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In: Berichte / Forschungsinstitut der Internationalen Wissenschaftlichen Vereinigung Weltwirtschaft und Weltpolitik (IWVWW) e.V, Band 7, Heft 59, S. 70-82
ISSN: 1022-3258
World Affairs Online
In: Einheit: Zeitschrift für Theorie und Praxis des Wissenschaftlichen Sozialismus, Band 42, Heft 3, S. 226-232
ISSN: 0013-2659
Die Steigerung der Effektivität ist die entscheidende volkswirtschaftliche Wachstumsvoraussetzung. Dem Produktionsverbrauch, mit 63 Prozent Anteil am gesellschaftlichen Gesamtprodukt der größte Aufwandsposten, ist dabei größte Aufmerksamkeit zu schenken. Kritisiert werden Materialeinsparungen auf Kosten der Qualität. Material- und Energieeinsparungen müssen streng kontrolliert und die Verbrauchsnormen systematisch überarbeitet und der technischen Entwicklung angepaßt werden. Durch die CAD/CAM-Technik wird vieles einfacher und leichter werden. (IGW/LTB)
In: Studien zum Arbeitsrecht Band 17
In: ProQuest Ebook Central
Cover -- A. Einführung -- I. Anlass und Gegenstand der Arbeit -- II. Gang der Arbeit -- B. Praktische Umsetzung des Befristungsrechts -- I. Empirische Studien zu befristeten Arbeitsverhältnissen -- 1. Befristete Arbeitsverhältnisse in Deutschland -- 2. Befristete Arbeitsverhältnisse in Europa -- 3. Schlussfolgerung -- II. Theorie: Befristung als Instrument zur Flexibilisierung und Stärkung des Arbeitsmarktes -- III. Praxis: Befristung als Instrument zur Flexibilisierung der Personalpolitik -- 1. Interessen der Vertragsparteien -- a) Flexibilisierungsinteresse des Arbeitgebers -- b) Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers -- 2. Auswirkungen -- C. Befristungsrecht im System des Arbeitsrechts -- I. Entstehung und Entwicklung des Befristungsrechts -- 1. 620 BGB a.F. als Ausgangspunkt des heutigen Befristungsrechts -- 2. Rechtsprechung zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge bis zur Einführung des TzBfG -- a) Rechtsprechung des RAG zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge in der Weimarer Zeit - die Umgehungstheorie -- b) Rechtsprechung des BAG zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge -- aa) Rechtsprechung bis 1960 -- bb) Beschluss des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 -- (1) Inhalt des Beschlusses -- (a) Objektive Gesetzesumgehung -- (b) Sachgrund -- (c) Darlegungslast -- (d) Beurteilungszeitpunkt -- (2) Kritik an der Rechtsprechung des Großen Senats -- cc) Rechtsprechung des BAG nach dem Beschluss des Großen Senats -- 3. Entwicklung gesetzlicher Grundlagen zum Befristungsrecht -- a) Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 -- b) Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 -- 4. Teilzeit- und Befristungsgesetz -- a) Änderungen des 620 BGB -- b) Bedeutung des TzBfG -- c) Rahmenbedingungen und deren Folgen -- aa) Europarechtliche Anforderungen - Ziele und Inhalte der Richtlinie 1999/70/EG -- bb) Verfassungsrechtliche Vorgaben.
