen. (384) 3. Der rigoristische Standpunkt. (388) 4. Die menschliche Triebfedern und deren Ordnung. (391) 5. Das böse Herz. (Der Gang zum Nichtguten). (395) II. Das radicale Böse in der menschlichen Natur. (397) 1. Die Thatsache der bösen Gesinnung. (397) 2. Der böse Wille. (399) 3. Die Erbsünde. (404) 4. Das Böse als Fall. (405) III. Die Erlösung vom Bösen. (406) 1. Das Gute als Selbstbesserung. (406) 2. Das Gute als Wiedergeburt. (407) 3. Die Erlösung als Gnadenwirkung. (Parerga). (409) Drittes Capitel. Der Kampf des guten und bösen Princips. ([413]) I. Der Glaube an das Gute. (414) 1. Das moralische Ideal als Sohn Gottes. (414) 2. Der praktische Glaube an den Sohn Gottes. (417) 3. Die Wiedergeburt als Umwandlung des empirischen Charakters. (419) 4. Das Erlösungsproblem. (424) a. Die mangelhafte That. (425) b. Die wankelmüthige Gesinnung. (426) c. Die alte Sündenschuld. (427) 5. Auflösung des Problems. (429) a. Die erlösende Strafe. (429) b. Das stellvertretende Leiden. (431) c. Die erlösende Gnade. (432) II. Der Kampf des Bösen mit dem Guten. (434) 1. Das Böse als Fürst dieser Welt. (434) 2. Das legale Gottesreich. (435) 3. Das moralische Gottesreich. Die Entscheidung des Kampfs. (436) III. Der Erlösungsglaube als Wunderglaube. (439) 1. Bestimmung des Wunderglaubens. (439) 2. Kritik des Wunderglaubens. (440) Viertes Capitel. Der Sieg des guten Princips und das reich Gottes auf Erden. ([444]) I. Begriff der Kirche. ([444]) 1. Der ethische Staat. Die Wiedergeburt der menschliche Gesellschaft. ([444]) 2. Unsichtbare und sichtbare Kirche. (448) 3. Vernunft- und Kirchenglaube. (450) 4. Schriftglaube und Orthodoxie. (453) a. Die gelehrte Schrifterklärung. (454) b. Die moralische (religiöse) Erklärung. (455) c. Der praktische Schriftglaube. (457) II. Kirche und Religion. Gegensatz und Einheit. (457) 1. Die Antinomie. (457) 2. Die entgegengesetzten Extreme. Aberglaube und Unglaube. (462) 3. Die Auflösung der Antinomie. (463) III. Die Religion als Kirche. (467) 1. Die jüdische Kirche. (468) 2. Die christliche Kirche. (470) 3. Katholizismus, Protestantismus, Aufklärung. (472) IV. Das Religionsgeheimniß. (473) 1. Der Begriff des Mysteriums. (473) 2. Das Mysterium der Weltregierung. (Die Trinität). (475) 3. Das Mysterium der Berufung, Genugthuung und Erwählung. (476) Fünftes Capitel. Offenbarungs- und Vernunftglaube. Dienst und Afterdienst Gottes. ([479]) I. Geoffenbarte und natürliche Religion. ([479]) 1. Naturalismus, Rationalismus, Supernaturalismus. ([479]) 2. Die Offenbarung als Religionsmittel. Die Lehre Christi. (481) 3. Die Offenbarung als Religionsgrund. Der Glaube als Gehorsam. Kleriker und Laien. (483) II. Der Afterdienst Gottes. (485) 1. Der Religionswahn. (485) 2. Rechtsfertigung durch den Cultus. (486) 3. Fetischdienst und Pfaffenthum. (488) 4. Die Wahrhaftigkeit des Glaubens und deren Gegentheil. Fanatismus und Heuchelei. (490) III. Der wahre Gottesdienst. (496) IV. Summe der kantischen Religionslehre. Kant und Lessing. (499) Sechstes Capitel. Satzung und Kritik. Positive und rationale Wissenschaften. Der Streit der Facultäten. ([504]) I. Wissenschaft und Staat. ([504]) 1. Positive und rationale Wissenschaft. ([504]) 2. Die Rangordnung der Facultäten. (506) 3. Der gesetzwidrige Streit. (511) 4. Der gesetzmäßige Streit. (512) II. Der Streit der philosophischen und theologischen Facultät. (516) 1. Verhältniß zur Bibel. (516) 2. Kirchensecten und Religionssecten. (Mystik.) Der Pietismus. (Spener und Zinzendorf.) (518) III. Der Streit der philosophischen und juristischen Facultät. (525) 1. Die Streitfrage. (525) 2. Die Entscheidung der Streitfrage. (527) IV. Der Streit der philosophischen und medicinischen Facultät. (531) 1. Die Vernunft als Heilkraft. (531) 2. Medicinische Vernunftlehren. (533) Zweites Buch. II. Abschnitt. Kritik der Urtheilskraft. Aesthetik und Teleologie. ([537]) Erstes Capitel. Der Begriff der natürlichen Zweckmäßigkeit und die reflectirende Urtheilskraft. ([539]) I. Vereinigung der Natur und Freiheit. ([539]) 1. Gegensatz beider. ([539]) 2. Unterordnung der Natur unter die Freiheit. (540) 3. Der Begriff der natürlichen Zweckmäßigkeit. (Die specifische Gesetzmäßigkeit der Natur.) (541) 4. Die kritische Aufgabe. (546) II. Die natürliche Zweckmäßigkeit als Reflexionsprincip. (548) 1. Das teleologische und ästhetische Urtheil. (548) 2. Gefühl der Luft oder Unluft. (550) Zweites Capitel. Die Analytik des Schönen. ([553]) I. Die kritische Grundfrage. ([553]) II. Das ästhetische Urtheil. (555) 1. Das uninteressirte Wohlgefallen. (555) 2. Das allgemeine Wohlgefallen. (561) 3. Die ästhetische Zweckmöglichkeit. (568) 4. Die ästhetische Nothwendigkeit. (572) Drittes Capitel. Die Analytik des Erhabenen. ([574]) I. Die Thatsache des Erhabenen. ([574]) 1. Das Schöne und Erhabene. ([574]) 2. Das mathematisch und dynamisch Erhabene. Das Große und Gewaltige. (575) 3. Die logische und ästhetische Größenschätzung. (577) 4. Widerstreit und Harmonie zwischen Einbildungskraft und Vernunft. (579) II. Die Erklärung des Erhabenen. (582) 1. Das erhabene Subject. (582) 2. Die Subreption. (585) 3. Das erhabene Object. (586) Viertes Capitel. Freie und anhängende Schönheit. Ideal, Kunst, Genie. Deduction und Dialektik der ästhetischen Urtheilskraft. ([589]) I. Natur und Kunst. ([589]) 1. Die freie Schönheit. ([589]) 2. Die anhängende Schönheit. (593) 3. Das ideal. Die ästhetische Normalidee. (594) 4. Die schöne Kunst. Der Begriff der Kunst. (596) a. Eintheilung der Künste. (597) b. Werth der Künste. Die Musik. (599) c. Das Gedankenspiel. (Das Lächerliche.) (602) 5. Das Genie. [Kant und Schelling.] (604) II. Deduction der Geschmacksurtheile. (607) 1. Bestimmungsgrund der ästhetische Urtheile. (607) 2. Die ästhetische (erweiterte) Denkweise. (610) III. Die Dialektik der ästhetischen Urtheilskraft. (611) 1. Widerstreit und Lösung. (611) 2. Der Idealismus der Zweckßigkeit. (613) Fünftes Capitel. Die natürliche Zweckmäßigkeit als objective, materiale, innere: Organisation und Leben. ([616]) I. Das teleologische Urtheil. ([616]) 1. Die objectiv-formale Zweckmäßigkeit. (617) 2. Die objectiv-materiale Zweckmäßigkeit. Aeußere und innere Zweckmäßigkeit. (619) 3. Die zweckthätige Kausalität. (623) a. Die Idee des Ganzen als Ursache. (624) b. Die Organisation. (624) c. Kunst- und Naturproduct. (625) II. Die kritische Geltung des teleologischen Urtheils. (626) Sechstes Capitel. Dialektik der teleologischen Urtheilskraft. Mechanismus und Teleologie. ([631]) I. Antinomie der teleologischen Urtheilskraft. ([631]) 1. Mechanismus und Teleologie. ([631]) 2. Die Auflösung des Widerstreits. (634) II. Dogmatische Geltung der Teleologie. (636) 1. Realismus und Idealismus. (Causalität und Fatalität - Hylozoismus und Theismus.) (636) 2. Widerlegung der dogmatischen Telologie. (638) III. Kritische Geltung der Teleologie. Der discursive und intuitive Verstand. (639) Siebentes Capitel. Methodenlehre der teleologischen Urtheilskraft. Die Teleologie als Naturbetrachtung, als Natursystem, als Theologie. ([643]) I. Die teleologische Naturbetrachtung. ([643]) 1. Die ursprüngliche Organisation der Materie. ([643]) 2. Die Urformen. Die Natur als Stufenreich. (Kant und Göthe.) (645) 3. Der architektonische Verstand. Prästabilismus. (646) 4. Theorie der Epigenesis. (649) II. Das teleologische Natursystem. (651) 1. Der Mensch als Endzweck der Natur. (651) a. Die menschliche Glückseligkeit. (654) b. Die menschliche Gesellschaft. (655) c. Die ästhetische Bildung. (656) 2. Der sittliche Endzweck. (657) III. Teleologie und Theologie. (658) 1. Physikotheologie und Moraltheologie. (658) 2. Moraltheologie und Religion. (662) Einband ( - ) Buchrücken ( - )
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Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra über die neuen Berliner Hochschulverträge und den altbekannten Sanierungsstau, die Chancen des Exzellenzverbundes BUA – und wie es mit der Postdoc-Entfristung weitergeht.
Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra. Fotos: Nils Bornemann.
Frau Czyborra, am Dienstag hat der Berliner Senat die neuen Hochschulverträge beschlossen. Was drinsteht, war seit der Ihrer Einigung mit den Hochschulen im August im Wesentlichen bekannt. Vor allem, dass es bis 2028 jedes Jahr fünf Prozent mehr Landesgeld gibt und dass die Zahl der Lehramts-Studienplätze aufgestockt wird. Was ist aus Ihrer Sicht sonst noch bemerkenswert?
Ich bin sehr zufrieden mit dem Erreichten. Wir geben nicht einfach mehr Geld, wir haben auch die überkomplexe Systematik reformiert, nach der das Geldbislang verteilt wurde. Konkret: Wir haben die Zahl der Leistungsindikatoren für die Hochschulen verringert und dafür gesorgt, dass sich die gesetzten Anreize nicht mehr gegenseitig aufheben. Wichtig ist auch, dass Minderleistungen in einem Bereich nicht mehr durch Mehrleistungen an anderer Stelle ausgeglichen werden können. Es kann also zu Abzügen kommen.
Wie stark können die werden?
Theoretisch bis zu 30 Prozent. Aber da muss eine Hochschule schon alles falsch machen. Realistisch gehe ich von maximal fünf Prozent aus. Aber die können schon richtig wehtun.
Weil das meiste Budget in Personalkosten gebunden ist und jedes Minus voll auf die wenigen beweglichen Gelder durchschlägt. Und das ist eine gute Nachricht für die Hochschulen?
Die gute Nachricht ist, dass wir Leistung tatsächlich belohnen. Die Abzüge gehen ja nicht zurück in den Landeshaushalt, sondern fließen in den Topf der Qualitätsoffensive für die Lehre – aus dem wir dann wieder gezielte Maßnahmen in den Hochschulen finanzieren können, und zwar genau dort, wo eine besondere Innovationsdynamik herrscht. Das hilft auch den Präsidien. Beispiel Gleichstellung: Wenn eine Fakultät da nicht mitzieht, können die Hochschulleitungen die resultierenden Mittelabzüge direkt dorthin durchreichen, wo die Verantwortlichen sitzen. Allerdings, das gebe ich zu, hat unsere Indikatorik noch Schwächen.
Ina Czyborra, 57, ist promovierte Archäologin und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende in Berlin. Über viele Jahre war sie wissenschaftspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus. Im April 2023 übernahm sie das Amt der Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
Welche meinen Sie?
Die dritte große Aufgabe der Hochschulen neben Lehre und Forschung ist der Transfer, da brauchen wir dringend mehr Output in Form technologischer und sozialer Innovationen, aber auch anderen Formen von Wissenstransfer. Dafür müssen wir aber erstmal wissen, wie wir erfolgreichen Transfer sinnvoll messen. Wir können ja nicht nach Bauchgefühl gehen. Unsere Aufgabe ist, diese harten Indikatoren jetzt zu entwickeln, damit wir sie in der nächsten Phase der Hochschulverträge einbauen können.
Keine Lösung präsentiert haben Sie darüber hinaus für die jetzt schon sechs Millionen Euro pro Jahr, die die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) für das Studienangebot für künftige Polizeikräfte ausgibt. Zugunsten der Senatsverwaltung des Innern – aber die zahlt nicht.
Das ist nicht die Verantwortung der Innenverwaltung, sondern Folge der Eigenheit der Finanzverwaltung, Sonderprogramme außerhalb der normalen Haushaltssystematik zu produzieren, die dann alle zwei Jahre erneuert werden müssen, was bei einem Studiengang von drei oder vier Jahren absolut keinen Sinn ergibt. In der Wissenschaftsverwaltung waren wir da aber vielleicht auch etwas blauäugig.
Inwiefern?
Weil uns die Finanzverwaltung immer wieder signalisiert hatte, dass sie die Polizei-Thematik in den Hochschulverträgen berücksichtigen wolle, worauf wir uns verlassen haben. Wenn es jetzt heißt, dafür gebe es ja die fünf Prozent für alle Hochschulen oben drauf, daraus müssten auch die Polizei-Studienplätze finanziert werden, dann muss uns die Finanzverwaltung die Frage beantworten, an welcher anderen Stelle die Hochschulen das nötige Geld einsparen sollen. Etwa bei der Byzantinistik oder der Altphilologie? Bei der Elektrotechnik oder dem Maschinenbau, weil es da gerade weniger Bewerber gibt? Sollen Kürzungen wirklich die Antwort sein?
"Das sind die Debatten, die ich mit den Hochschulen führen möchte"
Wie lautet denn Ihre Antwort?
Wir sollten diese Studiengänge nicht kaputtsparen, sondern gemeinsam mit den Hochschulen darüber reden, wie wir sie attraktiver machen. Das sind die Debatten, die ich unterhalb der Hochschulverträge in den nächsten Jahren mit den Hochschulen führen möchte. Gleichzeitig hoffe ich, dass wir irgendwann mit der Finanzverwaltung und anderen Ressorts zu einem klaren Verständnis kommen, was die Stadt eigentlich an Studienangeboten braucht und erwartet. Im Augenblick höre ich nur Klagen, die Hochschulen erhielten so viel Geld, doch die nötigen Fachkräfte seien trotzdem nicht da. Meine Gegenfrage an die anderen Ressorts lautet: Welche Personalbedarfe habt ihr denn? Definiert die bitte für die nächsten zehn, 15 Jahren – von der Zahl der Pflegekräfte über die Verwaltung bis hin zu Radweg- und Verkehrsplanern. Dann kann ich mit den Hochschulen besprechen, wie wir die Bedarfe decken, in Einklang mit der Wissenschaftsfreiheit, versteht sich. Doch bislang bekomme ich keine Antwort.
Unstrittig ist der Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften.
Erfreulicherweise sieht es so aus, als sei die Zahl der Bewerber um einen Studienplatz gestiegen. Ob daraus mehr Immatrikulationen werden, wissen wir noch nicht.
Sie haben in den Hochschulverträgen verabredet, dass bis 2028 die Zahl der Lehramts-Studienplätze auf 2500 aufgestockt werden soll. Wird das reichen, um die Zahl der Studiengänge mit Zugangsbeschränkungen zu senken? Derzeit kann man die Signale an die Bewerber nur als widersprüchlich bezeichnen: Die Politik beklagt den Lehrermangel, gleichzeitig lässt sie viele Lehramts-NCs zu.
Das ist ein Schein-Widerspruch. Da, wo der Bedarf an Lehrkräften hoch ist, in Mathe, Chemie oder Physik etwa, haben wir keinerlei NCs. Wenn aber viele junge Menschen Politologie oder Geschichte auf Lehramt studieren wollen, obwohl es gar nicht so viel Personalbedarf für das Fach gibt, dann ist es legitim, wenn wir vergleichsweise wenig Studienplätze zur Verfügung stellen. Hinzu kommt ein Phänomen, über das nicht so gern geredet wird. Wenn Sie in Berlin Grundschullehramt studieren, müssen Sie Mathe belegen. Es sei denn, Sie wählen alternativ Sonderpädagogik. Wenn es da dann plötzlich 1000 Bewerber gibt und einen extremen NC, handelt es sich ganz offenbar um eine Fehlsteuerung.
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Mehr Lehrkräfte würde die Stadt auch dadurch bekommen, dass die hohen Schwundquoten im Studium runtergehen.
Diese behaupteten Schwundquoten gibt es doch in der Form bei uns gar nicht. Wir haben zum Beispiel einen Bachelor mit Lehramts-Option. Wenn sich Studierende dagegen entscheiden, fertig auf Lehramt zu studieren, ist das so im System angelegt und kein Studienabbruch, nur weil sie vielleicht nicht im Master of Education auftauchen. Aus der Humboldt-Universität höre ich, dass sie tatsächlich im Grundschullehramt signifikant niedrigere Abbrecherquoten als anderswo haben.
Man hört viel und weiß wenig, weil die exakten Zahlen nicht erhoben werden?
Natürlich würden wir gern mehr wissen, was aus den Studienanfängern wird. Natürlich stützen wir uns zu oft auf anekdotische Evidenz und hätten gern mehr Verbleibstudien. Aber die Auskunftsfreude derjenigen, die sich exmatrikulieren, ist gering, der Rücklauf von Fragebögen entsprechend überschaubar. Persönlich würde ich gern selbst mal eine der Mathe-Klausuren schreiben, die im Grundschullehramt obligatorisch sind. Von den Studierenden vernehme ich da die schlimmsten Geschichten, während mir etwa die Freie Universität mitteilt, der abgefragte Stoff gehe über den Satz des Pythagoras nicht hinaus. Zumindest dessen Beherrschung erwarte ich dann schon von jeder Grundschul-Lehrkraft. Sonst kommen wir in Deutschland nie raus aus dem verqueren Verhältnis, was viele Menschen zur Mathematik haben.
Ende des Jahres legt die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz ihre Empfehlungen zur Reform der Lehrkräftebildung vor. Wie groß wird danach der Reformeifer in Berlin ausfallen?
Ich beobachte mit einer gewissen Faszination, wie an vielen Orten in Deutschland schon jetzt kräftig herumreformiert wird. Vieles davon erscheint mir wenig systematisch. Genau diese Systematik erhoffe ich mir aber vom SWK-Gutachten. Sehr hilfreich fand ich bereits das Papier des Wissenschaftsrats zur Lehramtsausbildung im Fach Mathematik. In Berlin haben wir zusammen mit der Bildungsverwaltung einige Runde Tische mit Experten vor uns. Als nächstes möchte ich mit den Universitäten in eine offene und zugleich zielgerichtete Debatte einsteigen. Mein Ziel ist, dass wir im ersten Halbjahr 2024 Eckpunkte zur Reform der Lehrerbildung in Berlin vorlegen. Persönlich bin ich ein großer Fan von Ein-Fach-Lehramtsstudiengängen, die flexible Einstiege ermöglichen und doch qualitativ hochwertig sind. Was ich für keine gute Idee halte: Im Rahmen eines dualen Studiums die Studienanfänger ohne jeden Abstand zur eigenen Schullaufbahn am ersten Tag vor eine Schulklasse zu stellen. Das geht auf Kosten der Unterrichtsqualität und der Studierenden.
"Es gab die richtige und hehre Absicht, aber nie einen zu Ende gedachten Plan, wie sich der Sanierungsstau in sinnvollen Schritten abarbeiten ließe"
Zurück zu den Hochschulverträgen: Die Freude an den Hochschulen ist stark getrübt, weil sich parallel der enorme Sanierungsstau immer handfester bemerkbar macht. Die Technische Universität Berlin musste mehrere Gebäude kurzfristig schließen, TU-Präsidentin Geraldine Rauch warnt vor dramatischen Konsequenzen für die Hochschullehre.
Ich habe die Wortmeldungen von Frau Rauch zur Kenntnis genommen, auch ihre Mahnungen, die Baumisere gefährde Berlins Chancen in der Exzellenzstrategie. Dazu noch ihre Forderung, verschiedene Gebäude in die Sanierungsplanung aufzunehmen. Als nächstes wünsche ich mir konkrete Vorschläge, wie wir mit den kurzfristigen Problemen umgehen. Weder werden Frau Rauchs Exzellenz-Warnungen auf Begeisterung bei den anderen Universitäten stoßen noch wird das Setzen auf irgendwelche Sanierungslisten etwas ausrichten gegen einen Wasserschaden in der Chemie oder die mutwillige Sabotage in der Mathematik. Zumal das neue Mathematik-Gebäude ja längst im Werden und 2025 fertig ist. Aber was machen wir bis dahin? Wo will die TU Container hinstellen, um die akute Platznot zu beheben und den Betrieb zu stabilisieren? Die Studierenden haben ein Anrecht auf baldige Antworten. Mit Frau Rauch stehen wir zu all diesen Fragen in einem engen Austausch. Ich freue mich, dass seit der vergangenen Woche zumindest Teile beider Gebäude wieder genutzt werden können.
Aber Frau Rauch hat doch einen Punkt! Der damalige Regierende Bürgermeister Michael Müller und sein Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach hatten den Hochschulen schon vor Jahren bis 2036 jährlich 250 Millionen Euro für die Hochschulbau und -sanierung versprochen, doch diesen Aufbruch sieht man den Berliner Hochschulen nicht an.
Weil es zwar die richtige und hehre Absicht gab, aber nie einen zu Ende gedachten Plan, wie sich der Sanierungsstau über diesen langen Zeitraum in sinnvollen Schritten abarbeiten ließe. Hinzu kommt, dass sich die finanzielle Situation geändert hat. 2018 hatte wir steigende Steuereinnahmen, jetzt haben wir es mit enormen Baukostensteigerungen zu tun. Außerdem seit Jahren mit einem Fachkräfteproblem, auch in den Bauabteilungen der Hochschulen. Dann war da die Pandemie, die uns über Jahre im Griff hatte.
Und schließlich wurde viel Geld in Leuchtturmprojekte gesteckt.
Klar spielt das da rein, wenn wir, was ich für richtig und unabdingbar halte, für das Herzzentrum eine halbe Milliarde Euro ausgeben. Oder für das Museum für Naturkunde 330 Millionen. Beim Campus Tegel sind wir mittlerweile bei 365 Millionen angekommen, und die Planungen für die Charité, immerhin das siebtbeste Universitätskrankenhaus der Welt, schlagen ebenfalls zu Buche. Da sind Schwerpunkte gesetzt worden.
Und nun?
Was auf jeden Fall gilt: Wir müssen schneller werden, wegkommen von der Kameralistik und den ewigen Planungsprozessen zwischen drei Behörden und den Hochschulen. Es kann nicht sein, dass zwischen Beschluss und Fertigstellung eines Gebäudes zehn Jahre vergehen. Ich kann mir vorstellen, dass wir eine Hochschulbau-Gesellschaft gründen, die alles aus einer Hand macht. Aber die Hochschulen sollten sich auch an die eigene Nase fassen. Die TU hat in den vergangenen Jahren nur ein Drittel ihres Budgets für den Bauunterhalt ausgegeben und den Rest in die Rücklage gepackt. Wir alle müssen flexibler im Denken werden.
"Wir sollten als Land Berlin handeln und eine Gesellschaft für den Hochschulbau gründen."
Das heißt?
Da Studiengebühren ja kein Weg sind, sollten wir über neue Modelle der Baufinanzierung und -durchführung sprechen, wie sie zum Beispiel Österreich entwickelt hat. Dort gibt es die Bundesimmobilien-Gesellschaft, die den Schul- und Hochschulbau auf grundsätzlich neue, wirtschaftlich tragfähige Füße gestellt hat. Da wir Derartiges von unserem Bund nicht zu erwarten haben, finde ich, dass wir als Land Berlin handeln und eine Gesellschaft für den Hochschulbau gründen sollten. In die bringen wir bebaubare Grundstücke ein, das nötige Eigenkapital, und dann generieren wir über die Investitionsbank Berlin Brandenburg die nötige Restfinanzierung. Das würde auch planerisch große Synergien schaffen, darum möchte ich die Idee mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gern vorantreiben.
Vorantreiben wollten Sie und Ihre Mitstreiter:innen im Abgeordnetenhaus einst auch die Entfristung von Postdocs ins Berlin. Als Sie kurz vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 den umstrittenen Paragraph 110, Absatz 6 ins neue Berliner Hochschulgesetz bugsierten, haben Sie und ihre Parlamentskolleg:innen von den Grünen und der Linken anschließend eine Flasche Sekt aufgemacht und sich beim Anstoßen ablichten lassen. War die Sektlaune verfrüht?
