Perspektiven der Studienberatung: Fachtagung der Hochschulrektorenkonferenz, Konstanz, 22. - 24. August 1990
In: Dokumente zur Hochschulreform 70
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In: Dokumente zur Hochschulreform 70
In: Sammlung Junius 12
In: Dokumentation
World Affairs Online
In: Vikas History Series
In: Referate und Diskussionsberichte 3
In: Recht, Technik, Wirtschaft 7
In: Afrika-Dokumente
In: Schriften an die deutsche Nation
In: Dokumente zur Zeitgeschichte
In: Journal of psychosocial rehabilitation and mental health, Band 9, Heft 1, S. 1-2
ISSN: 2198-963X
Das Spotlight von Hans-Georg Dederer analysiert das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25.07.2018 mit Blick auf die Urteilsbegründung und prozessuale Situation. Das genannte Urteil habe zur Folge, dass genomeditierte Organismen als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) einzustufen seien. Mit dieser Einstufung gingen umfangreiche Auflagen für die Freisetzung und das Inverkehrbringen dieser Organismen einher, welche dem Autor zufolge Probleme des Normvollzugs nach sich zögen. So entstünden u. a. hohe Hürden für die Genehmigung und Durchführung von Feldversuchen, aufwendige Kennzeichnungspflichten und Schwierigkeiten der Nachweisbarkeit bestimmter Mutationen, die bspw. bei Haftungsfragen wegen "gentechnischer Kontamination" relevant werden könnten. Des Weiteren dürften sich negative welthandelsrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen ergeben, wobei der Autor das unterschiedliche Schutzniveau von genomeditierten Organismen gegenüber weitaus stärker und unspezifischer veränderten Mutageneseorganismen als inkonsistent und mit dem Recht der Welthandelsorganisation unvereinbar sowie als schwer zu rechtfertigende Handelshemmnisse für Drittstaaten einstuft. Der Beitrag endet mit einem Appell an die Politik, die relevante Richtlinie 2001/18/EG zu ändern.
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