In: Drucksachen / Bundesrat, Heft Dr. 337/92 v. 12, S. 334
ISSN: 0720-2946
"In Teil I werden der Zustand der Umwelt und die wachsenden Bedrohungen der Zukunft zusammengefaßt (Kap.1), und eine neue Strategie zur Veränderung der bestehenden Tendenzen sowie zur Initiierung einer neuen, dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung wird dargelegt (Kap.2). Diese Strategie umfaßt die aktive Beteiligung aller Hauptakteure innerhalb der Gesellschaft (Kap.3) unter Zuhilfenahme einer breiteren Palette von Instrumenten, einschließlich marktorientierter Instrumente sowie verbesserter Information, Erziehung und Ausbildung (Kap.7), damit erkennbare oder qualifizierbare Verbesserungen der Umweltsituation oder Verbrauchs- und Verhaltensänderungen erzielt werden können (Kap.5). Für fünf Schwerpunktbereiche (Industrie, Verkehr, Energie, Landwirtschaft, Tourismus) mit gemeinschaftsweiter Bedeutung (Kap.4) sowie im Hinblick auf die Verhütung und das Management von Risiken und Unfällen (Kap.6) werden spezielle, konzentrierte Bemühungen unternommen werden. Im Bemühen um möglichst knappe und deutliche Informationen werden die Maßnahmen, die zusammen das Aktionsprogramm ausmachen, in einer Reihe von Tabellen dargestellt. Abschließend soll in Teil I aufgezeigt werden, wie das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung in die Praxis umgesetzt werden kann (Kap.8) und wie die für die richtige Umsetzung und Durchführung des Programms geplanten Maßnahmen aussehen (Kap.9) In Teil II werden Umweltbedrohungen und -themen im weiteren internationalen Rahmen zusammengefaßt (Kap. 10). Desweiteren wird angegeben, in welcher Weise die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten im Kontext umfassender internationaler und bilateraler Zusammenarbeit zur Lösung globaler und regionaler Fragen im Zusammenhang mit Umweltschutz und Entwicklung in Entwicklungsländern und den Staaten Mittel- und Osteuropas beitragen werden bzw. beitragen können (Kap. 11 und 12). Kapitel 13 behandelt die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, die im Juni 1992 stattfinden wird, und bezieht sich darüber hinaus auf die Wechselbeziehungen zwischen den internen und den externen Auswirkungen der gemeinschaftlichen Umweltpolitik. Teil III ist relativ kurz und sehr allgemein gehalten und umfaßt die Festlegung von Prioritäten (Kap.14), die Kostenfrage (Kap.15) und die für 1995 beabsichtigte Überprüfung des Programms (Kap.16)." (Autorenreferat)
In: Drucksachen / Bundesrat, Band 337, S. 334
ISSN: 0720-2946
"In Teil I werden der Zustand der Umwelt und die wachsenden Bedrohungen der Zukunft zusammengefaßt (Kap.1), und eine neue Strategie zur Veränderung der bestehenden Tendenzen sowie zur Initiierung einer neuen, dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung wird dargelegt (Kap.2). Diese Strategie umfaßt die aktive Beteiligung aller Hauptakteure innerhalb der Gesellschaft (Kap.3) unter Zuhilfenahme einer breiteren Palette von Instrumenten, einschließlich marktorientierter Instrumente sowie verbesserter Information, Erziehung und Ausbildung (Kap.7), damit erkennbare oder qualifizierbare Verbesserungen der Umweltsituation oder Verbrauchs- und Verhaltensänderungen erzielt werden können (Kap.5). Für fünf Schwerpunktbereiche (Industrie, Verkehr, Energie, Landwirtschaft, Tourismus) mit gemeinschaftsweiter Bedeutung (Kap.4) sowie im Hinblick auf die Verhütung und das Management von Risiken und Unfällen (Kap.6) werden spezielle, konzentrierte Bemühungen unternommen werden. Im Bemühen um möglichst knappe und deutliche Informationen werden die Maßnahmen, die zusammen das Aktionsprogramm ausmachen, in einer Reihe von Tabellen dargestellt. Abschließend soll in Teil I aufgezeigt werden, wie das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung in die Praxis umgesetzt werden kann (Kap.8) und wie die für die richtige Umsetzung und Durchführung des Programms geplanten Maßnahmen aussehen (Kap.9) In Teil II werden Umweltbedrohungen und -themen im weiteren internationalen