Laenderportraet Oesterreich
In: Wehrtechnik: WT, Heft 8, S. 41-73
ISSN: 0043-2172
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In: Wehrtechnik: WT, Heft 8, S. 41-73
ISSN: 0043-2172
World Affairs Online
In: Hohenheimer volkswirtschaftliche Schriften
Im Rahmen dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche verteilungs- und beschäftigungsrelevanten Folgen mit einer breiten Einführung von Investivlohn- und Gewinnbeteiligungsmodellen verbunden sind und inwieweit diese Entgeltarten somit eine brauchbare Antwort auf die aktuell bestehenden Herausforderungen darstellen, welche aus den Folgen der Wiedervereinigung Deutschlands sowie aus der zunehmenden internationalen Verflechtung (Globalisierung) resultieren. Die bis in die 1990er Jahre eingeschränkte Verbreitung sowohl von Investivlohn- als auch von Gewinnbeteiligungsmodellen in Deutschland lag nicht an deren mangelnder Qualität, sondern vielmehr an der Ablehnung durch wesentliche Interessengruppen. Da dieser Widerstand in letzter Zeit geringer geworden ist und die Verbreitung der alternativen Entgeltkomponenten zunimmt, lohnt es sich nicht nur, sondern ist es sogar dringend notwendig, ihre Wirkungen und Chancen vor den Herausforderungen unserer Zeit neu zu bewerten.
In: Revue économique, Band 22, Heft 3, S. 552
ISSN: 1950-6694
In: Schriften zum Europäischen Recht, 161
Die Rechtsetzung der EU vollzieht gegenwärtig einen grundlegenden Wandel: Immer mehr Sekundärrechtsakte, insbesondere im Umwelt-, Technik- und Verbraucherschutzrecht, werden nicht mehr wie ihre unionsrechtlichen Vorgänger als Richtlinie erlassen, die den Mitgliedstaaten Umsetzungs- und Gestaltungsspielräume bietet, sondern als Verordnung, die unmittelbare Geltung beansprucht und mit Vorrang vor entgegenstehendem nationalem Recht gilt. Franziska Rösch untersucht die gesetzgeberischen Voraussetzungen für die Wahl der Rechtsaktform bzw. Ermessensausübung zunächst allgemein und dann detailliert am Beispiel von Lebensmittelrecht und Pflanzenschutzmittelrecht. Bislang ist eine Kontrolle der Anwendung des gesetzgeberischen Ermessens bei der Wahl der Handlungsform trotz Begründungspflicht nicht ausreichend gewährleistet. Die gesetzgeberischen Überlegungen sollten sich nach Ansicht der Autorin zumindest in der Begründung des Rechtsakts wiederfinden. Insofern wäre ein Katalog der Prüfkriterien zur Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips hilfreich, welcher in einem Subsidiaritätsprotokoll richtig verortet wäre. Die Rechtsetzung der EU vollzieht gegenwärtig einen Wandel: Vermehrt werden Sekundärrechtsakte nicht mehr als Richtlinie erlassen, die den Mitgliedstaaten Umsetzungsspielraum bietet, sondern als Verordnung, die unmittelbar und vor entgegenstehendem nationalem Recht gilt. In der Arbeit werden die Voraussetzungen für die Rechtsaktformenwahl zunächst allgemein und dann im Lebensmittel- und im Pflanzenschutzmittelrecht untersucht. Dabei werden ein sich am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientierender Prüfungsmaßstab sowie Verbesserungsvorschläge für die Ausgestaltung der Begründungspflichten des EU-Gesetzgebers entwickelt. Franziska Rösch, geboren 1981 in Waiblingen, studierte von 2000 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Von 2006 bis 2007 belegte sie den Magisterstudiengang im Europäischen Wirtschaftsrecht (LL.M. Eur.) in Würzburg. In der Zeit der Erstellung der Arbeit war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staatsrecht, Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht bei Prof. Dr. Eckhard Pache tätig. Sie absolvierte von 2010 bis 2012 ihr Referendariat am Landgericht Fulda mit Anwaltsstation in Bonn und Wahlstation in Daressalam, Tansania. Seit 2012 arbeitet sie als Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart und berät im Bereich Real Estate & Public.
