A group of Polish displaced persons (DPs) was stranded in the British zone of occupation in 1945, a smaller part of a much broader population upheaval in Europe in the 1940s that included Nazi forced labour and resettlement plans, as well as the expulsion of Germans from Eastern Europe. The relationship between British military officials, welfare workers and the Polish DPs within the British zone deteriorated quickly after German surrender. Using the issue of repatriation as a focal point, this article will explore the growing tensions between the British and Polish who had fought alongside one another and place these within the wider context of increasing East-West tensions in the immediate post-war world. As the British tendency to look upon the Polish DPs as a troublesome 'nuisance' can be viewed as a by-product of pressure on an economically weakened Britain straining to live up to its pre-war stature, in this context the need to help the very people who embodied the provocation for going to war became irrelevant.
"Polens Parlament verabschiedete im Oktober 2006 ein neues Gesetz zur Lustration. Ein großer Kreis von Personen muß sich auf eine Verstrickung in den kommunistischen Geheimdienst durchleuchten lassen. Die Novelle sieht eine radikale Offenlegung der Geheimdienstakten vor. Sie läutet eine neue Etappe der Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit ein, die bislang in Polen nur zögerlich in Angriff genommen wurde. Doch es geht um mehr als die historische Wahrheit. Die Lustration hat auch eine instrumentelle politische Funktion: Sie wird benutzt, um politische Gegner zu diskreditieren und mit ehemaligen Verbündeten aus der alten 'Solidarnosc'-Elite abzurechnen." (Autorenreferat)
Die Grundrechte bauen auf einem binären System von Mensch und Staat auf. Der Mensch ist in diesem System grundsätzlich durch die Verfassung geschützt, der Staat muss dessen Rechte achten. Grundrechtsverpflichtung und -berechtigung stellen nach dem Konfusionsargument zwei sich grundsätzlich gegenseitig ausschließende Pole dar. Doch juristische Personen sind weder Mensch noch Staat und stören, seitdem sie existieren, das System des binär aufgebauten Verfassungsrechts. Julia Weitensteiner arbeitet die Antworten heraus, die das Bundesverfassungsgericht und der US Supreme Court in ihrer Rechtsprechung in den letzten 200 Jahren auf die Fragen der Grundrechtsberechtigung von juristischen Personen gefunden haben. Anschließend hinterfragt sie, ob die traditionellen binären Muster des Verfassungsrechts wirklich so zwingend sind, und stellt die jeweiligen Lösungen in den Rechtssystemen Deutschlands und der USA anhand der Methode des Rechtsvergleichs und auch mit Blick auf neue digitale Akteure im Verfassungsrecht auf den Prüfstand.InhaltsübersichtEinführung A. Die Zweiteilung der (juristischen) WeltB. Problemstellung Kapitel 1: Grundlegung A. Die Risiken der Rechtsvergleichung und die korrespondierende MethodikB. Der Gegenstand und die Ziele der durchzuführenden RechtsvergleichungC. Terminologische Grundlagen Kapitel 2: Grundrechte juristischer Personen im Grundgesetz A. Das Urteil des BVerfG zur AtG-Novelle – Staat ist nicht gleich StaatB. Der Sinn und Zweck von Art. 19 Abs. 3 GGC. Problemfelder in der Anwendung von Art. 19 Abs. 3 GGD. Fazit: Juristische Personen als Herausforderung für die binären Prinzipien der deutschen Grundrechtsdogmatik Kapitel 3: Der gesellschaftliche Kontext korporativer Organisationsformen in den USA A. Corporations in den Vereinigten Staaten von AmerikaB. Corporations in der Wahrnehmung der VerfassungsväterC. Das rechtstheoretische Konzept der corporation in den USA Kapitel 4: Die Verfassungsrechte privater corporations in der Rechtsprechung des US Supreme Court A. Urteile in der Zeit der special charterB. Die Anfangszeit der general incorporation lawsC. Der korporative Griff nach den Rechten des 14. ZusatzartikelsD. Corporate Criminal Liability und ihre verfassungsrechtlichen Folgen zum Beginn des 20. JahrhundertsE. Konsolidierung der corporate constitutional rights Rechtsprechung in der ersten Hälfte des 20. JahrhundertsF. First Amendment rights für corporations: commercial und political speechG. First Amendment rights für corporations: ReligionsfreiheitH. Fazit: Die fortschreitende Ausweitung der corporate constitutional rights durch den US Supreme Court Kapitel 5: Die Verfassungsrechte staatsnaher corporations in der Rechtsprechung des US Supreme Court A. Staatsnahe corporations und die State Action DoctrineB. Korporative Untereinheiten des Staates C. Dem Staat zurechenbare private corporations D. Ausnahmen: Verfassungsberechtigung öffentlicher corporations E. Fazit: Grundsätzlich (noch) keine konkreten individuellen Verfassungsrechte für staatliche corporations Kapitel 6: Kritik und Lösungsansätze aus der US-amerikanischen rechtswissenschaftlichen Literatur A. Constitutional rights und corporate theory in der LiteraturB. Die Trennung von public und private in der rechtswissenschaftlichen LiteraturC. Fazit Kapitel 7: Rechtsvergleich A. Die Verfassungsrechte von Korporationen in den USA und in DeutschlandB. Die Rechte staatsnaher Korporationen Schlussbetrachtung A. Tertium daturB. Quartum datur?