Der Wortlaut der Bestimmung war nicht wirklich zu Ende gedacht. Das war dem hohen Zeitdruck geschuldet, unter dem er entstand – und der wenig seriösen Zuarbeit aus der damaligen Wissenschaftsverwaltung…
…die die Regelung nicht wollte…
Aber es hat sich ja alles geklärt seitdem. Berlin kann sich auf die Fahnen schreiben, dass wir mutig vorangeschritten sind und die "#IchbinHanna"-Debatte massiv beflügelt haben. Das war nicht nur für die noch immer nicht abgeschlossene Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) auf Bundesebene wichtig, sondern hat die Berliner Hochschulen motiviert, spannende Personalkonzepte zu entwickeln.
Die wurden im Herbst 2022 bei der Senatsverwaltung eingereicht. Seitdem ist nichts passiert. Im Gegenteil: Der neue Senat von CDU und SPD hat die geplante Entfristung der Postdocs bis 2025 ausgesetzt.
Die Hochschulen haben versprochen, trotz der Aussetzung an den Konzepten festzuhalten. Nachdem wir die Hochschulverträge unter Dach und Fach haben, können wir uns jetzt die unterschiedlichen Ideen genauer anschauen. In den meisten Fällen läuft es auf "2+4"-Modelle hinaus: also zwei Jahre einfache Befristung nach der Promotion, die anschließende Befristung für weitere vier Jahre ist dann mit einer Anschlusszusage verbunden, natürlich abhängig von der Erfüllung vereinbarter Leistungskriterien. Es gibt weitere spannende Ideen, etwa den Plan des Instituts für Philosophie der Humboldt-Universität, die Personalmittel der Mehrheit der Professoren in fünf neue Tenure-Track-Stellen für Postdocs umzuwandeln.
Wo aber ist die politische Initiative?
Wir werten aus, was die Schwarmintelligenz der Berliner Hochschulen an Konzepten hervorgebracht hat, wir warten das Ergebnis der WissZeitVG-Reform ab, und dann passen wir den Paragraphen 110 entsprechend an. Es kann gut sein, dass wir durch die WissZeitVG-Reform und mögliche Öffnungsklauseln sogar mehr Regelungskompetenz auf Länderebene bekommen. Die werden wir nutzen.
"Es ist völlig unklar, wann die Richter sich äußern, das kann zehn Jahre dauern. Deshalb machen wir uns davon unabhängig."
Und irgendwann wird sich das Bundesverfassungsgericht zum Paragraph 110 äußern. Ende 2021 hatte die Humboldt-Universität Verfassungsbeschwerde eingereicht, im Frühjahr 2022 folgte die damals oppositionelle CDU-Fraktion mit einer Normenkontrollklage.
Es ist völlig unklar, wann die Richter sich äußern, das kann zehn Jahre dauern. Die Prioritäten des Gerichts liegen – vorsichtig formuliert – woanders. Eine Verfassungsklage gegen das Thüringer Hochschulgesetz harrt seit 2019 der Dinge. Deshalb machen wir uns davon unabhängig. In der Vereinbarung von CDU und SPD ist klar geregelt, dass wir auf die Reform im Bund warten, dass die Neuregelung dann aber zum 1. April 2025 in Kraft tritt.
TU-Präsidentin Rauch warnt vor Folgen des Sanierungsstaus für die Exzellenzchancen. Sie sagen, das werde den anderen Universitäten der Berlin University Alliance (BUA) nicht gefallen. Ist die Stimmung in der BUA so schlecht?
Die BUA hatte einen schwierigen Start. Das hatte mit Corona zu tun und mit einem Selbstfindungsprozess zwischen den Universitäten, der nicht einfach war. Inzwischen habe ich den Eindruck, dass die Vorstellungen über den nächsten Antrag des Verbundes in der Exzellenzstrategie sehr klar sind.
Es gibt Stimmen, die sagen: Auf die Qualität des Antrags kommt es gar nicht an, die BUA ist ohnehin too big to fail.
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Die BUA muss mehr sein als die Summe ihrer Teile, das hat auch etwas mit einem Gemeinschaftsgeist zu tun, der sich entwickeln muss. Dazu muss die BUA unter anderem das Verhältnis der einzelnen Cluster zueinander und zu ihrer Gesamtstrategie klären. Genau da haben wir noch einige Debatten vor uns.
Ein bisschen rosig gemalt, oder?
Die Wissenschaftslandschaft funktioniert nach ihren eigenen Gesetzen. Wer die heile Welt sucht, ist da falsch. Das gilt übrigens, sage ich als Gesundheitssenatorin, im Gesundheitswesen genauso. Hier wie da gibt es massive Einzelinteressen, daraus entsteht eine Vielstimmigkeit, die manchmal an Kakophonie grenzt. Das kann man nicht schönreden und ja, das erfordert mehr Commitment von allen BUA-Partnern.
Oder die Schlussfolgerung, dass es ein Fehler war, die Universitäten in die BUA zu drängen? Das Problem ist ja nicht die Zusammenarbeit in den einzelnen Clustern. Das Problem ist, dass die Hochschulleitungen ihre Entscheidungen zuallererst am Wohl der eigenen Institution ausrichten – auch wenn das auf Kosten der Partnerschaft geht.
Die Universitäten haben sich freiwillig zur BUA bekannt, und bei allem Einzelkämpfertum wissen sie, dass sie im Kampf um die wissenschaftlichen Fleischtöpfe dieser Welt nur in Kooperation bestehen können.
Hat die Exzellenzstrategie als Wettbewerb ihren Zenit überschritten? Fast alle Wissenschaftsminister:innen, die sie 2016 als Fortsetzung der Exzellenzinitiative auf den Weg gebracht haben, sind außer Dienst. Ihre Nachfolger finden andere Themen wie den Wissens- und Technologietransfer offenbar viel spannender. Die Politikerreden von "Exzellenz" weichen mehr und mehr den Forderungen nach Anwendungsnähe.
Ich glaube, dass der Exzellenz-Begriff falsch verstanden wird. Anders als oft behauptet geht es nicht um Elitenbildung, sondern Exzellenz bedeutet Relevanz, Transfer, Kooperation, das Arbeiten an den großen gesellschaftlichen Fragestellungen, den Grand Challenges. Übrigens bin ich überzeugt, dass auch Edelgard Bulmahn…
…die Bundesforschungsministerin, die die erste Exzellenzinitiative 2005 auf den Weg gebracht hat…
…Exzellenz genauso gemeint hat. Wenn ich die BUA-Cluster besuche, erlebe ich all das: transdisziplinäre Zusammenarbeit, die Suche nach Lösungen für die großen Probleme, die wir heute und in Zukunft haben. Die Cluster führen Menschen zusammen, die vorher nicht zusammengearbeitet haben, aus den verschiedensten Wissenschaften und Institutionen. In ihrem Miteinander, ihrer Vernetzung und an den Grenzflächen wird das wirklich Neue geschaffen.
" Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich nur eine einzige Wissenschaftlerin davon abschrecken lässt, dass es in Berlin nicht so leicht ist, einen Arzttermin zu bekommen."
Und während Sie über die großartigen Bedingungen der Spitzenforschung in Berlin schwärmen, berichten Forschende, dass sie keine Kita-Plätze für ihre Kinder bekommen, dass die Mieten unbezahlbar werden und sie ganze Nachmittage auf dem Einwohnermeldeamt verbringen.
Die Hürden in der Forschung haben Sie noch gar nicht erwähnt. Zum Beispiel, dass es viel zu lange dauert, bis Tierversuche genehmigt werden. Klar müssen wir bei all dem besser werden. Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass sich nur eine einzige Wissenschaftlerin davon abschrecken lässt, dass es in Berlin nicht so leicht ist, einen Arzttermin zu bekommen – wenn umgekehrt ein für sie einzigartiges Forschungsumfeld lockt.
Hamburgs Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) sagte neulich hier im Blog, man solle beim Vergleich der Metropolen auch über das Funktionieren der Bürokratie reden, und was das Fünf-Prozent-Plus in den Berliner Hochschulverträgen angeht, sagte sie: "Ich schaue mir die Zahlen immer gern sehr genau an und stelle dann fest: Fünf Prozent auf dem Papier sind am Ende nicht immer fünf Prozent, die bei den Hochschulen ankommen."
Und ich sage immer: Berlin und Hamburg sind neidische Schwestern. Wir streiten uns, aber irgendwie haben wir uns dann doch lieb. In Sachen Verwaltung könnten wir in der Tat einiges von Hamburg lernen. Wir versuchen das auch seit Jahrzehnten. Nur ist das mit der Umsetzung in Berlin immer eine besondere Herausforderung, das hat mit der Zerrissenheit der Stadt zu tun. Genau diese Zerrissenheit, diese manchmal chaotische Vielfalt ist es aber auch wiederum, die die Leute in die Stadt zieht. Ich erinnere mich an eine Islamwissenschaftlerin aus Yale, die dort irre viel Forschungsgeld und wenig Lehrverpflichtung hatte und doch nach Berlin kam, wegen der Stadt, wegen der Leute, wegen der wissenschaftlichen Dynamik.
Viele andere Landeswissenschaftsminister waren in den vergangenen Jahren zunehmend genervt von Berlin, das eine Bundesförderung nach der anderen einheimste. Bestes Beispiel: die Eingliederung des bundesfinanzierten Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) in die Charité, ein zu dem Zeitpunkt bundespolitisch einzigartiger Vorgang. Verstehen Sie, wenn Ihre Kollegen sagen: Jetzt reicht es aber mal?
Ich kann das nachvollziehen. Wir sind ein föderaler Staat, wir haben viele Zentren. Wenn Misstrauen gegenüber einer großen und weiter wachsenden Hauptstadt entsteht, begleitet von der Angst, abgehängt zu werden, müssen wir das ernstnehmen. Hier gilt tatsächlich dieser Begriff "too big to fail": Alle wollen nach Berlin, die Studierenden, die Wissenschaftler:innen, viele neue außeruniversitäre Forschungsinstitute sind bei uns entstanden. Wenn die staatlichen Gelder knapper werden, fällt es anderen noch schwerer, mit uns im Streit um die besten Köpfe mitzuhalten.
Mit Verlaub: Oft war es weniger die wissenschaftliche Qualität, sondern das schon legendäre Verhandlungsgeschick von Müller und Krach.
Wir hatten aber auch die Flächen, wir konnten sagen: Kommt nach Berlin, wir stellen euch ein neues Gebäude mitten in die Stadt. Jetzt ist der Platz knapper, die Preise sind zu hoch, wir können nicht mehr alle und jeden zentral unterbringen. Wir können auch nicht immer noch mehr Kofinanzierung für vom Bund mitfinanzierte Einrichtungen leisten. Jetzt geht es mehr ums Konsolidieren und Qualität als Wachstum um jeden Preis, wir müssen die Ansiedlungen, die wir erreicht haben, langfristig finanziell absichern. Und ansonsten wählerisch sein und uns fragen: Was fehlt uns wirklich noch in der Berliner Wissenschaft?
"Wenn der Bund über die grundsätzliche Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern reden will: aber gern. Dann sollten wir aber überall da anfangen, wo die Bundesregierung Beschlüsse zulasten Dritter, von uns Ländern, macht"
Gerade jetzt fordert der Bund von den Ländern sogar noch mehr Kofinanzierung, wenn sie bestehende Bund-Länder-Programme fortgesetzt sehen wollen. Aktuell steht unter anderem die Verlängerung der Forschungsförderung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften an. Bisher zahlen die Länder da keinen Euro dazu. Der Bund will künftig immer und überall mindestens 50 Prozent Länderanteil. Haben Sie dafür Verständnis?
Nein, habe ich nicht. Wenn der Bund seine Kooperation nur noch zu Bedingungen anbieten will, die sich kein Land leisten kann, wenn er sich dann als Konsequenz aus der Forschungsförderung zurückziehen würde oder aus dem Ausbau digitaler Bildungsangebote an Schulen und Hochschulen, dann frage ich: Worin sonst besteht die originäre Aufgabe eines Bundesministeriums für Bildung und Forschung, wenn nicht im Setzen solcher zusätzlichen Impulse? Die Kofinanzierung von uns Ländern ist die um ein Vielfaches teurere Grundfinanzierung, die wir jeden Tag leisten. Wenn der Bund über die grundsätzliche Finanzarchitektur zwischen Bund und Ländern reden will: aber gern. Dann sollten wir aber überall da anfangen, wo die Bundesregierung Beschlüsse zulasten Dritter, von uns Ländern, macht. Wenn ein FDP-Bundesfinanzminister die Umsatzsteuer für die Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent senken möchte, kostet das allein Berlin 90 Millionen pro Jahr. Das ist anderthalbmal so viel, wie der Bund insgesamt für die Förderung von Forschung an HAWs in allen 16 Ländern ausgibt.
Was antwortet Ihnen Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger auf solche Argumente?
Es gibt ja leider nicht so viel Austausch mit ihr. Vergangene Woche war sie eine Stunde bei der Kultusministerkonferenz dabei. Eigentlich müssten wir Ministerinnen und Minister uns open end zusammensetzen und miteinander klären, wie wir die anstehenden Zukunftsaufgaben stemmen wollen: vom Klimaschutz über die Digitalisierung und die Gebäudesanierung bis hin zu Investitionen in neue Forschungsprogramme. Das Fingerzeigen aufeinander können wir uns nicht mehr leisten.
Inhaltsangabe: Einleitung: 'Nur gemeinsam wird es möglich sein, Europas Eisenbahnsystem zu einem hochproduktiven und attraktiven Transportmittel für die Zukunft zu entwickeln', lautet die Aussage von Klaus Michael Kühne, Chef des weltweit größten Speditionskonzerns Kühne + Nagel. Damit trifft er den allgemeinen Konsens und beschreibt das gemeinsame Ziel der europäischen Verkehrspolitik. Europa wächst zusammen und entwickelt sich zunehmend zu einer singulären, aus vielen nationalen Volkwirtschaften resultierenden gemeinsamen Volkswirtschaft, die ein einheitliches und flächendeckendes Verkehrsnetz verlangt. Das Ziel, das europäisches Eisenbahnsystem zu einem einheitlichen und einem der zukunftsträchtigsten Transportmittel weiterzuentwickeln, ist nicht neu. So forciert die europäische Verkehrspolitik eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. Nicht nur die Globalisierung, die Auswirkungen begrenzter fossiler Ressourcen für den Transport und die damit verbundenen Preissteigerungen sondern auch das gestiegene Umweltbewusstsein der Bevölkerung zeichnen den Weg vor, sich dem Ziel zu nähern. Doch der Anteil der Eisenbahnen am Verkehrsmarkt ist noch immer sehr gering. "Der Eindruck ist weit verbreitet, dass die Eisenbahnunternehmen im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern nicht auf die Veränderungen des Marktes oder die Bedürfnisse des Kunden eingehen.' Tatsächlich bewegten sich die Eisenbahnen v.a. von den 1960er bis Anfang der 1990er Jahre in ganz Europa in einem fast vollständig regulierten Markt und erleben erst seit Ende des 20. Jahrhunderts in Europa und weiten Teilen der Welt eine Renaissance. Die Europäische Union trägt maßgeblich zum Deregulierungsprozess bei, indem sie in zunehmendem Maße die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Liberalisierung im öffentlichen Verkehrswesen, so auch, nach dem mittlerweile deregulierten Luftverkehr, im Schienenverkehrsmarkt, vorgibt. Dennoch weisen die einzelnen Schienenverkehrsmärkte nach wie vor eine beträchtliche Heterogenität in Struktur und Entwicklung auf. So verläuft der Weg der Eisenbahnpolitik in jedem Land unterschiedlich, um an das gleiche Ziel – des gemeinsamen europäischen Bahnsystems – zu gelangen, zu dem sich die Mitgliedsländer der Europäischen Union verpflichtet haben. Doch wie weit ist Europa tatsächlich noch von einem einheitlichen Bahnsystem entfernt? Besteht bereits heute schon ein einheitliches System oder ist es noch ein langer Weg bis zum Ziel? Problemstellung und Zielsetzung: Anknüpfend an die Frage, wie weit Europa noch von einem einheitlichen Bahnsystem entfernt ist und ausgehend von der für die Eisenbahnmärkte und speziell ihren Eisenbahnverkehrsunternehmen vorherrschenden Situation im Wettbewerb auf der Schiene, widmet sich diese Arbeit der Frage nach dem Status Quo der Entwicklung der einzelnen nationalen Schienenpersonenverkehrsmärkte. Insgesamt werden die bedeutendsten nationalen Schienenpersonenverkehrsmärkte in Europa mit den staatlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen von Schweden, Großbritannien, Frankreich, Spanien und der Schweiz betrachtet. Folglich ist das Ziel der Arbeit die Beantwortung der Frage, wie nah sich der einzelne Markt an die Vorgaben der Europäischen Union hinsichtlich der Liberalisierung im Schienenpersonenverkehr hält, bzw. diese umsetzt, um ein einheitliches Handeln für Europa zu realisieren. Darüber hinaus stehen der relative Wettbewerbsvorteil und die Attraktivität der einzelnen Schienenpersonenverkehrsmärkte im Fokus. Methodische Vorgehensweise: Zur Zielerreichung der Arbeit soll eine Marktanalyse durchgeführt werden, um Aufschluss über den Markt der europäischen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Allgemeinen zu geben. Im Zuge dessen sollen die einzelnen nationalen Märkte anhand der wichtigsten und für den Markt charakterisierenden Merkmale, wie dem Entstehungsverlauf, den Rahmenbedingungen, der Infrastruktur, den geographischen Gegebenheiten, dem staatlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen und seinen Wettbewerbern sowie dem Hochgeschwindigkeitsverkehr und den touristischen Zügen analysiert werden. Der Fokus liegt auf den europäischen Marktteilnehmern und dabei speziell auf Schweden, Großbritannien, Frankreich, Spanien innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Die Schweiz als Nicht-Mitgliedstaat der Europäischen Union, wird aufgrund ihrer geographischen Zugehörigkeit zu Europa zum europäischen Schienenpersonenverkehrsmarkt gezählt und soll daher mit in die Analyse aufgenommen werden. Um einen Überblick über die Struktur und Entwicklung der aktuellen und potentiellen Wettbewerbsposition der europäischen Eisenbahnmärkte im Vergleich zu geben, soll eine vergleichende Wettbewerbsanalyse durchgeführt werden. Hierzu sollen die einzelnen Wettbewerber im europäischen Markt anhand der wichtigsten identifizierten und charakterisierenden Merkmalen betrachtet werden: Schieneninfrastruktur, Liberalisierung sowie Wachstums- und Entwicklungspotenzial. Ziel ist es schließlich, eine zielgenaue Darstellung der einzelnen Positionen der Wettbewerber im europäischen Schienenpersonenverkehrsmarkt geben zu können und eine Einschätzung der möglichen zukünftigen Entwicklung zu skizzieren. Das hierbei verwendete Instrumentarium soll das Benchmarking sein. Aufbau der Arbeit: Nachdem im ersten Kapitel die Problemstellung, Zielsetzung, methodische Vorgehensweise und der Aufbau der Arbeit abgehandelt wurden, konzentriert sich Kap. 2 auf die theoretischen Grundlagen zum Bahnverkehr. Hierzu wird in Kap. 2.1 ein Überblick über die historische Entwicklung der Bahn gegeben, wobei der Fokus auf besondere Geschehnisse in Europa liegt. Im Anschluss erfolgen in Kap. 2.2 die Definitionen und Begriffsabgrenzungen, bevor in Kap. 2.3 die Marktteilnehmer des Schienenverkehrsmarktes aufgezeigt werden. Zunächst wird eine kurze Betrachtung des Gesamtmarktes gegeben, um im Folgenden die einzelnen Marktteilnehmer und ihre Aufgabenbereiche näher zu beleuchten. Weiterhin ist die Zuordnung der Marktteilnehmer zu den jeweiligen Wertschöpfungsstufen des Schienenverkehrsmarktes Teil der Betrachtung. Der Einstieg in das Kap. 3 bildet Kap. 3.1, in dem, zum besseren Verständnis der einzelnen europäischen Eisenbahnmärkte, auf Umweltaspekte und rechtlichen Rahmenbedingungen des Schienenverkehrsmarktes eingegangen wird. Dabei wird ein kurzer Überblick über den europäischen Rechtsrahmen gegeben, wobei speziell die einzelnen relevanten Richtlinien und Verordnungen betrachtet werden. Anknüpfend daran werden Hürden und Hemmnisse des europäischen Schienenverkehrsmarktes im Zuge einer verbesserten Interoperabilität aufgezeigt. Hierbei liegt der Fokus auf infrastrukturelle Hürden und Problematiken aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelwerke. Auf Basis der Kenntnisse über den Bahnverkehr wird in Kap. 3.2 das Phänomen der Liberalisierung und die Entstehung von Wettbewerb im Schienenpersonenfernverkehr untersucht. Zu Beginn werden die Liberalisierung des europäischen Schienenverkehrs und die daraus folgende Marktderegulierung begründet. Im Anschluss erfolgt ein Überblick über die in Europa getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Liberalisierung des Schienenpersonenfernverkehrs, bevor zum Abschluss des Kapitels mögliche Wettbewerbsformen in einem deregulierten Eisenbahnmarkt vorgestellt werden. Als Abschluss des Kap. 3 befasst sich Kap. 3.3 mit der Veränderung des Leistungsangebotes und der Konsumentennachfrage des Personenverkehrs. Auf Basis der einzelnen Untersuchungen zum Angebot und der Nachfrage werden die Anforderungen an den Schienenverkehr herausgearbeitet und dienen so, in Verbindung mit den beiden vorherigen Kapiteln, als theoretische Grundlage für die Analyse ausgewählter europäischer Eisenbahnmärkte. Kapitel 4 bis 6 beschäftigen sich mit der Analyse fünf europäischer Eisenbahnmärkte, die in Nordeuropa und Südwesteuropa untergliedert sind. Hierbei werden zunächst die Märkte Schweden und Großbritannien in Kap. 4 genauer beleuchtet, an die sich Frankreich und Spanien in Kap. 5 anschließen. Die Schweiz wird in Kap. 6 separat behandelt. Die Marktanalysen erfolgen pro Land nach demselben Schema. Als Einstieg wird der Entstehungsverlauf des nationalen Schienenverkehrs kurz wiedergegeben und die nationalen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Anschließend sollen geographische Besonderheiten des jeweiligen Staates herausgearbeitet werden, bevor näher auf die Infrastruktur eingegangen wird. Im nächsten Schritt erfolgt eine Analyse der jeweiligen staatlichen Eisenbahnunternehmen mit besonderem Fokus auf deren ehemalige Monopolstellung. Es wird der nationale Markt betrachtet, analysiert und Wettbewerber zum nationalen Eisenbahnunternehmen, sofern vorhanden, herausgefiltert und bewertet. Nachdem eine Übersicht über Zugarten und -material des Eisenbahnverkehrsunternehmens erstellt wurde, wird die Strategie des Unternehmens geprüft und Kooperationspartner identifiziert. Im Anschluss an die Analyse der Eisenbahngesellschaften werden speziell der Hochgeschwindigkeitsverkehr sowie touristische Züge näher betrachtet. Die Schweiz in Kap. 6 wird, vom Aufbau her, gleichermaßen wie Kap. 4 behandelt. Auf Basis der in den Kapiteln 4 bis 6 erarbeiteten Ergebnisse, schafft Kap. 7 eine vergleichende Wettbewerbsanalyse der betrachteten Märkte hinsichtlich ihrer Schieneninfrastruktur, ihrer Liberalisierung sowie ihres Wachstums- und Entwicklungspotenzials, deren Ergebnisse in einem Portfolio zusammengetragen werden. Kap. 8 resümiert schließlich die wichtigsten Ergebnisse anhand der Schlussbemerkung und bildet einen Ausblick. Da der Arbeit eine für Studierende didaktische Bedeutung beigemessen wird, behandelt ein Exkurs in Kap. 9 drei frei gewählte und selbstständig entwickelte Fallbeispiele, welche neben Aufgabenstellungen auch Lösungsansätze bieten. Hierzu zählen die spanische Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid-Barcelona in Kap. 9.1, der ÖBB railjet in Kap. 9.2 und das Projekt MODTRAIN, welches in Kap. 9.3 vorgestellt wird.