In: Schriften zum Europäischen Recht Bd. 161
Die Rechtsetzung der EU vollzieht gegenwärtig einen grundlegenden Wandel: Immer mehr Sekundärrechtsakte, insbesondere im Umwelt-, Technik- und Verbraucherschutzrecht, werden nicht mehr wie ihre unionsrechtlichen Vorgänger als Richtlinie erlassen, die den Mitgliedstaaten Umsetzungs- und Gestaltungsspielräume bietet, sondern als Verordnung, die unmittelbare Geltung beansprucht und mit Vorrang vor entgegenstehendem nationalem Recht gilt. Franziska Rösch untersucht die gesetzgeberischen Voraussetzungen für die Wahl der Rechtsaktform bzw. Ermessensausübung zunächst allgemein und dann detailliert am Beispiel von Lebensmittelrecht und Pflanzenschutzmittelrecht. -- Bislang ist eine Kontrolle der Anwendung des gesetzgeberischen Ermessens bei der Wahl der Handlungsform trotz Begründungspflicht nicht ausreichend gewährleistet. Die gesetzgeberischen Überlegungen sollten sich nach Ansicht der Autorin zumindest in der Begründung des Rechtsakts wiederfinden. Insofern wäre ein Katalog der Prüfkriterien zur Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips hilfreich, welcher in einem Subsidiaritätsprotokoll richtig verortet wäre
In dem Artikel geht es um die gegenwärtige Sprachsituation im Wissenschaftsbereich in Deutschland u.a. europäischen Ländern. Die sich abzeichnende funktionale Diglossie – Englisch für Gebildete, Landessprachen für den Rest – wirkt sich nachteilig für die Kommunikation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Besonders systemrelevant ist dabei der Bereich der Hochschullehre. Das sprachliche Abheben des Hochschullehrbetriebes von der Gesellschaft führt zur Desintegration der landeseigenen Bildungselite und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für die ausländischen Studierenden und bleibewilligen Absolventen erhöhen rein englischsprachige Studiengänge das Studienabbruchrisiko, sie hemmen ihre Integration und benachteiligen sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die absehbaren Folgen einer fehlgeleiteten Sprachenpolitik, die anstelle der akademischen Mehrsprachigkeit die alternativlose Einführung von englischsprachigen Studiengängen an den Hochschulen fördert und dies gleichzeitig zur Internationalisierung verklärt, werden in dem Artikel verdeutlicht.
BASE
In: Kjl & m: Forschung, Schule, Bibliothek, Band 59, Heft 1, S. 35-41
ISSN: 1864-144X
In: NATO-Brief, Band 41, Heft 6, S. 19-24
ISSN: 0255-3821
World Affairs Online
In: Southern Africa report, Band 5, Heft 2, S. 9-13
ISSN: 0820-5582
The author discusses rural transformation and the effects of South Africa's destabilizion efforts through Renamo against Mozambique in Nampula province. Popular support for Frelimo is undermined by forced resettlement. It is pointed out that although Renamo does not possess much of a social base, it does enjoy the widespread neutrality of most of the population. Effects of the IMF-approved Economic Recovery Programme. (DÜI-Sen)
World Affairs Online
In: Nato's fifteen nations: independent review of economic, political and military power, including "Vigilance", Band 24, Heft 5, S. 70-71
ISSN: 0027-6065
World Affairs Online
Das Ende des Ersten Weltkriegs stellt für die Geschichte Estlands einen besonderen Wendepunkt dar: Nach der Februarrevolution hatte sich in Estland ein Nationalrat gegründet, welcher den Staat am 24. Februar 1918 erstmals als unabhängig proklamierte. Nach erfolgreichen Kämpfen gegen die einen Tag später eingefallene deutsche Landwehr erkannte die Sowjetunion im Frieden von Tartu am 2. Februar 1920 die estnische Unabhängigkeit auf alle Zeiten an. Für den jungen Kleinstaat galt es nun, sich in der Folgezeit innenpolitisch zu festigen, sich international zu etablieren und die staatliche Unabhängi