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Die Ansätze zur Schulreform in Polen zu Anfang der 70er Jahre werden hinsichtlich ihrer Folgen für die Gegenwart untersucht. Dabei werden positive Entwicklungen und Rückschläge bzw. Verzögerungen bei der Modernisierung des Schulsystems analysiert. Es wird gezeigt, daß der allgemeine Bildungsstand der Bevölkerung angehoben werden konnte, was sich an den formalen Abschlüssen belegen läßt. Der Prozentsatz der Personen mit Hochschulabschluß hat sich von 1970 bis 1978 fast verdoppelt. Probleme ergeben sich durch das weiterbestehende Fehlen von Studienplätzen und den Mangel an adäquaten Arbeitsplätzen für Höherqualifizierte. Die Reform wird bei Berücksichtigung inhaltlicher und curricularer Fortschritte in einem wesentlichen Teil als gescheitert betrachtet: 1982 wurde auf die Einführung einer allgemeinen Zehnjahresschule mit mittlerem Bildungsabschluß für alle verzichtet. (HA)
Die Verfasser setzen sich in ihrem Aufsatz mit Einstellungen der polnischen Bevölkerung zum Systemwechsel in Polen 1989 bis 1991 auseinander. In ihrer empirischen Untersuchung berücksichtigen die Autoren unter sozialpsychologischem Blickwinkel folgende Aspekte: (1) Die Einstellung der Polen zur Demokratie; (2) Soziale und politische Wertorientierungen: sozialistische, liberale, internationalistische, nationalistische Orientierungen; (3) Individualismus und Kollektivismus; (4) Auto- und Heterostereotype der Polen; (5) Dynamik und Beziehung der Bevölkerung zur politischen Aktivität; (6) Einstellungen zu öffentlichen Institutionen und Personen. Die Daten zeigen nach Maßgabe der Autoren eine Grundtendenz der Enttäuschung, verursacht durch die Folgewirkungen des Systemwandels. Dadurch wurden bestimmte sozialpsychologische Charakteristika geweckt. Diese sind die systematische Zunahme an kollektivistischen Orientierungen, eine Zunahme der Xenophobie sowie ein wachsendes Gefühl politischer Anomie. (ICC)
In contemporary market societies, the laws (generally speaking) do not place individuals under enforceable obligations to aid others. Perhaps the most striking exception to this broad generalization is the practice of conscription of able-bodied males into military service, particularly in time of war. Another notable exception is the legal enforcement in some contemporary societies of "Good Samaritan" obligations — obligations to provide temporary aid to victims of emergencies, such as car accident victims. The obligation applies to those who are in the immediate vicinity of the emergency and who can supply aid of great value to the victim at small risk and tolerable cost to themselves. The fact that not all contemporary societies have enacted such Good Samaritan laws underscores the point that the general rule is that individuals are under no legal obligation to help others. According to some moral views, this legal situation approximately accords with the moral fact that persons who have not voluntarily incurred obligations to aid others should not be coerced into tendering such aid. Moreover, it is worth noting that these two prominent exceptions to the tendency of legal systems to eschew enforcement of positive obligations to aid others are plausibly in everyone'sex anteinterest and not notably redistributive in intent.
