Indonesien: das Chinesenproblem bleibt weiterhin ungelöst
In: IIS-Auslandsinformationen, Heft 16, S. 5-13
ISSN: 0176-3458
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In: IIS-Auslandsinformationen, Heft 16, S. 5-13
ISSN: 0176-3458
World Affairs Online
In: Sozialistische Theorie und Praxis: jugoslawische Monatsschrift, Band 4, Heft 9, S. 105-120
ISSN: 0350-476X
World Affairs Online
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 30, Heft 5, S. 302-309
ISSN: 0342-300X
Gliederung des Aufsatzes: " 1. Drastischer Kurswechsel der Geldpolitik löst Stabilisie rungskrise aus 2. Strukturelle Probleme bewirken anhaltende Arbeitslosigkeit weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen decken der Produktionsstruktur auf 2.2 Rückkoppelungseffekte der Sozialpolitik verschärfen Be Unzulänglicher Quantifizierungsversuch der strukturellen Arbeitslosigkeit durch das IAB 4. Ein neuer Ansatz des Sachverständigenrats 5. Unsichere Diagnose erfordert umsichtige Politik." Anmerkungen zu dem Beitrag von R. Soltwedel enthält der Aufsatz "Ansätze zur Erklärung der Arbeitslosigkeit: Wissenschaft oder Ideologie ?" von Ursula Engelen-Kefer im gleichen Heft S. 309-317. (IAB2)
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 18, S. 333-347
ISSN: 0044-3360
World Affairs Online
In: Festschrift für Wolf-Rüdiger Bub zum 60. Geburtstag: Wohnen, Bauen, Markt und Recht, S. 455-492
Der Beitrag befasst sich nach einer Analyse der Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger in den mit einem Schwangerschaftsabbruch verbundenen medizinischen Eingriff vor allem mit der Frage des Abschlusses des für den Abbruch erforderlichen Behandlungsvertrags. Die nur beschränkt geschäftsfähige Minderjährige bedarf dafür der Einwilligung oder Genehmigung (§§ 107, 108 BGB) ihrer gesetzlichen Vertreter. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, kann diese gemäß § 1666 Abs. 3 BGB durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Verweigerung zu einer Gefährdung des Kindeswohls führt. Bei der Anwendung von § 1666 Abs. 3 BGB sind die in das Zivilrecht einstrahlenden Grundrechte der Eltern, vor allem ihre Gewissensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG, und diejenigen des Kindes (primär das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) zu berücksichtigen, sie müssen möglichst schonend ausgeglichen werden. Eine Verweigerung der Zustimmung durch die Eltern kann deshalb bei sonst bestehender Einwilligungsfähigkeit der Minderjährigen in den medizinischen Eingriff nur Bestand haben, wenn sie auf einer Gewissensentscheidung beruht und die Eltern ihrer Tochter geeignete und zumutbare Hilfsangebote machen, die sie bei der Versorgung des Kinds wesentlich entlasten. Der Autor befasst sich abschließend auch mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen gesetzlich und privat versicherte Minderjährige die Kosten für den Abbruch erstattet bekommen.
