Die Märzrevolution 1920: die Ereignisse in Wanne, Röhlinghausen und Eickel ; ein Beitrag zur lokalen Geschichte der Arbeiterbewegung
In: Reihe Spurensicherung
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In: Reihe Spurensicherung
In: Geschichte für heute: Zeitschrift für historisch-politische Bildung : Zeitschrift des Verbandes der Geschichtslehrerinnen und -lehrer Deutschlands, Band 13, Heft 4, S. 23-38
ISSN: 2749-4853
In: Gender: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Band 13, Heft 2, S. 159-161
ISSN: 2196-4467
In: Frauenmacht in der Geschichte: Beiträge des Historikerinnentreffens 1985 zur Frauengeschichtsforschung, S. 100-112
Drechsel beschreibt eine ambivalente Maßnahme von frauenbewegten Lehrerinnen aus Bremen: die Einführung eines hauswirtschaftlichen Pflichtjahres, das Mädchen im Anschluß an das 8. Schuljahr ableisten mußten, sofern sie die Schule verließen (also keine höheren Bürgerstöchter). Die Autorin schätzt diese Maßnahme als Beschränkung ein: Weder traten die Mädchen aktiv in Konkurrenz mit den Jungen um die Facharbeiterausbildung, noch entkamen sie der Orientierung auf die Rolle als Familienfrau. Arbeit/ Erwerbstätigkeit wurde bei Mädchen nicht als konstituierdendes Element weiblicher Identität angesehen, sondern nur als ein Bestimmungsfaktor (neben einem Leben für die Familie). Die hauswirtschaftliche Berufsschulzeit war also funktional für die geschlechtsspezifische Struktur der Gesellschaft, sie diente letztlich dazu, den Arbeitsmarkt zu entlasten (Krisenwinter 1923/ 4). Die bürgerlichen Frauen schätzten Fabrikarbeit als reinen Zwang ein, den sie den Schülerinnen noch ersparen wollten, für den auch keinerlei Fachausbildung nötig wäre. Geplant als Kompensation zu den zukünftigen Belastungen des Arbeitsplatzes, übersahen sie, daß das Schuljahr eher eine Belastung darstellte, weil die Mädchen nun zusätzlich zu dreißig Stunden Schule in die Fabrik gehen mußten. Zudem schrieb die Ausrichtung der Inhalte die Mädchen an die unteren Ränge der Betriebshierarchie fest. Nur eine Kritikerin, R. Kempf, plädierte in einem Konzept für eine mädchenspezifische Qualifikation für Erwerbsarbeit: lieber höhere Einkommen als hausfrauliche Tugenden, lieber Verständnis für Maschinen und praktischer Umgang mit Werkzeugen als moralische Ertüchtigung. - Nicht zuletzt zeigten viele proletarische Mütter Mißtrauen gegen die Absicht, ihren Töchtern Grundzüge bürgerlichen Haushaltens beizubringen, - sie entzogen ihre Kinder, indem sie sie aufs Land schickten. (IF)
In: Historische Zeitschrift, Band 310, Heft 3, S. 569-579
Welche Bedeutung haben die Rechts- und Geschichtswissenschaft füreinander? Diese Frage stellte sich Ernst-Wolfgang Böckenförde, der Staatsrechtler und Historiker, in seinem juristischen, verfassungshistorischen und rechtsphilosophischen Werk. Böckenförde zielte darauf, zwei Disziplinen, die in der institutionellen Auffächerung seit dem 19. Jahrhundert auseinandergestrebt waren, in einem gemeinsamen Interesse an der Erklärung von Zusammenhängen in der "Geschichte politisch-sozialer Entwicklungen" zusammenzuführen. Er fügte dabei methodische Perspektiven und theoretische Ansätze zusammen, die viele Historiker trennten: die politische Geschichte und die Sozialgeschichte, die Geschichte des Rechts und die der Gesellschaft. Für ihn waren dies durch ein übergreifendes Erkenntnisinteresse an "Strukturen" und "Ordnungsproblemen" miteinander zu verbindende Gegenstandsbereiche. In Anlehnung an Otto Brunner stellte Böckenförde Juristen und Historikern die gemeinsame Aufgabe, die "politisch-soziale Bauform einer Zeit" zu begreifen. Diesen Anspruch löste er durch einen seiner Zeit vorausweisenden hermeneutisch-wissenschaftsgeschichtlichen Zugang zum Staatsrecht wie zur Verfassungsgeschichte ein sowie in grundlegenden Beiträgen zu den "Geschichtlichen Grundbegriffen" und zur Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie. Ein wissenschaftliches Vermächtnis des im Februar 2019 verstorbenen Gelehrten liegt in der tiefen Einsicht in die Geschichtlichkeit und damit Zeitgebundenheit aller staatlich-rechtlichen Ordnung: Deshalb müssen Juristen die vermeintliche Überzeitlichkeit ihrer normativen Arbeitsgrundlagen in Frage stellen und Historiker das Recht als zentralen Gegenstand ihrer Wissenschaft begreifen. Ansonsten verstehen sie weder ihre Geschichte noch ihre Gegenwart.
