Zur Situation der Jugendhilfe in Leipzig
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 38, S. 29-35
ISSN: 0479-611X
"Mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in den neuen Bundesländern am 3. Oktober 1990 ist ein grundlegender struktureller und inhaltlicher Wandel der Jugendhilfe im Osten eingeleitet worden. Dies trifft auch für die Stadt Leipzig zu. Es wurde ein Jugendamt gebildet, das sich nach fast zweijähriger Existenz kaum mehr von Jugendämtern westdeutscher Großstädte unterscheidet. Hemmend auf die Arbeit der Jugendhilfe in Ostdeutschland wirken sich nach wie vor der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal, unzureichende räumliche und technische Bedingungen und damit zusammenhängend eine überaus dürftige Finanzausstattung von Ämtern und freien Trägern aus. Vergleichsweise gut entwickelt ist in Leipzig die freie Jugendhilfe. Ihr Fortbestand ist jedoch durch das Auslaufen einer Vielzahl von ABM-Verträgen akut gefährdet. Von besonderer Brisanz für die künftige Arbeit des Jugendamtes und der freien Träger sind die ungeklärten Eigentumsverhältnisse in Ostdeutschland; Rückübertragungsansprüche auf Grundstücke und Gebäude sowie fehlende Alternativen stellen derzeit im Bereich der Jugendhilfeplanung fast unüberwindbare Hindernisse dar. Schwerpunkte der Arbeit des Jugendamtes sind gegenwärtig insbesondere der Erhalt und die inhaltliche Veränderung der Kindertagesstätten sowie der Ausbau und die Neuprofilierung von Kinder- und Jugendfreizeitstätten." (Autorenreferat)