Rahmen zusammengefaßt (Kap. 10). Desweiteren wird angegeben, in welcher Weise die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten im Kontext umfassender internationaler und bilateraler Zusammenarbeit zur Lösung globaler und regionaler Fragen im Zusammenhang mit Umweltschutz und Entwicklung in Entwicklungsländern und den Staaten Mittel- und Osteuropas beitragen werden bzw. beitragen können (Kap. 11 und 12). Kapitel 13 behandelt die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, die im Juni 1992 stattfinden wird, und bezieht sich darüber hinaus auf die Wechselbeziehungen zwischen den internen und den externen Auswirkungen der gemeinschaftlichen Umweltpolitik. Teil III ist relativ kurz und sehr allgemein gehalten und umfaßt die Festlegung von Prioritäten (Kap.14), die Kostenfrage (Kap.15) und die für 1995 beabsichtigte Überprüfung des Programms (Kap.16)." (Autorenreferat)
In: Politische Ökologie, Heft 112-113, S. 40-43
World Affairs Online
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 4, S. 8-11
ISSN: 0007-5868
"Das Jahr 1984 ist trotz einiger Turbulenzen ökonomisch befriedigend verlaufen. Aush für 1985 sagen alle führenden nationalen und internationalen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland ein weiteres Wachstum der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung von plus zwei bis plus drei Prozent voraus. An der Frage, ob die günstige Entwicklung sich weiter fortsetzt, scheiden sich die Geister. Als prononcierte Vertreter beider Auffassungen sollen hier der Sachverständigenrat: 'Chancen für einen langen Aufschwung' und die Gemeinschaftsdiagnose vom Herbst 1984 'Abschwächung im 2. Halbjahr 1985' betrachtet werden. Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung ist für das Jahr 1985 nicht ganz so optimistisch wie der Sachverständigenrat, geht aber auch von einer anhaltenden Expansion aus." (Autorenreferat)
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 4, S. 8-11
ISSN: 0007-5868
"Das Jahr 1984 ist trotz einiger Turbulenzen ökonomisch befriedigend verlaufen. Aush für 1985 sagen alle führenden nationalen und internationalen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland ein weiteres Wachstum der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung von plus zwei bis plus drei Prozent voraus. An der Frage, ob die günstige Entwicklung sich weiter fortsetzt, scheiden sich die Geister. Als prononcierte Vertreter beider Auffassungen sollen hier der Sachverständigenrat: 'Chancen für einen langen Aufschwung' und die Gemeinschaftsdiagnose vom Herbst 1984 'Abschwächung im 2. Halbjahr 1985' betrachtet werden. Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung ist für das Jahr 1985 nicht ganz so optimistisch wie der Sachverständigenrat, geht aber auch von einer anhaltenden Expansion aus." (Autorenreferat)
In: Studien zum Arbeitsrecht Band 17
In: Nomos eLibrary
In: Arbeits- und Sozialrecht
Immer wieder sorgen sogenannte Kettenbefristungen für Aufsehen: Arbeitnehmer erhalten vom gleichen Arbeitgeber aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge und sind in der Folge faktisch ununterbrochen ohne Bestandsschutz beschäftigt. Soweit ein Befristungsgrund besteht, sind Kettenbefristungen nach dem TzBfG grundsätzlich zulässig. Gleichwohl erachten das BAG und der EuGH über Jahre bestehende Kettenbefristungen für unzulässig. Dieser Widerspruch führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.Der Autor bestimmt rechtliche Grenzen von Kettenbefristungen. Im Fokus der Untersuchung steht dabei die Reichweite der Vertretung als Sachgrund einer Kettenbefristung. Die diesbezügliche Entwicklung der Rechtsprechung wird prägnant zusammenfasst und kritisch hinterfragt. Darauf aufbauend entwickelt der Autor ein an den Bedürfnissen der Praxis orientiertes Schema zur Wirksamkeitskontrolle von Kettenbefristungen
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 30, Heft 4, S. 545-572
ISSN: 0506-7286
World Affairs Online
In: Bericht über die menschliche Entwicklung 2014