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Heft 1, S. 116-117
ISSN: 0863-4564
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 81, Heft 1, S. 351-353
ISSN: 2196-6850
In: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung: BzG, Band 41, Heft 2, S. 40-58
ISSN: 0942-3060
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Band 10, Heft 1, S. 332-334
ISSN: 2304-4896
Up to the 1980s prisoners of war were hardly even mentioned in military history. Only in recent years have scientists acknowledged the importance of this topic. For their investigations some of them chose the First World War, especially the Eastern front, where more than 5 million soldiers were captured until the revolutionary events of 1917/18.
Contrary to the few existing studies, the present publication concentrates more on the evaluation of captivity in the historical background rather than on the description of "POW-fates" in "the hands of their enemies". It therefore focuses on the meaning of captivity and repatriation during the Russian Revolution and the establishment of the Communist International.
Based on documents of the central archives in Vienna and Moscow, the thesis comes to the following results: On the one hand, conflicts between the soldiers of the Central Powers in the former Tsarist empire, in particular between the Austro-Hungarian nationalities, for example between the "Bolshevik internationalists" and the "Czech Legion", played a decisive role in the beginning of an Eastern European "period of confusion" which can hardly be entitled a "Russian Civil War". On the other hand, former prisoners functioned as founders of the Comintern and leaders of the first communist parties outside Soviet Russia. The activities of POWs thus marked the starting point of the international cadrerecruitment for the Comintern, which became a significant aspect in the foreign politics of the "first proletarian republic" and consequently in the so called "short 20th century" defined by the existance of the USSR and its "satellite states". - Zwischen 1914 und 1918 gerieten 1,4 Millionen "Soldaten des Zaren" in Gewahrsam der deutschen Truppen. Mindestens eine knappe Million brachten die österreichisch-ungarischen Streitkräfte ein. In Rußland, Turkestan und Sibirien wiederum wurden ungefähr zwei Millionen Heeresangehörige der Mittelmächte festgehalten; der überwiegende Teil davon stammte aus der Donaumonarchie.
Erstmals ist es nun möglich, dieses Massenphänomen des Ersten Weltkrieges zu überblicken. In mehr als fünfjähriger Forschungsarbeit haben die Autoren Material aus insgesamt fünfzehn russischen und österreichischen Archiven zusammengetragen. Unter Einbeziehung gedruckter Quellen, allen voran mehr als 80 Zeitungen und Zeitschriften sowie rund 150 Memoiren, kann nun ein facettenreiches Gesamtbild der Kriegsgefangenenproblematik in Mittel- und Osteuropa gezeichnet werden.
Neben dem Ziel, der Historiographie wissenschaftliches Neuland zu erschließen, ging es allerdings bei den Untersuchungen auch darum, die politische Bedeutung der Thematik in der revolutionären Epoche von 1917 bis 1920 zu bewerten. Eine Frage rückte dabei immer mehr in den Mittelpunkt: Welchen Einfluß haben die "in Feindeshand geratenen Soldaten" auf die frühe Entwicklung des Kommunismus ausgeübt?
Abgesehen von ihrer Darstellung der unterschiedlichen Versuche sozialrevolutionärer und nationaler Kräfte, die Gefangenen ideologisch zu beeinflussen, sind die Verfasser in dieser Hinsicht vor allem bemüht, zwei Aspekte hervorzuheben: Erstens ist die Anwesenheit hunderttausender deutscher, österreichischer und ungarischer Soldaten auf dem Territorium des untergegangenen Romanovimperiums eng mit dem Ausbruch jener Konflikte verknüpft, die sich bei vorliegendem Kenntnisstand nur schwer unter dem Begriff "russischer Bürgerkrieg" subsumieren lassen. Zweitens bildet das Netzwerk probolschewistischer Gefangenen- und Heimkehrervereinigungen inner- und außerhalb des Machtbereichs der Bol´seviki den Kern der entstehenden Kommunistischen Internationale. Studien zu den Anfängen der Sowjetunion und der Komintern haben in Hinkunft Aspekte der Kriegsgefangenschaft und ihrer Folgewirkungen größeren Stellenwert einzuräumen
Up to the 1980s prisoners of war were hardly even mentioned in military history. Only in recent years have scientists acknowledged the importance of this topic. For their investigations some of them chose the First World War, especially the Eastern front, where more than 5 million soldiers were captured until the revolutionary events of 1917/18. Contrary to the few existing studies, the present publication concentrates more on the evaluation of captivity in the historical background rather than on the description of "POW-fates" in "the hands of their enemies". It therefore focuses on the meaning of captivity and repatriation during the Russian Revolution and the establishment of the Communist International. Based on documents of the central archives in Vienna and Moscow, the thesis comes to the following results: On the one hand, conflicts between the soldiers of the Central Powers in the former Tsarist empire, in particular between the Austro-Hungarian nationalities, for example between the "Bolshevik internationalists" and the "Czech Legion", played a decisive role in the beginning of an Eastern European "period of confusion" which can hardly be entitled a "Russian Civil War". On the other hand, former prisoners functioned as founders of the Comintern and leaders of the first communist parties outside Soviet Russia. The activities of POWs thus marked the starting point of the international cadrerecruitment for the Comintern, which became a significant aspect in the foreign politics of the "first proletarian republic" and consequently in the so called "short 20th century" defined by the existance of the USSR and its "satellite states".
BASE
In: Gender: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Band 12, Heft 2, S. 171-172
ISSN: 2196-4467