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: II.AbbildungsverzeichnisV III.AbkürzungsverzeichnisVII 1.Einleitung1 1.1Problemstellung und Zielsetzung2 1.2Methodische Vorgehensweise2 1.3Aufbau der Arbeit3 2.Bahnverkehr5 2.1Historie5 2.2Begriffsbestimmungen6 2.3Marktteilnehmer9 3.Rahmenbedingungen des Schienenverkehrsmarktes13 3.1Rechtliche Rahmenbedingungen und Umweltaspekte13 3.1.1Rechtsrahmen der Europäischen Union13 3.1.2Infrastruktur15 3.1.3Nationale Regelwerke17 3.2Liberalisierung und Entstehung von Wettbewerb im Schienenpersonenfernverkehr19 3.2.1Notwendigkeit der Liberalisierung des europäischen Schienenverkehrs19 3.2.2Überblick der Maßnahmen zur Liberalisierung des Schienenpersonenfernverkehrs in Europa21 3.2.3Mögliche Formen des Wettbewerbs im Schienenverkehr23 3.3Konsumentennachfrage und Leistungsangebot des Personenverkehrs im Wandel25 3.3.1Veränderungen der Kundennachfrage25 3.3.2Veränderungen des Leistungsangebotes26 3.3.3Anforderungen an den Schienenpersonenverkehr28 4.Analyse ausgewählter Eisenbahngesellschaften in nordeuropäischen Märkten30 4.1Schienenverkehr in Schweden30 4.1.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen30 4.1.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur32 4.1.3Staatliches Eisenbahnunternehmen34 4.1.3.1Marktüberblick35 4.1.3.2Zugarten und -material36 4.1.3.3Strategien37 4.1.3.4Kooperationen38 4.1.4Hochgeschwindigkeitsverkehr39 4.1.5Touristische Züge40 4.2Schienenverkehr in Großbritannien41 4.2.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen41 4.2.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur43 4.2.3Staatliches Eisenbahnunternehmen45 4.2.3.1Marktüberblick46 4.2.3.2Zugarten und -material47 4.2.3.3Strategien49 4.2.3.4Kooperationen49 4.2.4Hochgeschwindigkeitsverkehr50 4.2.5Touristische Züge51 5.Analyse ausgewählter Eisenbahngesellschaften in südwesteuropäischen Märkten53 5.1Schienenverkehr in Frankreich53 5.1.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen53 5.1.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur55 5.1.3Staatliches Eisenbahnunternehmen56 5.1.3.1Marktüberblick58 5.1.3.2Zugarten und -material59 5.1.3.3Strategien60 5.1.3.4Kooperationen61 5.1.4Hochgeschwindigkeitsverkehr63 5.1.5Touristische Züge64 5.2Schienenverkehr in Spanien65 5.2.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen65 5.2.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur68 5.2.3Staatliches Eisenbahnunternehmen69 5.2.3.1Marktüberblick70 5.2.3.2Zugarten und -material71 5.2.3.3Strategien73 5.2.3.4Kooperationen74 5.2.4Hochgeschwindigkeitsverkehr75 5.2.5Touristische Züge77 6.Schienenverkehr in der Schweiz79 6.1Entstehungsverlauf und Rahmenbedingungen79 6.2Geographische Besonderheiten und Infrastruktur81 6.3Staatliches Eisenbahnunternehmen83 6.3.1Marktüberblick85 6.3.2Zugarten und -material86 6.3.3Strategien86 6.3.4Kooperationen87 6.4Hochgeschwindigkeitsverkehr88 6.5Touristische Züge89 7.Vergleichende Wettbewerbsanalyse der ausgewählten Eisenbahnmärkte91 7.1Schieneninfrastruktur92 7.2Liberalisierung98 7.3Wachstums- und Entwicklungspotential101 8.Schlussbemerkung und Ausblick106 9.Exkurs Fallbeispiele108 9.1Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid-Barcelona108 9.2ÖBB railjet – Ein Zug der nächsten Generation116 9.3MODTRAIN – Ein Zug für ein vereintes Europa124 IV.AnhangIX V.LiteraturverzeichnisLVITextprobe:Textprobe: Kapitel 6.3.1, Marktüberblick: Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten nimmt die Schweizer Bahn im touristischen Personenverkehr eine gut positionierte Rolle im Modal Split ein. Die Schweizer reisten im Jahr 2005 im Domestic-Tourismus zu 31,2 % mit der Bahn, die sich vom Pkw als Hauptkonkurrent und führendes Verkehrsmittel mit 65,8 % geschlagen geben mussten. Auch im Outgoing-Tourismus führte der Pkw die Verkehrsmittelwahl mit einer Nutzungsintensität von 46 % an, wohingegen das Flugzeug bei 34 % aller Reisen Hauptverkehrsmittel war. Die Bahn erreichte hierbei nur ein Drittel dieses Wertes und kam so auf ca. 12 %. Insgesamt misst der Marktanteil der Schiene derzeit 16 % am gesamten Personenverkehr und 40 % am Güterverkehr. Im Allgemeinen ist der Zugang zum Schienenpersonenverkehr nur über die Konzessionen möglich, so dass dieser als noch relativ geschlossen bezeichnet werden kann. Dennoch verkehren auf dem Normalspurnetz der Schweiz derzeit insgesamt 24 EVU, von denen 18 auf den Personenverkehr und sechs auf den Güterverkehr fallen. Das größte Schweizer Bahnunternehmen ist die SBB. Neben ihr existieren im Schienenpersonenverkehr ca. 100 private Bahnunternehmen, die v.a. touristische Bahnen darstellen und auf dem Schmalspurnetz operieren. Hiervon betreiben die BLS AG mit 449 km, die Rhätische Bahn mit 384 km, die Matterhorn-Gotthard-Bahn mit 144 km und die Südostbahn die längsten Netze neben der SBB. Aufgrund der Konzession des Bundes besitzen die SBB im SPFV bislang noch ein faktisches Monopol, im SPNV werden die Leistungen bei der SBB wie auch bei den Privatbahnen durch den Bund und die Kantone bereitgestellt. Der Güterverkehr ist weitestgehend liberalisiert. Im alpenquerenden Güterverkehr liegt der Marktanteil der Schiene bei 64 %, wohingegen nur 36 % des Gütergesamtvolumens auf der Straße transportiert wurden. Beim Schienengüterverkehr konkurrieren im alpenquerenden kombinierten Verkehr fünf Unternehmen untereinander: SBB Cargo (Marktanteil: 52 %), BLS Cargo (42 %), Rail4Chem (2 %), Crossrail (2 %) und TXLogistik (2 %). Im gesamten Güterverkehrsmarkt liegen die Marktanteile der dritten Güterverkehrsunternehmen neben der SBB Cargo und der BLS Cargo bei ca. 25 %. Zugarten und –material: Die Flotte der SBB übersteigt 2.500 Zugwagen und reicht vom Fern-/Intercity- über den Regional- bis hin zum Stadtverkehr. Für den Regional- und Nahverkehr kommt bei der SBB im Rahmen ihres Projektes Bahn 2000 neues Zugmaterial zum Einsatz. So wurde die Modernisierung ihrer 120 Nahverkehrspendelzug-Kompositionen, auch Kolibri genannt, angestoßen, so dass diese, nach dem spanischen Vorbild CIVIA, von Bombardier bis 2012 behindertengerecht umgestaltet werden. Der von Stadler Rail gebaute Flinke Leichte Innovative Regional Triebzug (FLIRT) verkehrt im Vorortverkehr der Schweiz, wie bspw. in Zug, und überzeugt v.a. durch seinen durchgängigen Passagierraum und sein hohes Beschleunigungsvermögen. 400 Zugeinheiten sind derzeit auf dem SBB Schienennetz unterwegs. Im Nahverkehr steht der Doppelstocktriebzug von Siemens mit über 200 Zugeinheiten im Vordergrund, der als einziger Doppelstocktriebzug der Schweiz seit vier Jahren bei der Zürcher S-Bahn im Einsatz ist. Im Fernverkehr werden die von Bombardier entwickelten und gebauten Intercity-Neigezüge und die IC-2000 Doppelstockzüge eingesetzt, von denen die SBB über einen Bestand von ca. 100 Zugeinheiten verfügt. Schon im Jahr 2007 hatte die SBB neues Rollmaterial für die darauf folgenden zwei Jahre im Wert von 1,7 Mrd. EUR geordert. 60 % flossen davon in 50 neue Doppelstocktriebzüge und 121 Niederflur-Doppelstockwagen. 359 Mill. wurden in die Modernisierung der bestehenden Flotte der Nahverkehrspendelzüge mit 140 Zwischenwagen gesteckt und 288 Mill. in weitere 32 FLIRT-Nahverkehrszüge. Im Jahr 2009 schrieb die SBB die größte Rollmaterialbestellung in ihrer Geschichte. Die reinen Investitionen in neue Doppelstockzüge für den Fernverkehr beliefen sich auf eine Summe, die 1,3 Mrd. EUR überschritt. Bis zum Jahr 2030 liegt die Investitionssumme für neues Rollmaterial bei ca. 13,3 Mrd. EUR. Strategien: Seit der Bahnreform im Jahr 1999 haben der Schweizer Bund und die SBB drei Leistungsvereinbarungen geschlossen, welche vom Bundesrat ergänzt und konkretisiert wurden. Sie formulieren die aktuellen strategische Ziele der SBB in einem Vier-Jahres-Horizont seit 2007 bis zum Ablauf diesen Jahres. Demnach liegt der Fokus der SBB auf der Wachstumsstrategie: Ziel ist es, eine Erhöhung des Marktanteils im Schienenpersonenverkehr bei gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Qualitäts- und Sicherheitsniveaus zu erreichen. Im Zuge des Wachstums ist sie darauf bedacht, eine wesentlichen Beitrag zur Verkehrsumverteilung von der Straße auf die Schiene zu leisten. In Summe soll der Unterhalt des gesamten Eisenbahnnetzes einem hohen Maß an Nachhaltigkeit unterliegen, indem sich Bauprojekte in einem angemessenen Zeit-, Kosten- und Umweltrahmen bewegen. Hierfür verfolgt die SBB kontinuierlich technologische Entwicklungen, um diese aktiv in ihre Projekte mit einzubeziehen. Bei den jeweiligen Bautätigkeiten versucht sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten regionale Anliegen zu berücksichtigen. Darüber hinaus verfolgt die SBB eine moderne und sozialverantwortliche Personalpolitik, die u.a. zur Erreichung einer hohen Kundenzufriedenheit beiträgt. In den nicht abgeltungsberechtigten Geschäftsbereichen wie dem Personenverkehr, dem Güterverkehr und den Immobilien soll bis Ende 2010 ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Nichtabgeltungsberechtigte Bereiche wie bspw. die Infrastruktur sollten zumindest kein negatives Jahresergebnis erzielen.
Die Untersuchung "Die Freimaurer im Alten Preußen 1738 - 1806" ging aus einem von Prof. Dr. Helmut Reinalter geleiteten und vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) in Wien geförderten und finanzierten Forschungsprojekt der Forschungsstelle Demokratische Bewegungen an der Geistesgeschichtlichen Fakultät der Universität Innsbruck in Zusammenarbeit mit der Wissenschaftlichen Kommission zur Erforschung der Freimaurerei hervor. Ausgewertet wurden hauptsächlich die im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem aufbewahrten Freimaurerbestände der Altpreußischen Logen, ferner die Freimaurerbestände des Österreichischen Staatsarchivs, Haus-,Hof- und Staatsarchiv Wien, sowie weiterer Archive und Bibliotheken, außerdem die masonische und die relevante regionalgeschichtliche, sozialgeschichtliche und biographische Literatur. Das Handbuch erfasst den Zeitraum 1741 - 1806 im östlichen Brandenburg-Preußen in den Grenzen vor der Zweiten Polnischen Teilung 1793, somit Vor- und Hinterpommern (ohne Schwedisch-Pommern), das Königreich Preußen (Ostpreußen), das 1740/41 eroberte Schlesien sowie das 1772 durch die Erste Polnische Teilung einverleibte Preußen königlich-polnischen Anteils (Westpreußen); Pommern und Schlesien lagen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, Ost- und Westpreußen, außerhalb. Die Freimaurerlogen werden nach gleichen Kiterien behandelt: ihre Geschichte im historischen und regionalen Zusammenhang, die Mitglieder un die Sozialstruktur, die gesellschaftliche, soziale und kulturelle Tätigkeit sowie die Wirkung in die bürgerliche Gesellschaft. Die maurerisch und biographisch kommentierten Mitgliederlisten verzeichnen erstmals die Gesamtheit der Freimaurer im Untersuchungsgebiet. Damit wird auch ein Beitrag zur Prosopographie und zur Familiengeschichte geleistet. Die Freimaurerlogen waren eine eigene Form der Sozietäten des 17. und 18. Jahrhunderts mit ähnlicher Organisation, jedoch auf breiter sozialer Basis, mit in Stufen (Graden) aufwärts steigenden, ethisch-moralischem Programm der Menschenbildung und der Einweihung in ein sogenanntes freimaurerisches Geheimnis. Die unpolitischen, überkonfessionellen Logen waren ab 1740 in Preußen staatlich legitimierte Vereine, die sich ohne polizeiliche Eingriffe ungestört entwickeln konnten. Das Allgemeine Landrecht der Preußischen Staaten definierte sie als geschlossene Gesellschaften. Im Untersuchungszeitraum wurden in 31 Städten und auf fünf Adelssitzen 56 Logen (einschließlich vier Feldlogen) konstituiert. Sie organisierten einschließlich der 61 Mitglieder der Feldlogen und der etwa 350 Dienenden Brüder rund 5.375 Freimaurer, mehr als ein Drittel aller in Brandenburg-Preußen ermittelten Freimaurer. Freimaurer waren in wachsender Zahl Angehörige der mit dem Aufstieg Preußens verbundenen sozialen Schichten und Gruppen - Adelige und Bürger, an den aufgeklärten Universitäten ausgebildete Verwaltungsbeamte, Theologen und Pädagogen, geistig und sozial engagierte Offiziere, zunftfreie Finanz-, Handels- und Manufakturunternehmer, Buchdrucker und -händler, Ärzte Chirurgen und Apotheker sowie Künstler. Angehörige der Unterschichten wurden nur als Dienende Brüder aufgenommen. Frauen waren nicht sozietätsfähig. Zwischen Pommern, Preußen und Schlesien zeigten sich bei grundsätzlicher Gemeinsamkeit erhebliche Unterschiede. In Pommern entstanden bis 1806 in acht Städten 15 Logen. Die soziale Basis war außer in der Handels-, Gewerbe- und Garnisonstadt Stettin sowie in Stargard dünn, die Logen waren daher labil. Es sind etwa 960 Freimaurer (außerdem 81 Dienende Brüder) hauptsächlich in Vor- und im westlichen Hinterpommern ermittelt, überwiegend adlige Offiziere und bürgerliche Verwaltungsbeamte; nur Stettin wies eine größere soziale Breite auf. In Ostpreußen entstanden in sechs Städten und auf einem Adelssitz zwölf Logen. Es sind etwa 1.465 Freimaurer, außerdem 86 Dienende Brüder ermittelt, von ihnen zwei Drittel in Königsberg, der Stadt Immanuel Kants. In Westpreußen wurden alle Logen nach 1772 gegründet bis auf eine, in sechs Städten insgesamt acht Logen. Es sind rund 750 Freimaurer ermittelt, außerdem 37 Dienende Brüder. Die Freimaurerei war außer in Elbing und Marienburg nur wenig in der alteingesessenen Bevölkerung verwurzelt. Die Angehörigen des neuen preußischen Staatsapparates stellten nahezu drei Viertel aller Mitglieder. Wie viele Polen Freimaurer waren, ist schwer zu sagen. Schlesien unterschied sich u.a. konfessionell von Pommern und Ost- und Westpreußen. Rom lehnte die Freimaurerei strikt ab, mußte jedoch die preußische religiöse Toleranzpolitik beachten. In Schlesien entstanden einschließlich der Feldlogen in elf Städten und auf vier Adelssitzen 17 Logen. Wie eng die Verbindungen in das Habsburgerreich anfangs noch waren, zeigt die Gründung der Wiene Loge Aux trois canons 1742 durch Breslauer Freimaurer. Bis auf Neisse lagen alle Logensitze im überwiegend protestantischen Nieder- und Mittelschlesien. Es sind etwa 1.835 Freimaurer sowie 144 Dienende Brüder ermittelt, mehr als in Preußen oder Pommern. Die Analyse der Mitgliedschaft zeigt eine starke soziale Verwurzelung der Freimaurerei im schlesischen Adel, in den Behörden, wegen der starken preußischen Militärpräsenz im Militär sowie im Unternehmertum (Hirschberg, Schmiedeberg). Generell stieg der Mitgliederanteil gebürtiger Schlesier mit wachsender Akzeptanz der Freimaurerei in der Provinz. Diese Darstellung versteht sich als Beitrag zur Gesellschafts- und Kulturgeschichte Pommerns, Preußens und Schlesiens. Die Freimaurerei gewann zunehmend gesellschaftliches Gewicht. Viele Freimaurer waren in Verwaltung, Heer, Wirtschaft, Bildung und Kultur verantwortlich tätig. Die Freimaurer leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Emanzipation des Bürgertums sowie zum bürgerlichen Vereins- und Parteiensystem. ; The research "The Freemasons in Ancient Prussia 1738 – 1806" is the result of a research project of the Research Centre for Democratic Movements at the Faculty of Humanities of the University of Innsbruck in cooperation with the Scientific Commission for the Research of Freemansory, headed by Prof. Dr. Helmut and financed by the Fund for the promotion of scientific research (FWF) in Vienna. The main sources for this research were in the Masonic papers and documents of the ancient Prussian lodges, preserved at the Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin-Dahlem, the sources of the Austrian State Archive, Department Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Vienna, a series of other archives and libraries, the Masonic literature as well as the relevant literature on regional, social and biographical history. The reference book includes the period 1741 – 1806 in eastern Brandenburg-Prussia within the boundaries before the Second division of Poland in 1793, i.e. Pomeriana (excluding Swedish Pomerania), the Kingdom of Prussia (East Prussia), Silesia conquered by Prussia in 1740/41, and West Prussia, which was annected to Prussia after the First division of Poland in 1772. Pomerania and Silesia were parts of of the Holy Roman Empire, whereas East and West Prussia were situated beyond its boundaries. The Masonic lodges have been analyzed according to analoque criteria: their development in historical and regional context, their membership and social structure, societal, social and cultural activities as well as their influential role in civic society. For the first time, Masonic and biographically commented lists cover the entire membership of the analyzed region. Thus the book is also a contribution to a prosopographical and family history. The Masonic lodges were a specific form of a associations of the 17th and 18th centuries with a similar organizational structure, but on a broader social basis. They followed a system of successive steps (grades) with an ethical and moral programme of forming the human character with the aim of the introduction into a so-called Masonic secret. Since 1740 the apolitical lodges, bringing together different confessions, were associations legitimated by the Prussian state, which could freely develop without intervention by the police. The "Common Law of the Prussian States" defined them as closed societies. Within the analyzed period 56 lodges (four field lodges included) constituated themeselves in 31 towns and on five landed properties of noble Masonic members. They organized 5,375 members, the 61 members of the field lodges and the 350 Serving Brothers included, i.e. more than one third of all registered freemansons in Brandenburg-Prussia. Increasingly the freemasons were members of the social strata and groups, connected with the advancement of the Prussian state: they were members of the nobility and citizens, servants of the administration, theologians and teachers, who had been educated at enlightened universities, officers who engaged spiritually and socially, manufacturers and bankers, printers and booksellers, doctors and chemists, and artists. Members of the substrata were accepted only as Serving Brothers, and women were not acknowledged as members of the lodges at all. Although the provinces Pomerania, Prussia and Silesia had common features in general, they showed significant differences, nevertheless. In Pommerania until 1806 15 lodges were founded in eight cities. With the exeption of Stettin, a centre of trade and craft with a garrrison, as well as Stargard, the social basis was thin, that is why the lodges were unstable. About 960 freemasons have been registered in West and Middle Pomerania, mainly noble officers and civil servants, and 81 Serving Brothers. Only Stettin had a broader social basis. In East Prussia twelve lodges were founded in six towns and at one landed property of a noble member. About 1,465 freemasons have been registered as well as 86 Serving Brothers, two thirds of them in the town of Königsberg, where Immanuel Kant lived. In West Prussia all lodges but one had been founded after 1772 – eight lodges in six towns. There have been registered 750 freemasons and 37 Serving Brothers. With the exception of the towns of Elbing and Marienburg, the freemasonry had very few members from the resident population. Almost three quarters of the membership came from the new Prussian administration. It is difficult to say, how many Poles were freemasons. Among other features, Silesia differed confessionally from Pomerania and East and West Prussia. The Papal Church strictly rejected the freemasonry, but had to adhere to the Prussian policy of tolerance of the different religions. In Silesia 17 lodges were founded in eleven towns and at four landed properties, the field lodges included. In 1742 freemasons from Breslau founded the lodge Aux trois canons in Vienna, which shows the continued close ties with the Habsburg Empire. With the exception of the town Neisse all lodges were situated in Lower and Middle Silesia, which were predominantly protestant. For this region about 1.835 freemasons as well as 144 Serving Brothers have been registered, which is more than in Prussia or in Pomerania. An analysis for the membership shows that the freemasonry had its main social roots in the Silesian nobility, the administration, in the military as well as in the entrepreneurship, especially in the towns of Hirschberg and Schmiedeberg. All in all, the percentag of members born in Silesia rose with the growing acceptance of the freemasonry in the province. This exposition is meant as a contribution to the social and cultural history of the provinces of Pomerania, Prussia and Silesia. There the freemasonry won in social significance. Many freemasons were in prominent positions in the administration, the economy, in the educational and cultural fields. Thus they were able to significantly influence the emancipation of the civic society and to further the development of the system of civic associations and parties.
