Analyse ausländischer Einflüsse auf afrikanische Politik, differenziert nach kulturellen, militärischen und politisch-ökonomischen Aspekten. Untersucht werden Strukturen und Zielsetzungen ehemaliger Kolonialmächte und internationaler Organisationen. (DÜI-Fry)
In: Revue juridique et politique: indépendance et coopération ; organe de l'Institut de Droit ; organe de l'Institut International de Droit d'Expression Français, Band 37, Heft 1-2, S. 338-346
Probleme im Familienrecht durch die unterschiedlichen Volksgruppen im Lande; Fragen der Multikonfessionalität und der zahlreichen Kontakte mit dem Ausland; im allgemeinen freie Entscheidung der Betroffenen zwischen dem libanesischen Religionsrecht und dem ausländischen Zivilrecht. (DÜI-Seu)
Den Erfordernissen der Außenhandelsexpansion entsprechend werden Handelsmarine und Hafenanlagen ausgebaut, deren Schwächen nach wie vor erheblich sind. Aufträge gehen auch an die ausländische Werftindustrie (bevorzugt Jugoslawien). Schiffahrtsabkommen mit Japan und der BRD. (DÜI-Sch)
Probleme bei Verwendung der Lateinschrift (pinyin) für die chinesische Umgangssprache (putonghua) und Sprachen nationaler Minderheiten. Schreibung von ausländischen Eigennamen und geographischen Namen. Liste vereinfachter Schriftzeichen. (DÜI-Pfe)
Zur Fremdrechtsanwendung im Wirtschaftsstrafrecht -- Impressum -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Teil 1 Einleitung -- Teil 2 Zur spanischen Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL) -- I. Allgemeines -- II. Gründung einer SL -- III. Sitz der Gesellschaft -- IV. Kapitalaufbringung und -erhaltung bei der SL -- V. Die Organisationsverfassung der SL -- 1. Die Gesellschafterversammlung -- 2. Der Verwalter der SL -- a) Bestellung und Abberufung der Verwalter -- b) Kompetenzen und Pflichten des Verwalters -- c) Vertretung der Gesellschaft -- VI. Die zivilrechtliche Haftung des Verwalters -- VII. Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Verwalter -- VIII. Buchführungs- und Bilanzierungspflichten bei der SL -- Teil 3 Die Dogmatik der Fremdrechtsanwendung -- I. Zur Fremdrechtsanwendung im Strafrecht -- 1. Zur Akzessorietät von Straftatbeständen zu außerstrafrechtlichen Rechtssätzen -- 2. Die Begriffsbestimmung der Akzessorietät -- 3. Blankettstrafgesetze -- 4. Normative Tatbestandsmerkmale -- 5. Akzessorietätsformen -- 6. Verweisungstechniken -- 7. Ausfüllung akzessorischer Tatbestandsmerkmale mit ausländischem Recht -- a) Zur Fremdrechtsanwendung bei den normativen Tatbestandsmerkmalen -- b) Zur Fremdrechtsanwendung bei den Blankettstraftatbeständen -- c) Zur Bedeutung der Abgrenzung normativer Tatbestandsmerkmale von den Blankettnormen -- II. Die Fremdrechtsanwendung als Teilbereich des Internationalen Strafrechts -- 1. Zum internationalen Geltungsbereich deutschen Strafrechts -- 2. Zur Abgrenzung des Internationalen Strafrechts vom Internationalen Privatrecht -- 3. Zur Ausdehnung des Schutzbereichs auf ausländische Rechtsgüter -- III. Fremdrechtsanwendung in Literatur und Rechtsprechung -- 1. Die Untersuchung von Neumeyer -- 2. Die Untersuchung Nowakowskis -- 3. Die Untersuchung Cornils' -- 4. Die Untersuchung Liebelts
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Einer Reihe von Entwicklungsländern ist es gelungen, den Einkommensabstand zu den Industrieländern zu verringern. Längerfristige Aufholprozesse sind durch nationale Wirtschaftspolitiken, die den Strukturwandel gefördert haben, begünstigt worden. Bei den Globalisierungsgewinnern handelt es sich um relativ offene Volkswirtschaften, die für ausländische Investoren attraktiv sind und die ihren Kapitalstock durch Importe modernisiert haben. Die jüngsten "Globalisierungskrisen" in Asien und Lateinamerika bieten keine Argumente gegen eine Öffnung gegenüber Importen und ausländischen Direktinvestitionen. Die Wurzel der Krisen liegt in wirtschaftspolitischen Fehlentwicklungen (insbesondere im Bereich der Wechselkurspolitik) und in institutionellen Defiziten (insbesondere