In: SWP-Studie, Band S 7
'Die Konkurrenz um Wasser, insbesondere um die Süßwasserreserven der großen Flüsse, gilt als eine der entscheidenden Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. In der Mekong-Region haben sich zwei Regionalorganisationen herausgebildet, die 'Greater Mekong Subregion' (GMS) und die 'Mekong River Commission' (MRC), die mit unterschiedlichen Vorgehensweisen vergleichbare Ziele anstreben: Überwindung überkommener Frontstellungen und Entwicklung des gesamten Mekongbeckens in eine wirtschaftlich prosperierende Region, die sich durch ein hohe Maß von Zusammenarbeit auszeichnen wird. Obgleich alle Mekong-Anrainer während des vergangenen Jahrzehnts ein beachtliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen hatten, haben es beide Organisationen nicht vermocht, das Entwicklungsgefälle zwischen ihren Mitgliedsländern zu verringern und verbindliche Verfahren zur Lösung jener Konflikte zu entwickeln, die sich aus den unterschiedlichen Zugriffsmöglichkeiten auf die gemeinsame Ressource Mekong ergeben. Deutsche und europäische Politik ist daher gefordert, ihre Kooperation mit beiden Organisationen kritisch zu überprüfen und neue Strategien auszuarbeiten, mit deren Hilfe regionale Kooperation und wirtschaftliche Entwicklung in einer Schlüsselregion entwicklungspolitischer Zusammenarbeit nachhaltiger befördert werden können.' (Autorenreferat)
In: C.H. Beck Paperback 6094
Ein zerstörtes und geteiltes Land, über vier Millionen Tote, weltweite Kriegsangst und Aufrüstung und ein bis heute ungelöster Konflikt: Das ist die Bilanz des Koreakriegs (1950-1953). Bernd Stöver schildert eindrucksvoll Ursachen und Verlauf dieser ersten direkten, unvorstellbar grausamen Konfrontation der Supermächte nach dem Zweiten Weltkrieg und erklärt, warum Korea bis heute einer der gefährlichsten Krisenherde der Welt ist
In: Berichte / BIOst, Band 32-1999
'Die neuralgischen Punkte der ethnopolitischen Situation im Nordkaukasus sind nach Meinung ausländischer und rußländischer Politologen Tschetschenien, Dagestan und der Konflikt zwischen Osseten und Inguschen. Dabei bleiben die Turkvölker im Schatten. Die ungelösten Probleme, die wir im karatschaisch-balkarischen Epizentrum der kaukasischen Turkvölker vorfinden, bilden nicht einfach einen aktuellen 'Brennpunkt', sondern sind geeignet, die Perspektiven rußländischer Politik und russischer Präsenz im Kaukasus grundlegend zu ändern. Durch die Schaffung fast unerträglicher Bedingungen für das karatschaische und balkarische Volk gerät Rußland zwangsläufig in einen Konflikt mit der gesamttürkischen Solidarität, die ihre Stützpunkte in den unabhängigen Staaten Eurasiens und ihre ideologische Unterstützung in der Theorie des Turkismus findet, der am Ende des 20. Jahrhunderts eine Erneuerung erfährt. Auch ist zu berücksichtigen, daß die verletzten Interessen der Karatschaler und Balkaren eine Kettenreaktion bei allen 'repressierten Völkern' auslösen. Die lokalen karatschaisch-balkarischen Probleme nehmen im Kontext jener Fragen, die alle 'Deportierten' betreffen, eine zusätzliche Dimension an. Es zeigen sich hier in konzentrierter Form die nichtabgeschlossene 'Rehabilitierung', die Krise der rußländischen Politik in dieser Richtung und die Unwirksamkeit des 'Gesetzes über die Rehabilitierung der repressierten Völker' (1991). Der vorliegende Bericht stützt sich auf wissenschaftliche Literatur sowie Tagespresse, auf Archivquellen, Dokumente aus Beständen staatlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen sowie auf Materialien, die während einer umfassenden Forschungsreise im Sommer/ Herbst 1998 in die Kabardino-Balkarische und Karatschaisch-Tscherkessische Republik zusammengetragen wurden.' (Autorenreferat)
In: Afrika in der Globalisierungsfalle, S. 62-69
In: Neurotransmitter, Band 22, Heft 12, S. 8-9
ISSN: 2196-6397
In: Finanzwissenschaftliche Schriften Band 101
Der Länderfinanzausgleich in Deutschland steht vor einer grundlegenden Neuordnung. Das Gutachten für das Land Hessen analysiert den heutigen Länderfinanzausgleich einschließlich der Bundesergänzungszuweisungen aus finanzwissenschaftlicher Sicht. Ausgehend von den Defekten des bestehenden Systems werden die Möglichkeiten einer zielgerichteten Reform erörtert. Der Verfasser plädiert für die Beseitigung aller Sonderregelungen und für die Abschaffung der Bundesergänzungszuweisungen mit Ausnahme der Hilfen für die neuen Länder. Darüber hinaus empfiehlt er eine deutliche Reduktion der Nivellierungsintensität des horizontalen Länderfinanzausgleichs durch ein flexibles Tarifmodell, das positive Leistungsanreize für Zahler- wie Empfängerländer sicherstellt
In: Eine Veröffentlichung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V
In: Parteienmonitor