DAS BILD ALS VERLEUMDER Das Bild als Verleumder ( - ) Einband ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([1]) 1. Fälschungen bildlicher urkunden. (4) 2. Freie Illustrationen. (7) 3. Zwischenspiel. (8) 4. Offene und verschleierte Karikaturen. (12) 5. Fälschungen des Ausdrucks. (13) 6. Die Weltlüge. (14) [Abb.]: Abb. 1. Die Greuel des Pogrom. (Rückkehr eines jüdischen Soldaten nach der Heimat). (20) Photographie einer halben Seite der deutschen Zeitschrift "Ost und West" vom Mai/juni 1906, aus einem Artikel über "verbotene Malwerke in Russland" (20) [Abb.]: Abb. 2. APRÉS LE PASSAGE DE BARBARES (21) Aus "Le Journal" vom 12. Februar 1915. Dass man sich der verleumderischen Fälschung bewusst war, geht daraus hervor, dass das Blatt mit der jüdischen Inschrift neben dem Spiegel zugetuscht ist. Ausserdem ist der Streifen mit dem Namen des Malers weggeschnitten worden. (21) [Abb.]: Abb. 3. Etwas vergrößerte Wiedergabe einer Postkarte, die von russischen Juden nach dem Odessaer Pogrom von 1905 verbreitet wurde. Die Aufschrift besagt: "Mutter und Kind von Banden grausam erschlagen zu Odessa." (22) [Abb.]: Abb. 4. LES CRIMES DES HORDES ALLEMANDES EN POLOGNE (23) Dasselbe russische Pogrombild als Dokument einer deutschen Schandtat in Lodz, erschienen als grosses Bild in "Le Miroir" von Mitte Februar 1915 und in anderen illustrierten Blättern aller Erdteile. Beweis der bewussten Fälschung: Der Streifen mit der Schrift oben ist von der Postkarte weggeschnitten. (23) [Abb.]: Abb. 5. Eine Seite aus dem russischen Buche "Der letzte russische Selbstherrscher". Die Leiche einer beim Pogrom 1905 in Bjelostok nach Folterung durch Russen getöteten Jüdin. (24) [2 Abb.]: "Die deutsche Barbarei, graphisches Dokument für die Geschichte." Abb. 6. "Bauer aus der Warschauer Gegend, Schädel mit Kolben eingeschlagen." Abb. 7. "Drei russische Soldaten von den Teutonen massakriert." (25) Abb. 6 und 7. Dasselbe Bild wie Abb. 5, und ein anderes Pogrombild (mit jüdischen Gebetmänteln), hier nach der argentinischen "Critica" v. 24. Nov. 1914 als Dokument deutscher Schandtaten. Diese und noch andere Bilder aus derselben Reihe wurden mit besonderem Nachdruck als unwiderlegliche Dokumente der deutschen Schandtaten verbreitet. (25) [Abb.]: Abb. 8. Offiziere mit Rennpreisen in Grunewald. (26) Abb. 8. Bild aus dem "Berliner Lokalanzeiger" vom 9. Juni 1914 mit der Unterschrift: "Vom Armee-Jagdrennen in Grunewald. Von Links Lt. Prieger. Zweiter: Lt. v. Egan-Krieger. Dritter: Lt. v. Herder, Sieger." (26) [Abb.]: Abb. 9. "Die deutschen Räuber vor Warschau" (27) Abb. 9. Ausschnitt aus dem gegenüberstehenden Bild nach der russischen Zeitschrift "Wes Mir". Überschrift übersetzt: "Die deutschen Räuber vor Warschau." Unterschrift: "Es glückte unserm Künstler, dem Photographen N. S-Ko, eine Gruppe von Marodeuren, Repräsentanten der deutschen Armee, aufzunehmen, deren Hände mit geraubter Beute gefüllt sind." (27) [2 Abb.]: Bilder von der "Reichs-Wollwoche". Abb. 10. und 11. (28) Abb. 10. Berliner Schüler holen fürs Rote Kreuz erbetene Wollsachen aus den Häusern zusammen. Die Aufschrift fordert die Berliner Hausfrauen zum Geben auf. Abb. 11. Berliner Helferinnen ordnen die geschenkten Sachen. Diese Bilder sind von der "Berliner Illustrations-Gesellschaft" hergestellt und in der "Berliner Illustrierten Zeitung erschienen. (28) [2 Abb.]: "Ce qu' ils font des lainages volés en France". Abb. 12. und 13. (29) Diesselben Bilder mit den französischen Unterschriften aus "Le Miroir", der in dieser einen Folge sechs solche Bilder mit verleumderisch gefälschten Unterschriften brachte. Beweis für die Absicht der Fälschung: Die Aufschrift, welche die Berliner Hausfrauen zum Geben aufruft, ist unleserlich gemacht. (29) [2 Abb.]: Abb. 14. Der Alarmschrei des "Matin" an die Schweizer: Photographisch getreu, nur ist unter der Überschrift der Anfang des Artikels zur Raumersparnis weggelassen. Abb. 15. Ein solches in unserer Anstalt hergestelltes "Dokument", um zu zeigen, wie leicht solch eine Fälschung ist. Auch der "Martin" hat seine Vorlage nicht einmal mit einem falschen Stempel überdrucken, sondern einfach bemalen lassen. (30) [Abb.]: Abb. 16. "ENTHOUSIASME ET JOIE DE BARBARES" (31) Abb. 16. Die Ovation vor dem Berliner Schlosse am 31. Juli 1914, als der Kaiser das Wort: "Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche" sprach. Dieses Bild aus Berliner Zeitungen wurde nach mehr als einem Jahre von der französischen Presse hervorgeholt, um damit eine - Freudenkundgebung über den Untergang der "Lusitana" mit einem "Document allemand" zu beweisen" Hier nach "Le monde illustré" vom 21. August 1915. Wir bitten die Unterschrift zu lesen. (31) [2 Abb.]: Deutsche Arbeiter fühlen die Klemme" Abb. 17. und 18. (32) Abb. 17. "Wie wir internierte Russen und Franzosen behandeln: Antreten der Internierten vor der Ausgabe des Essens". Mit dieser Unterschrift erschienen im Berliner "Tag" vom 13. August 1914. Abb. 18. "Deutsche Arbeiter fühlen die Klemme." Ausschnitt der "Daily News" vom 2. April 1915, in der das über acht Monate alte Bild aus Döberitz mit der gefälschten Unterschrift erschien, um die Wirkung der englischen Blockade gegen Deutschland anschaulich zu zeigen. (32) [Abb.]: Abb. 19. "Die deutschen Riesenverluste" (33) Abb. 19. Aus "The War Illustrated" vom 8. Mai 1915. Die Unterschrift: "Diese Trümmerhaufen sind ein Teil der Berge deutschen Kriegsmaterials, Uniformen gefallener Soldaten, Waffen usw., die nach einer grossen Schlacht zusammengebracht wurden, um mit der Bahn hinter die Front befördert und ordnungsgemäss ausgesucht zu werden und dann weiter Wilhelms Zwecken zu dienen." In Wirklichkeit aber stellt die Aufnahme nach den "Bildern vom Tage" im "Lokalanzeiger" einen Teil des Scheldekais in Antwerpen vor, nach dem Fall der Festung, und die Uniformstücke sind belgische Ausrüstungsgegenstände, die die belgischen Truppen auf ihrer eiligen Flucht zurückgelassen hatten. Beweis der absichtlichen Fälschung: Schloss Steen im Hintergrunde ist wegretuschiert worden. (33) [Abb.]: Abb. 20. "Deutsche Kunstschändung" (34) Abb. 20. Postkarte, verbreitet von der Genfer Firma Photo Télég Stand und darstellend: "Bombardement et Incendie de la Cathédrale de Reims (20. Septembre 1914)". Fälschend übertuschte Photographie, die als authentisches Dokument verbreitet und weiter vervielfältigt wurde. Damals brannte nur der Dachstuhl ab. Der hier einstürzende Turm steht noch. (34) [Abb.]: Abb. 21. "Deutsche Kunstschändung" (35) Abb. 21. Eine gleichfalls viel verbreitete Postkarte, die bei Uneingeweihten den Eindruck erwecken musste, die Kirche sei jetzt von den "Barbaren" so vernichtet worden. Das Bild gibt aber eine Photographie von 1871 wieder. Seitdem ist die Kirche wieder ausfgebaut. In diesem Kriege ist sie überhaupt nicht beschädigt worden. (35) [2 Abb.]: Abb. 22. und 23. BROUGHT DOWN BY RUSSIAN GUNS. (36) Abb. 22. "Schwere Landung in einem Steinbruch in Polen". Eine unter dieser Überschrift in der "Berliner Illustr. Zeitung" erschienene Photographie einer Landung innerhalb der deutschen Linien, deren Original uns aus Krakau zugesandt wurde. Abb. 23. Diesselbe Photographie aus "Daily Mirror" vom 26. 11. 1915, mit einer Unterschrift, die das innerhalb der deutschen Linien gelandete Fahrzeug von den Russen gefangen nehmen lässt, obgleich gar keine Russen darauf zu sehen sind. Diese Gegenüberstellung als Beispiel einer grossen Gruppe "authentischer Kriegsberichterstattung mit der Camera". (36) [2 Abb.]: Abb. 24. und 25. Zum Thema: Photographien mit beweislos verdächtigenden Unterschriften (37) Abb. 24. Ein Kleiderklopfer, wie sie bei Deutschen sehr beliebt sind. Aber nach "L'Illustration" vom 5. Dezember 1914 "un instrument de Kultur, imaginé et confectionné par un officier allemand pour faire marcher ses soldats". Abb. 25. Aus "The Graet War". Dieser Mann hat nach der Behauptung des Blattes den verbrannten Rest des Fusses einer seiner Töchter in der Hand. Was könnte es auch sonst sein? (37) [Abb.]: Abb. 26. Et Fremstod mod Bosporus (38) Abb. 26. Aus "Folkets Avis" (April 1915) Deutsche jagen ihre eigenen Soldaten mit Maschinengewehren in den Kampf. Der Auftritt spielt am Bosporus. (38) [Abb.]: Abb. 27. Kampene ved Yser. (39) Abb. 27. Aus dem Aalborger "Venstreblad", gleichfalls vom April 1915. Der Auftritt spiel an der Yser. - Die beiden Bilder geben zugleich eine Stichprobe derjenigen Bilderlügen gegen uns, die gleich mit Galvanoversand verbreitet wurden. (39) [Abb.]: Abb. 28. (40) Abb. 28. Nach dem Begleittext zu diesem farbigen Hauptbilde des "Petit Journal" begab sich die Peitschung griechischer Gefangener in den Argonnen. Aber abgesehen davon, ob ein derartiger Vorgang im deutschen Heer überhaupt möglich ist - in den Argonnen sind gar keine "volontaires grecs" gefangen worden. Schon die Voraussetzungen des Vorganges sind nach genauen Nachforschungen glatt erfunden. Vermutlich sollten durch dieses Bild die Griechen gegen die Mittelmächte erregt werden. (40) [Abb.]: Abb. 29. A COIGN OF VANTAGE UNDER THE RED CROSS (41) Abb. 29. Aus der Graphic vom 26. Dezember 1914. "Eine vorteilhafte Stellung unterm Roten Kreuz". Freie Zeichnung, also ohne Beweiskraft. Wir bitten, hier wie bei den folgenden Bildern auch auf den Typ von deutschen Menschen zu achten und ihn mit den echten Photographien von Deutschen zu vergleichen, die auch aus feindlichen Zeichnungen entnommen sind. (41) [Abb.]: Abb. 30. (42) Abb. 30. Eine Phantasiezeichnung aus "L'Illustration" vom 16. Januar 1915. "Nos troupes donnent l'assaut. Rien n'a pu arreter leur élan". Da schreien die Deutschen um Gnade usw. Aber: jetzt kümmert man sich nach "L'Illustration" um die "supplications hypocrites" und die "gestes perfides" der Deutschen nicht mehr. (42) [Abb.]: Abb. 31. Sie verspotten prassend die Gefangenen. Phantasiezeichnung aus "Illustrated London News" vom 17. April 1915. (43) [Abb.]: Abb. 32. "Les Déménageurs". Eine Phantasiezeichnung aus "L'Illustration" vom 28. Nov. 1914. Man wolle immer auch die Typen der deutschen Soldaten beachten und mit den ungefälschten Photographien vergleichen. (44) [Abb.]: Abb. 33. Plünderung bei dem Deutschen A. Schoenfeld in London. Photographische Augenblicksaufnahme und also echtes Dokument, veröffentlicht im Mai 1915 von "The Graphic" in London. Man beachte die Haltung der vier Polizisten! (45) [Abb.]: Abb. 34. Zum unnötigen Schiessen auf Kunstbauten (46) Abb. 34. Skizze eines englischen Kriegsberichterstatters, die in deutsche Hände fiel. Auf dieser Skizze ist die Aufstellung von Maschinengewehren sowohl auf dem Rathaus wie auf der Kathedrale von Löwen von dem englischen Verfasser (dort, wo die Kreise sind) ausdrücklich angegeben. (46) [Abb.]: Abb. 35. (47) Abb. 35 beweist, dass man das Rathaus trotzdem bei der Beschiessung verschont hat. Ebenso, wie trotz der Beobachtungsposten, von denen das folgende Bild zeugt, die Kathedrale von Antwerpen. Dass man sie bei schwerer Gefährdung der eigenen Sicherheit hätte zerschiessen müssen, bestreiten wir Deutschen trotzdem nicht. Am Schutz und an der Rettung belgischer Kunstwerke haben sich übrigens deutsche Offiziere und Mannschaften (unter denen ja auch zahlreiche gebildete Kunstfreunde sind) da und dort bis zur Gefährdung des eigenen Lebens beteiligt. Man sollte das im Auslande bedenken, um zu verstehen, wie anfangs die Beschuldigungen wirken mussten, wir zerstörten Kunstwerke aus Freude am Zerstören. (47) [Abb.]: Abb. 36. Belgische Soldaten, welche die Antwerpener Kathedrale als Beobachtungsposten benutzen. Aus "New York Tribune" vom 22. Oktober 1914. (48) [Abb.]: Abb. 37. Verkleiden mit feindlichen Uniformen (49) Abb. 37. Aus "Daily Mail" vom 22. Juni 1915. Die Unterschrift: "Der Vicomte als Gemeiner. Der Soldat auf der linken Seite ist ein belgischer Vicomte. Mit seinem Begleiter dient er jetzt als Gemeiner in den belgischen Schützengräben. Beide tragen erbeutete deutsche Helme." Nach diesem Zeugnis sieht man in dem völkerrechtlich verbotenen "Tragen feindlicher Uniformstücke" eine schöne Kriegslist, und lobt man das auch in Belgien - wenn es gegen die Deutschen geschieht. (49) [Abb.]: Abb. 38. Missbrauch des Roten Kreuzes? (50) Abb. 38. Aus "The War illustrated", wo das Bild zu wirksamerer Verhetzung als Umschlagzeichnung erschien. Als freie Zeichnung, also ohne jeden dokumentarischen Wert. Von deutscher Seite stehen eidliche Zeugnisse für ganz entsprechenden englischen Missbrauch des Roten Kreuzes zur Verfügung, er ist aber weder photographiert, noch nach "Inspiration" oder "Angaben von Augenzeugen" gezeichnet. (50) [Abb.]: Abb. 39. Missbrauch des Roten Kreuzes. (51) Abb. 39. ist viel weniger effektvoll, dafür aber ein echtes photographisches Dokument. Ein deutscher Wagen, der in russische Hände fiel, wurde von den Russen mit dem Roten Kreuz und der russischen Bezeichnung als Sanitätswagen ausgestattet und so, vor deutschen Geschossen sicher, zum Munitionstransport benutzt, bis er mit dem betreffenden "Krankenzuge" wieder in deutsche Hände kam. (51) [Abb.]: Abb. 40. Verspottung deutscher Gefangener in Frankreich nach französischem Bilde (52) Abb. 40. Grosses Bild aus "L'Illustration": Gefangene deutsche Offiziere und Mannschaften müssen im Paradeschritt defilieren und werden von Kindern verspottet, denen das niemand verwehrt. - Man beachte hier und im Folgenden, dass der Typ der deutschen Soldaten immer desto weniger unsympathisch gezeichnet wird, je beschähmender für sie die Lage ist. (52) [Abb.]: Abb. 41. Sieben auf einen Schlag (53) Abb. 41. Aus "The Graphic" vom 28. 11. 14: Die Sieben, die sich dem einen Heldenknaben prompt auf Anruf ergeben, sind ebenso, wie die Gefangenen auf dem gegenüberstehenden Bild, weit weniger als widerlich gekennzeichnet, als die "boches" und "huns" sonst. Nur, wenn es uns Deutschen gut geht, erscheinen wir unausstehlich. Hier dürfte unbewusst ein psychologischer Grund walten. Glaubt man selber recht an die objektive Wirklichkeit des widerlichen Typs, wenn man ihn je nachdem verwendet oder fallen lässt? (53) [Abb.]: Abb. 42. "Die Ausflucht zur Konstruktion von "Repressalien", dass Frauen auf Deutsche geschossen hätten, ist eine Lüge". Umschlagzeichnung eines französischen Schulheftes aus der "Collection Godaux". (54) [Abb.]: Abb. 43. "Die Ausflucht zur Konstruktion von "Repressalien", dass Frauen auf Deutsche geschossen hätten, ist eine Lüge". (55) Abb. 43. Eine gestellte Szene zur Kennzeichnung der Gesinnung und des Geschmacks der breiten Massen, an die man sich mit solchen Bildern wendet. Die mit Empörung bestrittene Beteiligung von Frauen an Angriffen aus dem Hinterhalt wird ohne weiteres angenommen und verherrlicht, wenn man unter sich ist. - Hier nach "The Spere" vom 22. August 1914. (55) [Abb.]: Abb. 44. (56) Abb. 44. Eine Anzeige aus "American Machinist", die eine neue Art von Geschossen ausdrücklich deshalb empfiehlt, weil sie nicht nur kampfunfähig machen, sondern "Tod in schrecklichem Todeskampf" veranlassen, wenn nicht sofortige ausgiebige Hilfe kommt. Die sei aber in den Schützengräben unmöglich, deshalb seien die anderen nicht vergifteten Geschosse nicht so empfehlenswert, wie diese. Vgl. die mit schwarzem Streif bezeichnete Stelle. (56) [Abb.]: Abb. 45. Photographie eines russischen Geheimbefehls. Darunter die Übersetzung. (57) [Abb.]: Abb. 46. Theaterrussen (58) Abb. 46. Ein Phantasiebild aus "The Great War". "Die Spur der Hunnen an der russischen Grenze war ebenso wie in Belgien." Über das Verhalten der Russen in Ostpreussen vgl. den Text. Wie es mit den bildlichen Dokumenten für Greueltaten der Deutschen steht, davon sprachen die ersten Seiten dieser Schrift, von echten Dokumenten darüber kennen wir kein einziges. - Man vergleiche mit diesen Edelgestalten der Phantasie das Wirklichkeitsbild, das folgt. (58) [Abb.]: Abb. 47. ([59]) Abb. 47. Ein echtes Dokument aus der Wirklichkeit des russischen Heeres, eine Photographie, die bei einem gefangenen russischen Offizier gefunden wurde. Wir bitten, die Theaterrussen des gegenüberstehenden Phantasiebildes mit diesen hier auf Typen, Haltung und - Stimmung. (bei solcher Behandlung ihres Kameraden!) zu vergleichen. ([59]) [2 Abb.]: Abb. 48. und 49. (60) Abb. 48. und 49. Die Tätowierung auf dem Arm eines französischen Soldaten: ein Zuave, der den Kopf eines Deutschen hochhält. Ein Bild, nicht um zu beschuldigen, sondern um darauf zu deuten, wie leicht das Verdächtigen und Herabsetzen nach jeder Seite wäre, wenn man sich auf unberechtigte Verallgemeinerungen einlassen wolle. (60) [Abb.]: Abb. 50. (61) Abb. 50. Eine Tafel der Volksbildung nach eigenen Angaben verschiedener Länder. Die Analphabeten Italiens sind hier noch nicht berücksichtigt, es gibt ihrer rund 300 auf 1000 Mann, so dass Italien nach der Zahl derer, die nicht lesen können, zwischen Frankreich und Russland steht. (61) [Abb.]: Abb. 51. Zur Volksaufklärung in Russland (62) Abb. 51. Ein russischer Volksbilderbogen. Er stellt die Eroberung von Berlin durch die Russen dar. Die Deutschen fliehen, aber im Hintergrunde liegt schon Paris mit dem Eiffelturm, wo es ihnen übel ergehen wird. - Solche Volksbilderbogen, grellfarbig bemalt und in Gedanken wie Ausführung von einer den Westeuropäer verblüffenden Naivität, werden in Russland als eine Art Biblia pauperum verbreitet, um Massen, die nicht lesen können, über die Ereignisse zu "unterrichten". (62) [Abb.]: Abb. 52. Zum Thema "Deutschland der Angreifer" (63) Abb. 52. Aus "John Bull". Karikatur, die bezeichnend ist für das "Zweierlei Mass". Deutschland, das sonst als "Weltwürger" dargestellt wird, als Verdränger aller anderen, hier im Gegenteil geradeso aufgefasst, wie wir selber das fühlten, nur dass wir deshalb nicht jammerten: als von allen Seiten bedrängt und bedroht. Noch vor Juli 1914! (63) [Abb.]: Abb. 53. (64) Abb 53. Aus "La Presse". Beispiel von verleumderischer und künstlerisch schlechter aber echter Karikatur. Gerade durch die ungeheuerlichen Uebertreibungen der Darstellung hebt die echte Karikatur die Gehässigkeit ihrer Wirkungen teilweise auf. Auch der dümmste Leser kann nicht glauben, daß der Kronprinz Ofenrohre und Bettbretter stiehlt und dass er und sein Vater so aussehen. Hier ist ein Luftmachen des Hasses, das in seiner Gemeinheit und Albernheit doch weniger gefährlich ist, als die versteckte Karikatur, die nach Inhalt und Form möglich scheint und ins Gedächtnis die Erinnerung an etwas Mögliches einführt. (64) [Abb.]: Abb. 54. "KULTUR !!!" (65) Abb. 54. - aus Le Journal vom 12. 11. 1915 - bietet von dieser weit gefährlicheren "Karikatur" ein Beispiel. Die Formen sind nicht sofort erkennbar übertrieben, äusserlich wäre ein solcher Vorgang möglich. Aber innerlich! Ein deutscher Vorgesetzter soll Helfer rufen und finden, um einen Jungen erschiessen zu lassen, weil er mit einem Kindergewehrchen gespielt hat. Und über diese Phantasie des Zeichners ruft die mit abphotogtafierte Ueberschrift wie zu einer Tatsache als Glosse das entrüstete "Kultur!!!". (65) [Abb.]: Abb. 55. Eine "Normalszene" von Deutschen (66) [Abb.]: Abb. 55. Aus "The Illustrated London News" vom 10. Oktober 1914. Beispiel der üblichen Darstellungen von "boches" und "huns", um Verachtung und Hass gegen sie zu suggerieren. (66) [Abb.]: Abb. 56. Ein "Normaltyp" vom Deutschen. Aus derselben Zeitschrift. Ein angeblicher Typ des Deutschen, der immer wiederkehrt. (67) [4 Abb.]: Abb. 57. bis 60. Angebliche Typen von Deutschen. Vier typische Darstellungen von "Deutschen" aus von uns vorgelegten Blättern, etwas grösser wiedergegeben. (68) [Abb.]: Abb. 61. (69) Abb. 61. Aus "The Graphic" vom 6. März 1915. "A troublesome customer". Echte Photographie eines gefesselten und darüber empörten deutschen Soldaten. Wir wollen uns vor einer Beurteilung des dargestellten Vorgangs selber hüten, da wir ja die näheren Umstände nicht kennen. Bezeichnend aber ist die Aufmachung, wie dieses Bild erschien: in einem Medaillon, umgeben von Wappen und Emblemen und zwei grossen Schilden, das eine mit einem Schlüsselbund, das andere mit Ketten. Raumaufwand: eine volle Seite Imperialformat. (69) [Abb.]: Abb. 62. Zum Thema Deutsche Typen. Echte Photographie deutscher Gefangener, aus "L'illustration". Man wolle mit diesen Gesichtern die gezeichneten und getuschten "Deutschen" vergleichen. (70) [Abb.]: Abb. 63. Echte Photographie deutscher Gefangener, aus "The Graphic" vom 3. Oktober 1914. Zum Vergleich der Typen mit den frei gezeichneten und getuschten "Deutschen". (71) [Abb.]: Abb. 64. "Am Pranger". Aus "Le Matin". Vgl. die Nebenseite. (72) Die nebenstehende Abb. 64. war das Haupt-Schlager-Bild auf der ersten Seite des "Matin" vom 12. Januar 1915: "Am Pranger". In dieser Art werden die Bilder der feindlichen Heerführer gezeigt, für welche sich die Leser nun einmal so interessieren, dass man sie doch irgendwie zeigen muss. "Seht sie an: das sind keine souveränen Fürsten noch führende Generale; das sind keine Obersten; das sind keine Soldaten. Sie tragen auf sich allen Schmutz der Niederträchtigkeiten, durch den sie ihre Uniform und ihre Fahne geschleppt haben." Die Gegenüberstellung über diesen Zeilen hier zeigt an einem Beispiele; wie der Ausdruck der Gesichter verändert wird. Leider haben wir die für das Kronprinzenbild benutzte Unterlage nicht auffinden können. Kennt sie ein Leser, so bitten wir ihn darum, um sie für weitere Auflagen dieser Schrift verwenden zu können. (72) [2 Abb.]: Abb. 65 Der Kronprinz. Mit dem hineingetuschten Ausdruck der Bosheit nach "Le Matin". Abb. 66. Der Kronprinz. Naturaufnahme vom Feld aus der "Berl. Ill. Ztg." (73) [2 Abb.]: Nicht übermalte Photographien des Kaisers aus dem Feld Abb. 67. Der Kaiser im Pelz. Unretuschierte Aufnahme aus dem Feld, von der Berl. Ill.-Gesellschaft. Abb. 68. Der Kaiser mit dem Tornister. Unretuschierte Aufnahme aus dem Feld, von G. Berger. (74) [2 Abb.]: Übermalte Photographien des Kaisers aus französischen Blättern Abb. 69. Der Kaiser. Angeblich echtes photographisches Dokument aus dem "Matin" vom 24. Oktober 1914. Ausdrucksfälschung durch Übertuschen. Abb. 70. Der Kaiser. Eine Aufnahme wahrscheinlich vom Besuch der Schweizerischen Manöver, deren Ausdruck durch Übermalen verändert ist. Aus "Le Miroir". (75) [Abb.]: Abb. 71. "Die weggetuschte Zigarre" I. Die echte Vorlage (76) Abb. 71. Photographie von A. Gross in Berlin. Kaiser und Kronprinz haben sich getroffen und sprechen miteinander, wobei der Kronprinz seine Zigarre vom Kaiser weghält, um ihn nicht durch den Rauch zu belästigen. (76) [Abb.]: Abb. 72. "Die weggetuschte Zigarre" II. Die Fälschung, die als "Dokument" ausgegeben wird. (77) Abb. 72. "Die weggetuschte Zigarre II". "Die Auseinandersetzung ist stürmisch." "Wilhelm II. ist ergrimmt (courroucé), die Gebärde des Kronprinzen ist bezeichnend, und die Offiziere der Suite lächeln ironisch." "Le geste du Kronprinz est signicatif". Um der Hand des Kronprinzen den "bezeichnenden" Ausdruck einer wütenden Gebärde zu geben, ist die Zigarre weggetuscht, welche seine Handhaltung auf dem Original motiviert. Die Fälschung ist also durchaus bewusst. - Man beachte, wie sich alle Gesichter verändert haben. Aber die gefälschte Photographie wird ausdrücklich als "document allemand" bezeichnet. Aus dem "Martin" vom 1. Februar 1915. (77) Titel der bis jetzt erschienenen Flugschriften. ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
