Der Artikel erklärt die Entwicklung des Konzepts der schweizerischen Sicherheitspolitik an der Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert. Die Analyse wurde auf der Basis der offiziellen Dokumente der Regierung, die insbesondere in den Jahren 1993, 1999 sowie 2010 veröffentlicht wurden. Die Jahrhundertwende war eine Zeit der außergewöhnli chen - danach haben sich Wahrnehmungsformen und Analyse von Fragen der nationalen Sicherheit erheblich verändert. Das letzte Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts endete die Ära des traditionellen Verständnisses der Gefahren für die Sicherheit des Staates, vor allem im Zusammenhang mit internationalen Konflikte. Das erste Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts brachte den Aufstieg neuer Bedrohungen – in erster Linie sind hier zu nennen: Terrorismus, organisierte Kriminalität und Naturkatastrophen. Mit der Neubestimmung von Bedrohungen ändert sich die Sicherheitspolitik der Schweiz, obwohl diese Änderungen (zumindest auf der normativen Ebene) keine Antworten auf viele zentrale Fragen zur Rolle der Schweiz in der internationalen Arena bieten. Zu einem großen Teil ist dies ein Resultat einer spezifischen innenpolitischen Situation, welche die Erreichung des schwierigen, sozialen Kompromisses erfordert, damit neue wegweisende Richtlinien geschaffen werden könnten. ; Udostępnienie publikacji Wydawnictwa Uniwersytetu Łódzkiego finansowane w ramach projektu "Doskonałość naukowa kluczem do doskonałości kształcenia". Projekt realizowany jest ze środków Europejskiego Funduszu Społecznego w ramach Programu Operacyjnego Wiedza Edukacja Rozwój; nr umowy: POWER.03.05.00-00-Z092/17-00.
Gegenwärtig dominiert zwar der "Krieg" gegen den Terrorismus die Diskussion über den Einsatz militärischer Mittel; doch die geradezu klassische Problematik "humanitärer Intervention" sollte darüber nicht ganz in Vergessenheit geraten. Sicher werden humanitär begründete Militärinterventionen wie im Kosovo ein seltener, extremer Fall bleiben. Aber die Notwendigkeit, über ihre Problematik weiter nachzudenken, besteht fort. Denn mit dem Aufbau eigenständiger militärischer Fähigkeiten stellt sich auch für die EU perspektivisch die Frage nach den Bedingungen, unter denen sie zu einer "humanitären Intervention" bereit ist. In Europa ist vor allem die britische Regierung an der Entwicklung von Prinzipien für humanitäre Intervention interessiert; sie hat dazu dem VN-Generalsekretär einen Katalog von Leitlinien unterbreitet. International geht der politiknahe Diskurs vor allem auf Initiative der kanadischen Regierung voran, durch die von ihr eingerichtete International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS), die dem VN-Generalsekretär einen Bericht vorlegen soll. Wann ist es gerechtfertigt, ja geboten, zur Verhinderung massiver Menschenrechtsverletzungen in einem Land gegen den Widerstand der dortigen Regierung militärisch zu intervenieren und die Wahrung der Menschenrechte über die Respektierung staatlicher Souveränität zu stellen? Welche Kriterien sollten bei einer solchen Intervention leitend sein? Welche politischen Konsequenzen sind aus den mit einer "humanitären Intervention" aufgeworfenen Problemen und Dilemmata zu ziehen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der vorliegenden normativen Analyse, die völkerrechtliche, ethische und politische Überlegungen verbindet. In einem ersten Schritt wird der normative Gehalt des Souveränitätsprinzips und der darin enthaltenen Norm der Nichteinmischung rekonstruiert. Im zweiten Schritt werden die Konsequenzen des durch Menschenrechtsnormen veränderten Souveränitätsverständnisses im Hinblick auf das Interventionsverbot analysiert. Im dritten Schritt folgt eine an ...
Das nachsowjetische Zentralasien rückte mit seinen Stabilitäts- und Sicherheitsproblemen schon vor dem 11. September 2001 ins internationale Blickfeld. Spätestens seit den ersten Einfällen von Freischärlern der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) aus Afghanistan über Tadschikistan in Grenzgebiete Kirgistans und Usbekistans (Sommer 1999 und 2000) stellen die zentralasiatischen Staaten grenzüberschreitenden Terrorismus, Drogenhandel und andere Ausstrahlungen des afghanischen Konfliktherds im Zusammenspiel mit islamistischer Oppositionsbildung in den eigenen Gesellschaften an die Spitze der regionalen Bedrohungsfaktoren. Diese Themen lieferten den Anstoß zu einer Verdichtung sicherheitspolitischer Kooperation mit Rußland und China im Rahmen der kürzlich institutionalisierten Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit, erregten aber auch in Washington und europäischen Hauptstädten Aufmerksamkeit und Bereitschaft, die betreffenden Staaten bei der Sicherung ihrer Grenzen und Modernisierung ihrer Streitkräfte zu unterstützen. Doch vor dem 11. September war trotz vermehrter sicherheitspolitischer Zusammenarbeit kein externer Akteur bereit, der Region eine substantielle Sicherheitsgarantie zu bieten. Nunmehr erwartet ein Land wie Usbekistan von seiner schlagartig intensivierten Kooperation mit den USA langfristige Effekte für seine Stabilitätswahrung. Doch gerade dieses Land verkörpert die Problematik von Sicherheitspolitik in Zentralasien in besonderer Weise. Die vorliegende Studie setzt sich mit den Antworten der Regierungen zentralasiatischer Staaten auf ihre eigenen Sicheitsherausforderungen und die Stabilitätsprobleme ihrer Länder auseinander. Sie bezieht sich überwiegend auf die Entwicklung bis zum Sommer 2001. Sie untersucht das Verhältnis zwischen externen und internen Faktoren regionaler Destabilisierung. Die - durchaus relevante - Bedrohung durch den afghanischen Konfliktherd, das Talibanregime, internationale Terrornetze und andere grenzüberschreitende Sicherheitsrisiken sowie die Zunahme islamistischer ...
Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York ergriff der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Maßnahmen, die grundlegende Verfahrensrechte missachteten. Erst nach fast zehn Jahren wurde die Praxis schrittweise rechtsstaatlichen Prinzipien unterworfen. Dieser Beitrag analysiert den politischen Konflikt zwischen Befürwortern und Gegnern des Sanktionsregimes. ; In the wake of 9/11, the UN Security Council adopted emergency measures, the so-called 'terror lists', which violated basic due process rights of the targeted persons. It took almost a decade before the regime of individual sanctions was gradually subjected to principles of due process. Since the most powerful members of the Council profited from the regime's executive discretion, they eagerly defended it against external attempts at its containment. Only when the critics enlisted other international organizations, in particular the European Court of Justice, were they able to turn the tides. Yet, the resulting institutional checks on the Council are both incomplete and risking negative side effects.
"Die im April 2007 viel versprechend begonnene Demokratisierung Mauretaniens wurde abrupt beendet durch den Militärputsch vom 6. August 2008 und die Absetzung des Präsidenten Sidi Ould Cheikh Abdallahi, der durch freie Wahlen an die Macht gekommen war. Am 20. Oktober 2008 hat die EU der neuen Staatsführung ein einmonatiges Ultimatum gestellt, um eine verfassungskonforme Lösung der politischen Krise zu finden. Die außerhalb der politischen Institutionen bestehenden informellen Netzwerke bleiben bestimmend für die politischen Verhältnisse in Mauretanien. So gut wie keine der politischen Parteien erfüllt die üblichen Kriterien einer modernen demokratischen Massenorganisation. Koalitionsbildungen beruhen weiterhin auf ethnischen und tribalen Herkunftsstrukturen. Dem demokratisch gewählten Präsidenten Sidi Ould Cheikh Abdallahi ist diese Kluft zwischen konstitutioneller und realer Macht zum Verhängnis geworden. Besonders das Militär wollte die geplante Einschränkung seines politischen Einflusses nicht zulassen. Eine zentrale Rolle spielten in diesem Zusammenhang die durch Abdallahi geplante Aufarbeitung der Gewaltverbrechen des Militärs im Zuge der ethnischen Spannungen zwischen 1989 und 1992 sowie die Rückkehr der damals geflüchteten, zumeist schwarzafrikanischen Mauretanier. Trotz einer vorerst gescheiterten Demokratisierung hat die kurze Phase politischer Offenheit vor allem in der Hauptstadt Nouakchott zu einem Wandel in Richtung eines bis dahin nie gekannten liberalen politischen Diskurses geführt. Während noch vor einigen Jahren kaum jemand die Legitimität eines Militärputsches in Frage gestellt hätte, wird nun vermehrt und offen Stellung gegen die politischen Ambitionen des Militärs bezogen. Die strategische Bedeutung Mauretaniens als potenzielles Rückzugsgebiet für einen transnational operierenden islamischen Terrorismus, als Zwischenstation für Migranten mit dem Ziel Europa und als Ressourcenlieferant erhöht die früher begrenzte internationale Aufmerksamkeit. In den kommenden Monaten sollten die wichtigsten internationalen Akteure eine verfassungskonforme Lösung der gegenwärtigen politischen Krise einfordern und alle anderen Varianten mit wirksamen internationalen Sanktionen belegen." (Autorenreferat)
Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington untersucht der Beitrag die deutsch-amerikanischen Beziehungen unter vorwiegend sicherheitspolitischen Bezügen. Auf Grund der vertieften EU-Integration werden aber auch europäische Aspekte berücksichtigt, die jenseits der amerikanisch-britischen 'special relationship' oder der traditionellen amerikanisch-französischen Gegensätze angesiedelt sind. So wird hier der Frage nachgegangen, wo Bruchstellen und Konflikte in der deutsch-amerikanischen Partnerschaft bestehen und ob durch die Welle der Solidarität in der Folge des 11. Septembers eine grundsätzliche Änderung in den transatlantischen Beziehungen eingetreten ist. Dabei werden folgende Bereiche beleuchtet: (1) die NATO-Osterweiterung, (2) die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, (3) Terrorismus und Proliferation von Massenvernichtungswaffen, (4) die Bündnissolidarität der NATO-Partner, (5) der wachsende Abstand in den militärischen Fähigkeiten innerhalb der NATO, (6) der Rückzug der USA aus dem ABM-Vertrag, Raketenabwehrprogramm und A-Waffenteststopp, (7) die Haltung der USA zur Biowaffenkonvention, (8) der Palästina-Konflikt und die Lage im Mittleren Osten, (9) die Position der USA zum Internationalen Gerichtshof, (10) die amerikanische Handhabung des Kyoto-Protokolls sowie (11) wirtschaftliche und handelspolitische Interessenkonflikte. Obwohl weit entfernt von den Tagen, als Präsident Bush Senior den Deutschen 'Partnership in Leadership' angeboten hat, können nach Einschätzung des Autors die politischen Beziehungen allgemein als gut angesehen werden. Das Gemeinsame überwiegt das Trennende. (ICG2)