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Sri Lanka: ein Friedensvertrag und seine Folgen
In: Vierteljahresberichte / Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Issue 114, p. 403-411
ISSN: 0015-7910, 0936-451X
Der am 29.7.1987 von Sri Lanka und Indien unterzeichnete Vertrag zur Beendigung des Bürgerkrieges sieht eine beträchtliche Autonomie für die Tamilen innerhalb des Staates Sri Lanka vor. Die tamilischen Rebellen waren nicht an den Verhandlungen und der Vertragsgestaltung beteiligt, so daß die indische "Friedenstruppe" den Vertrag schließlich mit Gewalt durchsetzen mußte, dem Ziel der Befriedung aber nicht näherkam: Im Osten, wo Tamilen nur die größte Minderheit bilden, bleibt die Lage unklar, im Süden hat sich die extremistische JVP die Unzufriedenheit der singhalesischen Mehrheit mit dem indischen Einsatz zunutzegemacht und unter dem Vorzeichen des singhalesischen Nationalismus einen neuen Bürgerkrieg entfacht. Der Autor sieht in der anti-demokratischen Haltung der UNP und der aufgrund der UNP-Wirtschaftspolitik erfolgten sozio-ökonomischen Polarisierung des Landes die Hauptgründe für die heutige Lage. (DÜI-Ptk)
World Affairs Online
Ausführungsgesetze zum Friedensvertrage: Textausgabe mit Sachverzeichnis
In: Hobbings Textausgaben deutscher und preußischer Gesetze 4
Von Versailles bis zur Gegenwart. Der Friedensvertrag und seine Auswirkungen
In: International affairs
ISSN: 1468-2346
Die rechtliche und politische Funktion eines Friedensvertrages mit Deutschland
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Volume 1987, Issue B 50, p. 3-18
ISSN: 0479-611X
"Während die drei Haupsiegermächte des Zweiten Weltkrieges - Großbritannien, die USA und die Sowjetunion - in ihren Londoner Abkommen vom 12. September und 14. November 1944 den rechtlichen Status Deutschlands nach dessen militärischen Niederringung festgelegt und ihn mit den Berliner Feststellungen vom 5. Juni 1945 unter Einschluß Frankreichs bestätigt haben, beschäftigte sich erst die letzte Konferenz der 'Großen Drei' in Potsdam im Juli/ August 1945 auch mit der Frage einer Friedensregelung mit Deutschland. Seit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland und der Ausrufung der DDR im Herbst 1949 blieb die Problematik einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland eng mit der Frage verbunden, wie die staatliche Einheit des Landes wiederhergestellt werden könnte. In ein neues Stadium trat die Diskussion über eine friedensvertragliche Regelung, als die Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen mit der UdSSR und später mit Polen aufnahm, die zum Abschluß des Moskauer Vertrags vom 12. August und des Warschauer Vertrags vom 7. Dezember 1970 führten. Die in ihnen und auch im innerdeutschen Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 verankerten 'Nichtberührungsklauseln' betreffen auch die Friedensregelung mit Deutschland. Weder die zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepulik Deutschland noch die zwischen der UdSSR und der DDR getroffenen Abmachungen noch die Ostverträge können als vorweggenommene friedensvertragliche Regelung und damit als endgültige Lösung der 'deutschen Frage' gewertet werden. Daher betonen alle seit Herbst 1969 amtierenden Bundesregierungen die rechtliche und politische Funktion des Friedensvertrags-Vorbehalts." (Autorenreferat)
Der Friedensvertrag von Versailles: Ergänzungsheft für die Oberstufe
In: Diesterwegs deutschkundliche Schülerhefte
In: Reihe 3 12
Das Hultschiner Ländchen im Versailler Friedensvertrag
In: Schriften des Deutschen Ausland-Instituts Stuttgart
In: B, Rechts- und staatswissenschaftliche Reihe 4
Die Staatsangehörigkeit der Altösterreicher und Ungarn nach den Friedensverträgen
In: Handausgabe österreichischer Gesetze und Verordnungen 225
Deutschlands finanzielle Verpflichtungen aus dem Friedensvertrage
In: Die Friedenslast I.
Der deutsche Außenhandel auf der Grundlage des Friedensvertrages
In: Handelspolitische Flugschriften 20
Ein Friedensvertrag in Rom: Frieden für Mosambik?
In: DASP-Hefte, Issue 37, p. 6-30
ISSN: 0935-5480