Europäische Gemeinschaft und Europäische Union
In: Springer-Lehrbuch; Europäisches Strafrecht, S. 113-161
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In: Springer-Lehrbuch; Europäisches Strafrecht, S. 113-161
In: Schriften des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union Band 10
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Die Herausforderungen im Energiesektor sind so umfangreich geworden, dass sie nicht mehr nur national zu bewältigen sind, sondern gemeinsame, europäische Lösungen erforderlich machen. Vor diesem Hintergrund haben sich komplexe Strukturen und Verfahrensweisen, bestehend aus vielfältigen Verwaltungseinheiten und Netzwerken, herausgebildet, durch welche die europäische Energieverwaltung auf den politischen Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozess der EU sowie auf die Phase der Rechtsdurchsetzung einwirkt.Das Werk untersucht diese Strukturen, die ebenenübergreifende Zusammenarbeit und die Rolle der supranationalen und nationalen Energieakteure unter dem Gesichtspunkt und als Beispiel der europäischen Verwaltungsintegration. Es schafft ein umfassendes Gesamtbild der europäischen Energieverwaltung, im Rahmen dessen Effizienzdefizite hervorgehoben und mögliche Entwicklungsperspektiven aufgezeigt werden, damit die energiepolitischen Ziele der EU bestmöglich verwirklicht werden können.
In: Aktuelle Beiträge zum öffentlichen Recht 3
In: Aktuelle Beiträge zum öffentlichen Recht
Das Buch befaßt sich mit den beiden Einrichtungen Petitionsausschuß und Bürgerbeauftragter auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft und geht der Frage nach, ob ein Nebeneinander beider Einrichtungen sinnvoll und notwendig ist. In diesem Zusammenhang untersucht der Verfasser insbesondere, wie die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten beider Einrichtungen voneinander abgegrenzt werden können. Die Arbeit gliedert sich in fünf Teile. Zunächst werden die Beschwerdemöglichkeiten dargestellt, mit denen gegen das Handeln europäischer Organe und Einrichtungen vorgegangen werden kann. Der zweite Teil widmet sich den außergerichtlichen Beschwerdemöglichkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU und teilt die verschiedenen Modelle in drei Typen ein. Im Rahmen des dritten Teils wird ausgehend von den historischen, philosophischen und rechtlichen Grundlagen das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament beschrieben und untersucht. Der vierte Teil befaßt sich unter den gleichen Aspekten mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten. Im fünften Teil schließlich werden beide Einrichtungen voneinander abgegrenzt und miteinander verglichen. Dabei wird insbesondere auf die Aufgabe, die Zuständigkeit und Kompetenz abgestellt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß ein Nebeneinander beider Einrichtungen vor allem aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenbereiche sinnvoll und zweckmäßig ist. So wird die Frage der Zuständigkeit durch ein Erstbefassungsrecht des Bürgerbeauftragten bei Beschwerden, die einen Mißstand in der Verwaltung betreffen, gelöst. Das Buch richtet sich an Personen, die sich mit dem Parlamentsrecht, insbesondere dem Kontrollrecht zugunsten des einzelnen Bürgers befassen, und - aufgrund der Befassung mit Einrichtungen der EG - an alle Personen, die sich für das Europarecht im allgemeinen interessieren. Zum Autor: Antonius Hamers, geb. 1969, studierte Rechtswissenschaften in Köln und Würzburg, 1999 promovierte er mit dieser Studie an der Universität Würzburg. Er ist tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Abteilung Umweltpolitik
In: Sozialwirtschaft: Zeitschrift für Führungskräfte in sozialen Unternehmungen, Band 27, Heft 4, S. 14-17
ISSN: 2942-3481
In: Handbuch Europarecht, S. 387-401
In: Europarecht, Band 39, Heft 3, S. 375-392
In: Die Innen- und Justizpolitik der Europäischen Union, S. 119-382
In: Welt-Trends: das außenpolitische Journal, Heft 41, S. 59-65
ISSN: 0944-8101
While building an opposition force to the US is no solution to incorporating the US into multilateral institutions; it is false to see US unilateralism as something new, as the US reserved the right to act alone throughout the Cold War. Although the current mentality makes it extremely difficult to revive the transatlantic relationship, it is a natural result of the end of the Cold War. The nature of conflict has changed, & wars are primarily motivated by social causes. In such cases, European "soft power," based on acknowledgment of equal sovereignty & observation of mutual regulations under international laws, is more likely to further freedom than hinder it, & should not to be considered a weakness, but rather a means of addressing conflicts that cannot be resolved via war against states. Yet ideally, soft powers maintain a military force for purposes of protection & in support of international organizations. The EU has the potential to develop into such a force, as the positions of member states have converged, & recent constitutional, protective, & security developments have initiated a slow process that nevertheless fits into the concept of soft power. L. Kehl
In: Die westeuropäischen Gesellschaften im Vergleich, S. 27-68
In: Europa-Archiv, Band 43, Heft 7, S. 191