"Gegenseitige Anerkennung"?
In: Beijing-Rundschau: Wochenschrift für Politik und Zeitgeschehen = Beijing-zhoubao, Band 28, Heft 27, S. 37-39
ISSN: 1000-9167
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In: Beijing-Rundschau: Wochenschrift für Politik und Zeitgeschehen = Beijing-zhoubao, Band 28, Heft 27, S. 37-39
ISSN: 1000-9167
World Affairs Online
In: Religiöser Pluralismus und Toleranz in Europa, S. 78-83
In: Konflikt-Dynamik: Verhandeln, Vermitteln und Entscheiden in Wirtschaft und Gesellschaft, Band 3, Heft 1, S. 89-94
ISSN: 2510-4233
In: Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe: historische und aktuelle Diskurse, S. 395-418
Der Autor weist in seinem Überblick über die Begriffskarriere und theoriegeschichtliche Entwicklung des Begriffs "Anerkennung" auf eine zentrale Ambivalenz im Sprachgebrauch hin: zum einen auf das horizontale Verständnis einer wechselseitigen Anerkennung von Personen und zum anderen auf die vertikale Bedeutung der Anerkennung als der Bestätigung einer übergeordneten Instanz. Der Anerkennungsbegriff ist in der heutigen Debatte aber nur in der Fassung eines wechselseitigen, horizontalen Verhältnisses zwischen Personen von theoretischem Belang. Die Anerkennung der Überlegenheit eines Gegners oder die Gleichstellung von Tätigkeiten qua Anerkennung zählen daher nicht zu der im vorliegenden Beitrag diskutierten politisch-philosophischen Semantik. Die sozialpolitische Relevanz des Begriffs "Anerkennung" resultiert erstens aus der politischen und theoretischen Erschöpfung der ökonomisch-sozialistischen Terminologie von Klasse und Arbeiterbewegung, zweitens aus dem Ungenügen einer nur technisch-rechtlichen Sprache des Sozialstaats und drittens aus dem Bemühen, für die neuen sozialen Bewegungen ein theoretisches Fundament zu schaffen und Fragen kultureller Identität damit auch sozialpolitisch zu wenden. Der Autor stellt die Grundzüge der Anerkennungstheorie von Axel Honneth und die Gegenüberstellung von Umverteilung und Anerkennung bei Nancy Fraser vor, er beschreibt den Kampf der Anerkennungstheorien und hebt die Bedeutung der Theorien für die Sozialstaatstheorie und für sozialpolitische Konzepte hervor. (ICI2)
In: Schriftenreihe Colloquium Bd. 6
In: Allgemeine schweizerische Militärzeitschrift: ASMZ, Band 178, Heft 11, S. 37-39
ISSN: 0002-5925
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Band 7, Heft 3, S. 108-112
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 46, Heft 2, S. 275
ISSN: 0028-3320
In: Politische Soziologie 17
In: Verhandlungen der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht 7
In: Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht 4
In: Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft Neue Folge, Band 13
In: Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft – Neue Folge 13
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Ob im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht die beiden traditionellen Methoden der kollisionsrechtlichen Verweisung und der verfahrensrechtlichen Anerkennung durch ein neues, drittes System der kollisionsrechtlichen Anerkennung von Rechtslagen ergänzt werden sollten, ist seit einigen Jahren Gegenstand einer wissenschaftlichen Debatte. In jüngster Zeit deutet auch die Europäische Kommission Überlegungen in diese Richtung an, um die grenzüberschreitende Wirksamkeit von Statusverhältnissen wie Eheschließung oder Namenserwerb zu erleichtern und dadurch die Bedingungen für die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern. Das vorliegende Werk leistet einen Beitrag zu dieser aktuellen Diskussion, indem es nach verschiedenen Vorüberlegungen und unter Auseinandersetzung mit vorhandenen Ansätzen in Literatur und internationalen Konventionen einen Katalog von Anerkennungsvoraussetzungen und -rechtsfolgen entwickelt.
In: Soziale Welt, Band 40, Heft 1/2, S. 242-58
Der Autor geht in seinem Beitrag davon aus, daß wir in der real existierenden maschinellen Technik einen gesellschaftlichen Realitätsbereich haben, der weder in "Natur" noch "Handeln" auflösbar ist. Er sucht eine Annäherung an gegenständliche Technik und damit ihre Implikationen für gesellschaftliche Entwicklung über die Kategorie "technische Normen" zu bewerkstelligen. Folgende Fragen sind dabei leitend: Wie kann man technische Normen soziologisch bestimmen? Kann man vermeiden, das, was "technische Systeme von selbst tun", soziologisch auszublenden oder als nicht-sozial auszuklammern? Fazit seiner Ausführungen ist, daß technische Systeme am besten als externalisierte, in die naturale Basis des gesellschaftlichen Prozesses eingeschriebene soziale Strukturen aufzufassen sind. Wichtig ist weiterhin der Sachverhalt, daß Komplexe von Gerätschaften in der Regel immer gleichzeitig in sehr vielen menschlichen Handlungszusammenhängen vorkommen. Der Aufdeckung dieser "multiplen Integriertheit technischer Systeme" dient die Analyse technischer Normen als die "institutionelle Struktur von Maschinerien". (BE)