Wettbewerbsrecht: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Zugabeverordnung, Rabattgesetz und Nebengesetze
In: Beck'sche Kurz-Kommentare Band 13a
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In: Beck'sche Kurz-Kommentare Band 13a
In: De Gruyter eBook-Paket Rechtswissenschaften
In: Großkommentare der Praxis
In: UWG Band 3
Die Entwicklung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb samt Nebengesetzen in Österreich von 1945 bis 1984.Kurzzusammenfassung:Wettbewerb bestimmt seit jeher das menschliche Leben. Mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, samt dessen Nebengesetzen sollte der Wettbewerb der Unternehmer um Kundschaft eine gesetzliche Regelung erhalten. Die Entwicklung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dessen Nebengesetzen startete bereits Anfang des vorherigen Jahrhunderts. Vorbild für die Österreichische Gesetzgebung auf diesem Rechtsgebiet war ein entsprechendes Gesetz des Deutschen Reiches, welches zum Grossteil von Österreich übernommen wurde. Basierend auf diesem Gesetz begann eine Entwicklung des österreichischen Gesetzes vom 26. September 1923 gegen den unlauteren Wettbewerb die sehr stark von den politischen und gesellschaftlichen Änderungen des Landes geprägt war. Von nun an begann die Entwicklung des UWG von einem reinen Konkurrenzschutz Gesetz, hin zu einem Gesetz, welches auch die Konsumenten vor sittenwidrigem handeln der Unternehmer schützen sollte. Eine große Rolle bei der Änderung des Schutzzeckes des UWG spielte die UWG- Novelle 1971, mit welcher es zu einer Ausweitung der Klagebefugnis bei Verstoß gegen das UWG kam. Dieser Reform des UWG war heftig umstritten. Mit dieser Neuerung dürften nunmehr nicht nur der betroffene Unternehmer sowie die Vereinigungen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen der Unternehmen bei einem Verstoß Klage erheben, sondern auch der Gewerkschaftsbund, der Arbeiterkammertag und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer. Durch diesen Schritt werden die Rechte der Konsumenten erheblich gestärkt. Das bedeutendste Nebengesetz zum UWG wurde 1980 eingeführt. Das Nahversorgungsgesetz sollte das ?Greißlersterben? verhindern und die Nahversorgung der Bevölkerung mit den Waren des täglichen Bedarfs sichern. Um seine Einführung und Gestaltung entstand eine heftige politische Debatte. ; The development of the law against the dishonest competition with side laws in Austria from 1945 to 1984Abstract: Competition has always been destined to human life. With the law against dishonest Competition and its side laws, the competition should get to customers a statutory rule. The development of the Law against dishonest Competition (UWG) and its side laws already started at the beginning of the previous century. Model for the Austrian legislation in this area of law was a law of the German Empire. Based on this law began a development of the Austrian law of 26 September 1923 began against the dishonest competition which was strongly influenced by the political and social changes of the country. The Austrian law against dishonest Competition was repealed during the incorporation of Austria into the German Empire, it was set back in force in 1947 by the new Austrian government. From now on, the development of the UWG began from a pure competition protective law, to a law, acting to protect consumers from unethical trade of companies. A large role in changing the target of the law against dishonest competition played the UWG-amendment 1971, at which there was an expansion of legal standing in violation of the UWG. This reform of the UWG was highly controversial and was not welcomed by all sides. The innovation out of this amendment expected not only the affected companies and the associations raise to promote economic interests of the company in an infringement action, but also the Trade Unions, the ?Arbeiterkammertag? and the Presidents Conference of Agriculture. By this step, the rights of consumers became strengthened considerably. The most important side law, due the law against dishonest competition was introduced in the1980th. The law should prevent the ?Greißlersterben? and ensure the local supply of the population with the goods of daily use. Its introduction and design created a fierce political debate. ; vorgelegt von Stefan Sallat ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)211381
BASE
In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 216
In: Beck'sche Kurz-Kommentare 13a
In: Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz 110
In: Jus Privatum 54
Waren und Dienstleistungen werden zunehmend grenzüberschreitend, europaweit oder global vermarktet. Daher berühren Werbe- und Marketingmaßnahmen häufig mehrere Länder. Bei der Vermarktung von Produkten bringt vor allem der wachsende Einsatz des Internets einen Anstieg von grenzüberschreitenden Wettbewerbshandlungen mit sich.Trotz vieler sekundärrechtlicher Harmonsierungsmaßnahmen gibt es keine umfassende Vereinheitlichung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs in Europa. Deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, welches nationale Recht des unlauteren Wettbewerbs Anwendung finden soll. Dabei weisen die bisherigen Ansätze für einheitliche europäische Wettbewerbskollisionsregeln in unterschiedliche Richtungen. Marktortanknüpfung und Herkunftslandprinzip stehen einander gegenüber. Anhand einer eingehenden Analyse des nationalen Wettbewerbskollisionsrechts zeigt Nina Dethloff die Grenzen der vorherrschenden Marktortanknüpfung bei einer Vielzahl von Marktorten, wie sie vor allem für Wettbewerbshandlungen im Internet typisch sind.Unter welchen Voraussetzungen laufen die Warenverkehrsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages der Anwendung der kollisionsrechtlich berufenen Normen des Marktstaates zuwider? Nina Dethloff entwickelt für das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Europa ein durch Maßnahmen der Sachrechtsharmonisierung zu ergänzendes Anknüpfungssystem, das zu einem einheitlichen europäischen Wettbewerbskollisionsrecht führt. Dieses berücksichtigt sowohl die kollisionsrechtlichen Anforderungen als auch die Wertungen des EG-Vertrages.
In: Beck'sche Kurz-Kommentare Band 13a
In: Springers rechtswissenschaftliche Dissertationen
In: Wismarer Schriften zu Management und Recht 47
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 1534