Die Sicherung der Grundbedürfnisse wird, wenn die Deckung durch eigene Mittel nicht gewährleistet ist, durch wohlfahrtsstaatliche Leistungen ersetzt. Dies gilt nicht nur für österreichische Staatsbürger, sondern unter Achtung der Menschenwürde, dem Recht auf soziale Sicherheit und den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention auch für Asylwerber in Österreich. Die rechtliche Entwicklung eines Versorgungssystems für Asylwerber begann zu Beginn der 90er Jahre mit der Bundesbetreuung. Diese war jedoch ineffizient und eine Aufnahme in die Betreuung durch willkürliches Vorgehen geprägt. Zu einem Wendepunkt kam es durch die Erlassung der Richtlinie 2003/9/EG (Aufnahmerichtlinie). Durch die Umsetzung der vorgegebenen Mindestnormen auf Bundes- und Landesebene entstand die Grundversorgung. Von den Leistungen sind die Unterbringung, die Verpflegung, die Bekleidung, die Krankenversorgung, die Betreuung und Beratung umfasst.Fazit der Gegenüberstellung der Sozialhilfeleistungen mit jenen der Grundversorgungsleistungen ist, dass die Höhe der Grundversorgungsleistungen deutlich unter jener der Sozialhilfe liegt. Trotz dieser Erkenntnis ergab die Gegenüberstellung der nationalen Bestimmungen mit den völkerrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben, dass die österreichische Gesetzeslage den Vorgaben gerecht wird. Jene Defizitbereiche, die vor Erlassung der Aufnahmerichtlinie bestanden, wurden durch die Umsetzung und Entwicklung der Grundversorgung weitgehend saniert. Der zweite Schwerpunkt ist der Vergleich der österreichischen wohlfahrtsstaatlichen Leistungen mit jenen in Deutschland und der Schweiz. Das Ergebnis dabei ist, dass die Gemeinsamkeiten, vor allem bezüglich der materiellen Versorgungsleistungen, überwiegen. ; The covering of basic needs is provided by social welfare payments when a citizen`s own resources are insufficient.This not only applies to Austrian citizens but also to asylum seekers in Austria according to the Geneva Convention respecting human dignity and the right to social safety.The legal development of a supply system for asylum seekers started in the early nineties with federal government care.Acceptance to receive this care was often arbitrary and the system turned out to be inefficient.A turning point was the enacting of the 2003/9/EG guideline (acceptance guideline).With the implementation of these minimum standards in Austrian provinces, basic services developed including board and lodging, clothing, health care, mentoring and support.Compared to social welfare, the amount of these basic services is less.Even so, the comparison of Austrians legal regulation with international and European standards showed that the legal situation in Austria fulfils these standards.A comparison of Austrians social welfare benefits with those in Germany and Suisse shows that the amount of financial supply is comparable. ; von Marie-Luise Fuchs ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)213328