im nationalen Finanzwesen). Die volkswirtschaftlichen Kosten derartiger Schwachstellen können sich durch das Herdenverhalten internationaler Investoren potenzieren. Für die heutigen Krisenländer geht es darum, die Erosion der früheren Globalisierungsgewinne so gering wie möglich zu halten. Es macht wenig Sinn, mitten in der Krise neue Kapitalverkehrskontrollen zu verhängen. Vielmehr könnte eine völlige Liberalisierung ausländischer Direktinvestitionen vor allem im Finanzsektor helfen, Ineffizienzen und institutionelle Defizite zu beheben. Für die bisherigen Globalisierungsverlierer lautet die Devise, wirtschaftspolitische Aufholprozesse einzuleiten und gleichzeitig die Risiken der weltwirtschaftlichen Integration zu begrenzen: Die finanzielle Liberalisierung ist an Fortschritten bei der Finanzaufsicht auszurichten. Entwickelte und strikt überwachte nationale Finanzmärkte sind Voraussetzung für eine schrittweise Freigabe des internationalen Kapitalverkehrs. Für die meisten Entwicklungsländer, die auf Kapitalimporte angewiesen sind, um wirtschaftlich aufzuholen,, sind flexible Wechselkurse das kleinste Übel. Das wirtschaftliche Schicksal der Entwicklungsländer im Zeitalter der Globalisierung wird in erster Linie durch ihre eigene Wirtschaftspolitik bestimmt. Der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den Industrieländern kommt im Bereich institutioneller Reformen eine unterstützende Funktion zu. Die technische Hilfe sollte verstärkt auf den Austausch von Erfahrungen zwischen Entwicklungsländern setzen - zum Beispiel bei der Konzipierung von Finanzmarktreformen. Die multilateralen Regelwerke müssen gewährleisten, daß die Aufholchancen der Entwicklungsländer nicht durch einen Rückfall in protektionistische Verhaltensweisen zunichte gemacht werden. Mehr Rechtssicherheit für ausländische Direktinvestitionen wäre in einem multilateralen Investitionsabkommen zu verankern. Durch "global governance" ist schließlich die Gefahr krisenhafter Rückschläge im Aufholprozeß zu reduzieren. Eine multilateral vereinbarte Besteuerung grenzüberschreitender Finanzströme ist dabei genauso wenig hilfreich wie ein Ausbau des IWF zu einem internationalen Kreditgeber der letzten Instanz. Andererseits verbietet es sich, den IWF ganz abzuschaffen, solange kein anderes Sicherheitsnetz gespannt ist. Um eine bessere Krisenvorsorge bei adäquater finanzieller Lastenverteilung zu erreichen, sollten Rettungsaktionen vermehrt aus privaten Quellen finanziert werden. Private Banken und Investoren sollten deshalb verpflichtet werden, Krisenfonds mit finanziellen Einlagen zu speisen. Diese Eigenvorsorge würde das Risikobewußtsein privater Kapitalgeber schärfen. Im Notfall stünden mehr Interventionsmittel bereit, als der IWF allein aufbringen kann.
Darstellung und Beurteilung des Managements der Fischindustrie sowie der Regierungspolitik gegenüber der inländischen und ausländischen Fischerei in australischen Gewässern. Der Autor weist dazu auf den Mangel an Untersuchungen über die touristische Nutzung des Seegebietes hin. (DÜI-Mül)
Die westliche Fixierung auf die Regierungsqualität und weniger die Überlebenschancen des ukrainischen Staates ist überholt. Jetzt muss vor allem das durch den Krieg vergiftete Geschäftsklima verbessert werden. Was in der Ost- und Südukraine gebraucht wird, sind Garantien des Westens zur Sicherung in- und ausländischer Investitionen. (IP)
Warum sollten ausländische Fachkräfte sich ausgerechnet für deutsche Kliniken interessieren? Geschäftsführer, Pflegedirektorinnen und Personalmanager, die Lust haben, diese provokante Frage zu diskutieren, sind auf der Veranstaltung "Willkommenskultur in deutschen Krankenhäusern" an der richtigen Adresse.
Die Anzahl ausländischer Ärzte in Deutschland steigt seit Jahren rasant, die Nachfrage ist groß. Für eine Arbeitserlaubnis muss ein zugewanderter Arzt aber in fast jedem Bundesland einen anderen Sprachnachweis erbringen. Nun sollen die Regelungen einheitlich und härter werden.