Zwischen allen Fronten : Polnische Displaced Persons in Deutschland 1945-1955 / Dietmar Osses -- MIt Gottes Hilfe : Die Seelsorge under den polnischen DPs auf dem Gebiet Deutschlands 1945-1955 / Stanisław Budyn -- Zwischen Sehnsucht nach dem Leben und Hunger nach dem Wort : Bedeutung und Funktion der Kultur für die polnischen Displaced Persons in Deutschland / Jacek Barski -- Vom Akkordeonabend bis zur Theaterpremiere : Geselligkeit, Musik und Theater in polnischen DP-Lagern / Bartholomäus Fujak -- Den Blick nach vorn gerichtet : Polnische Displaced Persons in Schule, Ausbildung und Beruf / David Skrabania -- "Befreit, aber nicht in Freiheit" : Die polnischen Displaced Persons in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands und der Bundesrepublik / Krzysztof Ruchniewicz -- Erinnerungen : Zeitzeugenberichte -- Die Ausstellung
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Tausende ukrainischen Frauen und Kinder befinden sich auf dem Weg nach Polen oder sind bereits in Polen. Die polnischen Behörden bereiten sich vor, diese Kinder in das polnische Bildungs- und Sozialsystem aufzunehmen. Erfahrungen gibt es schon seit längerem, da derzeit etwa 1,3 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in Polen leben, die mehrere Tausend Kinder im Schulalter haben.Bisherige ErfahrungenBereits 2020 besuchten über 57.000 Ausländer polnische Schulen (davon 43 764 aus der Ukraine), wobei die Zahl seit 2019 um über 20.000 Personen gestiegen ist. Laut Daten des Bildunsgministeriums vom September 2021 besuchen etwa 60.000 Kinder aus der Ukraine polnische Schulen (Grundschulen und Lyzeen) und Kindergärten. Weitere 40.000 profitieren von der Ausbildung in weiterführenden Aufbauschulen.Besonderheit der LageSchon ein Tag nach dem Kriegsausbruch am 24. Februar hat das polnische Bildungsministerium »Regeln für die Aufnahme von Kindern aus der Ukraine auf polnische Schulen« publiziert. Das für die Eltern von Schülern aus der Ukraine vorbereitete Material enthält Informationen über die für die Einschulung eines Kindes erforderlichen Dokumente. Generell gilt: Kinder im Alter von 7 bis 18 Jahren können polnische Schulen kostenlos besuchen. Für die Aufnahme an Schulen muss ein Antrag gestellt werden, über den die Schulleitung entscheidet. Die öffentlichen Grundschulen nehmen von Amts wegen die aus dem Ausland stammenden Kinder auf, die in ihrem Schulbezirk wohnen. Die anderen öffentlichen Grundschulen und weiterführenden Schulen machen dies, solange bei ihnen freie Plätze vorhanden sind. Gibt es in der gewählten Einrichtung keine freien Plätze mehr, muss man sich an die Gemeinde wenden. Die Einstufung in eine Klasse, in der ein solcher Schüler oder eine solche Schülerin weiter unterrichtet wird, erfolgt auf der Grundlage der Summe der im Ausland absolvierten Schuljahre. Normalerweise wird die Klasse anhand der von der Auslandsschule ausgestellten Dokumente bestimmt, aber das ist nicht unbedingt notwendig. Eine Erklärung der Eltern über die gesamten im Ausland verbrachten Schuljahre ist ausreichend.Sprache – das entscheidende FaktorSprachkenntnisse sind und bleiben immer eine der größten Herausforderungen. Jedoch stellt sich die Integration der ukrainischen Kinder und Jugendlichen aus sprachlicher Perspektive weniger problematisch dar als bei anderen Nationalitäten, da die Sprachen miteinander verwandt sind. Von allen slawischen Sprachen ist das Ukrainische dem Polnischen am ähnlichsten, nämlich bis zu 70%. Im westlichen Teil der Ukraine wird ein Dialekt verwendet, in dem häufig polnische Substitute vorkommen. Kinder aus der Zentral-, Ost-, Nord- und Südukraine haben dagegen eher keinen Kontakt zur polnischen Kultur und Sprache. Für sie wird es schwieriger, aber wiederum einfacher als für viele anderen Migranten.Mangelnde Kenntnisse der polnischen Sprache sind kein formales Hindernis bei der Einschulung. Schüler aus der Ukraine können am kostenlosen Polnischunterricht teilnehmen, der von den Schulen organisiert wird, und erhalten aufgrund ihrer Migrationserfahrung psychologische und pädagogische Betreuung.Besondere Unterstützung für Kinder aus der Ukraine Schon bisher gab es verschiedene Möglichkeiten, wie die Schule die ausländischen Schüler unterstützen konnte:- Teilnahme an zusätzlichen Polnischkursen. Der Einzel- oder Gruppenunterricht von mindestens zwei Stunden pro Woche kann für einen unbestimmten Zeitraum erteilt werden;- Lernen in Form eines vorbereitenden Kurses, in dem der Unterricht an die Bedürfnisse und Lernmöglichkeiten der Schüler angepasst wird. (Solch ein Bildungsangebot dauert ein Jahr, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf zwei Jahre.) Der Unterricht findet in Gruppen von bis zu 15 Schülern statt und umfasst mindestens 20 bis 26 Stunden pro Woche (je nach Schuljahr und Schultyp). In diesen Stunden lernen die Schüler die polnische Sprache und die Inhalte der einzelnen Fächer in dem Umfang, der ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht.- Unterstützung von einer Person, die die Sprache des Herkunftslandes spricht und als Assistent des Lehrers angestellt wird – die als Assistent des Lehrers angestellte Person muss keine pädagogische Ausbildung haben.- Zusätzlich von der Schulleitung organisierter Förderunterricht in den Fächern des Lehrplans (jedoch nicht länger als 12 Monate)Ausländische Schüler können in Zusammenhang mit ihren Migrationserfahrungen psychologische und pädagogische Hilfe in Anspruch nehmen. Die Schulleitung entscheidet ebenfalls über die Form dieser Unterstützung. Wichtig ist, dass in der gegenwärtigen Situation die psychologische und pädagogische Unterstützung auch auf die Eltern der Schüler ausgedehnt werden kann.Weitere SchritteDie immense Zahl der Kinder erhöht aber die Herausforderung. Zu den aktuelle Fragen diesbezüglich gehören u.a.:- die Notwendigkeit, Mittel für interkulturelle Assistenten für Schüler bereitzustellen- Unterstützung für Polnischlehrer, die nur teilweise qualifiziert sind, Polnisch als Fremdsprache zu unterrichten- die Frage der raschen Anerkennung der ukrainischen Lehrerdiplome. Dabei ist zu beachten, dass einige von ihnen über ausreichende Polnischkenntnisse verfügen, um zu unterrichten, während andere unterstützend in den Schulen arbeiten können- Vorbereitung der polnischen Schüler auf die Aufnahme von Geflüchteten- Aufklärung der Lehrer über kulturelle Unterschiede und Vorurteile- Maßnahmen, um einer möglichen Ausgrenzung von Kindern russischer und belarussischer Herkunft entgegenzuwirkenDie bisherige Erfahrung mit der Unterstützung ausländischer Kinder zeigt aber, dass es auch viele weitere altägliche Herausforderungen gibt, die die grundsätzliche Integration der jungen Migranten betreffen. Die Lehrergewerkschaft sowie Kommunen thematisieren diese Herausforderungen. Laut Äußerungen des Bildungsministeriums ist eine Lockerung der Vorschriften für die Qualifikation von Lehrepersonal aus der Ukraine in Planung. Das Ministerium versichert, eswerde die lokalen Behörden unterstützen und erinnert daran, dass bereits jetzt auf der Website des Ministeriums Informationspakete zu finden sind, z. B. über psychologische Unterstützung für polnische und ukrainische Kinder.Kommunen sind gefragtDie Kommunen, die in Polen für die Schulen zuständig sind, bereiten sich auch selbst vor. In Warschau, wo schon bisher 3900 ukrainische Kinder zur Schule gehen (zum Vergleich, in Krakau waren es 1900), gibt es schon konkrete Maßnahmen. Die psychologisch-pädagogischen Beratungsstellen der Stadt bieten kostenlose Hilfestellungen für ukrainische Kinder und Eltern an. Warschau hat auch Informations- und Bildungsmaterialien erstellt, die für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine, die sich zurzeit in Warschau aufhalten, nützlich sind. Darunter befinden sich Willkommenspakete für Schüler und Eltern. Es gibt bereits Kulturassistenten von NGOs, die in den Schulen der Stadt arbeiten. Sie helfen den Ausländern bei der Integration, unterstützen sie im Unterricht, in den Pausen und bei außerschulischen Aktivitäten. Darüber hinaus leisten die Kulturassistenten Hilfe als Übersetzer im Alltag, etwa beim Lernen, aber auch bei anderen Aktivitäten wie bei der Übersetzung von (amtlichen) Dokumenten usw. In Warschau sind ebenfalls grundlegende Informationen über Kindergärten auf Ukrainisch verfügbar. Das sind aber Maßnahmen einer großen Stadt, die über die entsprechenden Ressourcen und Kapazitäten verfügt. In kleineren Orten ist die Lage bestimmt viel schwieriger.Die Realität wird es zeigenDiese Aktivitäten, Pläne und erste Schritte zeigen, dass die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen. Überoptimistisch darf man aber nicht sein. Alle diese Maßnahmen benötigen viele finanziellen Mittel und Personal. Die polnischen Lehrerinnen und Lehrer sind ohnehin noch von der COVID-Pandemie überfordert, schlecht bezahlt und fühlen sich von der Regierung nicht genug wertgeschätzt. Die polnische Flexibilität und die enorme Bereitschaft, die Ukrainer zu unterstützen, wird vorerst helfen. Mittel- und langfristig braucht es aber weitere strategische Entscheidungen, so dass auch in kleineren Kommunen die geplanten Maßnahmen wirklich umgesetzt werden können. Mehr zum Thema Ukraine in unserem Blog:Ukrainer in Polen - neuste Zahlen und RegelungenGeplante polnische Hilfe für potenzielle ukrainische Flüchtlinge