Der Autor gibt einen Überblick über die weltweite Anerkennung der Universalität der Menschenrechte zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Es wird die Frage gestellt, ob Menschenrechte als Grundlage für ein gemeinsames Weltethos fungieren können. Um dies beurteilen zu können, werden folgende Indikatoren untersucht: (1) die Verrechtlichung von Menschenrechten in internationalen Abkommen, (2) der Status von Menschenrechten in Diskursen verschiedener Weltregionen und -religionen sowie (3) das Ausmaß, in dem einzelne Länder Menschenrechtsnormen tatsächlich einhalten. Obwohl man durchaus von einem gemeinsamen Weltethos sprechen kann, gibt es immer noch in vielen Teilen der Welt Defizite bei der Normeinhaltung. Nur durch eine beständige transnationale Zusammenarbeit kann eine dauerhafte Normeinhaltung gewährleistet werden. (GB)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 26, Heft 4, S. 564-575
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 26, Heft 4, S. 564-575
Eines der ersten Opfer der Irak-Krise war die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Europas (GASP). Es zeigt sich, dass in Zeiten der Krise und des Krieges Außenpolitik in Europa nach wie vor nationalstaatlich formuliert wird, und traditionelle "Großmachtpolitik" das Handeln in London, Paris und Berlin prägt. Der "Briefe der Acht" war eine unweigerliche Folge dieses Verhaltens. Der vorliegende Beitrag analysiert die "Sollbruchstelle" einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik am Beispiel des Irak-Konflikts: Wenn es um einen offenen Konflikt mit den Vereinigten Staaten in sicherheitspolitischen Fragen geht, ist in Europa - in der jetzigen "EU der 15" und erst recht in der "EU der 25" - kein Konsens zu erwarten. Der vom Autor analysierte Entwurf für einen Verfassungsvertrag der Europäischen Union beinhaltet keinen revolutionären Integrationssprung nach vorne für die europäische Außen- und Sicherheitspolitik. Auch wenn der Vertrag unbeschadet die Regierungskonferenz überstehen sollte, bleibt die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" ein Euphemismus für verstärkte intergouvernementale Zusammenarbeit in der Außenpolitik, vor allem wenn es um zentrale Fragen militärischer Friedenssicherung geht. Insofern bleibt die bereits seit langem diagnostizierte Kluft zwischen hohen Erwartungen an eine europäische Außen- und Sicherheitspolitik einerseits und geringen Kapazitäten in diesem Bereich andererseits bestehen. (ICA2)
Der Artikel betont die Bedeutung von Kommunikation in den internationalen Beziehungen. Erst durch eine fundierte Verständigung, Diskussion und Verhandlungen erreichen oft erst Staaten, die weniger Macht haben sowie Nichtregierungsorganisationen eine gewisse Bedeutung uen können ihren Einfluß in der Weltpolitik dadurch erhöhen. Anhand zweier Beispiele wird aufgezeigt, wie erfolgreich Verhandlungen sein können: die Ost-West-Gespräche, die zur Beendigung des Ost-West-Konfliktes geführt haben sowie die Verankerung von internationalen Menschenrechtsnormen in sogenannten Drittweltländern (SWP-Drh)
This article introduces a mode of social action and interaction that has so far been largely overlooked in the U.S.-dominated international relations debate between rational choice and social constructivism that focuses mainly on the differences between instrumental rationality and norm-guided behavior. Drawing on insights from a theoretical debate within the Germanspeaking international relations community, I suggest that actors have a third mode of social action at their disposal: arguing and deliberating about the validity claims inherent in any communicative statement about identities, interests, and the state of the world. Arguing and truth-seeking behavior presuppose that actors no longer hold fixed interests during their communicative interaction but are open to persuasion, challenges, and counterchallenges geared toward reaching a reasoned consensus. The preconditions for argumentative rationality, particularly a "common lifeworld" and the mutual recognition of speakers as equals in a nonhierarchical relationship, are more common in international relations than is usually assumed. Arguing processes are more likely to occur the more actors are uncertain about their interests and even identities, the less they know about the situation in which they find themselves and the underlying "rules of the game," and the more apparently irreconcilable differences prevent them from reaching an optimal rather than a merely satisfactory solution for a widely perceived problem ("problem solving"). Moreover, arguing is likely to increase the influence of the materially less powerful, be it small states or nonstate actors such as INGOs. I illustrate these claims empirically with two plausibility probes. The first concerns the East–West talks leading to a negotiated settlement of the Cold War in Europe and German unification within NATO. The second case focuses on the implementation of international human rights norms into domestic practices of Third World states.
Die ernüchternden Erfahrungen aus Afghanistan liefern Lehren für das Handeln in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Deutschland sollte sie besonders in der Ukraine beherzigen. (IP)
In: Bulletin of peace proposals: to motivate research, to inspire future oriented thinking, to promote activities for peace, Band 17, Heft 2, S. 105-106
"Ein zentrales Problem des wissenschaftlichen Diskurses über Governance besteht darin, dass die sozialwissenschaftlichen Konzepte vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Regieren in modernen und hoch entwickelten demokratischen Nationalstaaten formuliert wurden. Hieraus ergeben sich konzeptionelle Probleme hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf historische und gegenwärtige Räume begrenzter Staatlichkeit. Diese Räume befinden sich vornehmlich außerhalb der OECD-Welt und sind kulturell, religiös aber auch im Hinblick auf Akteurskonstellationen und Handlungsmodi anders strukturiert als der moderne Nationalstaat westlicher Prägung. Der Beitrag behandelt diese 'Reisefähigkeit' des Governance-Konzeptes in andere Weltregionen und kulturellen Kontexte. Inwieweit sind die westlich geprägten Begrifflichkeiten auf diese übertragbar, und welche Probleme stellen sich dabei? Was können wir umgekehrt für die sozialwissenschaftliche Governance-Diskussion aus den Erfahrungen mit dem Regieren in Räumen begrenzter Staatlichkeit lernen?" (Autorenreferat)