The impacts of climate change are felt worldwide and manifest differently in various parts of the globe. While extreme weather events such as monsoons, hurricanes, torrential rains, wildfires, droughts and heat waves with the resulting impacts on human lives and settlements are common, climate change also manifests in slow onset events such as sea level rise, increasing temperatures, ocean acidification, glacial retreat, salinization, land and forest degradation, loss of biodiversity, and desertification. It is found by the United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) that the adverse effects of slow onset events are already affecting developing countries, resulting in loss of fertile land and the scarcity of water resources. In many parts of developing countries where farming constitutes the main livelihood and source of income, changes in the natural environment and in the distribution and availability of water resources may induce social disturbances that may range from migration to social instability and even violent conflicts. Lake Chad Basin and Northeast Nigeria in particular are seen as a climate hot spot partially due to the high variability of precipitations in the region. The Lake Chad that offers livelihood to millions of people in the region has been highly affected by climate change, losing up to 90% of its size between the early 1960s and today. Political issues have also emerged in the region with the birth of the islamist insurgent group Boko Haram in 2009. Since then, social structures have been highly disturbed, with millions of people leaving their homes in search of safety and the fulfilment of their basic needs, therefore becoming Internally Displaced Persons (IDPs) in their countries or crossing the border to become refugees in neighbouring countries. While the insurgency of the Boko Haram group and the response by various governments of the Lake Chad region including Nigeria, Cameroon, Chad and Niger may seem to be the main cause of migration in the region, understanding migration in the Lake Chad Basin is made complex for a few reasons: on the one hand, the link between conflict and migration is easily made by conflict experts; on the other hand, environmental scientists easily establish a correlation between environmental degradation and migration. Meanwhile, conflict and environmental degradation have not been treated simultaneously as causes of migration. To close this gap, this thesis divides into four studies, in which a multitude of research methods and empirical data are used. After the analysis of historical, socioeconomic and the environmental root causes of the crisis in northeast Nigeria in the first study, the second study introduces a comparative analysis of political factors (the conflict) and environmental factors (loss of fertile land and water scarcity) as causes of migration in northeast Nigeria. More explicitly, the role that environmental factors play on migration is dissociated from the role that conflict plays on migration in the study area. The next study examines how water scarcity contributes to migration in the region by studying the association between the local residents' intention to migrate and water related factors. Furthermore, since migration creates new social structures, the last study introduces a Social Network Analysis (SNA) of IDPs in Maiduguri. This approach allows to understand the networks in which IDPs are involved in Maiduguri, the main city in northeast Nigeria where most IDPs are found. It also allows to predict the potential of tensions between IDPs and host communities in the long term. To better address these issues, 204 IDPs in the Bakassi IDP camp located in Maiduguri, 100 members of the host community in the close proximity with the Bakassi IDP camp and experts in various governmental, non-governmental and international organizations based in Nigeria were interviewed. Findings reveal that conflict is the main push factor of migration in the region. However, the time of migration or the time that people spent in conflict before migrating varies from one community to another community. While in some communities people migrated very early after the community was affected by the conflict or even before conflict arrived, in other communities, people stayed several months or years with the conflict before migrating. Findings in this study also reveal that other factors including income, land ownership, occupation, and history of previous resource scarcity have a medium to large effect on the time of migration in some of the communities. Furthermore, the SNA in the Bakassi IDP camp and the host community reveal that the relationships between IDPs within the Bakassi IDP camp were usually friendly, while only few relationships between IDPs and host community members were reported. Host community members were connected to IDPs in other camps far away from their community rather than IDPs in the Bakassi IDP camp that was closer to them. This behaviour is seen in the fourth study in this thesis as a way of securing the few available resources and income generating opportunities that are available to the host community. Even though the network of friendly relationships between IDPs and host community members is denser than the network of conflicting relationships, suggesting a dominance of friendly relationships in the community, most experts believe that the friendly nature of the relationships between IDPs and their host communities may quickly turn conflicting or even violent as the pressure on resources grows and the IDPs population keeps rising. In conclusions, solving the crisis in the Lake Chad Basin and especially in northeast Nigeria is a complex task to the Lake Chad Basin governments, given the complexity of the crisis itself. Besides efforts by the international community to reduce greenhouse gases emissions in order to mitigate global warming and reduce the impact on vulnerable regions such as the Lake Chad Basin, local efforts are needed in the short and long term to address the crisis in the Lake Chad Basin. In the short term, improving humanitarian assistance to IDPs and extending it to poorer households in host communities will not only reduce pressure on the resources in the host communities, but also reduce the potential of tensions between IDPs and members of host communities. In the long term, creating additional income generating opportunities by industrializing the region will reduce the chronic poverty that pushes many young people to join armed groups. The protection of water resources through the construction of boreholes and the regulation of irrigation activities will ensure a sustainable use of water and increase food security in the region. ; Die Auswirkungen des Klimawandels sind weltweit spürbar und manifestieren sich unterschiedlich in verschiedenen Teilen der Erde. Während extreme Wetterereignisse wie Monsun, Wirbelstürme, sintflutartige Regenfälle, Waldbrände, Dürren und Hitzewellen mit den daraus resultierenden Auswirkungen auf Menschenleben und Siedlungen weit verbreitet sind, zeigt sich der Klimawandel auch in langsam einsetzenden Ereignissen wie dem Anstieg des Meeresspiegels, steigenden Temperaturen, Versauerung der Ozeane, Rückzug der Gletscher, Versalzung, Land- und Walddegradierung, Verlust der biologischen Vielfalt und Wüstenbildung. Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) stellt fest, dass die nachteiligen Auswirkungen langsam einsetzender Ereignisse die Entwicklungsländer bereits treffen und zum Verlust von fruchtbarem Land und zur Verknappung von Wasserressourcen führen. In vielen Teilen der Entwicklungsländer, in denen die Landwirtschaft die wichtigste Lebensgrundlage und Einkommensquelle darstellt, können Veränderungen in der natürlichen Umwelt sowie in der Verteilung und Verfügbarkeit von Wasserressourcen Auswirkungen auf das soziale Gefüge haben und zu Migration, sozialer Instabilität und gewaltsamen Konflikten führen. Insbesondere die Lake Tschad Region und der Nordosten Nigerias gelten als klimatische Brennpunkte. Dies ist teilweise auf die hohe Variabilität der Niederschläge in der Region zurückzuführen. Der Tschadsee, der Millionen von Menschen in der Region eine Lebensgrundlage bietet, wurde vom Klimawandel stark in Mitleidenschaft gezogen und verlor zwischen dem Anfang der 60er Jahre und heute bis zu 90% seiner Größe. Mit dem Erstarken der islamistischen Rebellengruppe Boko Haram im Jahr 2009 sind in der Region auch politische Fragen aufgeworfen worden. Seither sind die sozialen Strukturen in hohem Maße gestört, da Millionen von Menschen auf der Suche nach Sicherheit und der Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse ihre Heimat verlassen und deshalb zu Binnenvertriebenen (engl. Internally Displaced Persons - IDPs) in ihren Ländern werden oder die Grenze überqueren, um als Geflüchtete in die Nachbarländer zu gelangen. Während der Aufstand der Boko-Haram-Gruppe und die Reaktion verschiedener Regierungen der Lake Tschad-Region, darunter Nigeria, Kamerun, Tschad und Niger, als Hauptursache für die Migration in der Region erscheinen mögen, wird das Verständnis der Migration in der Lake Tschad Region aus mehreren Gründen kompliziert: Einerseits wird eine klare Verbindung zwischen Konflikt und Migration von Konfliktexperten gesehen; andererseits stellen Umweltwissenschaftler einen Zusammenhang zwischen Umweltzerstörung und Migration her. Jedoch sind Konflikt und Umweltzerstörung bisher nicht zusammen als Ursachen von Migration behandelt worden. Um diese Lücke zu schließen, ist diese Arbeit in vier Studien unterteilt. Nach der Analyse der historischen, sozioökonomischen und umweltbedingten Ursachen der Krise im Nordosten Nigerias in der ersten Studie führt die zweite Studie eine vergleichende Analyse der politischen Faktoren (der Konflikt) und der Umweltfaktoren (Verlust von fruchtbarem Land und Wasserknappheit) als Ursachen der Migration im Nordosten Nigerias ein. Dabei wird die Rolle, die Umweltfaktoren bei der Migration spielen, expliziter von der Rolle abgegrenzt, die der Konflikt für die Migration im Untersuchungsgebiet spielt. In der nächsten Studie wird untersucht, wie Wasserknappheit zur Migration in der Region beiträgt, indem der Zusammenhang zwischen der Migrationsabsicht der Einheimischen und wasserbezogenen Faktoren untersucht wird. Da Migration zudem neue soziale Strukturen schafft, führt die letzte Studie eine soziale Netzwerkanalyse (SNA) der Binnenvertriebenen in Maiduguri ein. Dieser Ansatz ermöglicht es, die Netzwerke zu verstehen, in die die Binnenflüchtlinge in Maiduguri eingebunden sind und das Potenzial von Spannungen zwischen Binnenflüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften langfristig vorherzusagen. Zu diesem Zweck befragte ich 204 Binnenvertriebene im Binnenvertriebenenlager Bakassi in Maiduguri, 100 Mitglieder der Gastgemeinde in unmittelbarer Nähe des Binnenvertriebenenlagers Bakassi sowie Experten verschiedener staatlicher, nichtstaatlicher und internationaler Organisationen mit Sitz in Abuja, der Hauptstadt Nigerias. Die Ergebnisse zeigen, dass der Konflikt der wichtigste Push-Faktor für Migration in der Region ist. Die Zeit der Migration oder die Zeit, die Menschen vor der Migration im Konflikt verbrachten, variiert jedoch von einer Gemeinschaft zur anderen Gemeinschaft. Während in einigen Gemeinschaften die Menschen schon sehr früh migrierten, nachdem die Gemeinschaft von dem Konflikt betroffen war oder sogar bevor der Konflikt eintraf, blieben die Menschen in anderen Gemeinschaften mehrere Monate oder Jahre innerhalb des Konfliktkontextes, bevor sie migrierten. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen auch, dass andere Faktoren wie Einkommen, Landbesitz, Besatzung und die Geschichte früherer Ressourcenknappheit in einigen der Gemeinschaften einen mittleren bis großen Einfluss auf den Zeitpunkt der Migration haben. Darüber hinaus zeigt die Analyse des sozialen Netzwerks im Binnenflüchtlingslager Bakassi und der Gastgemeinde, dass die Beziehungen zwischen den Binnenflüchtlingen innerhalb des Binnenflüchtlingslagers von Bakassi in der Regel freundschaftlich waren, während nur über wenige Beziehungen zwischen Binnenflüchtlingen und Mitgliedern der Gastgemeinde berichtet wurde. Die Mitglieder der Gastgemeinde standen eher mit Binnenvertriebenen in anderen Lagern in Verbindung, die weit von ihrer Gemeinde entfernt waren, als mit Binnenvertriebenen in dem ihnen näher gelegenen Binnenflüchtlingslager Bakassi. Dieses Verhalten wird in der vierten Studie dieser Arbeit als eine Möglichkeit gesehen, die wenigen verfügbaren Ressourcen und Einkommensmöglichkeiten, die der Gastgemeinde zur Verfügung stehen, zu sichern. Auch wenn das Netz der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Binnenvertriebenen und Mitgliedern der Gastgemeinde dichter ist als das Netz der konfliktreichen Beziehungen, was auf eine Dominanz freundschaftlicher Beziehungen in der Gemeinde hindeutet, glauben die meisten Experten, dass der freundschaftliche Charakter der Beziehungen zwischen Binnenvertriebenen und ihren Gastgemeinden mit zunehmendem Druck auf die Ressourcen und steigender Zahl der Binnenvertriebenen schnell in konfliktreiche oder sogar gewalttätige Beziehungen umschlagen könnte. Zusammenfassend ist die Lösung der Krise in der Lake Tschad Region und insbesondere im Nordosten Nigerias angesichts der Komplexität der Krise selbst eine komplexe Aufgabe für die Regierungen in der Lake Tschad Region. Neben den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um die globale Erwärmung einzudämmen und die Auswirkungen auf gefährdete Regionen wie der Lake Tschad Region zu verringern, sind kurz- und langfristig lokale Anstrengungen erforderlich, um die Krise in der Lake Tschad Region zu bewältigen. Kurzfristig wird die Verbesserung der humanitären Hilfe für Binnenvertriebene und ihre Ausweitung auf ärmere Haushalte in den Gastgemeinden nicht nur den Druck auf die Ressourcen in den Gastgemeinden verringern, sondern auch das Potenzial von Spannungen zwischen Binnenvertriebenen und Mitgliedern der Gastgemeinden reduzieren. Langfristig wird die Schaffung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten durch die Industrialisierung der Region die chronische Armut verringern, die viele junge Menschen dazu treibt, sich bewaffneten Gruppen anzuschließen. Der Schutz der Wasserressourcen durch den Bau von Bohrlöchern und die Regulierung von Bewässerungsaktivitäten wird eine nachhaltige Wassernutzung sicherstellen und die Ernährungssicherheit in der Region erhöhen.
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Sommer, Sonne, Strand - Zypern ist eine Ferieninsel geworden, auf der viele Touristen Urlaub machen. In Nikosia können Tourist*innen in hippen Läden shoppen gehen, die schöne Altstadt genießen und lecker Essen gehen. Aber aufgepasst! Mitten in der Hauptstadt stehen Friedenstruppen der Vereinten Nationen und überwachen die grüne Linie. Der schöne Schein trügt und erinnert an die vergangenen blutigen Ereignisse zwischen den beiden Volkstruppen. Eine Reise nach Nikosia ist nicht nur mit Urlaub verbunden, sondern auch eine lebendige Geschichtsstunde, denn die Insel ist bis heute geteilt. Dennoch ist die Lage entspannter geworden, die Grenzen sind geöffnet und EU-Bürger*innen können mit ihrem Personalausweis problemlos den Südteil hin zum Nordteil überqueren. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen. Die Friedenssicherung hat sich zu einem zentralen Auftrag der Vereinten Nationen entwickelt und soll am Fallbeispiel Zypern erläutert werden. Dabei gliedert sich die Arbeit in fünf Teile. Zu Beginn wird auf den Kontext der UN-Friedenssicherung im allgemeinen eingegangen. Anschließend wird Bezug auf die Charta der Vereinten Nationen genommen und der Prozess und die Verantwortlichkeit der Friedensmissionen geklärt. Im Folgenden werden die ersten Friedensmissionen beleuchtet und reflektiert. Dabei wird der Zypernkonflikt historisch eingeordnet. Ob die Vereinten Nationen im Fall Zypern richtig gehandelt oder den Konflikt nur auf Eis gelegt haben, ist eine Kontroverse. Um diese zu verstehen, müssen die Hintergründe des Konfliktes beleuchtet werden, welches im nächsten Kapitel geschieht. Weiter wird auf die Mitwirkung der UNO an einer Lösung des Konfliktes eingegangen. Hier sollen die Schwierigkeiten und Erfolge beleuchtet werden. Zum Schluss wird anhand von ausgewählten Praxisbeispielen der UNFICYP gezeigt, wie die Friedensmission vor Ort ablief. Die Probleme und Erfolge der Friedenstruppen werden betrachtet, ebenso werden die Konzepte der Vereinten Nationen, die in die Praxis umgesetzt wurden, auf ihre Standhaftigkeit überprüft. Friedenssicherung durch die Vereinten NationenIm folgenden Abschnitt wird das Konzept der Friedenssicherung vorgestellt und in seinen einzelnen Stufen dargestellt. Die Friedenssicherung ist, zusammen mit der Durchsetzung der Menschenrechte, ein zentraler Auftrag der Vereinten Nationen. Diese Ziele hängen direkt miteinander zusammen (vgl. Mathis, 2013). Es gibt festgeschriebene Grundsätze, die von den Mitgliedern beachten werden sollten; die folgenden stehen in unmittelbarem Zusammenhang der Friedenssicherung der Vereinten Nationen: Die Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung, das allgemeine Verbot der Androhung und Anwendung von Gewalt und das Interventionsverbot. Ausnahme beim Gewaltverbot ist die Selbstverteidigung und die vom Sicherheitsrat erlassenen militärischen Zwangsmaßnahmen. Der UN-Sicherheitsrat nimmt hier das Gewaltmonopol ein. Durch das Interventionsverbot dürfen souveräne Staaten sich nicht in innere Angelegenheiten einmischen. Der UN-Sicherheitsrat kann deshalb nicht in innerstaatliche Konflikte und Menschenrechtsverletzungen eingreifen (Ebbing 2012, vgl. S. 3f). Dabei trägt der UN-Sicherheitsrat die Verantwortung für die internationale Sicherheit und den Weltfrieden; dieser kann bindende Entscheidungen für Mitgliedsstaaten treffen (vgl. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.). Alle UNO-Missionen zur Friedenssicherung und die Entsendung von UN-Soldaten gingen auf die Entscheidung des Sicherheitsrates zurück. Zu betrachten ist, dass durch Menschenrechtsverletzungen Konflikte gestärkt werden und diese in bewaffneten Konflikten und Kriegen enden können. Außerdem kommt es in Kriegen zu Menschenrechtsverletzungen wie z.B. durch Folter, Ermordung von Zivilisten oder sogar Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Völkermord (vgl. Mathis, 2013). Ein zentrales Gremium für das UN- Konfliktmanagement, welches anhand der UN-Charta entscheidet, ob es sich um einen Friedensbruch oder um einen Bruch der internationalen Sicherheit handelt, ist etabliert. Hier werden Maßnahmen beschlossen, um die internationale Sicherheit und den Weltfrieden wieder herzustellen (vgl. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.). Mathis zeigt auf, dass die Friedenssicherung eine signifikante Anzahl an Aspekten aufweist und durch das Grundprinzip nicht direkt in bewaffnete Konflikte eingegriffen wird. Zu aller erst gibt es die Prävention, wirtschaftliche Hilfe, Sicherung von Menschenrechten, Verhandlung in Konflikten, Sanktionen gegen Staaten, die völkerrechtswidrig handeln oder völkerrechtliche Vereinbarungen nicht einhalten, wie die Ablehnung von ABC-Waffen. Der Sicherheitsrat kann hierbei Empfehlungen zur friedlichen Streitbeilegung nach Kapitel VI der Charta aussprechen. Darüber hinaus kann es zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII kommen. Dabei kann es sich um nicht-militärische, aber auch um militärische Maßnahmen handeln (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.). Hinzu kommt, dass der UN-Sicherheitsrat einen Krieg völkerrechtlich legitimieren kann (vgl. Mathis, 2013). Während eines Krieges werden Verhandlungen für einen Waffenstillstand geführt, es wird humanitäre Hilfe geleistet, und die Zivilbevölkerung wird durch UN-Soldaten zu schützen versucht. Selbst nach einem Krieg sorgen die UN-Soldaten für die Sicherung des Waffenstillstandes und die Einhaltung von Friedensvereinbarungen. Dabei steht der Schutz der Zivilbevölkerung permanent im Vordergrund. Ein Wiederaufbau, eine Entwaffnung und Abrüstung wird gefördert und schwere Kriegsverbrechen werden geahndet (vgl. ebd.). In einer Resolution wird vom Sicherheitsrat über die Größe und das Mandat einer Friedensmission entschieden, und anhand regelmäßiger Berichte durch den Generalsekretär kann das Mandat verlängert oder geändert werden (vgl. ebd.). Nun soll geklärt werden, wie genau eine Friedensmission abläuft und wer die Verantwortung trägt. Für die Friedensmissionen ist das Department of Peacekeeping Operations (DPKO) zuständig; dieses plant die Mission und führt diese durch. Dabei werden sie vom Department of Political Affairs (DPA) unterstützt, dieses beteiligt sich vor allem bei diplomatischen Bemühungen. Eine Einsatzleitung (Force Commander) vor Ort wird vom Generalsekretär bestimmt. Dieser verfügt ebenso auch über die ausführende Leitung der Friedensmission (vgl. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V). Aus Kapitel VII der Charta geht eine starke Anteilnahme der Mitgliedstaaten hervor. Diese Staaten sollen auf Grundlage von Sonderabkommen Streitkräfte zu Verfügung stellen. Dabei sollte erwähnt werden, dass noch kein Sonderabkommen zustande gekommen ist. Festzustellen ist, dass die Anforderungen von den Vereinten Nationen zu hoch und den praktischen Möglichkeiten voraus sind (Gareis/Varwick 2014, vgl. S.117). Gareis analysiert, dass das kollektive Interesse der VN-Mitgliedstaaten oft zu gering ist, um ihre Streitkräfte aus der Hand zu geben und das Leben der Soldaten zu riskieren (vgl. ebd.). Daraus folgt, dass die Vereinten Nationen kein schnelles und effektives Sicherheitssystem besitzt. Die Vereinten Nationen sind "eine unvollkommene, reformbedürftige, aber doch in vielen Bereichen eminent wichtige internationale Organisation" (ebd. S. 356). Voraussetzung für den Erfolg der Vereinten Nationen ist, dass die Staaten multilaterale Strategien zur Problemlösung bevorzugen. Nur dann können die Vereinten Nationen eine Rolle in der internationalen Politik spielen. Die Mitgliedstaaten sind in der Praxis selten bereit, ihre Außenpolitik in die Hände der Vereinten Nationen zu legen. Die großen und mächtigen Staaten neigen dazu, unilateral vorzugehen. Staaten wollen alleine und, wenn notwendig, gegen andere Staaten handeln, um ihre eigenen Interessen zu verfolgen und zu maximieren. Auch wenn nur im Einzelfall unilateral gehandelt wird, entsteht dadurch trotzdem ein Bruch und gegenseitiges Vertrauen wird schwierig (vgl. ebd.). Aufgrund dessen haben sich alternative Formen der Friedenssicherung entwickelt. Diese müssen einerseits dem veränderten Kriegs- und Konfliktgeschehen standhalten und den Souveränitätsansprüchen der Mitgliedsstaaten. Eine eigene UN-Friedenssicherung sind beispielsweise die Blauhelme, welche durch Auslegung von Kapitel VII der Charta vom Sicherheitsrat seit den 1950er Jahren entsendet werden. Dabei bestehen die Blauhelme in der Regel aus unbewaffneten bis leicht bewaffneten Truppen und Beobachtern. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung von Waffenstillständen oder dem Friedensvertrag. Die Neutralität steht dabei an oberster Stelle (vgl. Gareis 2015). Die ersten Friedensmissionen der Vereinten Nationen Im Mittelpunkt dieses Abschnittes stehen die Anfänge der Friedenssicherung. Dabei wird die Entwicklung beleuchtet und reflektiert. Weiterhin findet eine Einordnung der Friedenssicherung auf Zypern statt. Die Überwachung des Waffenstillstandes nach dem ersten arabisch-israelischen Krieg 1948 war der erste große Einsatz in der Entstehungsphase der Friedenssicherungen. Die nächste größere Mission bestand aus der Überprüfung des Waffenstillstandes zwischen Indien und Pakistan. Gareis stellt fest, dass es sich ebenfalls um eine zwischenstaatliche Auseinandersetzung handelte. Diese Mission wurde vom VN-Haushalt bezahlt und dauert bis heute an. Daraus entwickelte sich eine zweite Phase der Friedenssicherung, die Behauptungsphase von 1956-1967 mit neun Einsätzen (Gareis/Varwick 2014, vgl. S.127f). In die Behauptungsphase zählte der Einsatz der Friedenstruppen in Zypern, auf den im späteren Abschnitt des Blogbeitrages eingegangen wird. "Erstmals übernahmen die UN zeitweilige Autorität über ein Territorium auf dem Weg zur Unabhängigkeit, ergänzte zivile Polizei zu einer Friedensoperation, wurde in einen Bürgerkrieg verwickelt, führte einen Einsatz im größeren Ausmaß durch und erlaubte den Blauhelmen das Tragen von Waffen." (Jett 2000, S.23f), neue Aufgaben wurden erkannt. Die Vereinten Nationen bekamen zudem immer mehr Macht, aber hatten damals schon mit ersten Problemen zu kämpfen. Das klassische peacekeeping entstand durch die erste Notstandsgruppe der Vereinten Nationen, der United Nations Emergency Force (UNEFI) beim Einsatz in Ägypten. Hier kam es zu Schwierigkeiten, es konnte im Sicherheitsrat keine einstimme Verurteilung der israelischen Aggression und der ägyptischen Verstaatlichung erreicht werden. Durch das Veto von Großbritannien und Frankreich wurde der Sicherheitsrat lahmgelegt. Die Uniting for Peace-Resolution schaltete die Generalversammlung ein, welche auf den Einsatz von Friedenstruppen drängte. Eigentlich wäre laut Kapitel VII Artikel 24 Abs. 1 der UN-Charta der Sicherheitsrat zuständig gewesen, jedoch waren die Konfliktpartien freiwillig mit einem Einsatz einverstanden. Neben Frankreich und der UdSSR verweigerten einige Staaten die finanzielle Unterstützung. Dieses Problem vertiefte sich nochmal beim Einsatz im Kongo; hier wurde die Verantwortung für die Friedenserhaltung beim Sicherheitsrat gesehen. Folglich wurde der Internationale Gerichtshof eingeschaltet, welcher sowohl dem Sicherheitsrat als auch der Generalversammlung eine Zuständigkeit zusprach (vgl. Sucharipa-Behrmann 1999). Die Autoren stellten fest, dass sich aus der Kongo-Krise ein "akzeptiertes Miteinander dieser beiden Organe" (Gareis/Varwick 2014, S.129) entwickelte, wobei "der Sicherheitsrat die Initiative und Entscheidungsbefugnis stärker an sich gezogen hatte"(Gareis/Varwick 2014, S.129). Zu erkennen war außerdem eine zunehmende Bedeutung des Generalsekretärs, welcher über mehr Spielraum verfügte. Die UNEF-Mission ging durch wichtige Grundprinzipen der Notstandsgruppe durch den Generalsekretär in die Geschichte der internationalen Friedenssicherung ein. Hinzu kam der Konsens der Konfliktparteien, welcher beschlossen wurde und besagt, dass klassische Blauhelm-Soldaten nicht gegen den Willen eines Staates eingesetzt werden dürfen. Dadurch wurde eine Toleranz der Truppen gefördert und eine Bereitschaft für eine Zurverfügungstellung der Truppen, durch die Mitgliedstaaten, geschaffen. Dies waren die Grundlagen für das Modell des klassischen peacekeeping vom Generalsekretär Hammarskjöld (vgl. ebd.). Zu diesem Zeitpunkt wurde zudem die Verantwortlichkeit durch die Leitung des Generalsekretärs beschlossen. Aufgrund dessen entstand die DPKO im VN-Sekretariat. Außerdem wurde ein Budget für jede Friedensmission festgelegt, welches durch die Mitgliedstaaten gefüllt wird. Besonders wichtig ist die Unparteilichkeit der eingesetzten Truppen, welche mit dem Konsensprinzip einhergeht. Aus diesem Grund sollten die Truppen eine ausgewogene regionale Zusammenstellung haben (vgl. Auswärtiges Amt). Darüberhinaus wurde der Einsatz von Waffen zur Selbstverteidigung und zur Durchsetzung der Mission erlaubt. Hier besteht eine Problematik, die am folgenden Beispiel gezeigt werden soll: Bei der Kongo-Operation (1960-1964) sollte für den Rückzug belgischer Truppen aus der Republik Kongo gesorgt werden. Es kam zu einer Ausweitung des Mandats, wodurch ein Bürgerkrieg verhindert und die Regierung beim Aufbau ihres Amtes unterstützt werden sollte. Dafür gab es zum ersten Mal die Legitimation der Waffengewalt im Bezug auf das auszuführende Mandat (Gareis/Varwick 2014, vgl. S.131). Das führte dazu, dass die UNEF dadurch selbst zu Konfliktpartei wurde und sich in die innerstaatlichen Konflikte verwickelte. Der Einsatz wurde im Sommer 1964 beendet, aufgrund dessen, dass die Regierung Kongos einer Mandatsverlängerung nicht zustimmte. Dabei sollte man nicht außer Acht lassen, dass die Vereinten Nationen aus diesem Einsatz ihre Konsequenzen zogen. Zum einen wurden keine großen und komplexen Missionen die nächsten drei Jahrzehnte durchgeführt (vgl. ebd.). Zum anderen waren die Ziele der Friedenssicherung fortan bescheidener. Zudem kehrte man zu den Prinzipien von Hammarskjöld zurück und sicherte sich die Zustimmung der Konfliktparteien vor einem Einsatz. Zusätzlich wurden die Friedensmissionen vom Sicherheitsrat nun beobachtet (vgl. ebd.). An dieser Stelle wird nur kurz auf den Zypern-Einsatz eingegangen, um ihn in die Geschichte der Friedenssicherung der Vereinten Nationen einzuordnen. Der Zypern Einsatz gilt als klassisches peacekeeping und hält bis heute an. Nach Bellamy und Williams versteht sich unter klassischem peacekeeping die Phase zwischen einem Waffenstillstand und dem Abschluss einer politischen Konfliktlösung. Hier gibt es eine Unterstützung der zwischenstaatlichen Friedenssicherung (vgl. ebd. S. 127). Durch eine Resolution des Sicherheitsrats wurde im März 1964 die UNFICYP-Mission eingerichtet. Eine Kampfhandlung zwischen der griechisch-zypriotischen und der türkisch-zypriotischen Volksgruppe sollte verhindert werden. Trotz der Friedensmission kam es zur Teilung der Insel, es gab einen Waffenstillstand und zahlreiche Bemühungen zur Vermittlung durch den Generalsekretär. Seit 1974 wird die Pufferzone von der UNFICYP überwacht und das Mandat ab 1964 jedes halbe Jahr verlängert. Kritik an dem Einsatz gibt es durch die permanente Anwesenheit der Soldaten, wodurch der Eindruck erweckt wird, dass es keine Notwendigkeit einer Friedenslösung gibt.Durch den Einsatz der Bewachung des Waffenstillstandes zwischen dem Irak und Iran (UNIIMOG) und dem Abzug der UdSSR Truppen aus Afghanistan (UNGOMAP), wurde "eine Renaissance des peacekeeping eingeleitet" (vgl. ebd. S.132). Gareis verweist darauf, dass diese "Gute-Dienst-Missionen" vom Sicherheitsrat nur gebilligt und nicht mandatiert wurden. Alles in allem zeigt sich ein durchwachsenes Bild der Friedensmissionen in den ersten vier Jahrzehnten. Festzuhalten ist, dass jede Mission ein Einzelfall ist und separat betrachtet werden sollte. Hinzu kommen die Vorstellungen der UN-Charta, welche in der Realität nahezu utopisch umzusetzen sind. Die Blauhelme wurden zum innovativen Instrument. Ihre Aufgabe ist die Konfliktberuhigung und nicht die Konfliktlösung. Diese Aufgabe konnte in vielen Missionen erreicht werden. Bedenklich ist, dass diese häufig nur mit einer dauerpräsenten Lösung, wie in Zypern erreicht wurden (vgl. Mathis). Durch den Brahimi- Bericht von 2000 gab es neue Perspektiven in der Friedenssicherung der Vereinten Nationen. Diese beinhalten die folgenden drei Kategorien: die Konfliktvermeidung, Konfliktmanagement und die Konfliktnachsorge. Dabei gibt es erstens eine Neuorientierung für die politischen und strategischen Rahmenbedingungen. Zweitens muss das DPKO für eine personelle und strukturelle Voraussetzung der Friedensmission sorgen. Zudem gibt es für die Mitgliedstaaten konkrete geforderte Leistungen (vgl. Gareis/Varwick 2014, vgl. S.146). Hintergründe des ZypernkonfliktsUm den Zypernkonflikt verständlicher zu gestalten, werden zunächst die politischen Hintergründe beleuchtet. Der Zypernkonflikt ist die Folge der britischen Kolonialpolitik, denn bis 1960 war Zypern eine britische Kolonie (vgl. Gürbey 2014). Der Wunsch nach "Enosis", die Vereinigung mit Griechenland, wuchs unter den griechischen Zyprioten seit dem 19. Jahrhundert. Auf Grundlage der Tatsache, dass Großbritannien die Ionischen Inseln an Griechenland zurückgab, hofften die griechischen Zyprioten auf einen ähnlichen Ausgang. Dieser Wunsch wurde jedoch nicht erfüllt und deshalb gab es schon seit 1931 größere Unruhen, welche die diktatorische Führung unterdrückte (vgl. ebd.). Großbritannien nutzte Zypern geostrategisch. Zypern wurde zum Royal-Air-Force-Stützpunkt für Atombomber und Ansatzpunkt für Spionageflüge im Kalten Krieg (vgl. ebd.). Auf Grund dieser Entwicklung war Zypern für Großbritannien unverzichtbar. Deshalb begann der Unabhängigkeitskampf, bei dem die orthodoxe Kirche eine bedeutende Rolle einnahm. Der Erzbischof Makarios III. nötigte die griechische Regierung, den Zypern-Fall vor die UNO zu bringen (Gorgé 1986, vgl. S. 130). Der britische Premierminister Eden versuchte "die griechische Ambition [...] durch türkische zu neutralisieren" (Richter 2010), also die Türkei miteinzubeziehen und damit beide Länder gegeneinander auszuspielen (vgl. Gürbey 2014). Die türkische Position war glasklar; falls sich beim Status Zypern etwas ändern würde, wäre der Friedensvertrag von Lausanne ungültig und Zypern würde wieder der Türkei gehören. 1922 wurde Frieden mit den Briten geschlossen und sie erhielten die formelle Anerkennung ihrer Herrschaft über Zypern (vgl. Gründer). Richter beschrieb, dass das taktische Manöver Londons aufging und ein neuer griechisch-türkischer Konflikt ausgelöst wurde. Es kam dazu, dass die "divide et impera" Politik Großbritanniens auf die Volksgruppe ausgeweitet wurde. Daraus folge 1956 der griechisch-türkische Minoritäten Konflikt, wobei die Opfer die Istanbuler Griechen waren. Gleichzeitig misslang das Suez-Abenteuer der Briten und Zypern verlor für sie an strategischem Wert. Des Weiteren kam Druck aus den USA, welche die NATO durch die griechisch-türkischen Streitereien gefährdet sahen. Folglich einigten sich Griechenland und die Türkei 1959 zu einer "Scheinlösung" in Zürich. Gleichzeitig wurde der Konflikt nur zwischen den NATO-Verbündeten beigelegt. Wie schon erwähnt, gelang Zypern 1960 die Unabhängigkeit; der innerzypriotische Konflikt blieb jedoch bestehen und verschärfte sich in den nächsten Jahren noch mehr (vgl. Richter 2009). Im Folgenden wird die Position der Bevölkerung verdeutlicht. Die griechischen Zyprioten fordern "Enosis" und die türkischen Zyprioten "Taksim", die Teilung der Insel. Mit der Unabhängigkeit der Insel begann der griechische und türkische Nationalismus auf Zypern (vgl. ebd.). Problematisch waren die Mütterländer, welche den Zypern-Konflikt als nationale Frage ansahen und deshalb enormen Einfluss hatten. Dieser Einfluss wurde durch den Schutz der eigenen Volksgruppe legitimiert (Gorgé 1986, vgl. S. 130f). Zum einen gab es die Strategie von Griechenland; diese war eine Internationalisierung des Konfliktes, um den Druck gegen die Türkei aufzubauen. Dem gegenüber wollte die Türkei den Teilungsprozess forcieren und in seinem Bestand sichern. Ab 1963 gab es blutige Unruhen, weil die griechisch-zypriotische Führung die Verfassungsrechte der türkischen Zyprioten einschränken ließ. An diesem Punkt griffen die USA und die Vereinten Nationen ein und verhinderten eine Eskalation (vgl. Gürbey 2014). Mitwirkung der Vereinten Nationen an einer Lösung des KonfliktesAb 1964 gab es ein Friedensmandat der Vereinten Nationen, durch das eine Sicherung des Burgfriedens gewährleistet werden sollte. Das Wiederaufflammen von Kämpfen sollte verhindert werden, um die Kommunikation der beiden Volksgruppen zu ermöglichen. Die Friedenstruppe UNFICYP wurde vom Sicherheitsrat gesendet und sollte "nach besten Kräften eine Wiederaufnahme von Kämpfen zu verhindern und, soweit notwendig, zur Erhaltung und Wiederherstellung von Recht und Ordnung und zur Rückkehr normaler Lebensbedingungen [in Zypern] beizutragen" (Menning 1974, S.172). Dabei wurde für die Friedenstruppen die zypriotische Nationalgarde und die reguläre türkische Armee zum Konfliktpartner, nicht die bewaffneten Volksgruppen. Außerdem musste die UNFICYP aufpassen, dass lokale Befreiungsversuche nicht als Einmischungsversuche oder Provokation aufgefasst wurden.Festzuhalten ist, dass von 1964 bis Juni 1974 die UNFICYP ein erfolgreicher Vermittler der beiden Volksgruppen war, sodass 1973 eine Kürzung des Mandats stattfand. Auch weil Griechenland und die Türkei einwilligten, dass sie schlichtend auf ihre Volksgruppe einwirken (Menning 1974, vgl. S.172). Der Konflikt spitze sich jedoch wieder zu, im Halbjahresbericht von 1974 erklärte der Generalsekretär, dass weiterhin Misstrauen und Kampfbereitschaft herrscht. Ein Klima von trügerischer Sicherheit war entstanden, die Friedenstruppen wurden als Friedensersatz wahrgenommen, obwohl das Problem ungelöst blieb (Menning 1974, vgl. S.173). Dabei hatte Waldheim in seinem Jahresbericht 1973/74 darauf hingewiesen, dass Friedenseinsätze nicht als Selbstzweck der Vereinten Nationen dienen sollten und "daß eine Friedenssicherungsaktion nicht zu einem Nachlassen der Bemühungen, eine Lösung zu finden, führen dürfe, denn wenn die Konfliktursachen nicht beseitigt werden, könnten sie schließlich das Fundament, auf dem sich die Friedenssicherung aufbaue, zerstören." (Menning 1974, S.173). So kam es 1974 zu einem Putschversuch der Griechen, um die Insel an Griechenland anzubinden. Dieser wurde von dem griechischen Militär ausgelöst und richtete sich gegen die Regierung unter Präsident Makarios. Es gab Differenzen zwischen ihm und der Militärjunta, weil Makarios linksgerichtet war und einen individuellen Kurs mit Zypern vorhatte. Dabei reagierte die Türkei mit einer Invasion. Die Situation eskalierte und die Türkei eroberte fast 40 Prozent der Insel. Die UNFICYP konnte die Angriffe der türkischen Truppen nicht abwehren. Dennoch konnten einige lokale Angriffe auf die Bevölkerung verhindert werden. Außerdem blieb die "Green Line" bestehen und die Kontrolle der Hauptstadt aufrechterhalten. Zudem wurde auf die Forderung von Waldheim eingegangen, welcher in seinem halbjährlichen Bericht Verstärkung angefordert hatte. Im Jahr 1974 stockte die UNFICYP die Zahl der Soldaten von 2.188 auf 4.400 auf. Die Minimierung seit 1971 bis Mitte 1974 war im Nachhinein ein sicherheitspolitischer Fehler der Vereinten Nationen. Nach dem Krieg legte die UNFICYP zwei separate Waffenstillstandslinien fest. Eine UN-Pufferzone wurde von Morphou bis nach Famagusta eingerichtet (vgl. Lugert 2018). Aufgrund dieser Tatsachen war eine Konsolidierung einer Teilung der Inseln der einzige Ausweg. Von nun an gab es einen griechisch-zypriotischen Süden und einen türkisch-zypriotischen Norden. Die Türkei rief 1983 die Unabhängigkeit Nordzyperns aus, dieser Teil wird immer noch nur von der Türkei als Staat anerkannt und wirtschaftlich und politisch gefördert. Der UN-Sicherheitsrat erklärte die Unabhängigkeitserklärung für ungültig und rief andere Staaten dazu auf, dasselbe zu tun (vgl. Gürbey 2014). Faustmann brachte zum Ausdruck, dass Zypern der Ruf als "Friedhof der Diplomatie" (vgl. Faustmann 2009) zusteht. Wie er zu dieser Aussage kam, wird im Weiteren erklärt. Schon im November 1974 forderte die Vereinten Nationen eine Resolution, welche zunächst einen Rückzug der auswärtigen Truppen und die Rückkehr von Flüchtlingen beinhaltete. Darüber hinaus forderten beide Volksgruppen eine Verhandlung unter dem Schutz der Vereinten Nationen. Faustmann wies darauf hin, dass eine Rückkehr zur Verfassungsordnung von 1960 unmöglich für beide Parteien war (vgl. ebd.). Beide Parteien hatten klare Vorstellungen, so forderten die türkischen Zyprioten eine politische Gleichheit als Grundprinzip, allerdings wollte die griechische Seite auch eine Berücksichtigung ihrer prozentualen Bevölkerungsmehrheit von 82% Prozent (vgl. ebd.). In drei Verhandlungsrunden trafen sich die Konfliktparteien unter der Schutzherrschaft der Vereinten Nationen in New York. Nach zähen Verhandlungen kam es 1977 zu einem Abkommen und 1979 zur Erweiterung des Dokuments (vgl. Gürbey 2014). Das Abkommen umfasst die Grundprinzipien einer Wiedervereinigung, die High Level Agreements. Darin wird postuliert, das Zypern als bizonale, bikommunale Föderation wiedervereinigt und entmilitarisiert werden sollte. Außerdem wurden Grundfreiheiten, wie Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit und ein Recht auf Eigentum bestimmt. Das Abkommen gestand den türkischen Zyprioten dabei ein einheitliches Territorium zu, wobei die Größe strittig blieb (vgl. Faustmann 2009). Die Ergebnisse der Abkommen zusammengefasst, wird deutlich, dass eine Vereinigung mit Griechenland und eine Teilung ausgeschlossen wurde. Trotz der Unterzeichnung des High Level Agreements kam es zum Stillstand der Verhandlungen. Erst durch die Bemühungen der Vereinten Nationen fanden erneute Verhandlungen statt.Der griechisch-zypriotische Präsident Kyprianoú setzte auf die eigene Internationalisierungskampagne und die Vereinten Nationen. Denktaş forderte die Unabhängigkeit Nordzyperns, sein Streben wurde bestärkt, als eine Resolution der Vereinten Nationen zugunsten der griechischen Seite entschied (vgl. ebd.). Erkennbar wird, wie schwer es für die Vereinten Nationen ist, neutral zu bleiben und beiden Seiten gerecht zu werden. Denktaş führte die türkische Lira als Währung ein und errichtete eine Zentralbank, weiterhin blieb er bei seiner Forderung von einer Unabhängigkeit Nordzyperns. Es kam dazu, dass er am 15. November 1983 die Türkische Republik Nordzypern ausrief. Erst als sich die Beziehung zwischen Griechenland und der Türkei verbesserte, konnten 1988 neue Verhandlungen auf Basis der High Level Agreements beginnen (vgl. ebd.). Man erkannte die wichtige Rolle der beiden Mutterländer, die enormen Einfluss auf die Verhandlungen und die Situation nahmen. Außerdem ließ man eine zu große Einmischung der Vereinten Nationen auch nicht zu, mit den "Set of Ideas" von Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali war Denktaş nicht einverstanden. Er forderte Verhandlungen ohne die Vereinten Nationen, weil diese kein Recht für solch umfassende Lösungsvorschläge hätten. Jedoch kam es nie zu Verhandlungen ohne die Vereinten Nationen. Erneute Gespräche endeten 1990, weil die Republik Zypern der EU betreten wollte. Denktaş und die Türkei glaubten, dass die EU keine Konfrontation mit Ankara wollte und der Beitrittsantrag kein Erfolg haben würde, dennoch drohten sie mit einer Annexion des Nordens. Als klar war, die EU würde Zypern auch ohne Lösung des Konflikts aufnehmen, fanden 2002 erneute Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen statt. Zugunsten kam diesen die neue AKP-Regierung unter dem linken Oppositionspolitiker Mehmet Ali Talat, welche von der status-quo-Politik abwich und auch Denktaş und seine Nachfolger verschwanden mehr und mehr. Auf türkischer-zypriotischer Seite entstand erstmalig eine moderate Politik. Die griechische Seite wählte mit Tassos Papadopoulos einen Hardliner zum Präsidenten (vgl. ebd.). Dennoch wurden erstmals umfassende Kernpunkte eines politischen Lösungsplans erarbeitet, welcher Anfang 2004 freigestellt wurden, der sogenannte Annan-Plan. Dieser beinhaltete folgendes: "Vom Parlament gewählte Regierung, bestehend aus vier griechischen und zwei türkischen Zyprioten; kollektive Führung mit Vetorechten für beide Volksgruppen; Zwei-Kammern-Parlament nach 1978er Modell; 27 Prozent des Territorium für den Norden; Ambivalenz: Gründung eines neuen Staates durch zwei gleichberechtigte Staaten (wie von der türkischen Seite gefordert, von der griechischen Seite aber als möglichen Ausgangspunkt für eine spätere Abspaltung abgelehnt) oder Umwandlung der bestehenden Republik Zypern in einen neuen Staat (wie von der griechischen Seite gefordert); Ambivalenz: Föderation oder Konföderation; Rückkehr von mehr als der Hälfte der Flüchtlinge unter griechisch-zypriotischer Verwaltung und Umsiedelung von mehreren zehntausend türkischen Zyprioten; Staatsangehörigkeit für mehr als 45 000 türkische Einwanderer, erhebliche und dauerhafte Beschränkungen bei der Rückkehr der griechischen Flüchtlinge und der Niederlassungsfreiheit im Norden; Dauerhafte griechische und türkische Militärpräsenz; Griechenland und die Türkei bleiben zusammen mit Großbritannien Garantiemächte mit Interventionsrecht." (ebd.). Im April 2004 stimmten beide Volksgruppen über den Wiedervereinigungsplan ab. Diese Gelegenheit wurde verpasst, denn 76 Prozent der griechischen Zyprioten stimmten dagegen, weil einige von ihnen hofften, durch den Beitritt in die EU ein besseres Abkommen zu erhalten (vgl. Gürbey 2014). Demgegenüber stand allerdings das türkisch zypriotische Ergebnis des Referendums, welches mit 65 Prozent für eine Wiedervereinigung stimmte. Die Vereinigung Zyperns scheiterte und damit auch der Annan-Plan. Trotzdem trat am 1.Mai 2004 der griechisch Zypriotische Teil der EU bei. Allerdings stellt völkerrechtlich gesehen ganz Zypern EU-Territorium dar, wobei der nördliche Teil ausgegrenzt ist (vgl. ebd.). Seitdem werden immer noch Verhandlungsprozesse unter Aufsicht der Vereinten Nationen geführt. Espen Barth Eide ist seit 2014 der Sonderbeauftragten für den Zypernkonflikt,. Durch ihn gab es eine Einigung, dass eine dritte entscheidende Verhandlungsphase geführt werden soll. Dennoch ging die letzte Verhandlungsrunde für eine Lösung des Zypernkonflikts am 07.07.2017 ohne Ergebnis zu Ende. Hier waren auch die Repräsentanten der sogenannten Garantiemächte Griechenland, Großbritanniens und der Türkei mit dabei. Nun sollen auf Empfehlung von VN-Generalskretär Guterres erstmals eigene Vorstellungen betreffend einer Fortführung des Verhandlungsprozesses gebildet werden (vgl. Auswärtiges Amt 2018). UNFICYP- Praxisbeispiel für die Leistungen und Probleme der Friedenssicherung Zypern wird durch eine 180 Kilometer lange grüne Line geteilt, welche auch durch die Hauptstadt Nikosia verläuft. Diese Pufferzone wird von den Friedenstruppen der UNFICYP überwacht. Die Waffenstillstandslinie wurde hart umkämpft, sodass sie vor allem in Nikosia nicht gerade verläuft, sondern vor- und zurückspringt. Dadurch ist die Überwachung des Status quo für die UN-Soldaten noch mehr erschwert (Ehrenberg 1991, vgl. S. 1). Seit dem Bürgerkrieg von 1963/64 gab es auf Zypern lange keinen dauerhaften Frieden. Wie schon beschrieben, haben die Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs schon seit 1964 viele Verhandlungen gestartet, aber immer noch keinen dauerhaften Frieden erreicht. Dabei kam immer wieder der Vorwurf auf, die Vereinten Nationen würden den Kern des Problems nur auf Eis legen und damit könne kein Frieden entstehen (vgl. Gürbey 2014). Unter diesen Umständen versuchen die Friedenstruppen, der Bevölkerung so viel Normalität wie möglich zu gewährleisten. Die Hoffnung, dass durch einen Generationenwechsel sich das Problem von selbst lösen würde, trat nicht ein. Das zeigte sich gerade auf der griechisch-zypriotischen Seite; hier waren die Jugendlichen ernüchtert, weil sich der politische Stillstand nicht überwinden ließ (Ehrenberg 1991, vgl. S.1f). Ein Beispiel hierfür war die Versammlung von 3000 Schülern im November 1988 an der Pufferzone. Sie wollten gegen die türkischen Truppen demonstrieren. Dabei durchbrachen einige von ihnen die grüne Linie, konnten dann aber von UN-Truppen gestoppt werden, bevor sie die türkisch-zypriotischen Truppen erreichten (vgl. ebd. S. 2). Die Jugendlichen bewarfen die UN-Soldaten dabei mit Steinen, Flaschen, Holzstücken und Dachziegeln. Die griechisch-zypriotische Polizei griff erst nach Kommando der UNFICYP-Oberkommandanten ein und räumte mit den UN-Truppen den Platz. Hier ist kritisch anzumerken, dass in der Presse nicht die UN-Soldaten die Helden waren, sondern die Schüler, welche ihr Land zurückerobern wollten. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die türkisch-zypriotische Seite der UNFICYP die Schuld gab; diese hätten nicht rechtzeitig reagiert (vgl. ebd. S. 2). Demonstrationen wie diese waren kein Einzelfall zu dieser Zeit, ein halbes Jahr später kam es zu einer Frauendemonstration, bei der die UNFICYP noch machtloser war. Auch hier verhielt sich die griechisch-zypriotische Polizei sehr passiv. Die UN-Soldaten wurden von Männern, die am Rand standen, angegriffen. Zudem hatten sich griechisch-orthodoxe Kirchenmänner unter die Frauen gemischt (vgl. ebd. S. 2). Insgesamt zeigt sich, wie schwierig es die Friedenstruppen hatten. Sie mussten sowohl Blutvergießen verhindern und die Konfliktparteien auseinander halten als auch ihre eigene Akzeptanz aufrechterhalten. An diesem Beispiel wird auch deutlich, dass die Friedenstruppen ungerechtfertigte Kritik einstecken mussten. Im folgenden Beispiel wird auf den Waffengebrauch eingegangen. Wie kritisch dieser ist, zeigte sich anhand der Todesschüsse in Athienou Ende Mai 1988. Die Waffen dürfen nur zur Selbstverteidigung gebraucht werden, zum Schutz für das Leben anderer UN-Angehöriger oder Personen, die zu verteidigen sind. Dafür ist immer die Zustimmung des ranghöchsten Soldaten vor Ort nötig (Gareis/Varwick 2014, vgl. S. 117). Athienou gehörte zur griechisch-zypriotischen Seite, war zur damaligen Zeit aber ein umstrittenes Gebiet. Ein türkischer Soldat nahm eine Familie in ihrem Haus als Geiseln. Bevor die UN-Soldaten überhaupt eintrafen, bewegten sich zwei Nationalgardisten auf das Haus zu. Der Geiselnehmer schoss auf die beiden, sodass einer schwer verletzt liegen blieb. Die Nationalgardisten forderten Verstärkung an, ohne Rücksprache mit der UNFICYP. Währenddessen bargen die UN-Soldaten den Verletzten. Die türkischen Streitkräfte wurden nicht über die Geiselnahme informiert. Die UN-Soldaten räumten das Feld, als die griechisch-zypriotische Anti-Terror-Einheit eintraf. Diese stürmte das Haus und tötete den türkischen Soldaten gezielt, obwohl die Geiseln zu diesem Zeitpunkt schon geflohen und in Sicherheit waren (Ehrenberg 1991, vgl. S.3). Ehrenberg erklärte, die UNFICYP hätte eingreifen können. Ob es so klug gewesen wäre, die griechischen Zyprioten mit Androhung von Waffengewalt an der Verletzung der Pufferzone zu hindern, stellt er in Frage. Hieraus ergab sich die Konsequenz, dass die Erwartungen an die UNFICYP viel zu hoch waren, nur aufgrund der Tatsache, dass sie bewaffnet waren. Hier stellt sich die Frage, ob der Waffengebrauch die Sicherheit erhöht und dadurch die Funktion der UN-Soldaten entlastet. Außerdem konnte man beobachten, dass die UN-Friedenstruppen oftmals mindestens einer Konfliktpartei unterlegen waren. Dabei sollte kritisch hinterfragt werden, inwiefern militärische Überlegenheit die politischen und diplomatischen Absichten von Friedenstruppen fördern würde. Dies scheint fraglich, denn würde militärische Übermacht diese nicht eher zerstören (vgl. ebd. S.3ff)? FazitFestzuhalten bleibt, dass die Friedenssicherung als zentraler Auftrag der Vereinten Nationen gesehen werden kann. In direktem Zusammenhang mit der Durchsetzung der Menschenrechte, weil diese Ziele untrennbar sind und einander beeinflussen. Durch das Interventionsverbot wird eine Einmischung in innere Konflikte durch die Charta ausgeschlossen. Der Sicherheitsrat kann deshalb nicht in innerstaatliche Konflikte und Menschenrechtsverletzungen eingreifen. Daraus folgt, dass es zu aller erst zu Präventionsmaßnahmen kommt; daneben kann der Sicherheitsrat Empfehlungen zur friedlichen Streitbeilegung nach Kapitel VI der Charta geben. Es kann aber auch zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII kommen. Dementsprechend steht der Schutz der Zivilbevölkerung permanent im Vordergrund. Allgemein und in Bezug auf die Friedenssicherung gilt für die Vereinte Nationen, dass das Verhalten der Mitgliedstaaten entscheidend ist. Die Vereinten Nationen bieten zwar einen Rahmen, bei dem sich Staaten und ihre Interessen annähern können, aber die Staaten müssen diesen nutzen, um durch Lernprozesse Fortschritte zu machen. Darüber hinaus dürfen die Vereinten Nationen nicht zu viel versprechen; dies gilt gerade im Punkt der Friedenssicherung. Ihre Ankündigung ist oftmals höher als die Möglichkeiten und Aspiration der Mitgliedsstaaten. Andersherum dürfen die Erwartungen an die Vereinten Nationen nicht abwegig sein, sie sind keine Weltregierung. Dennoch bilden sie einen Rahmen für gemeinsame Lösungsansätze. Ziel der vorliegenden Arbeit war es ebenfalls zu erklären, wer für die Friedenssicherung zuständig ist. Dabei wurde festgestellt, dies geschieht durch das Department of Peacekeeping Operations (DPKO), welches die Missionen plant und durchführt. Unterstützt werden sie vom Department of Political Affairs (DPA), welches sich vor allem um diplomatische Bemühungen kümmert. Durch eine Einsatzleitung (Force Commander) vor Ort gibt es noch eine ausführende Leitung der Friedensmission. Deutlich wird die Problematik, dass die Vereinten Nationen keine eigenen Streitkräfte haben. Es kam noch nie zu einem Sonderabkommen in Bezug auf die Streitkräfte. Hier wird deutlich, dass die Anforderungen der Vereinten Nationen an ihre Mitgliedsstaaten zu hoch und den praktischen Möglichkeiten voraus sind. Dafür entwickelten die Vereinten Nationen alternative Formen, wie z.B. die Blauhelme. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es eine Entwicklung bei der Friedenssicherung der Vereinten Nationen gab. Eine Zuständigkeit für die Friedenserhaltung wurde durch den Internationalen Gerichtshof dem Sicherheitsrat und der Generalversammlung zugesprochen. Durch die vergangenen Einsätze wurde außerdem beschlossen, dass die Friedensmissionen vom Sicherheitsrat beobachtet werden. Und die Bedeutung und Verantwortung des Generalsekretärs nahm immer mehr zu. Durch Generalsekretär Hammarskjöld sind wichtige Grundprinzipen der Notstandsgruppe in die Friedenssicherung eingegangen. Daraus folgt der Konsens der Konfliktparteien, wodurch klassische Blauhelm-Soldaten nicht gegen den Willen eines Staates eingesetzt werden dürfen. Dieser Konsens führt dazu, dass die Mitgliedstaaten ihre Truppen eher bereitstellen und die Toleranz der Blauhelme gestärkt wird. Festgestellt wurde außerdem die Wichtigkeit von einer ausgewogenen regionalen Zusammenstellung der Truppen, damit die Unparteilichkeit gewahrt werden kann. Zielsetzung der vorliegenden Arbeit war es, die Friedenssicherung anhand vom Zypern-Konflikt zu schildern, dafür wurden die die politischen Hintergründe beleuchtet. Hier kann man festhalten, es gab unheimlich viele beteiligte Parteien. Zum einen Großbritannien, weil Zypern bis 1960 eine britische Kolonie war und geostrategisch genutzt wurde. Dann Griechenland, die Türkei und die griechischen und türkischen Zyprioten. Es ist zu erkennen, dass Großbritannien die beiden Mütterländer gegeneinander ausspielte. Sie sahen den Zypern-Konflikt als nationale Frage und übten deshalb enormen Einfluss aus, dieser wurde durch den Schutz der eigenen Volksgruppe legitimiert. Durch die Unabhängigkeit Zyperns ab 1960 wurde der innerzypriotische Konflikt nicht gelöst, sondern noch mehr verschärft; dieser endete in blutigen Unruhen. Seit 1964 gibt es ein Friedensmandat der Vereinten Nationen, wodurch das Wiederaufflammen von Kämpfen verhindert werden soll. Wie dieser Blogbeitrag gezeigt hat, musste die UNFICYP darauf achten, dass lokale Befreiungsversuche nicht als Einmischungsversuche oder Provokation aufgefasst wurden. Von 1964 bis Juni 1974 war die UNFICYP ein erfolgreicher Vermittler der beiden Volksgruppen, sodass es 1973 eine Kürzung des Mandats gab. Diese Kürzung erzeugte aber ein Klima von trügerischer Sicherheit, wobei die Friedenstruppen als Friedensersatz wahrgenommen wurden, obwohl das Problem ungelöst blieb. Hier wirft man den Vereinten Nationen vor, dass es zu einem Nachlass der Friedensbemühungen kam und die Friedenseinsätze als Selbstzweck genutzt wurden. Deshalb kam es für viele überraschend, als die Griechen 1974 durch einen Putschversuch die Insel an Griechenland anbinden wollten. Man stellte fest, dass die Minimierung der Blauhelme seit 1971 bis Mitte 1974 als sicherheitspolitischer Fehler der Vereinten Nationen gesehen werden kann. Offen bleibt die Frage, ob die Vereinten Nationen den Krieg 1974 hätten verhindern können. Nach dem Krieg war eine Konsolidierung, eine Teilung der Insel der einzige Ausweg.Von Faustmann bekommt Zypern den Titel "Friedhof der Diplomatie". Festhalten lässt sich, dass es etliche Verhandlungen durch die Vereinten Nationen gab und der Konflikt bis heute nicht gelöst wurde. Auch ein Grund dafür sind die klaren Vorstellungen der beiden Parteien, so forderten die türkischen Zyprioten eine politische Gleichheit als Grundprinzip und die griechische Seite eine Berücksichtigung ihrer prozentualen Bevölkerungsmehrheit. Ein Abkommen konnte im Jahre 1977 erreicht werden und eine Erweiterung 1979, hier wurden die Grundprinzipien einer Wiedervereinigung, die High Level Agreements festgehalten. Es kam immer wieder zum Stillstand der Verhandlungen, welcher meistens erst durch die Bemühungen der Vereinten Nationen unterbrochen wurde. Die Regierungen der beiden Volksgruppen trugen auch dazu bei, dass sich die Verhandlungen so schwierig gestalteten. Erkennbar wird, wie schwer es für die Vereinten Nationen war, neutral zu bleiben und beiden Seiten gerecht zu werden. Erneute Gespräche brachen 1990 ab, weil die Republik Zypern der EU beitreten wollte. Als klar war, die EU würde Zypern auch ohne Lösung des Konflikts aufnehmen, fanden 2002 erneute Verhandlung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen statt. Es gab einen Erfolg, denn es wurden erstmals umfassende Kernpunkte eines politischen Lösungsplans erarbeitet, welcher Anfang 2004 fertiggestellt wurde, der sogenannte Annan-Plan. Im April 2004 wurde in den beiden Volksgruppen über den Wiedervereinigungsplan abgestimmt. Diese Gelegenheit verpasste man, weil die griechischen Zyprioten dagegen stimmten. Die Vereinigung Zyperns scheiterte und damit auch der Annan-Plan. Die stille Hoffnung, dass durch ein Generationenwechsel sich das Problem von selbst lösen würde, trat nicht ein. Festzuhalten ist, dass die Friedenstruppen den Zivilisten soviel Normalität wie möglich gewährleisten wollen. Die UN-Soldaten mussten in der Vergangenheit viel einstecken, sie wurden z.B. bei Demonstrationen attackiert oder in der Presse schlecht dargestellt. Insgesamt zeigt sich, wie schwierig es die Friedenstruppen haben. Sie müssen sowohl Blutvergießen verhindern als auch die Konfliktparteien auseinander halten und zum anderen ihre eigene Akzeptanz aufrechterhalten. Ebenso im Zypern-Konflikt wurde die Erlaubnis zum Gebrauch von Waffen zur Selbstverteidigung kontrovers diskutiert. Dadurch waren die Erwartungen an die UNFICYP teilweise zu hoch. Umstritten bleibt, ob der Waffengebrauch die Sicherheit erhöht und dadurch die Funktion der UN-Soldaten entlastet. Hinzu kam die Tatsache, dass die UN-Friedenstruppen oftmals mindestens einer Konfliktpartei unterlegen waren. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern militärische Überlegenheit die politischen und diplomatischen Absichten von Friedenstruppen fördert. Die Vereinten Nationen geben den Konflikt nicht auf und führen immer noch Gespräche, nun auch mit der Beteiligung von den sogenannten Garantiemächten Griechenland, Großbritannien und der Türkei. Wünschenswert wäre eine Lösung des Konfliktes, hierfür reicht nicht allein das Engagement der Vereinten Nationen, sondern der Wille und ein Einsatz auf beiden Seiten ist notwendig. Dennoch gibt es eine Freizügigkeit trotz der Trennung. Die Trennungslinie ist keine Außengrenze, sondern hier wird die Freizügigkeit der Bürger*innen gewährleistet. Dadurch können EU-Bürger*innen und somit auch griechische und türkische Zyprioten*innen diese Linie an sieben Übergängen mit dem Personalausweis passieren. Literaturverzeichnis:Textquellen:Auswärtiges Amt: ABC der Vereinten Nationen. Edition Diplomatie, hg. Von Günther Unser, 7. Auflage, Berlin 2011, S. 57.Ehrenberg, Eckhart (1991): Die UNFICYP: Praxisbeispiel für Leistungen und Probleme der Eriedenssicherung vor Ort, In: Vereinte Nationen 1/1991, vgl. S.1-6.Gareis, Sven Bernhard/ Warwick, Johannes (2014): Die Vereinten Nationen, hg. Verlag Barbara Budrich Opladen & Toronto, 5.Auflage, vgl. S.111-148.Gorge, Remy (1986): Zypern und die Mutterländer, In: Vereinte Nationen 4/86, vgl. S.130-134.Jett, Dennis C. (2000): Why Peacekeeping Fails, In: New York, vol. S.23f.Menning, Gerhard (1974): Zypern-Mitwirkung der UNO an einer Lösung des Konflikts, In: Vereinte Nationen 6/74, vgl. S.172-176.Sucharipa-Behrmann, Lilly (1999): Die friedenserhaltende Operation der Vereinten Nationen, In: Cede/Sucharipa-Behrmann 1999, vgl. S. 232-239.Internetquellen:Auswärtiges Amt (2018): Aktuelle Lage im Zypernkonflikt, unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/zypern-node/-/210292 (eingesehen am 26.09.2020).Auswärtiges Amt (2020): UN-Friedensmissionen und deutsches Engagement, unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/04-friedensmissionen-un/205586 (eingesehen am 26.09.2020).Deutsche Gesellschaft für die Vereinte Nationen: Organe der UN-Friedenssicherung, unter: https://frieden-sichern.dgvn.de/friedenssicherung/organe/ (eingesehen am 26.09.2020).Faustmann, Hubert (2009): Die Verhandlungen zur Wiedervereinigung Zyperns: 1974 - 2008, unter: https://www.bpb.de/apuz/32118/die-verhandlungen-zur-wiedervereinigung-zyperns-1974-2008 (eingesehen am 26.09.2020).Gareis, Sven Bernhard (2015): UNO – Stärken und Schwächen einer Weltorganisation, unter: https://www.bpb.de/izpb/209686/uno-staerken-und-schwaechen-einer-weltorganisation?p=1 (eingesehen am 26.09.2020).Gürbey, Dr. Gülistan (2014): Der Zypernkonflikt, unter: https://www.bpb.de/internationales/europa/tuerkei/185876/der-zypernkonflikt (eingesehen am 26.09.2020).Lugert, Alfred (2018): Der Fall Zypern - Teil 3, unter: https://www.truppendienst.com/themen/beitraege/artikel/der-fall-zypern-teil-3/#page-1 (eingesehen am 26.09.2020).Mathis, Edeltraud: Friedenssicherung als zentraler UN Auftrag, unter: https://www.brgdomath.com/politik-wirtschaft/gerechtfertigter-krieg-tk19/uno-und-un-weltsicherheitsrat/ ( eingesehen am 26.09.2020).Mehr zu den Wiedervereinigungs-Verhandlungen (2010), unter: http://friedensbildung.de/inhalt-der-ausstellung/zypern/verhandlungen/ (eingesehen am 26.09.2020).Richter, Heinz (2009): Historische Hintergründe des Zypernkonflikts, unter: https://www.bpb.de/apuz/32116/historische-hintergruende-des-zypernkonflikts?p=all (eingesehen am 26.09.2020).
GESCHICHTE DES CISTERCIENSER-KLOSTERS WILHERING Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([I]) Seiner Hochwürden und Wohlgeborn dem Herrn Johann Baptist Schober, k. k. Regierungsrathe, und Abbte des Cistercienser-Klosters Wilhering, erfurchtsvoll gewidmet vom Verfasser ([III]) Vorrede. ([V]) Gründung des Klosters Wilhering. Seine ersten Schicksale. ([1]) Wilhering unter Ebrach. Zunehmender Wohlstand. (7) Stiftung des Klosters Erfurt und der Pfarre Zwetel. Beilgung mehrerer Streitigkeiten. Erwerbungen. (20) Theilung der Pfarre Gramastetten. Erwerbung der Pfarre Teras. Stiftung von Engelszell. Häusliche Uneinigkeit. Erwerbungen. (32) Stiftung von Seifenstein. Visitation. Rechtliche Entscheidungen in Betreff des Verhältnisses der Pfarrer von Leonfelden zum Kloster. Bestätigung der Freiheiten des Klosters. Erwerbungen. Stiftungen. (46) Streitigkeiten wegen der Pfarren und endliche Einverleibung derselben. Wohlthäter der Kirchen. (55) Freiheiten, welche dem Kloster ertheilt oder bestätigt wurden. Gerichtshändel, Stiftungen und anderwertige Erwerbungen. (58) Die völlige Einverleibung (Incorporation) der Pfarren Gramastetten, Leonfelden und Teras (62) Bestätigung der Freiheiten. Erwerbungen. Gerichtliche Verhandlungen. Zustand des Klosters. (65) Pontificalkleidung. Stiftungen und Erwerbungen. Mißliche Umstände des Klosters. Ein Heiratsbrief. (68) Bestätigung alter, und Ertheilung neuer Gnadenbriefe. Stiftungen und Schenkungen. (70) Zustand des Klosters. Visitation. Gerichtsbriefe. (73) Zur Geschichte der Pfarren des Klosters. (76) Die Reformation in ihrem Angange und in ihren Folgen. Anstrengungen gegen die vordringenden Türken. (77) Zustand des Klosters Wilhering. Leistungen desselben. Ein Gerichtsbrief. (87) Fortschritte der Reformation. Ihr Eindringen in die Klöster, und insbesondere in das zu Wilhering. (91) Seifenstein. (98) Vergebliche Bemühungen K. Ferdinand's, dem Abfalle seiner Länder von der katholischen Religion Einhalt zu thun. Sein Sohn K. Maximilian. (99) K. Maximilian's Verhalten gegen die protestant. Stände. Religions-Concession. Kloster-Visitation und Kloster-Reformation. (104) Zustand des Klosters Wilhering. Ernennung der Aebbte durch den Kaiser. Instruction derselben. Güterverpfändung. Rechtsstreit. (114) Abermals ein kaiserlicher Abbt. Sittlicher Zustand des Klosters. Administration des Klosters nach Entfernung des Abbtes. Verkauf des Gutes Eckendorf. (117) Versuche der geistlichen und westlichen Obrigkeit zur Erhebung des Klerus, und zur Wiederherstellung der katholischen Religion. Allgemeine Verwilderung. (120) Wilhering erhält wieder einen Abbt. Versuch, die Pfarren mit katholischen Priestern zu bestellen. Sittlicher Verfall der Mönche. (127) Die Pfarren des Klosters. (129) Engelszell. (133) Versuche zur Wiederherstellung der katholischen Religion. (134) Alexander vom See, Abbt zu Wilhering. (136) .der Pfarre Ottensheim. (138) Gramastetten. (141) Zwetel. (142) Leonfelden. (143) Oberneukirchen. (144) Weissenbach. (145) Kloster Engelszell. (145) Das Kloster Schlägel. (147) Reformation der Unterthanen, und ihre Folgen. (150) Prälatenstands-Angelegenheiten. (158) Bauernaufruhr. Kaiserliche Commission. Erneuerte Reformationsversuche. Gegenbemühungen der Stände. (163) Die Pfarren des Klosters Wilhering. (171) Zustand des Klosters Wilhering. Vertrag mit den Unterthanen. (175) Abbt Alexander wünscht eine andere Abbtei und erhält Garsten. (178) Interregnum. (180) Reformation. Die Stände in ihrem Verhalten gegen den Kaiser und den Erzherzog Matthias. Capitulations-Resolution. (181) Zustand des Klosters Wilhering. Commission zu Mansee. Tod des Abbtes Johann. (206) Die Pfarren des Klosters. (207) Das Kloster Seifenstein. (208) Abbt Anton Wolfradt. (209) Anordnung des Kaisers zum Besten der Klöster. (209) Vergleich der katholischen und protestantischen Stände. (210) Georg Grill wird Abbt zu Wilhering. (211) Der Landtag zu Prag. Verhandlung zwischen den Prälaten und den politischen Ständen wegen Errichtung der Landtafel. (213) Der böhmische Aufruhr. Verhalten der österreich. Stände bis zum Tode des Kaisers Matthias. (215) Benehmen der Stände gegen König Ferdinand bis zur Besetzung des Landes durch Herzog Maximilian von Baiern. (224) Das Land ob der Ens wird von Herzog Maximilian von Bayern unterworfen, und ihm vom Kaiser verpfändet. (250) Verhandlungen der Stände in München und Wien bis zur unbedingten Unterwerfung und zur Aussöhnung mit dem Kaiser. (266) Der Bauernkrieg. (299) Fernere Verhandlung bis zur Einlösung des Landes. Bestätigung der Privilegien. Oberösterreich dem Kaiser zurückgegeben. (305) Fortsetzung der Reformation. (310) Das Kloster Engelszell. (316) Seifenstein. (318) Hohenfurt. (318) Schlierbach. (320) Das Kloster Goldenkron (Spinea Corona). (320) Die Pfarre Ottensheim. (321) Gramastetten. (323) Leonfelden. (323) Weissenbach, Oberneukirchen, Zwetel. (324) Zustand des Klosters Wilhering. (326) Abbt Caspar Orlacher. (331) Leistungen des Landes und des Klosters. (331) Erwerbungen durch Ankauf und Vermächtnisse. (334) Reformation. (335) Engelszell. (338) Seifenstein. (339) Hohenfurt. (341) Patronatspfarren. (344) Zustand des Klosters Wilhering. (347) Abbt Malachias und dessen Verwaltung. (349) Abbt Bernhart's Verwaltung. (350) Engelszell. (351) Verwaltung des Abbtes Hilarius. Unruhe der Bauern wegen der Jagd. (352) Bonus Pömerl. Brand des Klosters. Erwerbung der Pfarre Heinrichsschlag. (354) Abbt Johann Baptist. Der österreichische Erbfolgekrieg. (356) Ankauf des Hochwildbanns und des kais. Forstes am Kürnberg; der Herrschaften Mühldorf, Mühllacken. (357) Die Pfarren des Klosters. (359) Engelszell. (360) Das Kloster Baumgartenberg. Abbt. Raimund. (364) Protestantische Bewegung in Oberösterreich. (364) Die Aebbte Alan, Johann Baptist, Bruno und Johann Baptist. (369) Reihenfolge der Aebbte [1146 - 1832]. (373) Zur Genealogie des Geschlechtes der Herren von Wilhering, Waschenberg und Griesbach. (375) [Abb]: Zum Schlusse fügen wir in einer genealogischen Tabelle das Resultat unserer kleinen Untersuchung zur leichteren Uebersicht bei. (387) Unruhige Bewegungen der Unterthanen im Garstenthale. (388) Urkundenbuch. ([433]) I. Aus dem Necrologium Wilhering. (435) II. Eine alte Aufschreibung über die Gründung und die frühern Schicksale des Stiftes Wilhering. (449) III. 1287. Ein Urbar von Wilhering, auf Pergament. (459) IV. Dat. bruuiningen 1154, den 25. September. Bischof Eberhard bestätigt die Stiftung des Klosters Wilhering. (467) V. Sine loco et die 1154. Aus einer Abschrift des 12. Jahrhunderts. Bischof Eberhard nimmt die Stiftung des Klosters Wilhering in den Schutz der Kirche zu Bamberg. (468) VI. Sine loco et anno. circa 1154. Bischof Eberhard von Bamberg übernimmt die Schenkung des Ortes Wilhering durch den Edlen Colo, an welchem eine Cistercienser-Abbtei gegründet wurde (470) VII. 1155 s. loc. et die. Abbt Gebhard von Wilhering erwirbt einige Güter zu Hilting und Rute. (471) VIII. Sine loco et anno. Ein Tauschvertrag zwischen dem Kloster Wilhering und Gerold von Kürnberg. (473) IX. Dat. Ebelleperghc 1159, 23. Juni. Bischof Konrad von Passau bestätigt einen Tausch zwischen dem Kloster Wilhering und dem Pfarrer zu Schönhering, zwischen jenem und dem Markgrafen Ottokar von Steyr. (474) X. Dat. Patauie 1159, 23. September. Bischof Konrad von Passau genehmigt einen Tausch zwischen dem Kloster Wilhering und dem Pfarrer zu Schönhering, welcher für die Zehente um Wilhering einen Hof zu Straßheim erhält. (476) XI. 1161 sine loco et die. Abbt Gebhard von Wilhering tauscht das Gut Kogel ein gegen einen Hof und eine Mühle zu Siggenfurt, und erwirbt ein anderes von Wernhart von Traun. (478) XII. 1161, sine loco et die. Uebergabe der Güter Ederamsberg und eines Hofes zu Rotele an das Kloster Wilhering. (479) XIII. 1161, sine loco et die. Eine Aufzeichnung des Abbtes Gebhart, betreffend die Erwerbung des Gutes Misgingen, durch Ankauf von einem Dienstmanne Adelberts von Berg erworben. (481) XIV. 1167 den 14. Juli. Dat. apud Ebilsperch. Abono (alias Albinus), Bischof von Passau, bestätigt dem Abbte Gebhard von Wilhering das Burgrecht auf einem Hofe zu Eferding und einen Tausch seiner Vorfahren mit dem Kloster. (482) XV. 1180 s. die Act. Patauie. Bischof Diepold von Passau bekräftigt einen Tausch, den er schon früher in einem Capitel zu Ens mit dem Abbte Gebhard von Wilhering gemacht hatte, betreffend den Zehent in der Scharten und zu Arbenberg, welchen der Abbt für einige Besitzungen zu Duringsteten erhält. (484) XVI. 1188 den 24. Februar. Acta ad curiam Imperatoris Friderici. Herzog Luipold von Oesterreich nimmt im Auftrage des Kaisers das Kloster Wilhering unter seinen Schutz. (485) XVII. 1188 den 20. Februar. Dat. Patauie. Herzog Leopold VI. von Oesterreich verleiht dem Kloster Wilhering die Freiheit von der Maut. (486) XVIII. Actum in Euerdingen 1189 den 7. März. Bischof Diepold bestätigt auf die Bitte des Abbtes Hiltger von Wilhering einen Tauschvertrag zwischen dem Kloster und dem Pfarrer zu Schönhering. (487) XIX. 190. Abbt Hilteger von Wilhering beurkundet, daß das Kloster einem gewissen Rechwin für Ueberlassung eines Weingartens jährlich 2 Fuder Wein geben soll. (489) XX. 1193 - 1200. Abfindung des Abbtes Otto von Wilhering mit Otto von Buchberg wegen seiner Ansprüche auf das Gut Zemleub. (489) XXI. 1197 den 26. April. Dat. Salchenowe. Herzog Friedrich der Katholische von Oesterreich bestätigt dem Kloster Wilhering die Mautfreiheit, und erläßt ihm das Marschfutter eines Hofes. (490) XXII. 1200. S. l. Der Edle Otto von Grubeh legte das Prädium Kürnberg auf den Altar zu Wilhering zur Verbesserung der Pfründen. Hierüber stellt der Abbt Otto einen Revers aus. (491) XXIII. 1202 den 15. December. Dat. aput Newenbruch. Herzog Leopold VII. erneuert dem Kloster Wilhering die Mautfreiheit (1188 den 29. Februar und 1197 den 26. April) und spricht es frei vom Marschfutter auf den Höfen zu Cemleub, Sarabulcha und Teuffenbach. (492) XXIV. 1206 den 4. Februar. Dat. Patavie. Bischof Poppo bestätigt eine Uebergabe von 2 Huben zu Edramsberg an das Kloster Wilhering, welche sein Vorgänger Wolfker schon bewilligt hatte. (493) XXV. Sine loco. 1206 den 10. Juni. Bischof Manegold von Passau willigt in einen Zehenttausch zwischen dem Kloster Wilhering und der Pfarre Gramastetten. (495) XXVI. Dat. Patauie 1212 am 24. Januar. Manegold, Bischof von Passau, verleiht die Zehente von den Neugereuten in der Herrschaft Wildberg dem Gundacker von Steyr, zur Erbauung einer neuen Kirche (zu Zwetl.) (497) XXVII. 1212 am 24. Januar. Act. Patauie. Bischof Manegold bestimmt die Grenzen einer durch Gundacker von Steyr zu errichtenden Pfarre und schenkt ihr den Zehent der Neugereute Wildberg. (498) XXVIII. 1214 - 1216. s. l. et die. Papst Innocenz bestätigt alle Güter und Freiheiten des Klosters Wilhering, und nimmt es in den Schutz des heil. Stuhles auf. (499) [Abb.]: (504) XXIX. Sine loco et anno. 1215 - 21. Bischof Ulrich von Passau beurkundet eine Uebereinkunft des Klosters Wilhering mit Heinrich von Tretena wegen eines Hofes zu Wrgeldorf. (504) XXX. 1236 am 20. Februar. Dat. apud Wiennam. K. Friedrich II. bestimmt dem Kloster Wilhering den Albero von Polheim, Hauptmann ob der Ens, zum Vogte. (506) XXXI. 1236 am 28. Februar. Dat. apud Wiennam. Bestätigung der Mautfreiheit des Stiftes Wilhering durch K. Friedrich II. (507) XXXII. 1236 im Februar. Dat. apud Wiennam. K. Friedrich II. bestätigt dem Kloster Wilhering die dem Orden der Cistercienser eigenthümliche Freiheit unter keinem Vogte zu stehen; und erklärt es von jedem weltlichen Gerichtszwange befreit. (507) XXXIII. 1237 am 2. März. Dat. apud Wiennam. Bischof Eckbert von Bamberg bestätigt die Stiftungsurkunde seines Vorfahrens Eberhard für das Kloster Wilhering. (511) XXXIV. Sine loco et anno 1230 - 46. Herzog Friedrich II. von Oesterreich erklärt das Kloster Wilhering zufolge der Freiheiten des Cistercienser-Ordens frei von jeder Vogtei. (514) XXXV. Dat Patauie 1241 am 23. Februar. Bischof Rudiger von Passau bekräftigt die Schenkung Friedrich II., Herzogs von Oesterreich (1240 den 31. Januar), welcher das Patronatsrecht der Pfarrkirche Gramastetten dem Kloster Wilhering verliehen. (515) XXXVI. 1241 am 25. September. Dat in Chremse. Herzog Friedrich II. von Oesterreich schenkt dem Kloster Wilhering das Dorf Eckendorf, 2 Höfe zu Pasching und zu Zeilach, erklärt diese und alle übrigen Besitzungen des Klosters von aller Gerichtsbarkeit befreit, ausgenommen in Fällen des Todes, und erlaubt jährlich über den Bedarf noch ein Talent Salz mautfrei einzuführen. (516) XXXVII. Sine loco 1242 am 1. März. Sieghard Piber gibt dem Kloster Wilhering zum Ersatze für zugefügten Schaden ein Gut zu Waldenstein. (517) XXXVIII. Sine loco 1242 am 16. August. Herzog Friedrich II. bestätigt dem Kloster Wilhering die Mautfreiheit. (518) XXXIX. Dat Salzburch am 12. Mai 1246. Erzbischof Eberhart von Salzburg verleiht dem Kloster Wilhering jährlich 1/2 Pfund Küffelsalz (talentum dimidium Cuppularum) aus seiner Saline. (519) XL. Dat. Patauie 1247 am 1 December. Bischof Rudiger von Passau erklärt, daß dem Kloster Wilhering für alle seine Weinberge nur ein Pfund Pfenninge jährlich statt des Zehents zu reichen obliege. (520) XLI. Datum Patauie 1248 am 20. Januar. Das Capitel von Passau gibt seine Zustimmung zu einem Briefe des Bischofes Rudiger ddo. 1247 am 1. December. (520) XLII. Dat. Lintz am 12. December 1248. Herzog Otto von Bayern bestätigt dem Kloster Wilhering die Mautfreiheit durch Oesterreich. (521) XLIII. S. l. 1250. Die Brüder Heinrich und Wernhart von Schaunberg beurkunden einen Vertrag zwischen dem Kloster Wilhering und ihrem Ritter Konrad von Furt. (522) XLIV: S. l. um 1250. Mehrere Adeliche bezeugen, daß Herzog Friedrich der Streitbare das Dorf Eckendorf dem Kloster Wilhering geschenkt habe. (523) XLV. Sine loco et die. Act. 1250. Hertnid, Sohn Leutold's des Druchseßen von Schaunberg, gibt der Kirche Wilhering 2 Güter zum Seelgeräth; ein anderes Konrad von Furt. (523) XLVI. Dat. in Linza am 28. November 1252. H. Ottokar bestätigt dem Stifte Wilhering die Mautfreiheit. (524) XLVII. 1252 am 28. November. Dat. in Lynza. H. Ottokar bestätigt die Freiheit des Klosters Wilhering von der Vogtei. (525) XLVIII. Act. Lintz am 28. November 1252. H. Ottokar von Böhmen bestätigt die Schenkung seines Vorfahrs Friedrich II., welcher dem Kloster Wilhering die Pfarre Gramastetten übergeben hatte. (526) XLIX. Dat. in Linz 1252. K. Ottokar von Böhmen bestätigt das Diplom des Herzogs Friedrich II., ddo. Krems 1241 am 25. September für Wilhering. (527) L. S. l. 1253. Die Brüder Albero und Wichart von Polheim geben nach Wilhering zum Seelgeräthe für ihren Vater den Hof in Lintha. (527) LI. Sine die et loco, 1258. Wernhart von Schaunberg und Hedwig seine Gemalin vergaben nach Wilhering ein Gut zu Ceilach und ein Lehen zu Piberau. (528) LII. Sine loco et anno, um 1260. Wok von Rosenberg bittet den Abbt und das Capitel zu Citeaur, seine Stiftung (Hoehfurt) dem Orden einzuverleiben. (530) LIII. Dat. Patuie am 16. August 1260. Bischof Otto erlaubt, daß Leutold von Pruschink der Kirche Wilhering einen Zehent zu Ederamsperg, welcher Lehen des Stiftes Passau ist, übergeben dürfe. (530) LIV. S. l. 1262 am 26. April. Bernhart von Schaunberg bestätigt den Spruch der ehehaften Teiding zu Freiham, daß eine Veräußerung der Güter des Klosters Wilhering zur Nutznießung auf Lebenszeit durch den Abbt ohne des Comvents Einwilligung kraftlos sey. (531) LV. Dat. in Schowenberc am 26. December 1262. Heinrich von Schaunberg erlaubt seinem Druchseß Hertnid, 2 Güter nach Wilhering zu geben. (532) LVI. Dat in Schauenberch am 17. April 1263. Heinrich und Wernhart von Schaunberg versichern dem Kloster Wilhering ein Anleihe von 12 Talenten auf 2 Lehen zu Chalhamting. (533) LVII. Act. in Greimharsteten am 24. Juni 1264. Heinrich und Bernhart von Schaunburg bestätigen einen Tausch zwischen Wilhering und den Brüdern von Zell. (533) LVIII. S. l. 1264 am 15. August. Gründung der Pfarrkirche zu Zwetel durch Ulrich von Lobenstein. (535) LIX. S. l. am 24. August 1264. Abbt Ernst von Wilhering übernimmt die durch Ulrich von Lobenstein gestiftete Pfarre Zwetel. (536) LX. Act. in Schawnbergk am 29. September 1264. Die Brüder Heinrich und Bernhart von Schaunberg entsagen aller Jurisdiction über die Leute und die Güter des Gotteshauses Wilhering. (537) LXI. Dat. in Schaunbergk am 29. September 1264. Bernhart von Schaunberg schenkt dem Kloster Wilhering 2 Höfe zu Pasching und zu Zeilach. (538) LXII. S. l. 1265 am 11. November. Ulrich von Lobenstein verkauft dem Kloster Wilhering seine Besitzungen zu Piberawe um 60 Pfund Pfenninge. (539) LXIII. Dat. in Schaunbergk 1265. Bernhart von Schaunberg stiftet sich einen Jahrtag zu Wilhering mit seinen Besitzungen zu Breitwiesen, einem Hofe und einer Mühle zu Furt. (539) LXIV. S. l. 1270 am 25. Januar. Heinrich von Schaunberg bekräftigt einen Tausch des Abbtes von Wilhering mit Wernhart dem Zeller. (540) LXV. Dat. Wiennae am 27. Jänner 1270. K. Ottokar bestätigt eine Schenkung Herzog Friedrich II. vom Jahre 1241 am 25. September, wörtlich dessen Diplom einschaltend. (541) LXVI. Dat. Wienne am 27. Jänner 1270. K. Ottokar bestätigt dem Kloster Wilhering eine Urkunde Herzog Leopold VII. von 1202 am 15. December, indem er selbe wörtlich einschaltet. (542) LXVII. Dat. Wienne am 27. Jänner 1270. König Ottokar bestätigt dem Kloster Wilhering die Freiheit von der Advocatie, wie 1252 am 28. November. (543) LXVIII. Sine loco, am 27. Jänner 1270. König Ottokar bestätigt dem Kloster Wilhering die Pfarre Gramastetten. (544) LXIX. Dat. Wienne am 29. Jänner 1270. K. Ottokar bestätigt die Mautfreiheit des Klosters Wilhering. (545) LXX. Dat. Wienne am 13. Jänner 1277. König Rudolf bestätigt den Freiheitsbrief, welchen Herzog Friedrich II. von Oesterreich dem Stifte Wilhering 1241 am 25. September verliehen. (545) LXXXI. S. l. 1278 am 24. Februar. Berthold von Tanneberg gibt nach Wilhering die Güter Oprechtsberg und Bircheh für die Seelenruhe seines Vaters und seiner Mutter. (546) LXXXII. Dat. Wienne 1277 am 22. April. König Rudolf I. bestätigt einen Schiedspruch Wernhart's von Schaunberg zwischen dem Kloster Wilhering und den Brüdern von Ruspach, das Dorf Eckendorf betreffend. (547) LXXIII. Dat. Lintz am 29. November 1278. Herzog Heinrich von Bayern bestätigt die Immunität des Klosters Wilhering, dessen Mautfreiheit und die Erlaubniß, ein Talent Salzes über das Bedürfniß einführen zu dürfen. (549) LXXIV. Dat. Lintz 1278 am 11. December. Herzog Heinrich von Bayern befiehlt seinen Mautnern zu Linz, die Klosterleute von Wilhering mautfreier Durchführung eines Talentes Salz über die Nothdurft nicht zu stören oder zu hindern. (550) LXXXV. Sine loco am 1. Jänner 1282. Wernhart und heinrich von Schaunberg vergaben an Wilhering ihre Besitzung in der untern Mumenau, und den Dienst von 6 Höfen. (551) LXXVI. Sine loco et die 1282. Espin von Wolfstein gibt tauschweise dem Kloster Wilhering einen Hof an der Leiten statt eines andern beim Schlosse Wolfstein, Marhorn genannt. (552) LXXVII. Dat. Wienn am 13. März 1285. Herzog Albrecht bestätigt dem Kloster Wilhering seine Freiheiten: die Exemption, die Mautfreiheit und die Erlaubniß, jährlich ein Talent Salzes über den Bedarf mautfrei einführen zu dürfen. (553) LXXVIII. S. l. 1285 am 25. Juli. Ruger und Ottacher von Biberstein geben nach Wilhering ihr Eigen zu Biberau und zu Chunode zum Seelgeräth für ihren Vater. (555) LXXIX. Sine loco 1285. Ulrich's und Konrad's von Chapellen Willebrief, daß Alram von Attersee an Wilhering 36 Pfenninge ihres Rechtslehens geben dürfe. (556) LXXX. S. l. 1287 am 2. Februar. Ein Tauschvertrag zwischen Wilhering und den Brüdern von Hartheim, welche statt einer Hube zu Hartheim, und 3 Schäffel Getreid zu Straßheim einen Hof zu Geroldsdorf erhalten. (557) LXXXI. Dat. apud Strubingham am 6. Mai 1290. Otto, Herzog von Bayern, verleiht dem Kloster Wilhering die Freiheit, ein Talent Salzes mautfrei zu Burghausen und Schärding durchführen zu dürfen. (558) LXXXII. Dat. Wienne 1291 am 11. Jänner. Herzog Albrecht von Oesterreich befiehlt seinem Hauptmanne ob der Ens, Eberharden von Wallsee, die Klosterleute von Wilhering sogleich in den Besitz der Pfarre Leonfelden zu setzen. (559) LXXXIII. Dat. Wienne 1291 am 13. Jänner. Heinrich der Aeltere, Heinrich der Jüngere und Wernhart von Schaunberg schenken dem Kloster Wilhering das Patronat der Kirche zu Teras. (560) LXXXIV. Dat. Wienne am 19. Februar 1291. Herzog Albrecht von Oesterreich bestätigt dem Kloster Wilhering die Schenkung der Pfarre Gramastetten. (562) LXXXV. Dat. Patauie 1291 am 27. Februar. Bischof Wernhart von Passau bestätigt auf die Bitte des Abbtes Konrad von Wilhering das Diplom seines Vorfahrs Wolfger von 1204 am 29. Juli (bei Kurz Beiträge IV. 533) wegen der Pfarrkirche. (562) LXXXVI. Dat. Patauie 1291 am 15. März. Bischof Wernhart von Passau erlaubt dem Abbte Konrad von Wilhering jährlich 10 Pfund aus den Einkünften der Pfarre Gramastetten zum Besten seines Klosters verwenden zu dürfen. (563) LXXXVII. S. l. 1291 am 1. September. Heinrich von Schaunburg verkauft dem Kloster Wilhering den Kochlerhof an der Palfenz. (564) LXXXVIII. Dat. Wienne 1291 am 4. October. Bischof Wernhart bestätigt die Schenkung des Patronatsrechtes der Kirche Teras an das Kloster Wilhering. (565) LXXXIX. S. l. 1291 am 13. Jänner. Heinrich der ältere von Schaunberg verzichtet auf alle seine Rechte an der Kirche zu Leonfelden zu Gunsten von Wilhering. (565) XC. S. l. 1293 am 2. Februar. Konrad von Chapelle, welcher das Landgericht von den Herren von Schaunberg zu Lehen empfangen, bekennt, daß ihm über die Leute des Klosters Wilhering keine Gerichtsbarkeit, außer in 3 Fällen, zustehe. (566) XCI. Act. et dat. in Wilhering 1293 am 1. März. Heinrich von Inn, Domherr und Vitzdom von Passau und Dechant von Krems, stiftet mit 19 Pfund Pfenninge jährlich eine Spende für die Armen im Spitale zu Wilhering. (567) XCII. Dat. Patauie 1293 am 12. März. Stiftbrief des Cistercienser-Klosters Engelszell. (569) XCIII. Dat. in Wilhering am 6. Juli 1293. Ulrich, Dekan von Tauersheim, schenkt dem Kloster Wilhering ein Almosen, vermacht ihm seine Bücher und erwählt sich daselbst seine Grabstätte. (571) XCIV. Dat. Ebilsperch 1294 am 15. November. Bischof Wernhart von Passau erlaubt, dem Kloster den Fruchtgenuß des Zehents zu Lebrorn, der Kirche zu Passau lehnbar, bis zur Einlösung zu übergeben. (572) XCV. S. l. 1294. Berthold, Graf von Hardeck, mit seiner Gemalin Wilbirg schenkt dem Kloster Wilhering das Patronatsrecht der Pfarrkirche zu Teras. (573) XCVI. Sine loco 1295 am 27. Jänner oder 9. December. Die Aebbte von Ebrach und Fürstenzell übernehmen im Namen des Cistercienser-Ordens die Stiftung von Engelszell aus der Hand des Stifters. (574) XCVII. Dat. Patauie 1296 am 7. August. Bischof Wernhart von Passau gestattet, die Einkünfte der Pfarre Teras mit Vorbehalt des Unterhaltes für einen Vikar zum Kloster Wilhering zu ziehen. (575) XCVIII. Dat. Ebelsperch am 2. August 1311. Bischof Wernhart von Passau bezeugt die Erklärung des Pfarrers zu Gramastetten, statt eines Absentgeldes von 8 Pfund jährlich, am künftigen St. Georgstag 43 Pfund zu erlegen, widrigenfalls er suspendirt seyn würde. (576) XCIX. S. l. 1316 am 14. September. Seifried von Perchaim schenkt Wilhering die Eigenschaft, welche ihm zusteht, an dem Zimmermann zu Perchaim. (577) C. S. l. 1318 am 30. Juli. Graf Heinrich von Schaunberg bestätigt alle Briefe seiner Vorfahren zu Gunsten des Klosters Wilhering und namentlich den über die Exemption von jeder Gerichtsbarkeit. (578) CI. Actum et datum Noua domo 1319 am 3. November. Ulrich von Neuhaus schenkt zum Seelgeräthe für seine Schwetser Agnes von Schaunberg und seine Schwestersöhne Meinher von Lisnik und Wernhart von Schaunberg einige Güter zu Rudweins nach Wilhering. (580) CII. Dat. Patauie. am 15. Februar 1323. Bischof Albert bestätigt alles dasjenige, was der Abbt von Ebrach in der Visitation des Klosters Wilhering, wo Zwietracht geherrscht hatte, anzuordnen nöthig erachtete. (581) CIII. S. l. am 12. Juli 1323. Die Grafen von Schaunberg verleihen dem Kloster Wilhering Mautfreiheit zu Aschach. (583) CIV. Dat. Lyncz am 4. December 1323. Herzog Heinrich von Oesterreich entladet das Kloster Wilhering auf ein Jahr der Gastung. (584) CV. Dat. Wilhering am 22. Mai 1324. Otto von Perkhaim schenkt dem Kloster Wilhering mehrere Eigenleute zu einem jährlichen Zins von 2 Pfenningen. (585) CVI. Dat. Euerding am 25. Juli 1328. Die Brüder Otto und Bernhart von Lichtenwinchel versprechen bis zum nächsten St. Michaelstag eine Au und eine Hub zu Tratwerd dem Abbte Heinrich von Wilhering zu übergeben, oder das Einlager in Eferding zu leisten. (586) CVII. S. l. am 19. September 1336. Eberhart von Wallsee übergibt die Stiftung von Seifenstein dem Kloster Wilhering. (587) CVIII. S. l. 1343 am 10. Jänner. Seibot der Sweinpech stiftet sich einen Jahrtag zu Wilhering an seiner Grabstätte mit 21 Pfund Pfenninge. (589) CIX. Dat. Senis am 28. Februar 1458. Papst Pius II. verleiht den Aebbten von Wilhering den Gebrauch der Pontificalien. (590) CX. Dat. Wienne 1362 am 18. März. Herzog Rudolf erlaubt Wilhering das Vermächtniß eines Bürgers von Linz, bestehend in einem bürgerl. Haus in Linz und in Weingärten zu Neuburg und Krems, annehmen zu dürfen. (591) CXI. Dat. Wienne am 4. Juni 1362. Herzog Rudolf IV. bestätigt den Freiheitsbrief König Rudolf's I. ddo. Wien 1277 am 13. Jänner für das Kloster Wilhering. (591) CXII. S. l. am 22. Mai 1365. Stiftung eines ewigen Lichtes bei der Grabstätte der Herrn von Schaunberg zu Wilhering durch die Grafen Ulrich und Heinrich. (593) CXIII. Dat. Pazzawe am 12. August 1368. Bischof Albert von Passau erlaubt dem Abbte Andre und dem Capitel zu Wilhering jährlich ein Pfund Salzes mautfrei durchzuführen. (594) CXIV. Dat. Schawnbergkh am 15. August 1398. Elsbeth, Gräfin von Schaunberg, geb. von Abensberg, stiftet einen wöchentlichen Gottesdienst an der Grabstätte der Schaunberge zu Wilhering. (595) CXV. S. l. am 27. Juni 1404. Herzog Heinrich von Bayern bestätigt Wilhering die Freiheit, ein Pfund Salz jährlich ohne Maut durchführen zu dürfen. (598) CXVI. Dat. Lyntz am 11. November 1412. Gerichtsurkunde Herzogs Albrecht V. von Oesterreich, betreffend einen Streit wegen der Vogtei über den Hof zu Zembleu zwischen Wilhering und Josten von Hofkirchen. (599) CXVII. Dat. Wien am 1. Mai 1423. Herzog Albrecht V. von Oesterreich empfiehlt das Stift Wilhering dem besonderen Schutze des Hauptmannes ob der Ens, Reinprecht's von Wallsee. (600) CXVIII. Dat. Wilhering 1451 am 23. Mai. Der Abbt von Morimond, welcher das Kloster Wilhering visitirte, gestattet dem Abbte, einige kleinere Einkünfte ohne Verrechnung einnehmen zu dürfen. (601) CXIX. Dat. Lynntz am 14. Jänner 1493. Kaiser Friedrich IV. verleiht dem Kloster Wilhering die Fischweide auf der Donau, oberhalb und unterhalb des Klosters, so weit sein Gründe reichen bis in die Mitte des Flusses. (602) CXX. Geben zu Lynntz am 4. August 1493. K. Friedrich IV. bestätigt die Freiheiten des Klosters Wilhering, und bestimmt einige Fälle genauer. (603) CXXI. S. l. am 10. October 1494. K. Maximilian verbietet seinem Pfleger zu Wachsenberg, Michael von Traun, des Gotteshauses Wilhering Holden Steuern zu belegen. (606) CXXII. Dat. Wilhering am 6. Mai 1507. Visitations-Befund des Klosters Wilhering. (607) CXXIII. Georg Major zu Wittenberg an Grafen Hanns von Schaunberg. (607) CXXIV. Fragen, welche vom Herzog Max dem Abbte Georg von Wilhering in Geheim vorgelegt wurden. (608) CXXV. Anfang des Bauernkriegs 1626. 1626 am 21. Mai (in die Ascensionis domini). Ein Brief des Hofrichters Martin Wulf zu Wilhering an seinen Abbt Georg in Wien, betreffend den Ausbruch des Bauernkriegs. (611) CXXVI. Auszüge aus einem berichte des Propstes zu Spital, Christoph Milleder, über das Vertragen Karl's von Jörger im Garstenthale. (613) Einband ( - ) Einband ( - )